BPatG 15405.11BUNDESPATENTGERICHT21 W (pat) 23/07_______________(Aktenzeichen)Verkündet am15. November 2011…B E S C H L U S SIn der Beschwerdesachebetreffend die Patentanmeldung 100 52 721.3-35…hat der 21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf-grund der mündlichen Verhandlung vom 15. November 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Winterfeldt sowie der Richter Dr. Kortbein, Dipl.-Phys. Dr. Müller und Dipl.-Ing. Veit- 2 -beschlossen:1. Der Beschluss der Prüfungsstelle G 01 R vom 6. März 2007 wird aufgehoben.2. Das Patent 100 52 721.3 wird unter Inanspruchnahme der aus-ländischen Priorität JP 11-310972 vom 1. November 1999 auf der Grundlage folgender Unterlagen erteilt:a) Patentansprüche Nr. 1 bis 5 (Integrierte Schaltung und Verfahren zum Testen einer integrierten Schaltung) ge-mäß dem in der mündlichen Verhandlung eingereichten Hilfsantrag vom 15. November 2011b) Beschreibung gemäß Offenlegungsschrift mit den in der mündlichen Verhandlung eingereichten Änderungen.3. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.G r ü n d eIDie Patentanmeldung wurde am 24. Oktober 2000 mit der Bezeichnung "Integrier-te Schaltung und Designverfahren zur Testfähigkeit hierfür" beim Deutschen Pa-tent- und Markenamt eingereicht. Die Offenlegung erfolgte am 7. Juni 2001.- 3 -Im Prüfungsverfahren sind die DruckschriftenD1 MASUZAWA T., WADA H., SALUJA K.K., FUJIWARA H.: A Non-Scan DFT Method for RTL Data Paths to Achieve Com-plete Fault Efficiency. In: Information Science Technical Re-port TR98009, Juli 1998;D2 GHOSH I., RAGHUNATHAN A., JHA N.K.: A Design for Testability Technique for RTL Circuits Using Control/Data Flow Extraction. In: IEEE/ACM Internat. Conference on Com-puter-Aided Design ICCAD-96, San Jose, 10. - 14. Nov. 1996, S. 329 - 336; undD3 EP 0 921 406 A2in Betracht gezogen worden.In der Beschreibung der Patentanmeldung sind noch die DruckschriftenD4 JP 11-166962 A; und (mit Korrektur eines offensichtlichen Schreibfehlers)D5 WADA H., MASUZAWA T., SALUJA K.K., FUJIWARA H.: A Non-Scan DFT Method for Data Paths to Provide Complete Fault Efficiency. In: Transactions of IEICE (DI), Vol. J82-D-I, Nr. 7, Jul. 1999, S. 843 - 851genannt.Die Prüfungsstelle für Klasse G 01 R hat die Anmeldung mit dem in der Anhörung vom 6. März 2007 verkündeten Beschluss zurückgewiesen. Der Zurückweisung lagen die am 2. Juni 2003 eingereichten Patentansprüche 1 bis 9 zugrunde. Zur Begründung ist in dem Beschluss ausgeführt, dass der Gegenstand des Patentan-spruchs 1 nicht so deutlich offenbart sei, dass ein Fachmann die in ihm angegebe-- 4 -ne Lehre ausführen könne. Dies gelte auch für die nebengeordneten Ansprüche 4 und 9. Außerdem seien die Gegenstände der Ansprüche 1, 4 und 9, soweit dies aufgrund der Unklarheiten beurteilt werden könne, aus der Druckschrift D2 be-kannt.Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, die ihre An-meldung mit den am 20. Juni 2008 bei Gericht eingereichten Ansprüchen 1, 4 und 9 und den am 2. Juni 2003 eingereichten Unteransprüchen 2, 3 und 5 bis 8 als Hauptantrag sowie hilfsweise mit den in der mündlichen Verhandlung eingereich-ten Patentansprüchen 1 bis 5 (Hilfsantrag) weiterverfolgt.Die nebengeordneten Patentansprüche nach Hauptantrag lauten danach wie folgt (Merkmalsgliederung hinzugefügt):Anspruch 1:M1 Integrierte Schaltung mit einem Design für Testfähigkeit mitM2 einem Datenpfadabschnitt (2) zum Durchführen einer Daten-verarbeitung, der ein oder mehrere kombinatorische Schal-tungselemente umfasst;M3 einem Controllerabschnitt (3) zur Steuerung eines Betriebs des Datenpfadabschnitts, wenn sich dieser in einem Normal-betrieb befindet;M4 einem Testcontrollerabschnitt (4), der eine Sequenz von Steuervektoren zur Steuerung des Betriebs des Datenpfad-abschnitts entsprechend einem Testplan (TP) erzeugt, um je-des der kombinatorischen Schaltungselemente in einem Testbetrieb des Datenpfadabschnitts zu testen;gekennzeichnet durchM5 eine Schaltstufe (5) um zwischen einem von dem Controller-abschnitt (3) erzeugten Steuersignal und einem von dem - 5 -Testcontrollerabschnitt (4) erzeugten Steuervektorsignal um-zuschalten, um auszuwählen welches Signal dem Daten-pfadabschnitt (2) zuzuführen ist;M6 und dadurch, dass der Testplan für jedes der kombinatori-schen Schaltungselemente den Betrieb des Datenpfadab-schnitts in Testphasen eines jeden kombinatorischen Schal-tungselements definiert,M7 wobei in jeder Phase des Testplans die selbe Steuervektor-sequenz zur Steuerung des Betriebs des Datenpfadab-schnitts benutzt wird.Anspruch 4:M1 Integrierte Schaltung mit einem Design für Testfähigkeit mitM2 einem Datenpfadabschnitt (2) zum Durchführen einer Daten-verarbeitung, der ein oder mehrere kombinatorische Schal-tungselemente umfasst;M3 einem Controllerabschnitt (3) zur Steuerung eines Betriebs des Datenpfadabschnitts, wenn sich dieser in einem Normal-betrieb befindet;M4 einem Testcontrollerabschnitt (4), der eine Sequenz von Steuervektoren zur Steuerung des Betriebs des Datenpfad-abschnitts entsprechend einem Testplan (TP) erzeugt, um je-des der kombinatorischen Schaltungselemente in einem Testbetrieb des Datenpfadabschnitts zu testen;gekennzeichnet durchM5 eine Schaltstufe (5) um zwischen einem von dem Controller-abschnitt (3) erzeugten Steuersignal und einem von dem Testcontrollerabschnitt (4) erzeugten Steuervektorsignal um-zuschalten, um auszuwählen welches Signal dem Daten-pfadabschnitt (2) zuzuführen ist;- 6 -M6’ und dadurch, dass der Testplan den Betrieb des Datenpfad-abschnitts zum Testen eines jeden kombinatorischen Schal-tungselements definiert,M7’ und in dem Testplan die selbe Steuervektorsequenz zur Steuerung des Betriebs des Datenpfadabschnitts benutzt wird.Anspruch 9:N1 Verfahren zum Auslegen einer Prozedur zum Auslegen ei-ner integrierten Schaltung auf Testfähigkeit, welche einen Datenpfadabschnitt (2) zur Durchführung einer Datenverar-beitung, einen Steuerabschnitt (3) zur Steuerung eines nor-malen Betriebs des Datenpfadabschnitts und einen Test-controllerabschnitt (4) zur Steuerung eines Testbetriebs des Datenpfadabschnitts entsprechend einem Testplan (TP) enthält, wobei die Prozedur die Schritte umfasst:N2 Erzeugen einer Sequenz von Steuervektoren des an den Datenpfadabschnitt zuzuführenden Testplans, um jedes der kombinatorischen Schaltungselemente des Datenpfadab-schnitts zu testen,N3 Zuordnen eines Testplans (TPJ, TPT, TPP), der eine Viel-zahl von Phasen hat, zu jedem der kombinatorischen Schaltungselemente des Datenpfadabschnitts (2),gekennzeichnet durchN4 ein Zur-Verfügung-Stellen einer Übertragungsfunktion für jedes kombinatorische Schaltungselement in dem Datenab-schnitt, indem ein Element, das die Übertragungsfunktion implementiert, hinzugefügt wird, wenn das kombinatorische Schaltungselement keine Übertragungsfunktion zwischen einem Eingangs- und Ausgangsanschluss hat,- 7 -N5 wobei die selbe Steuervektorsequenz in jeder Phase des Testplans gebildet wird.Die nebengeordneten Patentansprüche nach Hilfsantrag lauten (Merkmalsgliede-rung hinzugefügt):Anspruch 1:P1 Integrierte Schaltung mit einem Design zur Testfähigkeit, umfassend:P2 einen Datenpfadabschnitt (22) zur Durchführung einer Da-tenverarbeitung, der eine Vielzahl von kombinatorischen Schaltungselementen umfasst,P2a denen jeweils ein Testplan (TPJ, TPT, TPP) zugeordnet ist, der durch eine Kontrollvektorsequenz für einen Testbetrieb gebildet ist;P3 einen Controllerabschnitt (23), der ein Kontrollsignal (ctr1) zum Steuern des Datenflusses des Datenpfadabschnittes in einem Normalbetrieb erzeugt;P4 einen Testcontrollerabschnitt (24, 44), der einen Testplan erzeugt, der dem Datenpfadabschnitt zum Testen von je-dem der kombinatorischen Schaltungselemente des Daten-pfadabschnittes zugeführt wird, wenn der Testbetrieb aus-geführt wird; undP5 eine Schaltstufe (5) zum Umschalten eines Signales, wel-ches dem Datenpfadabschnitt (22) zugeführt werden soll, zwischen dem Kontrollsignal, welches von dem Controller-abschnitt (23) erzeugt wird, und dem Testplan, der von dem Testcontrollerabschnitt (24, 44) erzeugt wird,P6 wobei die Kontrollvektorsequenz, die den Testplan darstellt, aus einem einzigen Kontrollvektor besteht, und- 8 -P7 wobei der Testcontrollerabschnitt (24, 44) einen Datenspei-cherabschnitt (TMR) sowie einen Testplangeneratorab-schnitt (31) umfasst,P7a wobei der Datenspeicherabschnitt (TMR) externe Eingabe-daten (TMNO) speichert, die das kombinatorische Schal-tungselement identifizieren, das in dem Datenpfadabschnitt getestet werden soll, undP7b wobei der Testplangeneratorabschnitt (31) aus einer kombi-natorischen Schaltung gebildet ist undP7ba einen extern eingegebenen Testvektor (CTP) weiterleitet, der an das kombinatorische Schaltungselement in dem Da-tenpfadabschnitt angelegt werden soll, das auf der Basis der Eingabedaten (TMNO), die in dem Datenspeicherab-schnitt (TMR) gespeichert sind, identifiziert wird, undP7bb den Testplan des Kontrollvektors, der an den Datenpfadab-schnitt zugeführt werden soll, erzeugt, um einen Pfad, der einen externen Eingang (DPI) mit einem Dateneingangsport verbindet, und einen Pfad aufzubauen, der einen Datenaus-gangsport mit dem externen Ausgang (DPO) verbindet.Anspruch 5:Q1 Verfahren zum Testen einer integrierten Schaltung nach ei-nem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch die Schritte:Q2 Zuordnen jeweils eines Testplanes (TPJ, TPT, TPP) zu je-dem der kombinatorischen Schaltungselemente des Daten-pfadabschnittes (22) für einen Testbetrieb,Q2a wobei jeder Testplan durch eine Kontrollvektorsequenz ge-bildet wird; und- 9 -Q3 Erzeugen eines Testplanes, der an den Datenpfadabschnitt zugeführt werden soll, um jedes der kombinatorischen Schaltungselemente des Datenpfadabschnittes zu testen; undQ4 ein Zur-Verfügung-Stellen einer Übertragungsfunktion für jedes kombinatorische Schaltungselement in dem Daten-pfadabschnitt, indem ein Element, welches die Übertra-gungsfunktion implementiert, hinzugefügt wird, wenn das kombinatorische Schaltungselement keine Übertragungs-funktion zwischen seinen Eingangs- und Ausgangsportshat; undQ5 wobei die Kontrollvektorsequenz, die den Testplan darstellt, aus einem einzigen Kontrollvektor besteht.Hinsichtlich der Unteransprüche 2, 3 und 5 bis 8 nach Hauptantrag sowie der Un-teransprüche 2 bis 4 nach Hilfsantrag wird auf den Akteninhalt verwiesen.Die Anmelderin beantragt,den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G 01 R des Deut-schen Patent- und Markenamts vom 6. März 2007 aufzuheben und das Patent DE 100 52 721 mit den am 20. Juni 2008 einge-reichten Patentansprüchen 1, 4 und 9 sowie den am 2. Juni 2003 eingereichten Unteransprüchen 2, 3 und 5 bis 8 zu erteilen (Hauptantrag),hilfsweise mit den in der mündlichen Verhandlung vom 15. November 2011 überreichten Patentansprüchen 1 bis 5, der Beschreibung und Zeichnung gemäß Offenlegungsschrift mit den in der mündlichen Verhandlung eingereichten Änderungen (Hilfs-antrag).- 10 -Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten Bezug genommen.IIDie Beschwerde ist zulässig und hat auch insoweit Erfolg, als sie zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Erteilung des Patentes auf der Grundla-ge der in der mündlichen Verhandlung eingereichten Patentansprüche 1 bis 5 in der Fassung des Hilfsantrags führt. Denn die in den Ansprüchen gemäß Hilfsan-trag angegebene Erfindung ist in der Anmeldung ausführbar offenbart und erweist sich in Anbetracht des im Verfahren befindlichen Standes der Technik auch als patentfähig. Die weitergehende Beschwerde ist dagegen zurückzuweisen, da die Gegenstände der Ansprüche 1 und 4 sowie das Verfahren nach Anspruch 9 in der Fassung des Hauptantrags den Anmeldungsgegenstand in unzulässiger Weise er-weitern (§ 38 PatG).1. Nach der Beschreibungseinleitung betrifft die Patentanmeldung eine hoch inte-grierte Schaltung (VLSIC), die so aufgebaut ist, dass sie vollständig und möglichst schnell getestet werden kann ("Design zur Testfähigkeit"). Die Schaltung weist hierfür einen Testplangenerator auf, um eine Test-Steuersignalsequenz für einen Datenpfad zu erzeugen (vgl. Offenlegungsschrift, Spalte 1, Zeilen 3 bis 10).In der Beschreibung der Anmeldung ist weiter ausgeführt, dass Funktionsfehler ei-ner Schaltung durch Anlegen einer Eingangssequenz an die Schaltung und Aus-werten der zugehörigen Ausgangssequenz erfasst werden können. Als Maßstab für die Qualität des Tests dient der sog. Fehlerdetektions-Wirkungsgrad bzw. die Fehlererfassungsrate (vgl. Spalte 1, Zeilen 11 bis 59). Eine zu testende integrierte Schaltung besteht auf Registerebene ("Registertransferniveau") aus einem Daten-pfad (Schaltungselemente wie bspw. Addierer, Multiplizierer, Multiplexer und Re-gister) und einem Controller zum Steuern des Datenpfads (vgl. Figur 31). Zum Testen des Datenpfads wird an dessen Dateneingang eine Testvektorsequenz und gleichzeitig an dessen Steuereingang eine Steuervektorsequenz angelegt - 11 -(vgl. Spalte 1, Zeile 60 bis Spalte 2, Zeile 38). Der sog. Testplan, der die o. g. Steuervektorsequenz umfasst, kann dem zu testenden Datenpfad von außen über einen externen Eingangspin oder intern über den Controller zugeführt werden. Nachteilig dabei sei, dass für die Zufuhr von außen zusätzliche externe Pins benö-tigt würden und die interne Zufuhr über den Controller erhebliche Zeit benötige, so dass die Zeitdauer