BUNDESPATENTGERICHT 20 W (pat) 65/03 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 19. Oktober 2005 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 101 37 106.3-52 … hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 19. Oktober 2005 unter Mitwirkung des Vorsitzen-den Richters Dipl.-Phys. Dr. Bastian, der Richterin Martens sowie die Richter Dipl.-Phys. Dr. Zehendner und Dipl.-Ing. Höppler BPatG 154 08.05 - 2 - beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. G r ü n d e I. Die Patentanmeldung wurde vom Patentamt mit der Begründung zurückgewiesen, der Gegenstand des damals geltenden Patentanspruchs 1 sei nicht neu. Die Anmelderin beantragt, das Patent mit den Patentansprüchen 1 bis 16, eingegangen am 26. August 2003 (Hauptantrag), hilfsweise in der Fassung der Hilfsanträge 1 bis 4, überreicht in der mündlichen Verhandlung, zu erteilen. Der Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag lautet: "Einrichtung zur Probenahme von Abgas aus einem mit einer Ab-gasquelle (1) verbundenen Abgasrohr (2), mit: - einem Probenahmerohr (3), dessen stromaufwärts orientier-tes Ende mit dem Abgasrohr zum Entnehmen einer Abgasprobe des in dem Abgasrohr strömenden, aus der Abgasquelle stam-menden Abgases (G) verbindbar ist, gekennzeichnet durch - 3 - eine Temperaturregeleinrichtung (16, 23), mittels der die Tempe-ratur des Probenahmerohrs (3) in Abhängigkeit von der Tempe-ratur des im Abgasrohr (2) strömenden Abgases automatisch re-gelbar ist." Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 hat folgende Fassung: "Einrichtung zur Probenahme von Abgas aus einem mit einer Ab-gasquelle (1) verbundenen Abgasrohr (2), mit: - einem Probenahmerohr (3), dessen stromaufwärts orientier-tes Ende mit dem Abgasrohr zum Entnehmen einer Abgasprobe des in dem Abgasrohr strömenden, aus der Abgasquelle stam-menden Abgases (G) verbindbar ist, - einer Temperaturregeleinrichtung (16, 23), mittels der die Temperatur des Probenahmerohrs (3) in Abhängigkeit von der Temperatur des im Abgasrohr (2) strömenden Abgases automa-tisch regelbar ist, und mit - einem ersten Temperatursensor (19) zur Messung der Temperatur der Rohrwand des Probenahmerohrs (3), dessen Ausgangssignal der Temperaturregeleinrichtung (23) zuführbar ist." Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 lautet: "Einrichtung zur Probenahme von Abgas aus einem mit einer Ab-gasquelle (1) verbundenen Abgasrohr (2), mit: - 4 - - einem Probenahmerohr (3), dessen stromaufwärts orientier-tes Ende mit dem Abgasrohr zum Entnehmen einer Abgasprobe des in dem Abgasrohr strömenden, aus der Abgasquelle stam-menden Abgases (G) verbindbar ist, - einer Temperaturregeleinrichtung (16, 23), mittels der die Temperatur des Probenahmerohrs (3) in Abhängigkeit von der Temperatur des im Abgasrohr (2) strömenden Abgases automa-tisch regelbar ist, und mit - einer am Probenahmerohr vorgesehenen Heiz- und Kühlvor-richtung (17, 18)." Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3 unterscheidet sich vom Patentan-spruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 durch die Streichung von "und mit" in dessen vor-letztem Merkmal sowie durch das folgende am Ende angefügte Merkmal: "und mit - einer am Probenahmerohr vorgesehenen Heiz- und Kühlvor-richtung (17, 18)." Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4 hat folgende Fassung: "Einrichtung zur Probenahme von Abgas aus einem mit einer Ab-gasquelle (1) verbundenen Abgasrohr (2), mit: - einem Probenahmerohr (3), dessen stromaufwärts orientier-tes Ende mit dem Abgasrohr zum Entnehmen einer Abgasprobe des in dem Abgasrohr strömenden, aus der Abgasquelle stam-menden Abgases (G) verbindbar ist, - 5 - - einer Temperaturregeleinrichtung (16, 23), mittels der die Temperatur des Probenahmerohrs (3) in Abhängigkeit von der Temperatur des im Abgasrohr (2) strömenden Abgases automa-tisch regelbar ist, wobei die Temperaturregeleinrichtung die Temperatur des