BPatG 154 6.70 BUNDESPATENTGERICHT 20 W (pat) 328/02 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 8. Dezember 2003 … B E S C H L U S S In der Einspruchssache … - 2 - betreffend das Patent 199 57 995 hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 8. Dezember 2003 durch den Vorsitzenden Rich-ter Dipl.-Phys. Dr. Anders sowie den Richter Dipl.-Phys. Kalkoff, die Richterin Martens und den Richter Dipl.-Phys. Dr. Zehendner beschlossen: Das Patent wird widerrufen. G r ü n d e I Im Einspruch ist fehlende Patentfähigkeit geltend gemacht worden. Die Einsprechende beantragt, das Patent zu widerrufen. Die Patentinhaberin ist - wie vorher bereits schriftlich angekündigt - zur mündli-chen Verhandlung nicht erschienen. Sie hat sich im Einspruchsverfahren auch schriftlich nicht geäußert. Der erteilte Patentanspruch 1 lautet: "Navigationssystem, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit als Daten gespeicherten kartographischen Informationen und einer Zielauswahl über mit den kartographischen Informationen direkt oder indirekt verknüpften Telefonnummern oder Vorwahlen, ge-- 3 - kennzeichnet durch eine Kopplung an eine externe elektroni-sche Telefonnummernkartei." Folgende Druckschrift wird in der mündlichen Verhandlung erörtert: (1) Abstract zu KR 168 005 B1. II Der Einspruch führt zum Widerruf des Patents. Der Gegenstand des Patentan-spruches 1 ist nicht neu. Aus Druckschrift (1) ist ein Navigationssystem bekannt, das als Daten gespeicher-te kartografische Informationen (map information) und eine Zielauswahl über mit den kartografischen Informationen direkt oder indirekt verknüpfte Telefonnummern enthält (Absatz Constitution). Die Telefonnummern werden mit Hilfe eines Mobilte-lefons 119 eingegeben (a user inputs the telephone number of a desired position using the cellular telephone). Handelsübliche Mobiltelefone enthalten regelmäßig eine elektronische Telefonnummernkartei (oft auch Telefonbuch genannt), die da-zu dient, die Eingabe von Telefonnummern abzukürzen. Es ist somit auch mög-lich, die Telefonnummer des Ziels mit Hilfe der Telefonnummernkartei des Mobilte-lefons einzugeben. Da die Telefonnummernkartei sich im Mobiltelefon und damit außerhalb des Navigationssystems befindet, handelt es sich um eine externe Te-lefonnummernkartei. Das Navigationssystem nach (1) ist daher an eine externe elektronische Telefonnummernkartei gekoppelt. Es weist somit alle Merkmale des Gegenstands des Patentanspruches 1 auf. Dr. Anders Kalkoff Martens Dr. Zehendner Be
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