BUNDESPATENTGERICHT 20 W (pat) 311/03 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 14. Februar 2005 … B E S C H L U S S In der Einspruchssache … betreffend das Patent 43 27 876 … BPatG 154 6.70 - 2 - … hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 14. Februar 2005 unter Mitwirkung des Vorsitzen-den Richters Dipl.-Phys. Dr. Anders, den Richter Dipl.-Phys. Dr. Hartung, der Richterin Martens sowie den Richter Dipl.-Phys. Dr. Zehendner beschlossen: Das Patent wird widerrufen. G r ü n d e I Im Einspruch ist fehlende Patentfähigkeit geltend gemacht worden. Die Einsprechende beantragt, das Patent zu widerrufen. Die Patentinhaberin beantragt, das Patent wie erteilt aufrechtzuerhalten. - 3 - Der erteilte Patentanspruch 1 hat folgende Fassung: "Meßstrecke für einen elektromagnetischen Durchflußmesser mit einem metallischen Meßrohr aus einem nicht-magnetischen Material, einem Satz von Magnetspulen zur Erzeugung eines Magnetfelds mit einer Richtung im wesentlichen senkrecht zur Durchflußrichtung, mit einer Elektrodenanordnung, die im we-sentlichen senkrecht zur Magnetfeldrichtung und im wesentli-chen senkrecht zur Durchflußrichtung angeordnet ist, und mit einem elektrischen Isolator auf der Innenseite des Meßrohres, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolator durch eine Oberflä-chenschicht (11) aus Metalloxid oder Metallnitrit auf der Innen-seite des Meßrohres (2) gebildet ist, die eine Dicke größer als 10 µm aufweist, wobei an dem Meßrohr (2) eine Metallschicht (9) aus dem Metall der Oberflächenschicht (11) angelagert und innig mit dem Meßrohr (2) verbunden ist und die Oberflächen-schicht (11) an die Metallschicht (9) angelagert ist." Folgende Druckschriften werden u.a. erörtert: (2) O. Fiedler, Strömungs- und Durchflußmeßtechnik, R. Oldenbourg Verlag München Wien, 1992, S. 207-209 (8) W. Schatt, Werkstoffe des Maschinen-, Anlagen- und Apparatebaues, 2. Auflage, 1982, S. 240-244 Die Einsprechende führt aus, der Gegenstand des Patentanspruches 1 beruhe ge-genüber den Druckschriften (2) und (8) nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. - 4 - Die Patentinhaberin ist der Ansicht, ein durch eine Schicht aus Metalloxid gebilde-ter Isolator sei aus (2) nicht bekannt. Bei dem Isolator aus Sinterkorund handele es sich um ein gesondertes hülsenförmiges Bauteil, das in dem Messrohr stecke. Druckschrift (8) beschreibe den Schutz von Metallen vor Oxidation und könne da-her keinen Hinweis auf die Ausbildung eines Isolators geben. Der Gegenstand des Patentanspruches 1 beruhe daher auf einer erfinderischen Tätigkeit. II Der Einspruch führt zum Widerruf des Patents. Der Gegenstand des Patentan-spruches 1 beruht nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Als Fachmann ist ein Diplom-Physiker anzusehen, der über Berufserfahrung in der Entwicklung von elektromagnetischen Durchflussmessern verfügt. Aus Druckschrift (2) ist eine Messstrecke für einen elektromagnetischen Durch-flussmesser bekannt, die ein metallisches Messrohr aus einem nicht-magneti-schen Material (S 207, Absatz mit der Überschrift "Messrohr"), Magnetspulen zur Erzeugung eines Magnetfelds mit einer Richtung im wesentlichen senkrecht zur Durchflussrichtung (S 209 Abs 2) und eine Elektrodenanordnung senkrecht zur Magnetfeldrichtung und senkrecht zur Durchflussrichtung (S 209, Absatz mit der Überschrift "Elektroden") aufweist. Auf der Innenseite des Messrohrs befindet sich ein elektrischer Isolator in Form einer Auskleidung (S 207, Absatz mit