BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 2564/16 -
- Bevollmächtigte:
gegen
den noch ausstehenden Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bezüglich des erneuten Asylantrags des Beschwerdeführers vom 14. Dezember 2016 und den noch ausstehenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg sowie gegen die drohende Abschiebung des Beschwerdeführers
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Präsidenten Voßkuhle,
die Richterin Kessal-Wulf
und den Richter Maidowski
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 14. Dezember 2016 einstimmig beschlossen: