BPatG 15405.11BUNDESPATENTGERICHT20 W (pat) 16/08_______________(Aktenzeichen)Verkündet am7. März 2012…B E S C H L U S SIn der Beschwerdesachebetreffend die Patentanmeldung 198 23 315.9-35…hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 7. März 2012 durch den Richter Dipl.-Ing. Kleinschmidt als Vorsitzenden, die Richterin Kopacek sowie die Richter Dipl.-Ing. Musiol und Dipl.-Ing. Albertshofer- 2 -beschlossen:Die Beschwerde wird zurückgewiesen.G r ü n d eI.Die Patentanmeldung 198 23 315.9 mit der Bezeichnung "Verfahren und Einrich-tung zum Betrieb eines Audiogeräts bei einem Kraftfahrzeug" ist im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt von der Prüfungsstelle für Klasse H 04 B durch Beschluss in der Anhörung vom 10. Dezember 2007 zurückgewiesen wor-den. Der Zurückweisung lagen die in der Anhörung eingereichten Patentansprü-che 1 bis 7 zugrunde.Die Prüfungsstelle hat ihren Beschluss damit begründet, dass der Gegenstand des der Zurückweisung zugrunde liegenden Patentanspruchs 1 gegenüber dem bekannten Stand der Technik gemäß den Druckschriften(1) DE 43 29 552 A1(2) DE 37 01 215 A1nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe.Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelderin vom 1. Februar 2008. Mit der Beschwerdebegründung vom 3. April 2008, eingegangen beim Bundespatentgericht am 4. April 2008, reicht die Anmelderin weitere An-spruchsfassungen ein, welche sie gemäß der Hilfsanträge 1 bis 3 beansprucht (vgl. Gerichtsakte Bl. 20 bis 25).- 3 -Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung wurde der Anmelderin mit gerichtli-chem Hinweis vom 10. Februar 2012 mitgeteilt, dass der Stand der Technik ge-mäß den Druckschriften(3) DE 35 14 438 C1(4) DE 40 21 482 C2(5) DE 195 33 008 A1für die Diskussion der Patentfähigkeit von Bedeutung sein könnte (vgl. Gerichtsak-te, Bl. 30).In der mündlichen Verhandlung hat die Anmelderin den ursprünglichen Hauptan-trag sowie den ursprünglichen Hilfsantrag 1 zurückgenommen.Sie beantragt nunmehr:1. Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses der Prüfungsstelle vom 10. Dezember 20072. Patenterteilung auf der Grundlage des jetzigen Hauptantrags 1 (vormals Hilfsantrag 2)- hilfsweise Patenterteilung auf der Grundlage des jetzigen Hilfsantrags 1 (vormals Hilfsantrag 3)- hilfsweise Patenterteilung auf der Grundlage des in der mündlichen Verhandlung eingereichten Hilfsantrags 2jeweils in Verbindung mit noch anzupassender Beschrei-bung (S. 1 Schriftsatz vom 30. August 2005, S. 2 vom An-meldetag, S. 3 und 4 aus dem Schriftsatz vom 30. August 2005, S. 5-7 vom Anmeldetag sowie Fig. 1-6 vom Anmeldetag).- 4 -Der Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag lautet:"1. Verfahren zum Betrieb eines Audiogerätes, insbesondere ei-nes mobilen Audiogerätes bei einem Kraftfahrzeug, ggf. ein RDS-gestütztes Rundfunkgerät, bei welchem verschiedene Programm-speicher und/oder Funktionen und/oder Betriebsarten durch Funk-tionstasten wählbar sind und auf einem Display angezeigt werden,wobei zu jeder Funktionstasten jeweils ein örtlich der jeweiligen Funktionstaste direkt benachbartes Display oder Displaysegment zur Anzeige vorgesehen ist, und wobei dieses Display oder Dis-playsegment, die der jeweiligen Funktionstaste aktuell zugeordne-te Funktion mit einem Symbol oder Kürzel anzeigt,dadurch gekennzeichnet,dass über einen Wahlschalter die den Funktionstasten zugewiese-ne Funktionen verändert und entsprechend zur Anzeige gebracht werden, unddass abgespeicherte