BPatG 154 6.70 BUNDESPATENTGERICHT 20 W (pat) 31/02 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 18. Februar 2004 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend das Patent 196 37 716 … - 2 - … hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 18. Februar 2004 durch den Richter Dipl.-Phys. Dr. Hartung als Vorsitzenden sowie den Richter Dipl.-Ing. Obermayer, die Richterin Martens und den Richter Dipl.-Phys. Dr. Zehendner beschlossen: Der Beschluss des Patentamts vom 15. Februar 2002 wird auf-gehoben. Das Patent wird widerrufen. G r ü n d e I Im Einspruch ist fehlende Patentfähigkeit geltend gemacht worden. Das Patentamt hat das Patent in vollem Umfang aufrechterhalten. Die Einsprechende und Beschwerdeführerin beantragt, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und das Patent zu widerrufen. - 3 - Die Patentinhaberin beantragt, die Beschwerde zurückzuweisen, hilfsweise das Patent mit den Textunterlagen gemäß Hilfsantrag 1 sowie gemäß Hilfsantrag 2 mit noch anzupassender Beschreibung aufrechtzuerhalten. Der Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag lautet: "Magnetisch-induktives Durchflußmeßverfahren, bei dem man das fließfähige Meßmedium durch ein Meßrohr (1) leitet, - ein das Meßrohr (1) im Bereich einer sich quer zur Meß-rohrachse erstreckenden Ebene durchsetzendes und quer zur Meßrohrachse verlaufendes Magnetfeld erzeugt, - an einem von induzierten Ladungsverschiebungen im Meß-medium beeinflußten Meßelektrodenpaar (11A-11D) ein zur Bestimmung der Durchflußrate des Meßmediums auszu-wertendes, von der mittleren Fließgeschwindigkeit des Meßmediums abhängiges Meßsignal abgreift, - den jeweiligen Füllungsgrad des Meßrohres (1) bei der Aus-wertung des Meßsignals dadurch berücksichtigt, daß man aus dem Meßsignal erhaltene Meßwerte oder daraus abge-leitete Zwischenergebniswerte mit einem von dem Füllungs-grad abhängigen Korrekturfaktor korrigiert, - wobei man zur Bereitstellung des Korrekturfaktors a) eine Prüfsignalspannung an ein erstes Paar elektrisch mit dem Meßmedium gekoppelter Elektroden (11 C, 11 D) anlegt und eine dadurch an einem zweiten, elek- - 4 - trisch mit dem Meßmedium gekoppelten Elektroden-paar (11A, 11B) hervorgerufene Reaktionsspannung mißt, b) das jeweilige Verhältnis von Reaktionsspannung zu Prüfsignalspannung bestimmt und c) den betreffenden Korrekturwert in Abhängigkeit von dem Spannungsverhältnis nach einer empirisch ermit-telten Funktion berechnet oder einem Speicher ent-nimmt, in dem Korrekturwerte in Zuordnung zu betref-fenden Spannungsverhältniswerten gespeichert sind." Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 entspricht dem Patentanspruch 1 ge-mäß Hauptantrag. Der Hilfsantrag 1 unterscheidet sich vom Hauptantrag im we-sentlichen durch den Wegfall des nebengeordneten Patentanspruchs 2. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 hat folgende Fassung: "Magnetisch-induktives Durchflußmeßverfahren, bei dem man das fließfähige Meßmedium durch ein Meßrohr (1) leitet, - ein das Meßrohr (1) im Bereich einer sich quer zur Meß-rohrachse erstreckenden Ebene durchsetzendes und quer zur Meßrohrachse verlaufendes getaktetes Magnetfeld oder magnetisches Wechselfeld mit einer ersten Frequenz er-zeugt, - an einem von induzierten Ladungsverschiebungen im Meß-medium beeinflußten Meßelektrodenpaar (11A, 11B) ein zur Bestimmung der Durchflußrate des Meßmediums aus-zuwertendes, von der mittleren Fließgeschwindigkeit des Meßmediums abhängiges Meßsignal abgreift, - 5 - - den jeweiligen Füllungsgrad des Meßrohres (1) bei der Aus-wertung des Meßsignals dadurch berücksichtigt, daß man aus dem Meßsignal erhaltene Meßwerte oder daraus abge-leitete Zwischenergebniswerte mit einem von dem Füllungs-grad abhängigen Korrekturfaktor korrigiert, - wobei man zur Bereitstellung des Korrekturfaktors a) eine Prüfsignalwechselspannung mit einer sich von der ersten Frequenz unterscheidenden zweiten Frequenz an ein erstes Paar elektrisch mit dem Meßmedium ge-koppelter Elektroden (11 C, 11 D) anlegt und eine da-durch an Meßelektrodenpaar (11A, 11B) hervorgerufe-ne Reaktionsspannung mißt, b) das jeweilige Verhältnis von Reaktionsspannung zu Prüfsignalspannung bestimmt und c) den betreffenden Korrekturwert in Abhängigkeit von dem Spannungsverhältnis nach