BPatG 15405.11BUNDESPATENTGERICHT20 W (pat) 18/11_______________(Aktenzeichen)Verkündet am23. Januar 2012…B E S C H L U S SIn der Beschwerdesachebetreffend die Patentanmeldung 102 34 085.4-31…hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) auf die mündliche Verhandlung vom 23. Januar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Dipl.-Phys. Dr. Mayer, die Richterin Kirschneck sowie die Richter Dipl.-Ing. Gottstein und Dipl.-Geophys. Dr. Wollny- 2 -beschlossen:Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Prü-fungsstelle für Klasse H 04 N des Deutschen Patent- und Marken-amts vom 21. Dezember 2010 aufgehoben und das Patent erteilt.Bezeichnung: Verfahren zur Analyse von Farbabweichungen von Bildern mit einem BildsensorAnmeldetag: 26. Juli 2002.Der Patenterteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde:Patentansprüche 1 bis 10 gemäß Hauptantrag mit geänderten Be-schreibungsseiten 1 und 4, jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung,Beschreibungsseiten 1a und 3 vom 26. Mai 2003,übrige Beschreibungsseiten 2 und 5 bis 9 sowie2 Blatt Zeichnungen, Figuren 1 und 2, vom Anmeldetag 26. Juli 2002.G r ü n d eI.Die Prüfungsstelle für IPC-Klasse H 04 N des Deutschen Patent- und Markenamts hat die am 26. Juli 2002 eingegangene Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Verfahren zur Analyse von Farbabweichungen von Bildern mit einem Bildsensor" durch Beschluss vom 21. Dezember 2010 zurückgewiesen.- 3 -Der Zurückweisung lagen der mit Eingabe vom 5. Dezember 2003 eingereichte neue Patentanspruch 1 und die ursprünglich eingereichten Unteransprüche 2 bis 12 zu Grunde. Bezüglich des Wortlauts dieser Ansprüche wird auf die Amtsakte verwiesen.Die Prüfungsstelle hat ihren Beschluss damit begründet, dass der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe. Er sei viel-mehr durch die Zusammenschau der Druckschriften (Nummerierung in Anlehnung an das Prüfungsverfahren)E1 DE 44 19 395 A1 undE4 DE 691 26 647 T2dem Fachmann nahe gelegt.Zusätzlich zu den vorstehend genannten Druckschriften ist im Prüfungsverfahren vor dem DPMA noch nachfolgender druckschriftlicher Stand der Technik ermittelt und in das Verfahren eingeführt worden:E2 DE 692 248 12 T2E3 DE 198 38 806 A1.Mit ihrer Beschwerde verfolgt die Anmelderin ihre Anmeldung weiter. Im Be-schwerdeverfahren hat sie in der mündlichen Verhandlung vom 23. Januar 2012 neue Patentansprüche 1 bis 10 sowie neue Beschreibungsseiten 1 und 4 einge-reicht.Sie beantragt wie entschieden.- 4 -Die Anmelderin hält das Verfahren zur Analyse von Farbabweichungen von Bil-dern mit einem Bildsensor nach den Merkmalen des geltenden Patentanspruchs 1 für patentfähig.Der geltende Patentanspruch 1 (mit eingefügter Merkmalsgliederung) lautet:"1. Verfahren zur Analyse von Farbabweichungen von Bildern mit einem Bildsensor,a) wobei das vom Bildsensor empfangene Bildsignal pixelweise analysiert wird, undb) wobei für jeden Farbkanal (01; 02; 03) ein Bildsensorsignal er-zeugt wird;mit folgenden Verfahrensschritten:c) Verknüpfen des Bildsensorsignals eines ersten Farbka-nals (01) mit dem Bildsensorsignal eines zweiten Farbka-nals (02) mittels einer ersten Berechnungsvorschrift (04), wo-durch ein