Sender auf dem Display in der Nähe der je-weiligen Funktionstaste dargestellt werden und der aktuell gewähl-te Sender gekennzeichnet wird."Der nebengeordnete Patentanspruch 6 gemäß Hauptantrag lautet:"6. Einrichtung zum Betrieb eines Audiogerätes bzw. ein Audioge-rät selbst, insbesondere eines mobilen Audiogerätes bei einem Kraftfahrzeug, ggf. ein RDS gestütztes Rundfunkgerät, bei wel-chem verschiedene Programmspeicher und/oder Funktionen und/oder Betriebsarten durch Funktionstasten wählbar sind und auf einem weiterhin angeordneten Display anzeigbar sind,wobei eine Mehrzahl von Funktionstasten (1,2,...) vorgesehen sind, und wobei das Display oder die Displaysegmente (10) so an-geordnet sind, dass jeweils ein Display oder ein Displaysegment - 5 -jeweils jedem der besagten Funktionstasten räumlich benachbart angeordnet ist,dadurch gekennzeichnet,dass ein Wahlschalter (11) vorgesehen ist, über welchen zum ei-nen die Funktionszuweisung der Funktionen veränderbar einstell-bar ist und zum anderen die jeweilig aktuelle Funktion der jeweili-gen Funktionstaste (1,2,...) auf dem jeweilig zugeordneten Dis-playsegment anzeigbar ist, unddass abgespeicherte Sender auf dem Display (10) in der Nähe der jeweiligen Funktionstaste dargestellt werden und der aktuell ge-wählte Sender gekennzeichnet wird."Bezüglich des Wortlauts der abhängigen Patentansprüche gemäß Hauptantrag wird auf die Gerichtsakte, Blatt 22 und 23, verwiesen.Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 lautet:"1. Verfahren zum Betrieb eines Audiogerätes, insbesondere ei-nes mobilen Audiogerätes bei einem Kraftfahrzeug, ggf. ein RDS-gestütztes Rundfunkgerät, bei welchem verschiedene Programm-speicher und/oder Funktionen und/oder Betriebsarten durch Funk-tionstasten wählbar sind und auf einem Display angezeigt werden,wobei zu jeder Funktionstasten jeweils ein örtlich der jeweiligen Funktionstaste direkt benachbartes Display oder Displaysegment zur Anzeige vorgesehen ist, und wobei dieses Display oder Dis-playsegment, die der jeweiligen Funktionstaste aktuell zugeordne-te Funktion mit einem Symbol oder Kürzel anzeigt,dadurch gekennzeichnet,dass über einen Wahlschalter die den Funktionstasten zugewiese-ne Funktionen verändert und entsprechend zur Anzeige gebracht werden, und- 6 -dass über die Wahlschalterbetätigung zwischen Frequenzanzeige und Senderkennungsanzeige (RDS) geschaltet werden kann."Der nebengeordnete Patentanspruch 5 gemäß Hilfsantrag 1 lautet:"5. Einrichtung zum Betrieb eines Audiogerätes bzw. ein Audioge-rät selbst, insbesondere eines mobilen Audiogerätes bei einem Kraftfahrzeug, ggf. ein RDS gestütztes Rundfunkgerät, bei wel-chem verschiedene Programmspeicher und/oder Funktionen und/oder Betriebsarten durch Funktionstasten wählbar sind und auf einem weiterhin angeordneten Display anzeigbar sind,wobei eine Mehrzahl von Funktionstasten (1,2,...) vorgesehen sind, und wobei das Display oder die Displaysegmente (10) so an-geordnet sind, dass jeweils ein Display oder ein Displaysegment jeweils jedem der besagten Funktionstasten räumlich benachbart angeordnet ist,dadurch gekennzeichnet,dass ein Wahlschalter (11) vorgesehen ist, über welchen zum ei-nen die Funktionszuweisung der Funktionen veränderbar einstell-bar ist und zum anderen die jeweilig aktuelle Funktion der jeweili-gen Funktionstaste (1,2,...) auf dem jeweilig zugeordneten Dis-playsegment anzeigbar ist, unddass über die Betätigung des Wahlschalter (11) zwischen einer Frequenzanzeige und einer Senderkennungsanzeige (RDS) ge-schaltet werden kann."Bezüglich des Wortlauts der abhängigen Patentansprüche gemäß Hilfsantrag 1 wird auf die Gerichtsakte, Blatt 24 und 25, verwiesen.