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2 BvR 449/05 - Zu den Anforderungen an die Bezeichnung von Verfahrensmängeln und den sie enthaltenden Tatsachen iSd StPO § 344 Abs 2 S 2 im Bereich der revisionsrichterlichen Kontrolle von Absprachen im Strafverfahren im Hinblick auf den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz