BPatG 15408.05BUNDESPATENTGERICHT21 W (pat) 13/07_______________(Aktenzeichen)Verkündet am11. März 2010…B E S C H L U S SIn der Beschwerdesachebetreffend die Patentanmeldung 103 13 259.7-54…hat der 21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf-grund der mündlichen Verhandlung vom 11. März 2010 unter Mitwirkung des Vor-sitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Winterfeldt sowie der Richter Baumgärtner, Dipl.-Phys. Dr. Morawek und Dipl.-Ing. Veit- 2 -beschlossen:Die Beschwerde wird zurückgewiesen.G r ü n d eI.Die Anmelderin hat am 25. März 2003 ein Patent mit der Bezeichnung "Magnet-feld-System und dessen Verwendung" beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Die Offenlegung erfolgte am 21. Oktober 2004.Im Prüfungsverfahren sind die DruckschriftenD1 DE 43 35 102 A1 D2 EP 0 995 463 A1 undD3 EP 1 138 348 A2in Betracht gezogen worden.Die Prüfungsstelle für Klasse A 61 N hat die Anmeldung mit Beschluss vom 5. Dezember 2006 zurückgewiesen. Der Zurückweisung lagen der am 3. Juli 2006 eingereichte Patentanspruch 1 und die ursprünglichen Patentansprüche 2 bis 4 zugrunde. Zur Begründung ist in dem Beschluss ausgeführt, dass es sich bei dem nebengeordneten Patentanspruch 4 um ein gemäß § 5 Abs. 2 PatG a. F. vom Pa-tentschutz ausgeschlossenes Verfahren zur therapeutischen Behandlung handle. Damit liege insgesamt kein gewährbares Patentbegehren vor.- 3 -Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, die ihr Pa-tentbegehren auf der Grundlage der mit der Beschwerdebegründung am 9. Februar 2007 eingereichten Patentansprüche 1 bis 3 sowie einer geänderten Beschreibungsseite 1 weiterverfolgt. Patentanspruch 1 lautet danach wie folgt (Merkmalsgliederung hinzugefügt):M1 Magnetfeld-System mit Feldenergie aus gebündelten Impul-sen,M2 wobei pro Bündel 4, 6 oder 15 Impulse vorgesehen sind,dadurch gekennzeichnet,M3 dass die Impulse mit einer Feldstärke von 20 ȝ7Vägezahnför-mig innerhalb eines Bündels nach einer e-Funktion steil zu-nehmen,M4 wobei die Wellenlänge eines Impulses 1 ms beträgt.Wegen der Unteransprüche 2 und 3 wird auf den Akteninhalt verwiesen.Die Anmelderin, die wie schriftlich angekündigt, zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist, beantragt sinngemäß,den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse A 61 N des Deut-schen Patent- und Markenamts aufzuheben und das Patent mit den Patentansprüchen 1 bis 3 sowie einer geänderten Beschrei-bungsseite 1, sämtlich eingegangen bei Gericht am 9. Februar 2007, sowie im Übrigen mit den ursprünglichen Unter-lagen, zu erteilen.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.- 4 -II.Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist aber nicht begründet, denn der Gegenstand des Patentanspruchs 1 beruht nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit im Hinblick auf die Druckschrift D3.1. Die Patentanmeldung betrifft ein Magnetfeld-System mit Feldenergie aus ge-bündelten Impulsen (vgl. Offenlegungsschrift, Absatz [0001]). Weiter ist in Ab-satz [0002] der Offenlegungsschrift ausgeführt, dass der menschliche Körper und insbesondere dessen Zellen auf Magnetfelder reagieren, die der EEG-(Elektroenzephalogramm) Frequenz angepasst sind.2. Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Patentanmeldung die Aufgabe zugrunde, ein Magnetfeld-System mit Feldenergie aus gebündelten Impulsen zu schaffen, mit dem ausgewählte Bereiche menschlicher Reaktion ansprechbar sind (vgl. a. a. O., Absatz [0003]).3. Das zur Lösung dieser Aufgabe im Patentanspruch 1 vorgeschlagene Magnet-feld-System beruht in Anbetracht der Druckschrift D3 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit des hier zuständigen Fachmanns, einem Physiker mit Erfahrung in der Konstruktion von Magnetfeld-Systemen zur Beeinflussung von Organismen.Im Patentanspruch 1 ist ein Magnetfeld-System beansprucht, welches geeignet ist Impulsfolgen mit der im Anspruch 1 angegebenen Charakteristik zu erzeugen. Das Magnetfeld-System muss demgemäß so aufgebaut und eingerichtet sein, dass es Bündel (Impulsgruppen) mit jeweils 4, 6 oder 15 Impulsen erzeugen kann (Merk-mal M2), wobei die Impulse mit einer Feldstärke von 20 ȝ7Vägezahnförmig inner-halb eines Bündels nach einer e-Funktion steil zunehmen sollen (Merkmal M3) und die Wellenlänge eines Impulses 1 ms betragen soll (Merkmal M4).- 5 -Die Merkmale M3 und M4 bedürfen der Auslegung. Gemäß der Beschreibung und der einzigen Figur (Fig. 1) der vorliegenden Patentanmeldung (vgl. Offenlegungs-schrift) ist das Merkmal M3 dahingehend zu verstehen, dass die Feldstärke der zeitlich aufeinanderfolgenden Impulse eines Bündels (bspw. der vier aufeinander-folgenden Impulse pro Bündel in der Figur 1) ausgehend von einer Anfangsfeld-stärke am Beginn des ersten Impulses nach einer e-Funktion (Eulerschen Funk-tion) in Abhängigkeit von der Zeit zunehmen. Der gedachte kontinuierliche zeitli-che Feldstärkeverlauf innerhalb eines Bündels von Impulsen (vgl. in der Figur 1 bspw. das erste Bündel mit vier Impulsen) hat dabei die Form eines Sägezahnes, dessen Flanke ebenfalls zeitlich nach einer e-Funktion ansteigt. Die Angabe eines Wertes von 20 ȝ7Iür die Feldstärke der Impulse im Merkmal M3 ist nicht eindeu-tig, da aus dem Anspruchswortlaut und auch aus den übrigen Anmeldungsunterla-gen nicht entnommen werden kann, welcher Impuls des Bündels diesen Wert auf-weisen soll. Somit lässt sich aus dieser Wertangabe im Merkmal M3 nur entneh-men, dass die Feldstärke der Impulse eines Bündels im "ȝ7-Bereich" liegen soll. Mit dem als "Wellenlänge" bezeichneten Parameter eines Impulses nach dem Merkmal M4 ist gemäß der einzigen Figur (Fig. 1) die Zeitdauer vom Beginn eines Impulses bis zum Beginn des nächsten Impulses innerhalb eines Bündels ge-meint. Diese Zeitdauer soll 1 ms betragen.Ein Magnetfeldsystem, das geeignet ist, gebündelte Impulse (Impulsfolgen) mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen - unter Berücksichtigung der obigen Auslegung dieser Merkmale - zu erzeugen, ist aus der Druckschrift D3 be-kannt. In dieser Druckschrift ist ein Magnetfeld-System (Magnetfeldtherapiegerät) bestehend aus einem Magnetfeldgenerator 2 und einer Matte 3 mit einer Spule 23 angegeben (vgl. die Figuren 1 bis 6), mit dem ein gepulstes Magnetfeld mit Bün-deln (Gruppen) von sägezahnförmigen Impulsen (vgl. Figur 3: Impulse 29, erste Impulsgruppe 31) erzeugt werden kann (vgl. Anspruch 1 und die Beschreibung, Absätze [0105] und [0106]) [= Merkmal M1]. Die Anzahl der Impulse (29) die zu ei-ner Impulsgruppe (31) zusammengefasst werden, kann zwischen 1 und 100 lie-gen. Somit sind auch 4, 6 oder 15 Impulse (29) pro Impulsgruppe (31) möglich - 6 -[= Merkmal M2]. Als Frequenz der Folge von Impulsen (29) ist ein Bereich von 0,02 Hz bis 80 kHz vorgesehen (vgl. Absatz [0121]). Somit kann die Zeitdauer ei-nes