- 7 -Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 lautet:"1. Verfahren zum Betrieb eines Audiogerätes, insbesondere ei-nes mobilen Audiogerätes bei einem Kraftfahrzeug, ggf. ein RDS-gestütztes Rundfunkgerät, bei welchem verschiedene Programm-speicher und/oder Funktionen und/oder Betriebsarten durch Funk-tionstasten wählbar sind und auf einem Display angezeigt werden,wobei zu jeder Funktionstasten jeweils ein örtlich der jeweiligen Funktionstaste direkt benachbartes Display oder Displaysegment zur Anzeige vorgesehen ist, und wobei dieses Display oder Dis-playsegment, die der jeweiligen Funktionstaste aktuell zugeordne-te Funktion mit einem Symbol oder Kürzel anzeigt,dadurch gekennzeichnet,dass über einen Wahlschalter die den Funktionstasten zugewiese-ne Funktionen verändert und entsprechend zur Anzeige gebracht werden, unddass durch Betätigen eines Drehschalters die verfügbare Band-breite und der jeweils durch Drehbetätigung manuell erreichte Sender bzw. die entsprechende Frequenzzahl im Display ange-zeigt wird."Der nebengeordnete Patentanspruch 5 gemäß Hilfsantrag 2 lautet:"5. Einrichtung zum Betrieb eines Audiogerätes bzw. ein Audioge-rät selbst, insbesondere eines mobilen Audiogerätes bei einem Kraftfahrzeug, ggf. ein RDS gestütztes Rundfunkgerät, bei wel-chem verschiedene Programmspeicher und/oder Funktionen und/oder Betriebsarten durch Funktionstasten wählbar sind und auf einem weiterhin angeordneten Display anzeigbar sind,wobei eine Mehrzahl von Funktionstasten (1,2,...) vorgesehen sind, und wobei das Display oder die Displaysegmente (10) so an-- 8 -geordnet sind, dass jeweils ein Display oder ein Displaysegment jeweils jedem der besagten Funktionstasten räumlich benachbart angeordnet ist,dadurch gekennzeichnet,dass ein Wahlschalter (11) vorgesehen ist, über welchen zum ei-nen die Funktionszuweisung der Funktionen veränderbar einstell-bar ist und zum anderen die jeweilig aktuelle Funktion der jeweili-gen Funktionstaste (1,2,...) auf dem jeweilig zugeordneten Dis-playsegment anzeigbar ist, unddass durch Betätigen eines Drehschalters die verfügbare Band-breite und der jeweils durch Drehbetätigung manuell erreichte Sender bzw. die entsprechende Frequenzzahl im Display anzeig-bar ist."Bezüglich des Wortlauts der abhängigen Patentansprüche gemäß Hilfsantrag 2 wird auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung verwiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten Bezug genommen und verwiesen.II.Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg.1. Die Anmeldung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zum Betrieb eines Audiogerätes, insbesondere eines mobilen Audiogeräts bei einem Kraftfahrzeug, ggf. ein RDS-gestütztes Rundfunkgerät, bei welchem verschiedene Programm-speicher und/oder Funktionen und/oder Betriebsarten durch Funktionstasten wähl-bar sind und auf einem Display angezeigt werden (urspr. Beschreibung, Seite 1, Absatz 1).