Ausgangssignal (12) eines ersten Gegenfarbka-nals (07) generiert wird, sowie Verknüpfen des Bildsensorsig-nals eines dritten Farbkanals (03) mit den Bildsensorsignalen des ersten (01) und des zweiten Farbkanals (02) mittels einer zweiten Berechnungsvorschrift (06), wodurch ein Ausgangs-signal (13) eines zweiten Gegenfarbkanals (08) generiert wird;d) wobei der erste Gegenfarbkanal (07) dem Rot/Grün rezeptiven Feld des menschlichen Auges und der zweite Gegenfarbka-nal (08) dem Blau/Gelb rezeptiven Feld des menschlichen Au-ges entsprechen;e) wobei in einem Lernmodus (17) die durch zumindest ein Refe-renzbild (21) erzeugten Referenzdatenwerte (19'; 19") der bei-den Gegenfarbkanäle (07; 08) in einem Referenzdatenspei-cher gespeichert werden, und- 5 -f) wobei in einem Inspektionsmodus (18) die durch ein Inspek-tionsbild (22) erzeugten Ausgangssignale (12; 13) der beiden Gegenfarbkanäle (07; 08) pixelweise mit den Referenzdaten-werten (19'; 19") des Referenzdatenspeichers verglichen wer-den;g) und dann eine Klassifikation (23) der Ausgangssignale (12; 13) der Gegenfarbkanäle (07; 08) erfolgt, indem mittels eines Klassifikatorsystems (23) der Ausgangssignale (12; 13) der Gegenfarbkanäle (07; 08) ein Vergleich mit den Referenzda-ten (19´; 19´´) durchgeführt wird."Wegen des Wortlauts der auf den Patentanspruch 1 rückbezogenen Ansprüche 2 bis 10 wird auf die in der mündlichen Verhandlung überreichten Unterlagen ver-wiesen.Mit dem Verfahren nach dem Patentanspruch 1 soll es möglich sein, unter Rück-griff auf die drei Farbkanäle des weit verbreiteten RGB - Modells dieses Modell an das spektrale Empfinden der entsprechenden Zapfen der Retina des menschli-chen Auges anzupassen (vgl. Offenlegungsschrift der Patentanmeldung Ab-satz [0011]).Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten verwiesen.II.1. Die zulässige Beschwerde führt zum Erfolg. Der Gegenstand des Patentan-spruchs 1 in seiner geltenden Fassung ist patentfähig im Sinne der §§ 1 bis 5 PatG. Die Anmeldung genügt auch sonst den Anforderungen des § 49 Abs. 1 PatG.- 6 -2. Die Patentansprüche 1 bis 10 sind zulässig. Die Merkmale des Patentan-spruchs 1 gehen auf die ursprünglich eingereichten Patentansprüche 1, 8 und 9 zurück. Die Patentansprüche 2 bis 7 entsprechen ihrem Wortlaut nach den ur-sprünglich eingereichten Patentansprüchen 2 bis 7, die Patentansprüche 8 bis 10 (mit Ausnahme angepasster Rückbezüge) den ursprünglich eingereichten Patent-ansprüchen 10 bis 12.3. Das zweifellos gewerblich anwendbare Verfahren nach dem Patentanspruch 1 gilt als neu, denn keine der Druckschriften E1 bis E4 lehrt ein Verfahren, in dem die Merkmale e) und f) realisiert sind.Die Druckschrift DE 44 19 395 A1 (E1) offenbart ein Verfahren zur Analyse von Farbbildern. Ein derartiges Verfahren zur Farbbildanalyse wird beispielsweise in der Muster- und Objekterkennung eingesetzt (vgl. Spalte 4, Zeilen 20 bis 28), spe-ziell bei Bildvergleichen im medizinisch biologischen Bereich, wo es darum geht, unregelmäßige und/oder auch unzusammenhängend geformte Zellstrukturen zu erkennen und/oder diese Zell-Cluster zu zählen (Spalte 4, Zeilen 2 bis 7). Dieses Verfahren beruht darauf, dass zunächst Bildwerte im RGB-Format mit Hilfe