Yükleniyor...
2 BvR 358/03 - Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und Durchsuchungsbeschluss verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Sicherstellung von Daten und Gegenständen zur Durchsicht gem StPO § 110 mangels Rechtswegerschöpfung unzulässig