- 9 -In der Beschreibung der Anmeldung ist ausgeführt, dass Verfahren und Einrich-tungen zum Betrieb eines Audiogeräts bei einem Kraftfahrzeug vielfach bekannt seien. Die Anzeige von senderspezifischen Daten sei dabei von besonderem Inte-resse. Autoradios der neueren Generation seien mit sogenannten RDS-Empfän-gern ausgestattet, die Rundfunkdaten empfangen. Letztere könnten genutzt wer-den, um eine Senderkennung oder ein Kürzel für den Namen des jeweiligen Sen-ders sichtbar zu machen, oder wie dies im europäischen Ausland bereits prakti-ziert werde, kurze durchlaufende Textmitteilungen am Display erscheinen zu las-sen. Letzteres sei aus sicherheitstechnischen Gründen umstritten. Die Übersen-dung einer Senderkennung in Form eines Buchstaben- oder Zahlenkürzels wie beispielsweise NDR 4 oder dergleichen sei jedoch bereits vielfach verbreitet (ur-sprüngliche Beschreibung, Seite 1, Absatz 2).Die Bedienung der Audioanlage, insbesondere des Radiogerätes während der Fahrt, bedinge, besondere Sicherheitsaspekte zu beachten. Zum Einen sei die Ak-tualisierung auf den jeweils aktuell geltenden und erreichbaren Verkehrsfunksen-der besonders bei Langstreckenfahrten von großer Bedeutung. Andererseits dürfe der Fahrer nicht übermäßig vom Verkehrsgeschehen durch die Notwendigkeit ei-ner Bedienung seines Radiogeräts abgelenkt werden (ursprüngliche Beschrei-bung, Seite 2, Absatz 4 und Seite 3, Absatz 1).Hiervon ausgehend stellt sich die Anmeldung die Aufgabe, sowohl hinsichtlich ei-nes Verfahrens zum Betrieb eines Audiogeräts sowie auch einer Rundfunkemp-fangseinrichtung der gattungsgemäßen Art, eine Verbesserung im Hinblick auf ef-fiziente Visualisierung und bessere Zuordnung der Funktionstasten zur einfache-ren Bedienung zu gewährleisten (ursprüngliche Beschreibung, Seite 3, Absatz 5). Diese Aufgabe konkretisiert die Anmelderin im Verfahrensverlauf dahingehend, ei-ne Bedienoberfläche bereitzustellen, welche eine Vielzahl von Funktionen, Be-triebsarten und Programmspeicher eines modernen Autoradios auf der technisch begrenzten Frontfläche eines Autoradios zur Verfügung stellt, sowie diese Funktio-nen einem Benutzer des Autoradios derart bereitzustellen, dass die Funktionen - 10 -übersichtlich dargestellt werden und der Benutzer schnell auf die Funktionen zu-greifen kann (Beschwerdebegründung vom 3. April 2008, Seite 4, Absatz 4; Blatt 14 der Gerichtsakte).2.a Zur Lösung der genannten Aufgabe lehrt der Patentanspruch 1 gemäß Haupt-antrag ein Verfahren zum Betrieb eines Audiogerätes, dessen Merkmale wie folgt gegliedert werden können:(a) Verfahren zum Betrieb eines Audiogerätes, insbesondere ei-nes mobilen Audiogerätes bei einem Kraftfahrzeug, ggfs. ein RDS-gestütztes Rundfunkgerät,(b) bei welchem verschiedene Programmspeicher und/oder Funk-tionen und/oder Betriebsarten durch Funktionstasten wählbar sind und auf einem Display angezeigt werden,(c) wobei zu jeder Funktionstaste jeweils ein örtlich der jeweiligen Funktionstaste direkt benachbartes Display oder Displayseg-ment zur Anzeige vorgesehen ist, und(d) wobei dieses Display oder Displaysegment, die der jeweiligen Funktionstaste aktuell zugeordnete Funktion mit einem Sym-bol oder Kürzel anzeigt,dadurch gekennzeichnet,(e) dass über einen Wahlschalter die den Funktionstasten zuge-wiesenen Funktionen verändert und entsprechend zur Anzei-ge gebracht werden, und- 11 -(f) dass abgespeicherte Sender auf dem Display in der Nähe der jeweiligen Funktionstaste dargestellt werden und der aktuell gewählte Sender gekennzeichnet wird.2.b Als für die Beurteilung der Lehre der Anmeldung zuständigen Fachmann sieht der Senat einen Diplomingenieur der Fachrichtung Nachrichtentechnik, der über Erfahrung auf dem Gebiet der Unterhaltungselektronik und über umfassende Kenntnisse der dort genutzten Gerätschaften und Benutzer-Schnittstellen sowie der Entwicklung und