BPatG 154 6.70 BUNDESPATENTGERICHT 20 W (pat) 311/02 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 14. Juli 2003 … B E S C H L U S S In der Einspruchssache … g e g e n das Patent 196 36 816 … - 2 - hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 14. Juli 2003 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Anders sowie die Richter Dipl.-Ing. Obermayer, Engels und Dipl.-Phys. Dr. Zehendner beschlossen: Das Patent 196 36 816 wird widerrufen. G r ü n d e I Das mit dem Einspruch angegriffene Patent 196 36 816 betrifft eine "Anordnung zur Verringerung hochfrequenter Störungen an Fahrzeug-Kabelnetzen." Sein Gegenstand sei nach den §§ 1 bis 5 PatG nicht patentfähig; er ergebe sich für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik. Die Einsprechende beantragt, das Patent zu widerrufen. Die Patentinhaberin stellt die Anträge, das Patent aufrechtzuerhalten mit den Ansprüchen 1 bis 6 nach Hauptantrag, 1 bis 6 nach Hilfsantrag 1, 1 bis 6 nach Hilfsan-trag 2, - 3 - 1 bis 6 nach Hilfsantrag 3 und 1 bis 5 nach Hilfsantrag 4, jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung. Der Anspruch 1 nach Hauptantrag lautet: "1. Anordnung zur Verringerung hochfrequenter Störungen durch Reflexion in Kabelnetzen von Fahrzeugen, wobei die Anordnung Endstelleneinrichtungen (V, 114) und zu Kabel-bündeln (B1) zusammengefaßte Verbindungsleitungen (L, 115, 116) zu den Endstelleneinrichtungen (V, 114) aufweist und die Endstelleneinrichtungen (V, 114) Lampen, Motoren, Sensoren, Aktuatoren, Ventile, Instrumente, Schalter sind, wobei die Anordnung derart ausgestaltet ist, a) daß an einer oder mehreren Stellen des Kabelnetzes Schal-tungsanordnungen (Ra, CK, CR, CH) zwischen einer oder meh-reren Leitungen (L, 115, 116) und dem metallischen Fahr-zeugaufbau (M) angeordnet sind, welche die Leitungen (L, 115, 116) zumindest annähernd mit ihrem jeweiligen Wellen-widerstand (ZE) für Hochfrequenz gegen Fahrzeugaufbau (M) abschließen, b) daß in Kabelbündel oder einzelne Verbindungsleitungen (L, 115, 116) Ferritdrosseln (F, FK, 121, 122) eingebaut sind, welche für Hochfrequenz einen gegenüber dem Wellenwi-derstand der Leitungen hohen Widerstand bewirken, und c) daß die den Wellenwiderständen Zoi annähernd gleichen Widerstandswerte Ri im Bereich 0,6 Zoi
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