BPatG 154 6.70 BUNDESPATENTGERICHT 20 W (pat) 34/01 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 19. Februar 2003 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 199 53 035.1-31 … hat der 20. Senat des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 19. Februar 2003 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Anders sowie die Richter Hövelmann, Dipl.-Phys. Kalkoff und Dr. Hartung beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.- 2 - G r ü n d e I Die Anmeldung ist durch den Beschluß der Prüfungsstelle für Klasse H 04 Q vom 6. Dezember 2000 mit der Begründung zurückgewiesen worden, der Gegenstand des damals geltenden einzigen Anspruchs beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Der Beschluß stützt sich auf die Entgegenhaltungen (1) WO 97/23109 A1 und (2) Lauer, B.: Datenübertragung mit dem Handy. In: Funkschau 1997, Nr. 14, Seiten 66-72. Im Verfahren vor dem Bundespatentgericht wurde noch die Druckschrift (3) US 5 859 628 in Betracht gezogen. Die Anmelderin stellt den Antrag, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen: ein Patentanspruch, überreicht in der mündlichen Verhandlung, Beschreibung und Zeichnung vom Anmeldetag. Der Patentanspruch lautet: "1. Testmobilstation für die Feldmessung von Mobilfunksyste-men in fahrenden Kraftfahrzeugen, insbesondere nach dem GSM-, DCS-, PCN- und/oder UMTS-Standard, mit einem - 3 - portablen Personal-Computer, einer Mobilstation und einem GPS-Empfänger für die Ortserfassung während der Mess-fahrt und mit jeweils der Mobilstation und dem GPS-Empfänger zugeordneten Antennen, dadurch gekennzeichnet, dass dem portablen Personal-Computer eine PCMCIA-Einsteck-karte (2) zugeordnet ist, auf der eine integrierte Sen-de-/Empfangseinrichtung für den Einsatz in einem GSM-Mobilfunksystem und der GPS-Empfänger zur Bereit-stellung der Ortungssignale zusammen angeordnet sind, dass diese PCMCIA-Einsteckkarte (2) jeweils einen Anten-nenanschluss (3) für die Sende-/Empfangseinrichtung und einen weiteren Antennenanschluss (4) für den GPS-Emp-fänger aufweist, und dass Stromversorgung, die Messdatenschnittstelle, die Fax-Datenschnittstelle und die GPS-Datenschnittstelle über die Personal-Computer-seitige Schnittstelle der PCMCIA-Einsteckkarte erfasst werden." Zur Begründung ihres Antrags führt die Anmelderin im wesentlichen aus, daß ins-besondere die aus dem Stand der Technik nach (3) als bekannt entnehmbaren Anordnungen mit PCMCIA-Einsteckarten auch in einer Zusammenschau mit der in Druckschrift (1) beschriebenen Testmobilstation dem Fachmann keine Veranlas-sung dafür böten, für die aus (1) bekannte Testmobilstation PCMCIA-Einsteckkar-ten für GSM-Mobilfunksystem und GPS-Empfänger vorzusehen. Vor allem aber sei aus den den Stand der Technik belegenden Druckschriften keine PCMCIA-Einsteckkarte ersichtlich, auf der eine integrierte Sende-/Empfangsein-richtung für den Einsatz in einem GSM-Mobilfunksystem und der GPS-Empfänger zur Bereitstellung der Ortungssignale zusammen angeordnet sind. Eine solche Anordnung der Sende-/Empfangseinrichtung zusammen mit einem GPS-Empfän-ger auf einer PCMCIA-Einsteckkarte biete außerdem die Möglichkeit einer Zu-- 4 - sammenarbeit der beiden Komponenten auf der Karte ohne Umweg über den Personal-Computer. Des weiteren würden Stromversorgung, die Meßdaten-schnittstelle, die Fax-Datenschnittstelle und die GPS-Datenschnittstelle über die Personal-Computer-seitige