Probe-nahmerohrs gemäß einer vorgegebenen Funktion der Temperatur des im Abgasrohr strömenden Abgases regelt, und wobei die Temperatur des Probenahmerohrs bis zu einer vorgegebenen Temperatur des im Abgasrohr strömenden Abgases im Verhältnis 1:1 nachgeregelt und darüber hinaus im Verhältnis 1:K zur Tem-peratur des im Abgasrohr strömenden Abgases geregelt wird, wo-bei K eine Konstante ist." In der mündlichen Verhandlung wurde ua folgende Druckschrift erörtert: (1) Umweltschutz-Meßgeräte in Modultechnik, 9. Auflage, Ströhlein La-bor-, Meß- und Umwelttechnik, laut Datumsstempel eingegangen beim DPMA am 12. April 2000. Die Anmelderin führt aus, schon der Gegenstand des Patentanspruches 1 gemäß Hauptantrag beruhe auf einer erfinderischen Tätigkeit. Für die Regelung der Tem-peratur des Probenahmerohrs gebe Druckschrift (1) keine Anregung. Stattdessen werde dort die Temperatur des abgesaugten Teilgasstroms geregelt. II. Die Beschwerde ist zulässig. Sie führt jedoch nicht zum Erfolg. - 6 - 1. Hauptantrag, Hilfsanträge 1 und 2 Die Gegenstände der Patentansprüche 1 gemäß Hauptantrag und gemäß den Hilfsanträgen 1 und 2 umfassen jeweils den Gegenstand des enger gefassten Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 3. Nachdem letzterer - wie die nachfolgen-den Ausführungen zum Hilfsantrag 3 zeigen - nicht auf einer erfinderischen Tätig-keit beruht, sind auch die Patentansprüche 1 nach Hauptantrag und den Hilfsan-trägen 1 und 2 nicht rechtsbeständig. 2. Hilfsantrag 3 Der Gegenstand des Patentanspruches 1 gemäß Hilfsantrag 3 beruht nicht auf ei-ner erfinderischen Tätigkeit. Als Fachmann ist ein Physiker mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Entwick-lung von Geräten zur Abgasmessung anzusehen. Aus Druckschrift (1) (S 6, 7: System PAH 250) ist eine Einrichtung zur Probe-nahme von Abgas aus einem mit einer Abgasquelle verbundenen Abgasrohr (Ab-bildung auf S 7) bekannt. Das stromaufwärts orientierte Ende eines Probenahme-rohrs 3 ist mit dem Abgasrohr zum Entnehmen einer Abgasprobe des in dem Ab-gasrohr strömenden, aus der Abgasquelle stammenden Abgases verbunden. Weiter ist eine Temperaturregeleinrichtung 21 vorgesehen (S 6 re Sp 1.Abs), die mit Hilfe des geregelt beheizbaren Absaugrohrs 3 (S 6 li Sp le Abs; S 6 mi Sp le Abs) die Temperatur des abgesaugten Teilgasstroms automatisch auf die Tem-peratur des Abgases im Abgasrohr einstellt. In (1) wird als "preisgünstige Alternative zu dem vollautomatischen System" auch ein manuelles System mit dem Namen PAH 200 beschrieben (S 7 mi Sp 2. Abs). Mit dem vollautomatischen System ist offensichtlich das unmittelbar zuvor be-schriebene Gerät PAH 250 gemeint. Dies ergibt sich daraus, dass der das manu- - 7 - elle System betreffende Absatz ohne herausgehobene Überschrift in die Be-schreibung des Systems PAH 250 eingeschoben ist und die sich daran anschlie-ßende Aufzählung der technischen Daten offensichtlich dem vollautomatischen Gerät und dem manuellen Gerät gemeinsame Daten betrifft. Die Bezeichnung des Systems PAH 250 als vollautomatisch lässt darauf schließen, dass die Temperatur des Abgases automatisch geregelt wird. Dem steht nicht entgegen, dass be-stimmte Anfangswerte wie Sondenquerschnitt, Taupunkt, Abgaszusammenset-zung, Zeitvorwahl und Probenahmedauer manuell eingegeben werden können (S 7 li Sp Abs 1, 2). Die Abbildung auf Seite 7 zeigt, dass das Heizelement zur Erwärmung des Teil-gasstroms außerhalb des geregelt beheizbaren Probenahmerohrs angeordnet ist. Bei der Erwärmung des Teilgasstroms wird daher zunächst das Probenahmerohr beheizt, das dann für die Erwärmung des Teilgasstroms sorgt. Damit weist die Einrichtung nach (1) eine Temperaturregeleinrichtung auf, mittels der die Tempe-ratur des Probenahmerohrs in Abhängigkeit von der Temperatur des im Abgasrohr strömenden Abgases automatisch regelbar ist. In der Abbildung auf Seite 7 sind die Temperaturmessgeräte trotz der skizzenhaf-ten Darstellung