der Fertigung solcher Systeme verfügt.Unter einem Audiogerät versteht dieser Fachmann ganz allgemein ein Gerät, mit dem Audiosignale wiedergegeben werden können. Dabei kann es sich beispiels-weise um Radios, Kopfhörer, CD-Player, Kassetten-Abspielgeräte, MP3-Player, Lautsprecher usw. handeln, aber auch um eine Kombination mehrerer Geräte, z. B. ein Autoradio mit integriertem CD-Player.Unter einem Display (Anzeige) versteht der Fachmann eine Vorrichtung zur opti-schen Signalisierung von veränderlichen Informationen. Der Begriff beinhaltet so-wohl mechanische und elektromechanische als auch elektronische Anzeigen.Gemäß dem Merkmal e) des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag ist vorgese-hen, dass "über einen Wahlschalter die den Funktionstasten zugewiesenen Funk-tionen verändert und entsprechend zur Anzeige gebracht werden". Nach Auffas-sung des Senats lässt diese Formulierung offen, ob diese Veränderungen der zu-gewiesenen Funktionen über einen einzigen Wahlschalter erfolgen sollen oder auch über unterschiedliche Wahlschalter erfolgen können.2.c Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag ist nicht neu (§ 1PatG i. V. m. § 3 PatG).- 12 -Die Druckschrift DE 35 14 438 C1 (3) offenbart eine zentrale Bedienungsein- und Informationsausgabe für Zusatzgeräte von Fahrzeugen (vgl. Titel), wie Rundfunk-empfänger und/oder Kassettenabspielgeräte, Kompaktdiskspieler, also Audiogerä-te (vgl. Patentanspruch 1 und 2). Gemäß der dort beschriebenen Verfahren zum Betrieb von Radiogeräten, mithin von Audiogeräten (Spalte 6, Zeile 16 bis Spal-te 7, Zeile 25; Merkmal a) sind verschiedene Programmspeicher (z. B. in Figur 4: "SWF 3", "SDR", "HR") und Funktionen (z. B. in Figur 4: "VOC", "ARI") und Be-triebsarten (z. B. Figur 3 die Bezugszeichen 46, 47, 48) durch Funktionstasten (Bedientasten 15 bis 24) wählbar und werden auf einem (elektronischen) Display (Anzeigeeinheit 3) angezeigt (ebenda, Merkmal b). Zu jeder Funktionstaste ist je-weils ein örtlich der jeweiligen Funktionstaste direkt benachbartes (elektronisches) Displaysegment zur Anzeige vorgesehen (Figur 3, Bezugszeichen 5 bis 14, Merk-mal c) und dieses (elektronische) Display oder Displaysegment zeigt die der je-weiligen Funktionstaste aktuell zugeordnete Funktion mit einem Symbol oder Kür-zel an (Figur 3 bis 6, Merkmal d). Über die Betätigung einer Taste 25 kann ein Grundmenü ausgewählt werden, über das mittels der Bedientasten 15 bis 24 die einzelnen zu bedienenden Geräte angesteuert bzw. deren Menüs aufgerufen wer-den können (Spalte 6, Zeile 21 bis 25). Wird beispielsweise im Grundmenü nach Figur 3 die dem Radiosymbol 46 zugeordnete Bedientaste 15 gedrückt, so er-scheint im Display 4 ein Schriftzug »Radio«, ein angewählter Sender, ein ange-wähltes Programm, eine zugehörige Empfangsfrequenz sowie weitere Symbole, die z. B. einen Stereoempfang oder einen Verkehrsrundfunk kennzeichnen (Spal-te 6, Zeile 61 bis 67 i. V. m. Figuren 3 und 4). Den Funktionstasten 15 bis 24 sind entsprechende, geänderte Funktionen zugeordnet und in den Displaysegmenten 5 bis 14 visualisiert. Somit können über einen Wahlschalter 15 die den Funktionstas-ten zugewiesenen Funktionen verändert und entsprechend zur Anzeige gebracht werden (Merkmal e).