Impulses (29) und der Pause (30) nach dem jeweiligen Impuls (entspricht der "Wellenlänge" eines Impulses) auch 1 ms (= 1 kHz Impulsfolgefrequenz) betragen [= Merkmal M4]. Das bekannte Magnetfeld-System (Magnetfeldtherapiegerät) weist eine Schnittstelle (40) zur Übertragung von Daten aus einer Computeranlage auf (vgl. die Figur 1). Dadurch ist es möglich, Änderungen in den in einer Spei-chereinrichtung (8) hinterlegten Impulsmustern durchzuführen (vgl. Absatz [0126]) oder die Impulsmuster frei zu programmieren (vgl. Anspruch 12). Des Weiteren kann das Magnetfeld-System (Magnetfeldtherapiegerät) mit einer Rechneranlage mit einem entsprechenden Softwareprogramm (vgl. Figur 6: PC 41) realisiert wer-den, um gewünschte Impulsmuster über eine Tastatur 44 oder Maus 45 einzuge-ben bzw. frei zu programmieren. Zur Speicherung der erstellten Impulsmuster dient dann bspw. die Festplatte 43 des Rechners, und die Matte 3 mit der Spu-le 23 zur Erzeugung des Magnetfeldes wird über eine Schnittstellenkarte 48 im Rechner angesteuert. Für den zuständigen Fachmann liegt es daher auf der Hand, neben dem zeitlichen Verlauf der Impulsfolgen auch die Amplitude der Im-pulse (29) innerhalb einer Impulsgruppe (31) je nach Wunsch durch freie Program-mierung einzustellen. Eine Anregung, unterschiedliche Amplituden für die Impulse einer Impulsgruppe vorzusehen, entnimmt er bspw. dem in der Figur 5 gezeigten fest eingestellten Impulsmuster. Bereits bei diesem Muster sind die Amplitu-den (38, 39) der unmittelbar aufeinanderfolgenden Impulse (29) unterschiedlich bzw. ansteigend ausgebildet (vgl. Absätze [0119] und [0120]). Damit dem bekann-ten Magnetfeld-System aus der Druckschrift D3 somit beliebige Impulsformen er-zeugt werden können, ist es für den Fachmann nahe liegend, auch ein Bündel (Impulsgruppe) von Impulsen zu programmieren, bei dem die Amplituden (Feld-stärke) der Impulse (29) innerhalb eines Bündels wunschgemäß nach einer e-Funktion zunehmen und die Werte der Feldstärken im ȝ7-Bereich, um die 20 ȝ7herum, liegen [= Merkmal M3]. Damit ist der Fachmann aber bereits in naheliegen-der Weise beim Gegenstand des Patentanspruchs 1 angelangt.- 7 -Eine Einschränkung auf Werte kleiner als 100 ȝ7EHL'DXHUDQZHQGXQJ YRQ Je-pulsten Magnetfeldern im niederfrequenten Bereich zur Beeinflussung biologischer Abläufe ist im Übrigen auch aus der Druckschrift D2 bekannt (vgl. Beschreibung, Spalte 7, Zeilen 17 bis 22).4. Mit dem nicht gewährbaren Patentanspruch 1 fallen aufgrund der Antragsbin-dung auch die abhängigen Ansprüche (vgl. BGH, GRUR 1983, 171 - Schneidhas-pel).Im Übrigen hat eine Überprüfung des Senats ergeben, dass auch die Gegenstän-de der Unteransprüche 2 und 3 nicht patentfähig sind.Gemäß dem Anspruch 2 ein Prozessorprogramm zur Erzeugung der gebündelten Impulse einzusetzen, ist aus der Druckschrift D3 bekannt (vgl. Absatz [0130] und den Anspruch 12).Bei dem aus der Druckschrift D3 bekannten Magnetfeldtherapiegerät, kann auch der Abstand zwischen benachbarten Bündeln von Impulsen (vgl. Figur 3: Impuls-gruppen 31, Abstand 32) durch freie Programmierung der Impulsmuster (vgl. An-spruch 12) je nach Wunsch eingestellt werden. Die Wahl eines Abstands der be-nachbarten Bündel zwischen 40 oder 700 ms gemäß dem Anspruch 3, liegt daher in Anbetracht der D3 im Griffbereich des Fachmanns.Dr. Winterfeldt Baumgärtner Dr. Morawek VeitPü
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