BPatG 154 6.70 BUNDESPATENTGERICHT 20 W (pat) 47/02 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 25. Februar 2004 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend das Patent 199 35 013 - 2 - hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 25. Februar 2004 durch den Vorsitzenden Richter Dipl.-Phys. Dr. Anders, die Richter Dipl.-Ing. Obermayer und Dipl.-Phys. Kalkoff sowie die Richterin Martens beschlossen: Der Beschluß des Patentamts vom 6. Februar 2002 wird aufge-hoben. Das Patent wird widerrufen. G r ü n d e I. Das von der Beschwerdeführerin mit Einspruch angegriffene Patent 199 35 013 wurde vom Patentamt in vollem Umfang aufrechterhalten. Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 gehöre nicht zum Stand der Technik und ergebe sich daraus auch nicht in naheliegender Weise. Im angefochtenen Beschluß ist ua die Litera-turstelle (2) IEEE Journal of Solid-State Circuits, Band 32, Nr. 11, Nov. 1997, Seiten 1790-1806 abgehandelt. Die Einsprechende stellt den Antrag, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent zu wi-derrufen. - 3 - Die Patentinhaberin beantragt, die Beschwerde zurückzuweisen, hilfsweise das Patent mit den Hilfsanträgen 1 bis 3 aufrechtzuerhalten. Zum Anspruch 1 wird auf die Patentschrift verwiesen. Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 unterscheidet sich vom erteilten Anspruch 1 nur im Oberbegriff. Der Oberbegriff stimmt mit dem Oberbegriff des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 überein. Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 2, versehen mit durch Unterstreichung hervorge-hobenen Änderungen gegenüber dem erteilten Anspruch 1, lautet: "1. Digitales programmierbares in dem Ohr tragbares, hinter dem Ohr tragbares oder implantierbares Hörhilfegerät (1) mit wenigstens einem Eingangswandler (2), einer Signalverarbeitungseinheit (3), einem ersten Speicher (8) und einem Ausgangswandler (4), d a d u r ch g e k e n n z e i c h n e t , daß wenigstens ein Bauelement (6) der Signalverarbeitungseinheit programmierbare vorkonfigurierte Logikelemente und Register aufweist, die abhängig vom Inhalt des ersten Speichers (8) verschaltbar sind, wobei die Verschaltung der programmierbaren vorkonfigurierten Logikele-mente und/oder Register während des Betriebs des Hörhilfegeräts (1) veränderbar ist." Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 3, gleichfalls mit unterstrichenen Änderungen gegenüber dem erteilten Anspruch 1 versehen, hat folgenden Wortlaut: - 4 - "1. Digitales programmierbares in dem Ohr tragbares, hinter dem Ohr tragbares oder implantierbares Hörhilfegerät (1) mit wenigstens einem Eingangswandler (2) einer Signalverarbeitungseinheit (3), einem ersten Speicher (8), einem zweiten Speicher (10), einer Ab-laufsteuerung (9) und einem Ausgangwandler (4), d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß von der Ablaufsteue-rung gesteuert der Inhalt des zweiten Speichers (10) ganz oder teilweise auf den ersten Speicher (8) übertragbar ist und wenig-stens ein Bauelement (6) der Signalverarbeitungseinheit program-mierbare vorkonfigurierte Logikelemente aufweist, die abhängig vom Inhalt des ersten Speichers (8) verschaltbar sind." Der Senat verweist in der mündlichen Verhandlung auf die Literaturstelle Tietze/Schenk, Halbleiter-Schaltungstechnik, 10. Aufl, Springer-Verlag Berlin, Heidelberg, New York, 1993 S 302 bis 313. II. Das Patent ist nicht rechtsbeständig, sein Gegenstand nach den §§ 1 und 4 PatG nicht patentfähig. 1. Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 ist dem Fachmann durch (2) in Verbindung mit seinem Fachwissen nahegelegt. a) Die knapp zwei Jahre vor dem Anmeldetag veröffentlichte Entgegenhaltung (2) beschreibt ein digitales Hörhilfegerät mit einem Mikrofon als Eingangswandler, ei-nem Lautsprecher als Ausgangswandler und einer Signalverarbeitungseinheit, be-stehend aus AD/DA-Umsetzer, Digitalfiltern und programmierbarem Prozessor DSP (Fig 1, Abschn II). Auf einer verhältnismäßig kleinen Chip-Fläche aufgebracht ermöglicht der integrierte Baustein den Einsatz zumindest in einem HdO-Gerät. - 5 - Ein jederzeit möglicher Programmwechsel erlaubt eine Anpassung der Hörhilfe an unterschiedliche Umgebungssituationen, auch während des Betriebes (Abschn I Abs 1, Abschn V G). Durch besondere Architektur des programmgesteuerten Prozessors DSP, die eine Parallelverarbeitung der Datensignale zuläßt, erzielt man die für ein Hörgerät ge-wünschte niedrige Leistungsaufnahme und schnelle Verarbeitungsgeschwindigkeit der digitalen Signalverarbeitungseinheit (Fig 13 iVm Abschn V D). b) Es entspringt lediglich