für die Tests unerwünscht erhöht werde (vgl. Spalte 2, Zeile 39 bis Spalte 3, Zeile 3). Bei einem weiteren bekannten, druckschriftlich nicht beleg-ten Verfahren zur internen Zufuhr eines Testplans wird ein Controller mit Register verwendet, dessen Flip-Flops gescannt (abgefragt) werden können. Nachteilig da-bei sei, dass durch die Scanfunktion die Zeitdauer für die Durchführung des Tests erhöht werde und der Test nicht mit der tatsächlichen Betriebsgeschwindigkeit durchgeführt werden könne (vgl. Spalte 3, Zeilen 4 bis 28).Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung objektiv die Aufgabe zugrunde, eine in-tegrierte Schaltung mit einem Design für eine verbesserte Testfähigkeit bereitzu-stellen und ein verbessertes Verfahren zum Testen der integrierten Schaltung an-zugeben. Dabei soll die Zeitdauer für die Ausführung des Tests reduziert werden, so dass dieser mit der tatsächlichen Betriebsgeschwindigkeit der integrierten Schaltung durchgeführt werden kann.2. Die Gegenstände der Ansprüche 1 und 4 sowie das Verfahren nach Anspruch 9 in der Fassung des Hauptantrags finden keine Stütze in den ursprünglichen An-meldungsunterlagen und erweitern daher den Anmeldungsgegenstand (§ 38 PatG).Der Anspruch 1 nach Hauptantrag ist unter Aufnahme weiterer Angaben aus der ursprünglichen Beschreibung aus dem ursprünglichen Anspruch 1 hervorgegan-gen. Das Merkmal M7, wonach in jeder Phase des Testplans die selbe Steuervek-torsequenz zur Steuerung des Betriebs des Datenpfadabschnitts benutzt wird, fin-det jedoch keine Stütze in den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen. Laut dem zweiten Absatz des ursprünglichen Anspruchs 1 ist jedem der kombinatorischen - 12 -Schaltungselemente eines Datenpfadabschnitts (2) jeweils ein Testplan zugeord-net, der eine Vielzahl von Phasen für einen Testbetrieb hat, wobei jede der Pha-sen durch eine Kontrollvektorsequenz verwirklicht ist. Im letzten Absatz des ur-sprünglichen Anspruchs 1 heißt es schließlich, dass die Kontrollvektorsequenz, die jede der Phasen des Testplans darstellt, aus einem einzigen Kontrollvektor be-steht. Daraus folgt, dass jede der Phasen des Testplans durch einen einzigen Kontrollvektor verwirklicht ist, und nicht wie im Merkmal M7 des Anspruchs 1 nach Hauptantrag angegeben, in jeder Phase des Testplans die selbe Steuervektorse-quenz benutzt wird. Denn unter einer Kontrollvektorsequenz (Steuervektorse-quenz) ist gemäß den Angaben in der ursprünglichen Beschreibung eine Folgevon Kontrollvektoren (Steuervektoren) und nicht ein einzelner Kontrollvektor (Steuervektor) zu verstehen (vgl. die Figuren 16, 17C, 19C und 21 i. V. m. den An-gaben in der urspr. Beschreibung auf Seite 14, Zeilen 2 bis 11, ab Seite 23, Zei-le 32 bis Seite 24, Zeile 13 und Seite 34, Zeilen 9 bis 24). Auch in dem Teil der ur-sprünglichen Beschreibung, der sich auf das im ursprünglichen Anspruch 1 bean-spruchte erste Ausführungsbeispiel bezieht (ab Seite 6, Zeile 31 bis Seite 28, Zei-le 1) ist an keiner Stelle davon die Rede, dass gemäß dem Merkmal M7 in jeder Phase des Testplans die selbe Steuervektorsequenz benutzt werden soll. Dieses Merkmal findet auch keine Stütze in dem Teil der ursprünglichen Beschreibung, der sich auf das zweite Ausführungsbeispiel bezieht (ab Seite 28, Zeile 3 bis Sei-te 34, Zeile 8). Denn im zweiten beschriebenen