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2 BvR 514/12 - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn das Gericht in seiner Entscheidung erstmals in der mündlichen Verhandlung vorgebrachten Sachvortrag zugrundelegt und zuvor ausreichend deutlich gemacht wurde, dass ein Prozessbeteiligter sich die Möglichkeit vorbehalten will, auf das Vorbringen der Gegenseite noch Stellung zu nehmen