eines Bildsensors durch punkt- und zeilenweise trichromatische Abtastung gewonnen werden (vgl. Anspruch 5 und Spalte 4, Zeilen 29 bis 42) (Merkmal b)).Die gewonnenen Bildwerte werden im Weiteren pixelweise in einen vom ersten Farbraum unabhängigen zweiten Farbraum transformiert, in dem eine Trennung der Farben nach Buntart (Hue H), Sättigung (Saturation S) und Helligkeit (Inten-sity I) durchgeführt wird (vgl. Spalte 4, Zeilen 43 bis 46). Die Umsetzung der Farb-werte aus dem ersten in den zweiten Farbraum erfolgt hardwaremäßig in Video-Echtzeit unter Verwendung von Look-Up-Table-Bauelementen.- 7 -In diesem HSI-Farbraum bzw. Format werden dann die Farbwerte pixelweise klas-sifiziert (vgl. Spalte 4, Zeilen 52 und 53) (Merkmal g)teilw.), was eine pixelweise Analyse des empfangenen Bildsignals voraussetzt (Merkmal a)). Eine Klassifika-tion der Ausgangssignale von Gegenfarbkanälen erfolgt dagegen offensichtlich nicht (Merkmal g)Rest).Während in der E1 ein RGB-Bildsignal in ein HSI-Bildsignal transformiert wird, er-folgt die Transformation gemäß geltendem Patentanspruch 1 in einen durch einen ersten und einen zweiten Gegenfarbkanal aufgespannten Farbraum, wobei der erste Gegenfarbkanal dem Rot/Grün-rezeptiven Feld des menschlichen Auges und der zweite Gegenfarbkanal dem Blau/Gelb-rezeptiven Feld des menschlichen Auges entspricht.Maßnahmen zur Modellierung der beiden rezeptiven Felder Rot/Grün und Blau/Gelb des menschlichen Auges sind in der E1 nicht ausgebildet (Merkmale d)und c)). Auch ist weder ein wie auch immer gearteter Lernmodus, noch ein Inspek-tionsmodus vorgesehen, bei dem die durch ein Inspektionsbild erzeugten Aus-gangssignale der Gegenfarbkanäle pixelweise mit den Referenzdatenwerten eines Referenzdatenspeichers verglichen werden (Merkmale e) und f)).Die Druckschrift DE 692 248 12 T2 (E2) beschreibt ein Verfahren zum Farbaus-drucken und ein Bildverarbeitungsgerät dafür, wobei eine Transformation von RGB-Farbsignalen in Luminaz-Chrominaz-Signale (L, C1, C2) und weiter in YMCK-Signale vorgenommen wird und diese an einen Drucker weitergegeben werden (vgl. Figur 1A). Da bei bisher bekannten Verfahren jeder der durch die drei Grundfarben ausgedrückte Farbmesswert der R-, G-, B- Signale in 8 Bits ausge-drückt wird, werden den Bits auch Farben zugeteilt, die durch das menschliche Auge nicht unterschieden werden können. Daraus resultiert, da die menschliche Farbunterscheidungsfähigkeit nicht berücksichtigt wird, eine unnötige Erhöhung der (Bild-) Datenredundanz (vgl. Seite 3, Zeile 35 bis Seite 4, Zeile 9). Demnach soll das bekannte Verfahren zum Farbausdrucken und das Bildverarbeitungsgerät - 8 -dafür zur Verringerung der Farbdatenredundanz, der Verbesserung der Farbwie-dergabe auf verschiedenen Medien und zur Ausführung einer effektiven Daten-speicherung und Datenübertragung geeignet sein, während die Qualität der Bild-daten erhalten bleiben soll (vgl. Seite 4, Zeilen 11 bis 17). Wie aus der Figur 1A ersichtlich ist, werden die von einer Bildverarbeitungseinheit 12 erzeugten RGB-Farbsignale (Merkmal b)) einer Farbumwandlungseinheit 13 zugeführt. In der Farbumwandlungseinheit 13, die in den Blockschaltbildern Figur 1B und Figur 5 in Funktionsblöcken