Ausführungsbeispiel wird der Test-plan nicht mehr in Phasen unterteilt und nur von einem einzigen Kontrollvektor, je-doch nicht von einer Kontroll(Steuer)vektorsequenz, gebildet (vgl. bspw. Seite 28, Zeilen 8 bis 10 und Seite 29, Zeilen 11 bis 13).Auch das Merkmal M7’ des Anspruchs 4 nach Hauptantrag findet keine Stütze in den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen und führt zu einer Erweiterung des An-meldungsgegenstandes. Der Anspruch 4 nach Hauptantrag gründet auf dem ur-sprünglichen Anspruch 4, der sich auf das zweite in der ursprünglichen Beschrei-bung ab Seite 28, Zeile 3 bis Seite 34, Zeile 8 angegebene Ausführungsbeispiel bezieht. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel wird der Testplan eines jeden kombi-- 13 -natorischen Schaltungselements nicht mehr in Phasen unterteilt und besteht nur aus einem einzigen Kontrollvektor (vgl. a. a. O.), jedoch nicht wie im Merkmal M7’angegeben, aus der selben Steuervektorsequenz.Ebenso führt das Merkmal N5 des Anspruchs 9 nach Hauptantrag zu einer Erwei-terung des Anmeldungsgegenstandes. Dieser Anspruch ist aus dem ursprüngli-chen Anspruch 9 hervorgegangen, der sich auf das erste in der ursprünglichen Beschreibung ab Seite 6, Zeile 31 bis Seite 28, Zeile 1 angegebene Ausführungs-beispiel bezieht, bei dem jede der Phasen des Testplans durch einen einzigen Kontrollvektor verwirklicht ist (vgl. bspw. Seite 14, Zeilen 7 bis 11), und nicht wie im Merkmal N5 angegeben, die selbe Steuervektorsequenz in jeder Phase des Testplans gebildet wird.Mit den nicht gewährbaren Patentansprüchen 1, 4 und 9 nach Hauptantrag fallen aufgrund der Antragsbindung auch die Unteransprüche 2, 3 und 5 bis 8 (vgl. BGH, GRUR 1983, 171 - Schneidhaspel).3. Die Patentansprüche gemäß Hilfsantrag sind zulässig, denn sie sind in den am Anmeldetag eingereichten Unterlagen als zur Erfindung gehörend offenbart.Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag gründet auf den ursprünglichen Ansprü-chen 4 (Merkmale P1 bis P6) und 5 (Merkmale P7 bis P7bb), wobei das Merk-mal P2 durch die Aufnahme der Angabe "eine Vielzahl von kombinatorischen Schaltungselementen …" präzisiert wurde (vgl. ursprüngliche Beschreibung, Sei-te 9, Zeile 32: "der Datenpfad besteht aus Schaltungselementen und …") und im Merkmal P7ba im Unterschied zum urspr. Anspruch 5 die unzutreffende Angabe "erzeugt" durch die Angabe "weiterleitet" ersetzt (vgl. die Figur 22 und die ur-sprüngliche Beschreibung, Seite 28, Zeile 26 f.: "Der Testplangenerator 31 wird mit … einem Testmuster CTP … während eines Testbetriebs beliefert" i. V. m. Seite 31, Zeile 3 f.: "So wird das Testmuster CTP von dem Testplangenerator 31 an den Kontrolleingang des Datenpfades 22 zugeführt …") sowie ein offensichtli-- 14 -cher Schreibfehler ("das auf der Basis …" anstelle von "der auf der Basis …") kor-rigiert wurde.Die Unteransprüche 2 bis 4 nach Hilfsantrag entsprechen inhaltlich den ursprüngli-chen Ansprüchen 6 bis 8.Der Verfahrensanspruch 5 nach Hilfsantrag gründet auf den ursprünglichen An-sprüchen 9 und 10, wobei die Bezeichnung gegenüber dem ursprünglichen An-spruch 9 in "Verfahren zum Testen einer integrierten Schaltung nach einem der Ansprüche 1 bis 4" (Merkmal Q1) geändert ist. Diese Änderung stellt lediglich eine Richtigstellung dar, da bereits der ursprüngliche Anspruch 9 dem