BPatG 154 6.70 BUNDESPATENTGERICHT 20 W (pat) 73/02 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 2. Juli 2003 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung P 43 17 043.9-35 … hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 2. Juli 2003 durch den Vorsitzenden Richter Dipl.-Phys. Dr. Anders sowie den Richter Dipl.-Ing. Obermayer, die Richterin Martens und den Richter Dipl.-Phys. Dr. Zehendner - 2 - beschlossen: Der Beschluß des Patentamts vom 27. August 2002 wird aufge-hoben und das Patent erteilt. Bezeichnung: Verfahren und Vorrichtung zur Echokompensa-tion in Übertragungssystemen Anmeldetag: 21. Mai 1993. Der Erteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde: Patentansprüche 1 und 2, überreicht in der mündlichen Verhand-lung, 2 Blatt Beschreibung, Spalten 1 bis 4, überreicht in der mündli-chen Verhandlung, 4 Blatt Zeichnungen (Figuren 1, 2, 3a, 3b, 4), gemäß Offenle-gungsschrift. G r ü n d e I Die Anmeldung wurde zurückgewiesen, weil die Ansprüche 1 und 2 keine klare technische Lehre vermittelten. Es sei aus ihnen nicht entnehmbar, wie die Korrek-tursignale gebildet werden. Die Anmelderin beantragt wie entschieden. - 3 - Der Anspruch 1 lautet: "1. Verfahren zur Echokompensation in Übertragungssyste-men, bei dem zur selbsttätigen Identifikation der Übertra-gungseigenschaften der echoerzeugenden Systemmerkma-le zur Schätzwertbildung (ZC) für das Echo (Z) mit Hilfe im-plementierbarer adaptiver NLMS - (Normalized Least Mean Square) Algorithmen eine Impulsantwort gebildet wird, wel-che die N Koeffizienten eines zur Systemnachbildung ver-wendbaren adaptiven Transversalfilters (HC) enthält, die in regelmäßigen Zeitabständen (Abtasttakt) nach Dekorrelie-ren der Eingangssignale (IN) mittels eines einen dekorre-lierten Eingangssignalvektor (U1) erzeugenden ersten De-korrelationsfilters (E1) durch einen Koeffizientenabgleich neu eingestellt werden und bei dem der jeweils ermittelte Schätzwert (ZC) für das Echo (Z) vom Echo (Z) des Über-tragungssystems (H) subtrahiert wird, wobei von einem zweiten Dekorrelationsfilter (F2) eine Aktualisierungsgröße (U2) für den genauen Koeffizientenabgleich des adaptiven Transversalfilters (HC) erzeugt und entsprechend dem NLMS-Algorithmus mit dem dekorrelierten Eingangssignal-vektor (U1) in einer Update-Einrichtung (UPD) verknüpft wird, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß fortlaufend Kor-rektursignale (Γ; γ1, ...γM) gebildet und zu dem als Subtrakti-onsergebnis erhaltenen und in der Folge mit den Koeffizien-ten (a1, ...aM) des zweiten Dekorrelationsfilters (F2) transfor-mierten Fehlersignals (E) an Stellen (So; S1, ... SM) des zweiten Dekorrelationsfilters (F2) addiert werden, und daß die Korrektursignale (Γ; γ1, ...γM) aus dem Eingangssignal (IN), den Koeffizienten (a1, ... aM) des zweiten Dekorrela-- 4 - tionsfilters (F2) und einer in der Update-Einrichtung (UPD) gebildeten Größe (λ) gebildet werden." Der Anspruch 2 lautet: "2. Vorrichtung eingerichtet zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1." Folgende Entgegenhaltungen haben in der mündlichen Verhandlung eine Rolle gespielt: (4) AT E 30 821 B, (12) US 4 672 665, (15) The Transactions of the IECE of JAPAN, Vol. E 62, No. 12, Dezember 1979, S 851 bis 857. II Der Anspruch 1 ist gewährbar, sein Gegenstand patentfähig. 