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2 BvR 736/13 - Eine gerichtliche Entscheidung, welche hoheitliches Handeln eines ausländischen Staates einer gerichtlichen Beurteilung unterzieht, stellt sich jedenfalls dann als grob fehlerhaft und insofern willkürlich dar, wenn sie Maßnahmen betrifft, die dem Kernbereich des völkerrechtlich anerkannten staatlichen Handelns zuzurechnen sind