Durchschnittswissen, wenn der Fachmann die zur Echt-zeitverarbeitung des Hörgerätes erforderliche hohe Verarbeitungsgeschwindigkeit dem Vorschlag der Erfindung gemäß erhält: Die benutzerseitige Programmierung des Hörgerätes kann er auch durch Programmierung vorkonfigurierter Logikele-mente und Register erreichen, die er zumindest in einem Teil der Signalverarbei-tungseinheit vorsieht und die dann abhängig von einem Speicherinhalt verschalt-bar sind. Ein Elektroingenieur mit Hochschul- oder Universitätsabschluß, beruflich in der Entwicklung digitaler Hörhilfegeräte bewandert, weiß nämlich, daß die Durchfüh-rung von Rechenoperationen mittels eines programmgesteuerten Prozessors ver-hältnismäßig langsam verläuft, da Stelle für Stelle durch Programm abgearbeitet werden muß. Zum anderen sind Systeme, die auf festverdrahteter Logik beruhen, optimal, wenn hohe Geschwindigkeit oder Durchsatz verlangt werden. Wie er festverdrahtete Logikschaltungen als Alternative zu Prozessoranwendun-gen mit festen Instruktionen, die keine Programmänderungen benötigen, kennt, so zählt es gleichermaßen zu seinem Erfahrungsschatz, daß eine Alternative für Pro-zessoranwendungen mit Programmänderungen Systeme mit jeweils unterschied-lich verdrahteten logischen Schaltungen darstellen, Schaltungen, die im Betrieb „umverdrahtet“ werden. - 6 - Solche Schaltungen, die vorkonfigurierte Logikelemente und Register enthalten und abhängig vom Inhalt eines Speichers verschaltbar und dieserhalb program-mierbar sind, zählten am Anmeldetag in Form von anwenderprogrammierbaren Gate-Arrays (FPGA s) nicht nur zu seinem Wissensstand (Tietze/Schenk aaO), sondern standen ihm auch auf Abruf für passende Anwendungsfälle bereit, wie (2) belegt (S 1800 liSp). Da sie aus einer großen Anzahl von Gattern und Flipflops bestehen, lassen sich durch geeignete Verdrahtung Schaltnetze für kombinatorische Logik und Schalt-werke für sequenzielle Logik nach Belieben zusammenstellen (Tietze/Schenk, S 313 Abs 1). Die Konfiguration der Verdrahtung wird dabei üblicherweise in ei-nem RAM gespeichert (S 313 Abs 3), so daß die Verschaltung der programmier-baren vorkonfigurierten Logikelemente und/oder Register im Betrieb beliebig oft geändert, umverdrahtet werden kann. Da bei einem Hörgerät an einer möglichst hohen Verarbeitungsgeschwindigkeit gelegen ist, wird der Fachmann diese ihm bekannten, im Betrieb umverdrahtbaren logischen Schaltungen als Alternative zum softwaregesteuerten Prozessor ins Auge fassen. Ob er dies auch bei einem digitalen programmierbaren Hörhilfegerät, das der Benutzer hinter dem Ohr trägt, ausführt, ist keine Frage erfinderischer Tä-tigkeit, sondern hängt davon ab, ob die im Handel angebotenen FPGAs im Hin-blick auf ihre Komplexität, Miniaturisierung und Leistungsverbrauch den Einbau in einem solchen Gerät zulassen. Die Entwicklung hochkomplexer Logikschaltungen mit immer größer werdender Packungsdichte ließ dies am Anmeldetag für die Zu-kunft nicht als aussichtslos erscheinen. 2. Auf den Hauptantrag und Hilfsantrag 1 braucht nicht gesondert eingegangen zu werden, weil ihre allgemeineren Ansprüche 1 den Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 mitumfassen. 3. Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 3 ist gleichfalls nicht rechtsbeständig. - 7 - Es drückt einem HdO-Hörhilfegerät mit im Betrieb umverdrahtbaren vorkonfigu-rierten Logikelementen nicht den Stempel einer auf erfinderischer Tätigkeit beru-henden Erfindung auf, wenn man die im Speicher RAM festgelegte Verschaltung der Logikelemente von einem anderen Speicher über eine Ablaufsteuerung dort-hin überträgt. Bei dem programmgesteuerten Hörhilfegerät nach (2) wird zum augenblicklichen Anpassen an die jeweilige Umgebungssituation der Arbeitsspeicher RAM mög-lichst ohne Verzug mit dem hierfür erforderlichen Hörprogramm versorgt (S 1790 liSp Abs 1, Abschn V G). Vergleichbar müssen die Dinge bei einem Ersatz des Prozessors durch eine im Betrieb umverdrahtbare Logikschaltung ablaufen: Bei einem FPGA ist die Ver-drahtungskonfiguration üblicherweise in einem EPROM – einem weiteren Spei-cher – abgelegt und wird von dort über eine serielle Schnittstelle in den Arbeits-speicher RAM geladen. Unterschiedliche Umgebungssituationen verlangen hier unterschiedliche Verdrahtungskonfigurationen: Man speichert sie im EPROM ab und überträgt die zur jeweiligen Hörsituation passende Verdrahtung der Logikele-mente während des Betriebs seriell zum RAM. Dies findet unter Einbeziehung ei-ner Ablaufsteuerung statt. Dr. Anders Obermayer Kalkoff Martens Pr
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