1. Der Gegenstand des Anspruchs 1 gilt als neu. Die lineare Echoverzerrung nach (12) und (15) stimmt lediglich in den Verfahrens-schritten nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 mit der Erfindung überein. Das zweite Dekorrelationsfilter 5, 8 bzw LP, TDL dekorreliert nicht das am Subtrahie-rerausgang anstehende Fehlersignal, sondern das Echo ((12) Fig 1, (15) Fig 2). Oder aber, wenn dem zweiten Dekorrelationsfilter ein Vorhersagefehlersignal zu-geführt wird, so liefert es keine Aktualisierungsgröße für die Update-Einrich-tung 27, sondern das Fehlersignal am Ausgang 19 ((12) Fig 2). - 5 - Der adaptive Echokompensator nach (4) bestimmt die Koeffizienten des zur Sy-stemnachbildung verwendeten Transversalfilters 110 nicht aus Vorhersagefehlern für das Eingangssignal - ein dekorreliertes Eingangssignal -, sondern aus dem Eingangssignal (Fig 1). 2. Der Gegenstand des Anspruchs 1 gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit be-ruhend. Wenn der Fachmann bei der Echoentzerrung nach (15) dem zweiten Dekorrelati-onsfilter LP, TDL das Fehlersignal e (t) zuführte und die dekorrelierte Ausgangs-größe, mit einer geeigneten Korrektur versehen, als Aktualisierungsgröße der Up-date-Einrichtung CL zuführte, so würde letztlich immer noch die Maßnahmen feh-len, erfolgsbedingend die Korrektursignale der Lehre des Anspruchs 1 gemäß zu erzeugen. Die Entgegenhaltung (4) zeigt zwar einen Korrektursignalgenerator 114. Als Ein-gangsgröße dienen dabei aber nur das Eingangssignal Xj-1 und das Fehlersignal ej. Er erzeugt lediglich eine Aktualisierungsgröße für die Echonachbildung 110, stellt somit eine Update-Einrichtung dar, die einen Koeffizientenabgleich mit Hilfe des Fehlersignals und des Eingangssignals vornimmt. Mit Dekorrelierung hat dies nichts zu tun. Die übrigen im Prüfungsverfahren noch genannten Entgegenhaltungen bringen nicht mehr als die abgehandelten. 3. Die Anmeldung genügt PatG § 34. Der Anspruch 1 gibt die entscheidende Richtung an. Die Angaben, die der Fach-mann zur Ausführung der Erfindung benötigt, müssen nicht im Patentanspruch enthalten sein. Es genügt, wenn sie sich aus dem Inhalt der Anmeldung ergeben (BGH GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung II). - 6 - Die Erfindung ist in der Anmeldung so deutlich und vollständig offenbart, daß ein Fachmann sie ausführen kann. Die Beschreibung läßt erkennen, wie er die Kor-rektursignale bilden kann. Die Addition mit dem dekorrelierten Fehlersignal E zeigen ihm Fig 2, 3a und 3b. Wie man die Korrektursignale gewinnen kann, zeigt Fig 4. Die hierfür nötigen Ein-gangsgrößen, nämlich das Eingangssignal in Form der Kurzzeit-AKF-Werte rµ, ν, die Koeffizienten a1, ... aM des zweiten Dekorrelationsfilters und die Größe λ erge-ben sich aus der ursprünglichen Anmeldungsbeschreibung und dem Fachwissen, das anhand der in ihr am Anmeldetag dargestellten Literaturstelle (15) belegt ist. Die Kurzzeit-AKF-Werte rµ, ν werden aus dem Eingangssignal berechnet (Sp 3 Z 45 bis 48). Die Koeffizienten a1, ... aM liefert der NMLS-Algorithmus durch lineare Vorhersage ((15) Teil LP, Abschnitt 2.2). Dabei wird in der Update-Einrichtung die Größe λ gemäß Gleichung (5) ((15) S 852) erzeugt, um entsprechend dem NMLS-Algorithmus den Update-Vektor hj+1 für das Transversalfilter zu erhalten (Offenle-gungsschrift Sp 3 Z 39 bis 44). 4. Der Anspruch 2 ist gleichfalls gewährbar. Das oben Gesagte gilt sinngemäß auch für ihn. Durch die auf den Anspruch 1 be-zugnehmende Zweckangabe wird mittelbar umschrieben, daß die Vorrichtung der-art im einzelnen ausgebildet ist, daß sie alle im Verfahrensanspruch 1 im einzel-nen angegebenen Funktionen ausführen kann (BPatGE 40, 219). Dr. Anders Obermayer Martens Dr. Zehendner br/Be
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