BUNDESPATENTGERICHT 20 W (pat) 18/03 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 2. März 2005 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 197 32 089.9-52 … hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 2. März 2005 durch den Vorsitzenden Richter Dipl.-Phys. Dr. Anders sowie den Richter Dipl.-Phys. Dr. Hartung, die Richterin Martens und den Richter Dipl.-Phys. Dr. Zehendner beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. BPatG 154 6.70 - 2 - G r ü n d e I Die Patentanmeldung wurde vom Patentamt mit der Begründung zurückgewiesen, der Gegenstand des damals geltenden Patentanspruchs 1 beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Die Anmelderin beantragt, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent mit den in der mündlichen Verhandlung überreichten Unterlagen zu erteilen. Der Patentanspruch 1 lautet: "Anordnung zur Bestimmung der Drehzahl einer Brennkraftma-schine, welche aus einem von der Brennkraftmaschine (10) er-zeugten Signal, bei bekannter Zylinderzahl der Brennkraftmaschine, die Drehzahl der Brennkraftmaschine (10) durch Auswertung in ei-ner signalverarbeitenden Anlage (15) ermittelt, dadurch gekennzeichnet, daß als das von der Brennkraftmaschine (10) erzeugte Signal der Motorinnendruck der Brennkraftmaschine ausgewertet und dazu ein relevantes Drucksignal mittels eines Drucksensors (11) an geeig-neter Stelle abgenommen und der signalverarbeitenden Anlage (15) zugeführt wird, daß als geeignete Stelle zur Abnahme des Si-gnals des Motorinnendrucks die Ölmeßstaböffnung oder der Ölein-füllstutzen der Brennkraftmaschine (10) verwendet wird, daß ein Generator (17) vorgesehen ist, der von der Brennkraftmaschine - 3 - (10) angetrieben wird, und daß der signalverarbeitenden Anord-nung (15) eine vom Generator (17) und/oder an einer am Generator angeschlossenen Last erzeugte Eingangsgröße zugeführt wird, welche die Generatorfrequenz enthält, um die Drehzahl aus einer Generatorfrequenz zu ermitteln, und daß die über das Drucksignal des Motorinnendrucks ermittelte Drehzahl zur Bestimmung des Verhältnisses von Motordrehzahl zu Generatorfrequenz verwendet wird." Die folgenden Druckschriften wurden in Betracht gezogen: (1) DE 44 31 720 C1, (2) US 4 328 706, (3) DE – OS 26 17 069 und (7) US 3 978 719. Die Anmelderin führt im wesentlichen aus, der Stand der Technik gebe keinen Hinweis darauf, eine aus einer Messung des Motorinnendrucks ermittelte Drehzahl zur Bestimmung des Verhältnisses von Motordrehzahl zu einer Generatorfrequenz zu verwenden. Die erfindungsgemäße Messung des Motorinnendrucks ermögliche insbesondere bei gleichmäßig laufenden Motoren und bei allen Arten von Brenn-kraftmaschinen über einen weiten Drehzahlbereich eine verläßliche Bestimmung der Motordrehzahl und helfe so, Fehler bei einer Bestimmung der Drehzahl mittels der Generatorfrequenz zu vermeiden. Der Gegenstand des Patentanspruches 1 sei daher neu und beruhe auf einer erfinderischen Tätigkeit. - 4 - II Die Beschwerde ist zulässig. Sie führt jedoch nicht zum Erfolg. Der Gegenstand des Patentanspruches 1 beruht nicht auf einer erfinderischen Tä-tigkeit. Als Fachmann ist ein Physiker oder Diplomingenieur mit Hochschulabschluß an-zusehen, der über mehrjährige Berufserfahrung in der Meßtechnik betreffs Brenn-kraftmaschinen, insbesondere der Drehzahlbestimmung, verfügt. Aus der Druckschrift (1), vgl die Zusammenfassung und den Wortlaut des dortigen Anspruchs 1 (Sp 5 Z 3 – 16), ist eine Anordnung zur Bestimmung der Drehzahl ei-ner Brennkraftmaschine mit den Merkmalen im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 als bekannt entnehmbar. Die Zylinderzahl der Brennkraftmaschine wird als be-kannt vorausgesetzt, Spalte 4 Zeilen 46 bis 49. In Übereinstimmung mit Merkma-len aus dem Kennzeichenteil des Patentanspruchs 1 ist bei der bekannten Anord-nung außerdem ein Generator (Lichtmaschine) vorgesehen, der von der Brenn-kraftmaschine angetrieben wird, und eine vom Generator und/oder an einer am Generator angeschlossenen Last (Bordnetz) erzeugte Eingangsgröße, welche die Generatorfrequenz enthält, wird einer signalverarbeitenden Anordnung zugeführt, um die Drehzahl aus der Generatorfrequenz zu ermitteln (Kanal 1, Sp 3 Z 16 – 19, Sp 3 Z 24 – 36, Sp 4 Z 52 – 56, Sp 5 Z 3 – 11). Zur Bestimmung des Verhältnisses von Motordrehzahl zur Generatordrehzahl wird nach (1) gleichzeitig mit der Generatordrehzahl die Motordrehzahl über ein akusti-sches Signal gemessen, das in der Nähe des Auspuffs oder im Motorraum, zB mittels eines Mikrofons, aufgenommen und der signalverarbeitenden Anlage zu-geführt wird (Kanal 2; Sp 3 Z 46 – 59, Sp 4 Z 52 – 58, Sp 5 Z 12 - 16). - 5 - Die Drehzahlbestimmung mittels eines akustisches Signals nach (1) weist in der Praxis ersichtlich den Nachteil auf, daß damit die wahre (absolute) Drehzahl der Brennkraftmaschine vorzugsweise im Leerlauf, jedoch im allgemeinen nicht be-triebssicher über den gesamten Drehzahlbereich bestimmt werden kann ((1), Sp 3 Z 60 – 65, Sp 4 Z 14 – 19 und 60 – 68). Dem Fachmann sind aus seiner Meßpra-xis iVm seinem Fachwissen – und belegt durch den Stand der Technik - weitere Methoden zur Bestimmung der Drehzahl von Brennkraftmaschinen geläufig, die den vorgenannten Nachteil nicht aufweisen, sondern eine betriebssichere Dreh-zahlbestimmung über den gesamten Drehzahlbereich – und für alle Arten von Brennkraftmaschinen – gestatten, insbesondere kennt der Fachmann die Bestim-mung der Drehzahl einer Brennkraftmaschine mittels Messung des Motorinnen-drucks (vgl (2), Abstract, Sp 1 Z 19 – 32, Sp 5 Z 16 - 34; (3) S 4 dritter Abs; (7), Abstract, Sp 2 Z 5 – 16). Dem Fachmann bietet sich an, zur Bestimmung des Ver-hältnisses von Motordrehzahl zur Generatordrehzahl anstelle der aus dem "Klang-bild" nach (1) ermittelten Drehzahl die über ein Drucksignal des Motorinnendrucks ermittelte Drehzahl zu nutzen. Als eine geeignete Stelle zur Abnahme des Signals wählt der Fachmann den Öleinfüllstutzen, wie auch in (2) vorgeschlagen, vgl die Figuren 1A, 1B und 2 iVm Spalte 1 Zeile 57 bis Spalte 2 Zeile 10. Dr. Anders Dr. Hartung Martens Dr. Zehendner Pr
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