detaillierter dargestellt ist, werden die Bildsignale unter Anwen-dung einer Berechnungsvorschrift in die entsprechenden Anteile L, C1 und C2 des Luminanz-Chrominanz-Ausgangssignals umgewandelt, wobei eine Datenreduzie-rung der 8-Bit RGB-Signale dadurch erreicht wird, dass jede 8-Bit-Eingabe der RGB-Werte mittels einer Berechnungsvorschrift (vgl. Blöcke 101 bis 103) in 7-Bit-Werte quantisiert wird, und weiter jeder der Farbsignalwerte C1, C2 nach einem Subtraktionsvorgang auf 6-Bits quantisiert wird (vgl. Seite 8, Zeilen 21 bis 36 und Seite 11, Zeilen 26 bis 37). Um die visuellen Eigenschaften des menschlichen Au-ges zu berücksichtigen, wird bei der Farbsignalumsetzung nach der Figur 5 das lo-garithmische Ansprechmodell nach Weber-Fechner angewendet (vgl. Seite 11, Zeilen 19 bis 24).Aus den so gewonnenen Farbsignalen werden schließlich mit Hilfe einer Nach-schlagetabelle (LUT) die von der Papierkopieausgabeeinheit verarbeitbaren YMCK-Signale generiert (vgl. Fig. 1A 14 i. V. m. Seite 8, Zeilen 16 bis 19).Bei dem bekannten Bildverarbeitungsverfahren nach der E2 wird zwar den visuel-len Eigenschaften des menschlichen Auges Rechnung getragen, eine Verknüp-fung von Bildsignalen nach den Merkmalen c) bis g) wird aber nicht durchgeführt.- 9 -Die Druckschrift DE 198 38 806 A1 (E3) befasst sich mit einem Verfahren und ei-ner Vorrichtung zur Erfassung von Objekten, insbesondere zur Erfassung von Ob-jektfarben, aber auch zur Erfassung geometrischer Objekteigenschaften, wie z. B. die Größe, Position und Entfernung von Objekten in einer Bildszene (vgl. Spalte 1, Zeilen 3 bis 8). Das in Rede stehende Verfahren soll reproduzierbar einen Zusam-menhang zwischen physikalischen (photometrischen) Messgrößen und der menschlichen Farbwahrnehmung herstellen (vgl. Spalte 3, Zeilen 12 bis 16), so dass eine Farbangabe zu einem erfassten Objekt ermöglicht wird, die möglichst genau und reproduzierbar an die menschliche Farbwahrnehmung angepasst ist und die einen erweiterten Anwendungsbereich in Bezug auf erfassbare Objekte und/oder die technischen Anwendungsmöglichkeiten besitzt (vgl. Spalte 2, Zei-len 28 bis 34 und Spalte 3, Zeile 2 bis 11). Die Bildaufnahme erfolgt dabei, wie in der Figur 1 gezeigt, über eine Datenerfassung 20 (vgl. Spalte 4, Zeilen 6 bis 9, bspw. Digitalkamera), welche die Bilddaten in digitalisierter Form bereitstellt (vgl. Spalte 2, Zeilen 48 bis 53) (Merkmal a)). Nach der eigentlichen Bildaufnahme wird ein Datensatz generiert, der die Rot-, Grün- und Blauwerte (R-, G-, B-Werte) jedes Pixels des digitalen Farbbildes enthält (vgl. Fig. 2, Bildaufnahme 22 i. V. m. Spal-te 4, Zeilen 30 bis 38) (Merkmal b)).Wie in der weiterführenden Figur 3 dargestellt, erfolgt dann eine Transformation (vgl. 31) des RGB•Bildes in einen geeigneten Zielfarbraum (vgl. Spalte 10, Zei-len 39 bis 41). Diese Transformation kann dabei in einer Weise vorgenommen werden, dass die Farbwerte den Zapfensignalen im Auge entsprechen (LMS-Farb-raum→ Long↔ rot, Middle↔grün, Short↔blau) oder nichtlineare Farbräume umfassen, die der menschlichen Wahrnehmung und der üblichen farblichen Be-schreibung der Farbwahrnehmung besser angepasst sind (vgl. Spalte 4, Zeile 65 bis Spalte 5, Zeile 3). Eine konkrete Vorschrift für die Verknüpfung von Bildsigna-len im Sinne der anspruchsgemäßen Merkmale c) und d) wird aber nicht vorgege-ben.