BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 2506/09 -
des Herrn J ... ,
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des
Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Osterloh
und die Richter Mellinghoff,
Gerhardt
am 26. März 2010 einstimmig beschlossen:
Die einstweilige Anordnung vom 9. Oktober
2009 - 2 BvQ 72/09 - wird für die Dauer von
weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über
die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.