BUNDESPATENTGERICHT 20 W (pat) 39/01 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 11. November 2002 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend das Patent 38 44 817 … BPatG 154 6.70 - 2 - … hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 11. November 2002 durch den Vorsitzenden Richter Dipl.-Phys. Dr. Anders, die Richter Dipl.-Ing. Obermayer und Dipl.-Phys. Dr. Hartung sowie die Richterin Martens beschlossen: Die Beschwerde der Patentinhaberin wird zurückgewiesen. G r ü n d e I. Das Patent 38 44 817 wurde widerrufen, weil sein Gegenstand im Hinblick auf (1) "Specifications of radio data system RDS for VHF/FM sound broadcasting" Tech. 3244-E, Herausg.: European Broadcasting Union, March 1984, Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, S. 6, 14-17, 20,21,26,27,29,30 (2) Supplement 1 to Tech. 3244-E "Specifications of radio data system RDS for VHF/FM sound broadcasting" Protocols for the transmission of Alternative Frequencies, Herausg.: European Broadcasting Union March 1987, S. 1-4 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe. - 3 - Die Patentinhaberin verfolgt in der mündlichen Verhandlung ihren Einwand, der Einspruch sei unzulässig, nicht weiter. Sie beantragt, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, hilfsweise das Patent mit den erteilten Patentansprüchen 2 und 4 aufrechtzuerhalten. Die Einsprechende beantragt, die Beschwerde zurückzuweisen. Der Anspruch 1 lautet: "1. Verfahren zum Steuern eines RDS-Rundfunkempfängers, der mit einem in Unterbereiche unterteilten Einstellspeicher versehen ist, der Adressen für mehrere Frequenzdatenele-mente pro Unterbereich aufweist und der eine RDS-Rund-funksendung empfangen kann, die Datensignale enthält, die für Senderkettennamen und Sendefrequenzen einer Vielzahl von Senderketten kennzeichnend sind, die ver-schieden von der Senderkette sind, zu der der die augen-blicklich empfangene, eine RDS-Rundfunksendung abstrah-lende Sender gehört, enthaltend die folgenden Schritte: Abtasten der Datensignale aus der empfangenen RDS-Rundfunksendung; Lesen von Senderkettennamensdaten und Sendefrequenz-daten anderer Senderketten als der des augenblicklich empfangenen Senders zugehöriger Senderkette aus den abgetasteten Daten, und Speichern dieser Sendefrequenz-daten von Sendern, die zur jeweils gleichen Senderkette gehören, an Speicheradressen eines ausgewählten Unter-- 4 - bereichs in dem Einstellspeicher, wenn ein Einstellbefehl gegeben wird." Der Anspruch 2 lautet: "2. Verfahren zum Steuern eines RDS-Rundfunkempfängers, der mit einem in Unterbereiche unterteilten Einstellspeicher versehen ist, der Adressen für mehrere Frequenzdatenele-mente pro Unterbereich aufweist und der eine RDS-Rund-funksendung empfangen kann, die Datensignale enthält, die für Senderkettennamen und Sendefrequenzen einer Vielzahl von Senderketten kennzeichnend sind, die ver-schieden von der Senderkette sind, der die augenblicklich empfangene, eine RDS-Rundfunksendung abstrahlende Sender gehört, enthaltend die folgenden Schritte: Suchen nach einer Adresse in dem Speicher, an der diesel-ben Senderkettennamensdaten wie diejenigen gespeichert sind, die aus der RDS-Rundfunksendung gelesen werden, wenn ein anderer Sender ausgewählt wird und anschlie-ßend eine RDS-Rundfunksendung empfangen wird und Revidieren der Daten in dem Speicher durch Einschreiben der Frequenzdaten für einen Sender der anderen Sender-kette, die aus den empfangenen Rundfunksignalen gelesen werden, an die entsprechende Adresse." II. Der Gegenstand des Patentes ist nach den §§ 1 und 4 PatG nicht patentfähig. - 5 - Der Anspruch 1 nach Hauptantrag ist