Schnittstelle der PCMCIA-Einsteckkarte erfaßt und mit den schnellen Personal-Computer-Bussystemen verbunden. Durch die Vermei-dung langer externer Kabelverbindungen würden Störsignale bei der Meßfahrt vermieden und der Handhabungsaufwand der Gesamtanordnung verbessert. Die nunmehr im Anspruch ausformulierten Merkmale seien auch den ursprünglich ein-gereichten Unterlagen entnehmbar; die Anmelderin verweist dazu auf die Offenle-gungsschrift DE 199 53 035 A1, Spalte 1, Zeilen 23 bis 26 und 47 bis 50 und Spalte 2, Zeilen 42 bis 50. II Die Beschwerde ist zulässig, führt jedoch nicht zum Erfolg, weil der Gegenstand des - einzigen – Anspruchs 1 nicht patentfähig ist. Die gewerbliche Anwendbarkeit und die Neuheit des Gegenstandes des An-spruchs mögen zwar gegeben sein; jedoch liegt ihm keine erfinderische Tätigkeit zugrunde, weil sich der Gegenstand für den Fachmann, hier ein Hochschulingeni-eur der Fachrichtung Nachrichtentechnik, mit Berufserfahrung auf dem Gebiet der Mobilfunksysteme und der damit verbundenen - mobilen - Testverfahren für Feld-messungen, in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Aus der Druckschrift (1) ist eine Testmobilstation für die Feldmessung von Mobil-funksystemen in fahrenden Kraftfahrzeugen mit den Merkmalen im Oberbegriff des Anspruchs als bekannt entnehmbar. Die Testmobilstation TS, vgl. die Figur 2 und Seite 4 Zeile 32 bis Seite 5 Zeile 2 und Seite 6 Zeilen 7 bis 31, umfaßt einen portablen Personal-Computer PC, eine Mobilstation MS und einen GPS-Empfän-ger NAV für die Ortserfassung während der Meßfahrt (insbes S 6 Z 24-28). Der Mobilstation und dem GPS-Empfänger sind jeweils Antennen zugeordnet (Fig 2). - 5 - Eine der Mobilstation nach (1) zugeordnete Sende-/Empfangseinrichtung ist für den Einsatz in einem GSM-Mobilfunksystem vorgesehen, Seite 6 Zeilen 15 bis 18. Alternativ zu der in Figur 2 der Druckschrift (1) dargestellten Übertragung der - un-veränderten - (Orts-) Daten des GPS-Empfängers durch die Mobilstation an das Mobilfunksystem (vgl S 6 Z 15-22), werden durch Personal-Computer-seitige Schnittstellen (nach (1) beispielhaft serielle Schnittstellen, Seite 6 Zeilen 11-15) GPS-Daten und Meßdaten der Mobilstation erfaßt, durch den Personal-Computer verarbeitet zu einer Nachricht, die dann an das Mobilfunksystem gesendet wird (S 6 Z 7-11). Aus der Praxis des Einsatzes der aus (1) bekannten Testmobilstation, insbeson-dere in einem fahrenden Kraftfahrzeug, sieht sich der Fachmann veranlaßt, die Handhabung der Testmobilstation zu verbessern. Möglichkeiten zu solchen Ver-besserungen sind dem Fachmann aus dem Umfeld der zum - insbesondere mo-bilen - Einsatz geeigneten portablen Personal-Computer, wie sie bspw in Druck-schrift (3) beschreiben sind, vertraut. Der aus (3) als bekannt entnehmbare porta-ble Personal-Computer PDA 102, vgl die Figuren 2 und 5, ist für den mobilen Ein-satz in einem Kraftfahrzeug vorgesehen (Sp 1 Z 66-67). Die Funktionen des mo-bilen Personal-Computers PDA 102 können den jeweiligen Erfordernissen mittels PCMCIA-Einsteckkarten angepaßt werden, für deren Verbindung mit dem Perso-nal-Computer wenigstens eine Personal-Computer-seitige Schnittstelle zur Verfü-gung steht (Slot 206, Sp 4 Z 56-58, Sp 8 Z 21-23, Sp 9 Z 4-5, Z 11-25). Gemäß (3) werden solche PCMCIA-Einsteckkarten ua dazu benutzt, den portablen Perso-nal-Computer mit einem GPS-Empfänger und einer Mobilfunk-Sende-/Empfangs-einrichtung, insbesondere