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2 BvR 773/00 - Entlassung eines Probebeamten wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der früheren DDR - Erfordernis der Verfahrensbeschleunigung, aber keine feste Frist für Entlassung innerhalb von sechs Monaten ab Kenntniserlangung des Dienstherrn