- 10 -Eine Klassifizierung der Objektfarbe erfolgt schließlich dadurch, dass Farbparame-ter zu einem bestimmten Farbwert in einem Farbraum zugeordnet werden (vgl. Spalte 2, Zeilen 46 bis 48) (Merkmal g)teilw.).Wie in Figur 7 dargestellt ist, schließt sich an die Transformations• und Rechenein-heit 3 eine Segmentierungs•Einheit 4 zur Ermittlung des Bildbereiches an, für den nachfolgend in einer Fuzzy•Einheit 5 die Farbwahrnehmung ermittelt werden soll. Zur Ergebnisausgabe ist die Fuzzy-Einheit mit einer Datenausgabe 6 (z. B. in Form eines Displays, Druckers und/oder Audiogerätes) verbunden (vgl. Spalte 10, Zeile 41 bis 46). Zwar wird in der Spalte 7, Zeilen 31 bis 35 und Spalte 10 Zeilen 6 bis 14 auf die Implementierung eines lernfähigen neuronalen Fuzzysystems Bezug genommen, eine konkrete Realisierung eines Lernmodus im Sinne des an-spruchsgemäßen Merkmals e) ist allerdings nicht umgesetzt. Ebenso fehlt die Durchführung eines Inspektionsmodus nach dem Merkmal f).Die Druckschrift DE 691 26 647 T2 (E4) bezieht sich auf das Drucken eines von einem Vollfarbenbild abgebildeten Hervorhebungs-Farbbildes, das für den Be-trachter wichtige Information bewahrt (vgl. Seite 1, 1. Absatz). Im Gegensatz zu Vollfarbendruckern, die Farbdrucke unter Benutzung des Vollfarbenspektrums mit Rot-, Grün-, Blau-Farben und ihrer Kombinationen ausdrucken, werden bei einem Hervorhebungsfarbdrucker für den Druckvorgang nur zwei Farben, in der Regel Schwarz und eine Hervorhebungsfarbe (üblicherweise Rot oder Blau), benutzt. Ein Hervorhebungsfarbdrucker arbeitet daher allgemein schneller und weniger kosten-aufwendig als der Vollfarbendrucker, da nur zwei Farben bearbeitet werden, im Gegensatz zu den drei oder gar vier Farben, die verarbeitet werden müssen, um Vollfarbenabbilder zu erhalten (vgl. Seite 1, 2. Absatz). Hierfür ist eine vorausge-hende sensorische Bilderfassung und Bereitstellung dieser Signale für den Druck-vorgang als unerlässlich vorauszusetzen (Merkmal a)).- 11 -Nach dem in Rede stehenden Verfahren werden die drei Farbwerte, bspw. Rot, Grün und Blau, des Vollfarbenbilds (Merkmal b)) in die beiden Farbwerte des Her-vorhebungsfarbenbildes mittels einer Berechnungsvorschrift transformiert (vgl. bspw. Seite 14 1. und 2. Absatz), nach der aus den Abtastfarben Rot, Grün und Blau die beiden Farbwerte (Chrominanzwerte) E und S der Gegenfarbkanäle da-durch gebildet werden, dass einmal die Farbwerte r (→Rot ) eines ersten Farbka-nals und die Farbwerte g (→grün) eines zweiten Farbkanals über E = (r – g)/2 mit-einander verknüpft werden und ein andermal die Farbwerte r und g des sog. ers-ten und zweiten Farbkanals mit den Farbwerten b (→blau) eines dritten Farbka-nals über S = (r + g)/4 –b/2 miteinander verknüpft werden (Merkmal c)). Die Be-rechnungsvorschriften liefern zum Einen ein Rot/Grün-Gegenfarbsignal E und ein Gelb/Blau-Gegenfarbsignal S, die zwanglos dem Rot/Grün rezeptiven Feld des menschlichen Auges und dem Blau/Gelb rezeptiven Feld des menschlichen Auges entsprechen (Merkmal d)).Eine Analyse von Farbabweichungen unter