einer empirisch ermit-telten Funktion berechnet oder einem Speicher ent-nimmt, in dem Korrekturwerte in Zuordnung zu betref-fenden Spannungsverhältniswerten gespeichert sind, wobei zur Bestimmung des von der mittleren Fließge-schwindigkeit abhängigen Meßsignals und der Reakti-onsspannung das vom Meßelektrodenpaar (11A, 11B) bereitgestellte Signal verstärkt und mittels einer Signal-filterschaltung (114) in einen von der mittleren Fließge-schwindigkeit abhängigen Signalanteil mit der ersten Frequenz und einem der Reaktionsspannung auf das Prüfsignal entsprechenden Signalteil mit der zweiten Frequenz separiert." - 6 - Folgende Druckschriften werden erörtert: (1) DE 44 37 275 A1 (2) EP 0 626 567 A1 Die Einsprechende führt im wesentlichen aus, der Gegenstand des Patentanspru-ches 1 gemäß Hilfsantrag 2 beruhe im Hinblick auf die Druckschriften (1) und (2) nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Die Patentinhaberin bekräftigt dagegen, der Gegenstand des Patentanspruches 1 gemäß Hilfsantrag 2 sei patentfähig. Die Druckschrift (1) betreffe mit der Berück-sichtigung der Auswirkungen der elektrischen Leitfähigkeit von Anschlussrohren eine völlig andere Problematik, es sei daher für den Fachmann nicht naheliegend, die Druckschrift (1) aufzugreifen. II Die Beschwerde ist zulässig. Sie führt zum Widerruf des Patents. Die Formulierung "eine dadurch an Meßelektrodenpaar (11A, 11B) hervorgerufene Reaktionsspannung mißt" im Merkmal a) des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsan-trag 2 ist so auszulegen, dass die Reaktionsspannung sowohl an dem im An-spruch weiter oben bereits erwähnten Messelektrodenpaar oder aber auch an ei-nem Messelektrodenpaar (dh an einem zweiten Messelektrodenpaar) gemessen werden kann. Keiner der sich hieraus ergebenden alternativen Gegenstände des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 2 beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Aus Druckschrift (1) ist ein magnetisch-induktives Durchflussmessverfahren be-kannt, bei dem das Messmedium durch ein Messrohr 1 fließt und durch Spulen 2a, 2b ein das Messrohr im Bereich einer sich quer zur Messrohrachse erstreckenden Ebene durchsetzendes und quer zur Messrohrachse verlaufendes Magnetfeld er- - 7 - zeugt wird. An einem von induzierten Ladungsverschiebungen beeinflussten Messelektrodenpaar wird ein zur Bestimmung der Durchflussrate des Messmedi-ums auszuwertendes, von der mittleren Geschwindigkeit abhängiges Messsignal abgegriffen. Aus dem Messsignal erhaltene Messwerte werden mit einem Korrek-turfaktor korrigiert (Sp 2 Z 15 - 19). Zur Bereitstellung des Korrekturfaktors wird an ein erstes Paar mit dem Medium elektrisch gekoppelter Elektroden eine Prüfsig-nalspannung angelegt und eine dadurch an einem zweiten und dritten Elektroden-paar hervorgerufene Reaktionsspannung gemessen. Aus dem Verhältnis der Re-aktionsspannungen und einer gespeicherten Tabelle, die die Spannungsverhält-nisse zu dem Korrekturfaktor in Beziehung setzt, wird der Korrekturfaktor ermittelt (Sp 2 Z 51 - 66). Bei dem magnetisch-induktiven Durchflussmessverfahren nach Druckschrift (1) dient der Korrekturfaktor dazu, den Einfluss elektrisch leitfähiger Anschlussrohre auf das Messsignal zu berücksichtigen. Zur Ermittlung des Korrekturfaktors wird an einem Herstellungsort oder Vertriebsort eine Reihe von Messungen mit hin-sichtlich ihrer elektrischen Leitfähigkeit unterschiedlichen Anschlussrohren durch-geführt, wobei alle anderen Bedingungen gleich gehalten werden (Sp 2 Z 27 - 46, Sp 3 Z 40 - 48). Die Messungen müssen also bei konstanter Füllhöhe des Mess-mediums im Messrohr vorgenommen werden, so dass das Verfahren nach (1) in der Praxis wohl hauptsächlich nur dann zuverlässig angewendet werden kann, wenn von einer Vollfüllung des Messrohres ausgegangen werden kann. Dem Fachmann, einem Physiker mit besonderen Kenntnissen in der Messtechnik und langjähriger Berufserfahrung in der Entwicklung von magnetisch-induktiven Durchflussmessgeräten, ist es aus seinem physikalischen Fachwissen bekannt, dass nicht nur die elektrische Leitfähigkeit der Anschlussrohre, sondern auch die elektrische Leitfähigkeit der Flüssigkeit, die wesentlich durch den Füllgrad des Messrohres bestimmt wird, das Messsignal beeinflusst. Dieses Fachwissen ist zu-dem