der Über-schrift "Messrohr"). Bild 5.23. zeigt, dass es sich bei der Auskleidung 2 nicht um ein gesondertes Bauteil, sondern um eine Schicht handelt, die auf die Innenseite des Messrohres aufgebracht ist und sich sogar in die für die Elektroden 3 vorgese-henen Bohrungen hinein erstreckt. Die Auswahl des Materials für die Auskleidung richtet sich nach den Belastungen, denen das Messrohr beispielsweise durch Druck, Temperatur, Abrieb und Korrosion ausgesetzt ist (S 207, Absatz mit der Überschrift "Messrohr"). In der Liste üblicher Werkstoffe ist auch ein Metalloxid, nämlich Sinterkorund Al2O3, genannt (S 209 Abs 1). - 5 - Die Patentinhaberin ist der Ansicht, der Fachmann verstehe die Druckschrift (2) so, dass die Auskleidung bei Verwendung von Sinterkorund Al2O3 nur als eigenes Bauteil ausgeführt werden könne, weil Al2O3 nicht als Schicht auf eine Oberfläche aufgebracht werden könne. Eine als Schicht ausgebildete Auskleidung sei aus (2) nur für die anderen aufgeführten Materialien entnehmbar. Tatsächlich gibt die Druckschrift (2) jedoch keinen Hinweis, der eine solche Interpretation stützen könnte. Im übrigen gehört das Aufbringen von Al2O3 auf Oberflächen, z.B. durch Plasmaspritzen ((8), S 243 Absatz 6.5.3. Keramische Schutzschichten) oder durch Alitierung mit sich bildender Oxidhaut ((8), S 242 Absatz 6.5.1. Metallische Schutz-schichten), zum Fachwissen des Fachmanns. Um eine breite Einsetzbarkeit der Messstrecke auch bei extremen Bedingungen zu ermöglichen, hat der Fachmann stets das Ziel, die Oberflächenschicht mög-lichst fest mit dem Messrohr zu verbinden. Er hat daher ausgehend von Druck-schrift (2) Veranlassung, Verbesserungen an der aus Al2O3 bestehenden Oberflä-chenschicht vorzunehmen. In Druckschrift (8), einem Lehrbuch über Werkstoffe des Maschinen-, Anlagen- und Apparatebaues, werden Schutzschichten für metal-lische Werkstoffe beschrieben. Danach können Metalle zum Schutz vor Oxidation mit Aluminium beschichtet werden (S 242 Absatz 6.5.1. Metallische Schutzschich-ten). Die sich dann an der Aluminiumoberfläche bildende dünne Al2O3 - Schicht verbessert zusätzlich die Temperaturbeständigkeit. Der Fachmann zieht einen derartigen Schichtaufbau auch für den Isolator eines elektromagnetischen Durch-flussmessers in Betracht, denn Al2O3 ist ihm als hierfür geeignetes Isolatormaterial bereits aus (2) bekannt. Die durch Oxidation entstehende geringe Dicke der Al2O3 - Schicht, die nicht ausreicht, um eine sichere elektrische Isolierung zu ge-währleisten, kann ihn von dieser Überlegung nicht abhalten. Auf Grund seines Fachwissens liegt es für ihn nämlich nahe, eine weitere Al2O3 - Schicht aufzubrin-gen, um so die für die Isolatoreigenschaften notwendige Dicke von mehr als 10 µm zu erreichen. Dieses Vorgehen bietet sich ihm deshalb als besonders vor-teilhaft an, weil die durch Oxidation entstandene Al2O3 - Schicht als eine Art Ver-- 6 - bindungs- bzw. Halteschicht wirkt, an die sich die aufgebrachte Al2O3 - Schicht be-sonders fest anlagert. Damit gelangt der Fachmann in naheliegender Weise zu einem durch eine Ober-flächenschicht aus Metalloxid auf der Innenseite des Messrohres gebildeten Iso-lator, der eine Dicke größer als 10 µm aufweist, wobei an dem Messrohr eine Me-tallschicht aus dem Metall der Oberflächenschicht angelagert und innig mit dem Messrohr verbunden ist und die Oberflächenschicht an die Metallschicht angela-gert ist. Dr. Anders Dr. Hartung Martens Dr. Zehendner Be
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