- 13 -Weiter ist der Figur 4 der Druckschrift DE 35 14 438 C1 (3) zu entnehmen, dass abgespeicherte Sender auf dem Display in der Nähe der jeweiligen Funktionstaste dargestellt werden ("SWF 3", "SDR", "HR"; Merkmal fteilw.) und der aktuell gewähl-te Sender gekennzeichnet ist (hervorgehobene Darstellung im Display 4 als Sen-derkennung und Frequenz, Merkmal frest). Zudem ist gemäß der Lehre der Druck-schrift DE 35 14 438 C1 (3) auch die Möglichkeit einer Quittierungsanzeige nach erfolgter Tastenbetätigung vorgesehen. Das entsprechende Menüfeld wird im in-versen Hell-Dunkel-Kontrast dargestellt, es kann auch durch Einrahmung, Unter-streichung oder eine andere Weise kenntlich gemacht werden (Spalte 7, Zeile 56 bis 62, Figur 6). Auch wenn es in der Figur 6 nur im Kontext der Öltemperaturan-zeige visualisiert ist, so entnimmt der Fachmann der zitierten Textstelle jedoch un-mittelbar und eindeutig, dass dies für alle ausgewählten Funktionen vorgesehen sein kann und somit auch der aktuell gewählte Sender in dieser Weise gekenn-zeichnet werden kann ( zu Merkmal frest).Nachdem alle seine Merkmale aus der Druckschrift DE 35 14 438 C1 (3) bekannt sind, kann der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag nicht mehr als neu gelten.3.a Der hilfsweise verteidigte Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 unterschei-det sich vom Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag dadurch, dass das Merkmal f des letzteren durch das folgende Merkmal fH1 ersetzt ist:(fH1) dass über die Wahlschalterbetätigung zwischen Fre-quenzanzeige und Senderkennungsanzeige (RDS) ge-schaltet werden kann.3.b Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 1 beruht nicht auf einer erfinderische Tätigkeit i. S. d. § 4 PatG.- 14 -Bezüglich der Merkmale a bis e wird auf die Ausführungen zum Hauptantrag unter 2 verwiesen.Wie der Figur 4 der Druckschrift DE 35 14 438 C1 (3) zu entnehmen ist, wird in dem Informationsfeld 4 (Display) neben dem Kennzeichen des aktuell ausgewähl-ten Senders ("SWF3") auch die zugehörige Frequenz ("98.4") angezeigt. Steht dem Fachmann beim Nacharbeiten der Lehre der Druckschrift DE 35 14 438 C1 (3), beispielsweise aufgrund der spezifischen Bedingungen in ei-nem Fahrzeug, nur ein Display zu Verfügung, welches nicht genügend Platz bie-tet, um die beiden vorgenannten Informationen gleichzeitig darzustellen, so ist der zuständige Fachmann aufgrund entsprechender Kundenwünsche dazu veranlasst, den Benutzer zwischen beiden Möglichkeiten wählen zu lassen, wofür zwangsläu-fig ein entsprechender Wahlschalter erforderlich ist. Diese Umschaltfunktion wird der Fachmann schon deshalb dem vorhandenen Wahlschalter zuordnen, als er so die Anzahl von Tasten möglichst gering halten kann und eine möglichst einfache Bedienung gewährleistet ist. Für den Fachmann bietet es sich deshalb an, den Wahlschalter zu verwenden, mit dem auch die den Funktionstasten zugeordneten Funktionen verändert werden, so dass über diese Wahlschalterbetätigung zwi-schen Frequenzanzeige und Senderkennungsanzeige (RDS) geschaltet werden kann (Merkmal fH1).Damit wird dem hier angesprochenen Fachmann der Gegenstand des verteidigten Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 1 durch die Druckschrift DE 35 14 438 C1 (3) in Verbindung mit dem Fachwissen und Fachkönnen nahe-gelegt.