so detailliert wiedergegeben, dass deutlich zu erkennen ist, dass das zur Regelung der Temperatur des Probenahmerohrs dienende Temperatur-messgerät 22 die Temperatur der Wandung des Entnahmerohrs misst, während das Temperaturmessgerät 17 durch die Wandung des Abgasrohrs hindurchgeführt ist und daher die Temperatur des Abgases unmittelbar bestimmt. Eine derartige Anordnung der Temperaturmessgeräte steht auch nicht im Widerspruch zur Be-schreibung, in der von Teilstrom-Temperaturmessung (S 6 mi Sp Abs 1) die Rede ist. Denn die durch das Temperaturmessgerät 22 bestimmte Rohrwandungstem-peratur entspricht in der Regel der Temperatur der entnommenen Abgasprobe. Damit verfügt die bekannte Einrichtung über einen Temperatursensor zur Mes-sung der Temperatur der Rohrwand des Probenahmerohrs, dessen Ausgangssig-nal der Temperaturregeleinrichtung zuführbar ist. - 8 - Die Einrichtung nach (1) erlaubt es, die Temperatur des Probenahmerohrs mit Hilfe der Heizvorrichtung vergleichsweise schnell anzupassen, wenn die Abgas-temperatur ansteigt. Sollte die Abgastemperatur jedoch sinken, ist eine schnelle Anpassung der Temperatur des Probenahmerohrs nicht möglich. Soll die Einrich-tung zur Probenahme von Abgasen eingesetzt werden, deren Temperaturen star-ken Schwankungen unterworfen ist, dann bietet es sich für den Fachmann an, ne-ben der Heizvorrichtung auch eine Kühlvorrichtung am Probenahmerohr vorzuse-hen. Damit ermöglicht er nämlich auf einfache Weise eine schnelle Anpassung der Temperatur des Probenahmerohrs sowohl bei steigenden als auch bei sinkenden Abgastemperaturen. 3. Hilfsantrag 4 Der Gegenstand des Patentanspruches 1 gemäß Hilfsantrag 4 beruht ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4 unterscheidet sich vom Patentan-spruch 1 gemäß Hauptantrag durch seine einteilige Fassung und das zusätzliche Merkmal, wonach die Temperaturregeleinrichtung die Temperatur des Probenah-merohrs gemäß einer vorgegebenen Funktion der Temperatur des im Abgasrohr strömenden Abgases regelt, wobei die Temperatur des Probenahmerohrs bis zu einer vorgegebenen Temperatur des im Abgasrohr strömenden Abgases im Ver-hältnis 1:1 nachgeregelt und darüber hinaus im Verhältnis 1:K zur Temperatur des im Abgasrohr strömenden Abgases geregelt wird, wobei K eine Konstante ist. Zu den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 4, die dieser mit dem Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag gemeinsam hat, wird auf die vorste-henden Ausführungen verwiesen. - 9 - Bei der Einrichtung nach Druckschrift (1) wird die Temperatur des Entnahmerohrs auf die Temperatur des Abgases im Abgasrohr eingestellt. Die Temperaturre-geleinrichtung regelt damit die Temperatur des Probenahmerohrs gemäß einer vorgegebenen Funktion der Temperatur des im Abgasrohr strömenden Abgases, wobei die Nachregelung im Verhältnis 1:1 erfolgt. Diese Nachregelung führt je-doch bei sehr hohen Abgastemperaturen zu einer entsprechend hohen Tempera-tur des Probenahmerohrs, so dass in diesem Fall ersichtlich mit Beeinträchtigun-gen der Probenahme und Beschädigungen der Probenahmeeinrichtung gerechnet werden muss. Der Fachmann hat daher Veranlassung, die Temperaturregelein-richtung so zu modifizieren, dass sehr hohe Temperaturen des Probenahmerohrs vermieden werden. Es liegt daher für ihn auf der Hand, die Temperatur des Pro-benahmerohrs ab einer vorgegebenen Temperatur im Verhältnis 1:K zur Tempe-ratur des im Abgasrohr strömenden Abgases zu regeln, wobei K eine Konstante ist. 4. Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob die Merkmale der automatischen Regelung (Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag und gemäß den Hilfsanträgen) und der Regelung gemäß einer vorgegebenen Funktion (Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4) aus den ursprünglichen Unterlagen entnehmbar sind. Dr. Bastian Martens Dr. Zehendner Höppler Pr
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