Einbeziehung eines Lernmodus und anschließenden Inspektionsmodus (Merkmale e) und f)) sowie eine Klassifizierung wird mit dem bekannten Verfahren nach der E4 nicht durchgeführt (Merkmal g)).4. Das Verfahren zur Analyse von Farbabweichungen von Bildern mit einem Bild-sensor nach dem geltenden Patentanspruch 1 beruht auch auf einer erfinderi-schen Tätigkeit.Ausgehend von dem Verfahren und der Vorrichtung zur Erfassung von Objekten, insbesondere zur Erfassung von Objektfarben, wie es in der Druckschrift E3 be-schrieben ist, und dem dortigen Hinweis, die Transformation der Bilddaten in einen Zielfarbraum vorzunehmen, die der menschlichen Wahrnehmung und der üblichen farblichen Beschreibung der Farbwahrnehmung besser angepasst ist (vgl. Spal-te 4, Zeile 65 bis Spalte 5, Zeile 3), dürfte der Fachmann, ein Diplomphysiker mit Fachhochschulausbildung, der auf dem Gebiet der Farbanalyse von Bildern be-schäftigt ist und über Grundkenntnisse des Farbsehverhaltens des menschlichen - 12 -Auges verfügt, veranlasst sein, auf die bereits in der Druckschrift E4 enthaltenen Berechnungsvorschriften zurückzugreifen, da diese ihm bereits einen ersten Ge-genfarbkanal liefern, der dem Rot/Grün rezeptiven Feld des menschlichen Auges entspricht (vgl. E4, Seite 14, Gleichung E=(r-g)/2), und einen zweiten Gegenfarb-kanal liefern, der dem Blau/Gelb rezeptiven Feld des menschlichen Auges (vgl. E4, Seite 14, Gleichung S=(r+g)/4-b/2) entspricht, so dass eine Klassifizierung der Objektfarbe durch Zuordnung von Farbparametern zu einem bestimmten Farbwert in einem Farbraum vorgenommen werden kann (vgl. E3, Spalte 2, Zeilen 46 bis 48).Des Weiteren mag der Fachmann auch noch den in der Druckschrift E3 enthalte-nen Hinweis aufgreifen, das Farbanalyseverfahren auf Lernfähigkeit hin auszurich-ten. Die dortige Implementierung eines zusätzlichen neuronalen Netzes unmittel-bar nach der Datenerfassung (Bilderfassung) oder nach der Segmentierung, um gelernte und nicht gelernte Bilddatensätze unterscheiden zu können (vgl. Spal-te 10, Zeilen 6 bis 14), hat der Fachmann aber nicht aufgegriffen. Er hat sich ent-gegen diesem Vorschlag vielmehr für einen Lernmodus entschieden, bei dem die durch zumindest ein Referenzbild erzeugten Referenzdatenwerte der beiden Ge-genfarbkanäle in einem Referenzdatenspeicher gespeichert werden und diese dann in einem Inspektionsmodus pixelweise mit den durch ein Inspektionsbild er-zeugten Ausgangssignalen der beiden Gegenfarbkanäle verglichen werden (Merk-male e) und f)).Diese Maßnahmen sind dem Fachmann mithin durch die fachliche Zusammen-schau der Druckschriften E3 und E4 auch unter Berücksichtigung seines Fachwis-sens zur Überzeugung des Senats nicht nahe gelegt.Inwieweit die übrigen Merkmale des Patentanspruchs 1 durch den zitierten Stand der Technik nahe gelegt werden, kann bei dieser Sachlage dahingestellt bleiben.- 13 -5. Zusammen mit dem Patentanspruch 1 erweisen sich auch die auf diesen je-weils rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 10 als patentfähig, da sie das Verfah-ren nach dem Patentenspruch 1 in nicht selbstverständlicher Weise weiterbilden.Dr. Mayer Kirschneck Gottstein Dr. WollnyPü
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