zur Fax-Datenübertragung, auszustatten (Sp 8 Z 64 bis Sp 9 Z 6, Sp 9 Z 21-23 iVm Z 40-43). Nachdem die aus (3) bekannten PCMCIA-Einsteckkarten dem Fachmann die Möglichkeit eröffnen, eine leicht handhabbare, kompakte Testmobilstation zu reali-sieren, unter Vermeidung langer, externer Kabelverbindungen, die anfällig sind für Störsignale, ist für den Fachmann der Einsatz solcher PCMCIA-Einsteckkarten an-- 6 - stelle der diskreten, über Datenleitungen angeschlossenen Komponenten das Mit-tel der Wahl, das er bei der in (1) beschriebenen Testmobilstation zum Einsatz bringt. Die in (3) alternativ zu einem mit PCMCIA-Einsteckkarten bestückten portablen Personal-Computer aufgezeigte Möglichkeit einer im Kraftfahrzeug befestigten Halterung für den portablen Personal-Computer mit eigener Personal-Compu-ter-Funktionalität ebenfalls unter Verwendung von PCMCIA-Einsteckkarten (vgl zB Sp 8 Z 26-37, cradle 104) wird in ihrer Nachteiligkeit hinsichtlich Portabilität den Fachmann umso mehr in seiner Wahl bestärken, den portablen Personal-Compu-ter selbst mit PCMCIA-Einsteckkarten auszustatten. Je nach Anzahl der zur Verfügung stehenden Personal-Computer-seitigen Schnitt-stellen für PCMCIA-Einsteckkarten, zieht der Fachmann auch in Betracht, eine ge-mäß Druckschrift (3) auf einer PCMCIA-Einsteckkarte integrierte Sende-/Em-pfangseinrichtung für den Einsatz in einem (nach (1) GSM-) Mobilfunksystem mit einem GPS-Empfänger zur Bereitstellung der Ortungssignale zusammen auf einer PCMCIA-Einsteckkarte anzuordnen. Eine solche integrierte Anordnung auf einer PCMCIA-Einsteckkarte wird auch durch die in (3) beschriebenen funktionalen Möglichkeiten zumindest nicht ausgeschlossen. Eine solche PCMCIA-Einsteckkarte weist ebenfalls, wie auch bereits die diskrete Mobilstation und der diskrete GPS-Empfänger nach (1), jeweils einen Antennen-anschluß für die Sende-/Empfangseinrichtung der Mobilstation und einen weiteren Antennenanschluß für den GPS-Empfänger auf (vgl (3), Sp 8 Z 21-25 iVm Sp 9 Z 24-25, ergänzend siehe (2) S 71 mi Sp). Da die PCMCIA-Einsteckkarte über eine Personal-Computer-seitige Schnittstelle (PCMCIA-Slot) - und nur über diese - mit dem Personal-Computer verbunden ist, wird auch sämtlicher Datenverkehr, insbesondere die Meßdatenschnittstelle, die Fax-Datenschnittstelle und die GPS-Datenschnittstelle, und auch die Stromversorgung über die Personal-Compu-ter-seitige Schnittstelle erfaßt (vgl (3) Sp 8 Z 64 bis Sp 9 Z 6, ergänzend zur - 7 - Stromversorgung (2) S 72 li Sp le Abs). Insbesondere ist die PCMCIA-Einsteck-karte über die Personal-Computer-seitige Schnittstelle auch mit den Bussystemen des Personal-Computers verbunden. Die Argumentation der Anmelderin, eine Anordnung der Sende-/Empfangseinrich-tung zusammen mit einem GPS-Empfänger auf einer - einzigen - PCMCIA-Ein-steckkarte beinhalte außerdem die Möglichkeit einer Zusammenarbeit der beiden Komponenten auf der Karte ohne Umweg über den Personal-Computer, findet so keinen Rückhalt im Wortlaut des geltenden Anspruchs, aber auch nicht in ein-schlägigen Teilen der ursprünglich eingereichten Beschreibung der Anmeldung. In Anbetracht der Sachlage kann die Frage, ob weitere, im geltenden Anspruch formulierte Merkmale in dieser Form den ursprünglichen Unterlagen entnehmbar sind, dahingestellt bleiben. Dr. Anders Hövelmann Kalkoff Dr. Hartung Be
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