auch durch Druckschrift (2) belegt, die ebenfalls ein magnetisch-induktives Durchflussmessverfahren betrifft und somit zum gleichen Fachgebiet gehört. Bei - 8 - dem Verfahren nach (2) wird der Füllgrad des Messrohres mit einer Leitfähigkeits-messeinrichtung bestimmt (Sp 2 Z 36 - 40). Muss nun die Durchflussmessung bei schwankendem Füllgrad durchgeführt wer-den, während sich die Einbauverhältnisse der Messvorrichtung und damit die elek-trische Leitfähigkeit der Anschlussrohre nicht ändern, bietet es sich dem Fach-mann an, das aus (1) bekannte Verfahren heranzuziehen, weil sowohl eine Ände-rung des Füllgrads als auch Veränderungen hinsichtlich der Anschlussrohre zu ge-änderten Leitfähigkeitsverhältnissen führen und daher die Messsignale auf Grund der gleichen physikalischen Gesetzmäßigkeiten beeinflussen. Hierzu ist es ledig-lich notwendig, eine entsprechende Tabelle vorzusehen, die die vom Füllgrad ab-hängigen Spannungsverhältniswerte und den Korrekturfaktor in Beziehung setzt. Da der Füllgrad sich während der Messung ständig ändern kann, ist es für den Fachmann selbstverständlich, den Korrekturfaktor nicht nur einmal nach dem Ein-bau des Messgeräts, sondern fortlaufend während der Messung zu bestimmen. Der Fachmann erkennt ohne weiteres, dass bei dem Verfahren nach (1) nicht nur das Verhältnis von zwei Reaktionsspannungen, sondern auch die Reaktionsspan-nungen allein vom Füllgrad des Messrohrs abhängen. Es steht daher in seinem Belieben, an Stelle des Verhältnisses von zwei Reaktionsspannungen auch das Verhältnis einer Reaktionsspannung zu der vom Füllgrad unabhängigen Prüfsig-nalspannung zu bilden. Dieses Vorgehen bietet sich auch deshalb an, weil es möglicherweise konstruktive Vereinfachungen in der Auswerteschaltung und der Zahl der Elektroden erlaubt, aber dennoch - im Gegensatz zum völligen Verzicht auf die Verhältnisbildung - von Schwankungen der Prüfsignalspannung unabhän-gige Messwerte liefert. Um mit einer möglichst geringen Zahl von Elektroden auszukommen, bietet es sich für den Fachmann an, die Reaktionsspannung und die Messsignalspannung am gleichen Elektrodenpaar abzugreifen. Die hierzu notwendigen elektronischen Maßnahmen zur Trennung der Signale gehören zum Fachwissen des Fachmanns - 9 - und sind auch bei magnetisch-induktiven Durchflussmessverfahren ohne weiteres einsetzbar, wie Druckschrift (2) zeigt. Dort wird ein getaktetes Magnetfeld oder ein magnetisches Wechselfeld mit einer ersten Frequenz erzeugt (Sp 2 Z 57 - Sp 3 Z 4). Bei der Prüfsignalspannung handelt es sich um eine Wechselspannung mit einer sich von der ersten Frequenz unterscheidenden zweiten Frequenz (Sp 3 Z 13 - 21). Die von der Prüfsignalspannung hervorgerufene Reaktionsspannung wird an dem Messelektrodenpaar 50, 51 gemessen, an dem auch das von der Fließgeschwindigkeit abhängige Signal abgegriffen wird. Das von dem Messelek-trodenpaar bereitgestellte Signal wird mittels einer Signalfilterschaltung 25 in einen von der mittleren Fließgeschwindigkeit abhängigen Signalanteil mit der ersten Fre-quenz und einem der Reaktionsspannung auf das Prüfsignal entsprechenden Sig-nalteil mit der zweiten Frequenz separiert (Sp 3 Z 36 - 39, Sp 5 Z 39 - 50). Für den Fachmann liegt es nahe, diese Merkmale bei dem Verfahren nach (1) ein-zusetzen, zumal in (1) nicht angegeben ist, ob es sich bei dem Magnetfeld um ein Wechselfeld oder ein Gleichfeld handelt und Hinderungsgründe für den Einsatz ei-nes Wechselfeldes nicht ersichtlich sind. Bei Bedarf ist es für den Fachmann auch ohne weiteres möglich, das von dem Messelektrodenpaar abgegriffene Signal vor der Filterung zu verstärken. Schließlich steht es auch im Belieben des Fachmanns, die Reaktionsspannung an einem weiteren Messelektrodenpaar abzugreifen. Er gelangt so in naheliegender Weise zu den im Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 angegebenen alternati-ven Gegenständen. - 10 - Der breitere Patentanspruch 1 nach Hauptantrag und erstem Hilfsantrag umfasst jeweils den vorstehend abgehandelten Anspruchsgegenstand hinsichtlich der Va-riante, bei der die Reaktionsspannung an einem weiteren Messelektrodenpaar ab-gegriffen wird. Er hat daher ebenfalls keinen Rechtsbestand. Dr. Hartung Obermayer Martens Dr. Zehendner Be
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