nicht rechtsbeständig. Der Gegenstand des Anspruchs war dem Fachmann an dem für den Zeitrang der Anmeldung maß-geblichen Tag durch (1) und (2) iVm dem Fachwissen nahegelegt. Der Fachmann ist ein Elektroingenieur mit Fachhochschulabschluß, der Rundfunkempfänger ent-wickelt und dabei namentlich die Information des "Radio-Daten-Systems" (RDS) nutzt. Zu seinem Wissensstand zählen die Druckschriften (1) und (2). Aus (1) kannte er einen RDS-Rundfunkempfänger (S 6 Fig 2), und er wußte, daß ein RDS-Sender in den Zusatzinformationen Datensignale des Formats vom Typ 3, Gruppe A und B, Senderkettennamen und Sendefrequenzen einer Vielzahl von Senderketten, aussendet, die verschieden von der Senderkette sind, zu der dieser vom Rundfunkempfänger empfangene RDS-Sender gehört (S 21). Kurze Zeit vor dem Prioritätstag 1. August 1987, seit März 1987 (vgl (2)), war der Fachmann veranlaßt, diese von einer Sendestation ausgesandten Informationen über die anderen Senderketten im auf die Sendestation (Zentralstation) abge-stimmten Empfänger zu nutzen. Da der Rundfunkhörer ein Interesse daran hat, daß sein Empfangsgerät wunschgemäß nur unter Rundfunkprogrammen einer be-stimmten Art auswählt - es gibt 31 Möglichkeiten ((1) S 30 Ziffer 3) -: so greift der Fachmann, um dem Genüge zu tun, hierzu die in (2) enthaltene Anregung auf, den RDS-Empfänger auf die andere Senderkette zu schalten, wenn die ge-wünschte Bedingung erfüllt ist, ein Sender dieser Kette die vom Hörer bevorzugte Programmart gerade aussendet. Hierzu nutzt man die Informationen der Typ-3-Gruppe ((2) S 4 Ziffer 4 Abs 1). Aus den empfangenen RDS-Daten des Senders, auf den der Empfänger abgestimmt ist, werden die jeweiligen Sender-kettennamen - Block 2 - und die dazugehörigen Sendefrequenzen - Block 3 - an-derer Senderketten gelesen. Diese Daten legt der Fachmann, geordnet nach dem Namen der jeweiligen Senderkette in Unterbereichen eines Einstellspeichers ab. Denn der Fachmann weiß bereits aus dem Umgang mit der Liste über alternative Frequenzen der Daten des Typs der OA- und OB-Gruppe ((1) S 17), daß er durch Abspeichern einer Liste mit sämtlichen alternativen Frequenzen beim Schalten auf - 6 - einen anderen Sender relativ kurze Umschaltzeiten erzielt ((1) S 30 Ziffer 5). Dann ist es aber nur folgerichtig, wenn er auch die gelesenen Daten des Typs 3 spei-chert. Ob im Rundfunkempfänger von der Auswertung anderer Senderketten Gebrauch gemacht werden soll oder nicht, stellt der Fachmann dem Nutzer anheim. Dies ge-schieht durch Auslösen mittels eines Einstellbefehls. 2. Der Hilfsantrag bleibt ebenfalls erfolglos, da auch der erteilte Anspruch 2 nicht rechtsbeständig ist. Nach (2) ist es zweckmäßig, die alternativen Listen vom Typ 3 über andere Sen-derketten jeweils auf die augenblicklich eingestellte Empfangsfrequenz abzustel-len (S 4 Ziffer 4 Abs 2 und 3). Dann müssen aber bei Ändern der Empfangsfre-quenz die gespeicherten Listen alternativer Frequenzen anderer Senderketten je-weils auf den neuesten Stand gebracht werden. Denn die empfangenen Listen über die Senderkettennamen und Sendefrequenzen der anderen Senderketten sind jeweils auf die Zentralstation zugeschnitten, auf die der Empfänger abge-stimmt ist. Diese Revision ist namentlich dann erforderlich, wenn bei schlechten Empfangsverhältnissen im Rahmen einer "Programmnachlauffunktion", dem auto-matischen Abstimmen unter Zuhilfenahme der Daten der Gruppe OA oder OB, ein empfangswürdiger Sender ein und derselben Senderkette ausgesucht und damit auf eine neue Zentralstation abgestimmt wird. Dr. Anders Obermayer Dr. Hartung Martens br/Be
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