- 15 -4.a Der hilfsweise verteidigte Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 unterschei-det sich vom Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag dadurch, dass das Merkmal f des letzteren durch das folgende Merkmal fH2 ersetzt ist:(fH2) dass durch Betätigen eines Drehschalters die verfügbare Bandbreite und der jeweils durch Drehbetätigung ma-nuell erreichte Sender bzw. die entsprechende Frequenz-zahl im Display angezeigt wird.4.b Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 2 beruht ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit i. S. d. § 4 PatG.Die Druckschrift DE 35 14 438 C1 (3) offenbart - neben den bereits zum Hauptan-spruch abgehandelten Merkmalen a bis e - die Möglichkeit, mittels der Bedienele-mente 32 und 33 die Empfangsfrequenz einzustellen, wobei diese Elemente auchals Drehknopf (bei Bedarf mit Mehrfachfunktion = Drehschalter) realisiert werden können (Spalte 6, Zeile 31 bis 41, Figuren 3 und 4). Nachdem in dem Anzeigefeld gemäß Figur 4 bereits Frequenz und Senderkennung (RDS) angezeigt werden, liegt es dem Fachmann nahe, zur Orientierung des Benutzers vorzusehen, dass bei Betätigung dieses Drehschalters zur Änderung der Empfangsfrequenz in der Anzeigeeinheit 4 auch stets die entsprechende Frequenzzahl und, falls die Fre-quenzzahl mit einem RDS-Sender übereinstimmt, der erreichte Sender angezeigt wird (Merkmal fH2-teilw). Es gehört weiterhin zum allgemeinen Wissen des zustän-digen Fachmanns, dass bei Radiogeräten, insbesondere bei Autoradios, für die Frequenzwahl auch die verfügbare Bandbreite angezeigt werden kann. Lange vor Einführung von elektronischen Displays bei Autoradios und lange vor dem Anmel-detag der vorliegenden Anmeldung, waren Autoradios mit Drehschaltern und me-chanischen Displays zur Sendersuche ausgestattet, bei denen die verfügbare Bandbreite mit entsprechenden Frequenzmarkierungen auf einer mechanischen Anzeige aufgedruckt war und sich bei Betätigung des Drehschalters eine Markie-rung entlang der verfügbaren Bandbreite bewegte, wodurch die aktuelle Frequenz - 16 -abgelesen werden konnte. Auch das Radiosymbol 46 in Figur 3 der Druckschrift DE 35 14 438 C1 (3) entspricht dieser "klassischen" Ausformung. Die prinzipielle Umsetzbarkeit dieser hinlänglich bekannten Anzeige auf einem elektronischen Display entnimmt der Fachmann bereits der Druckschrift DE 35 14 438 C1 (3), da aus dieser eine gleichwertige Anzeige für die Öltemperatur hervorgeht, bei der ne-ben der Anzeige der aktuellen Motortemperatur als digitalem Wert und als Balken-diagramm auch die Anzeige einer Skala 57 für den gesamten Temperaturbereich vorgesehen ist (Spalte 7, Zeile 42 bis 55; Figur 6). Eine derart aufgebaute Anzeige der verfügbaren Bandbreite (Merkmal fH2-Rest) auch bei der Sendersuche vorzuse-hen, gehört für den Fachmann zu der im Rahmen seiner Aufgabenstellung im nor-malen fachmännischen Handeln liegende Vorgehensweise, die Funktionen über-sichtlich darzustellen um eine möglichst einfache Bedienung zu gewährleisten.Damit wird der Gegenstand des verteidigten Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsan-trag 2 dem hier angesprochenen Fachmann durch die Druckschrift DE 35 14 438 C1 (3) in Verbindung mit dem Fachwissen und Fachkönnen nahe-gelegt.5. Da die Anmelderin die Erteilung des Patents im Umfang der vorliegenden Pa-tentansprüche nach Hauptantrag und Hilfsanträgen 1 bis 2 begehrt und sich sämt-liche Fassungen des Patentanspruchs 1 als nicht patentfähig erweisen, ist die Be-schwerde zurückzuweisen (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2008 - X ZB 10/07, GRUR-RR 2008, 456, Tz. 22 - Installiereinrichtung, m. w. N.). Hinsichtlich der je-weils nebengeordneten Patentansprüche ist ein eigenständiger erfinderischer Ge-halt weder geltend gemacht worden noch sonst ersichtlich.Kleinschmidt Kopacek Musiol AlbertshoferPü
Full & Egal Universal Law Academy