Inhalt der in ihm angegebenen Verfahrenschritte nach auf ein Verfahren zum Testen einer inte-grierten Schaltung, und nicht, wie in der urspr. Anspruchsbezeichnung angege-ben, auf ein Verfahren zum Auslegen einer integrierten Schaltung auf Testfähig-keit gerichtet war. Ferner ist in den Merkmalen Q2, Q2a und Q5 nunmehr von ei-nem Testplan die Rede und nicht wie im ursprünglichen Anspruch 9, von den Pha-sen eines Testplans. Damit ist der Anspruch 5 nach Hilfsantrag, ebenso wie der Anspruch 1 nach Hilfsantrag, in zulässiger Weise nunmehr auf das in der ur-sprünglichen Beschreibung angegebene zweite Ausführungsbeispiel gerichtet (vgl. Seite 28, Zeile 3 bis Seite 34, Zeile 8).4. Die in den Ansprüchen gemäß Hilfsantrag angegebene Erfindung ist in der An-meldung so deutlich und vollständig offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen kann (§ 34 Abs. 4 PatG).Eine für die Ausführbarkeit ausreichende Offenbarung ist gegeben, wenn der mit den Merkmalen des Patentanspruchs umschriebene technische Erfolg vom Fach-mann, der im vorliegenden Fall als ein Elektroingenieur mit beruflicher Erfahrung in der Entwicklung und im Testen von integrierten Schaltungen anzusehen ist, er-reicht werden kann. Dabei ist es nicht erforderlich, dass mindestens eine praktisch brauchbare Ausführungsform als solche unmittelbar und eindeutig offenbart ist. - 15 -Vielmehr ist eine Erfindung bereits dann ausführbar offenbart, wenn die in der Pa-tentanmeldung enthaltenen Angaben dem fachmännischen Leser so viel an tech-nischer Information vermitteln, dass er mit seinem Fachwissen und seinem Fach-können in der Lage ist, die Erfindung erfolgreich auszuführen (BGH GRUR 2010, 916 ff. – Klammernahtgerät).Diesen Anforderungen genügen die Unterlagen der Anmeldung in der Fassung des Hilfsantrags.Die Patentansprüche gemäß Hilfsantrag sind auf das in den ursprünglichen An-meldungsunterlagen ab Seite 28, Zeile 3 bis Seite 34, Zeile 8 beschriebene zweite Ausführungsbeispiel gerichtet, bei dem der jeweilige Testplan für ein bestimmtes zu testendes kombinatorisches Schaltungselement in einem Datenpfadabschnitt durch lediglich einen einzigen Kontrollvektor realisiert ist (Merkmal P6 des An-spruchs 1 bzw. Merkmal Q5 des Anspruchs 5). Ein Beispiel für die konkrete Bitbe-legung eines Kontrollvektors zum Testen eines in den Figuren 14 und 15 gezeig-ten Schaltungselements (M1), für einen mehrere Phasen aufweisenden Testplan, ist in der Figur 16 angegeben (vgl. urspr. Beschreibung, ab Seite 21, Zeile 22 bis Seite 23, Zeile 3). Zwar betrifft dieses Beispiel das in den ursprünglichen Anmel-dungsunterlagen ab Seite 6, Zeile 31 bis Seite 28, Zeile 1 beschriebene erste Aus-führungsbeispiel, bei dem der Testplan mehrere Phasen aufweist (vgl. in der Fi-gur 16: Zuleitungs-, Test- und Ableitungsphase) und für jede Phase ein Kontroll-vektor mit einer bestimmten Bitbelegung verwendet wird (Figur 16). Der Unter-schied des in den Patentansprüchen gemäß Hilfsantrag beanspruchten zweiten Ausführungsbeispiels zum ersten Ausführungsbeispiel besteht aber lediglich darin, dass der Kontrollvektor für den jeweiligen Testplan eines kombinatorischen Schal-tungselements eine bestimmte, für die Dauer des Tests unveränderliche Bitbele-gung aufweisen soll (vgl. die Figuren 26A bis 26C i. V. m. der urspr. Beschreibung, Seite 30, Zeilen 5 bis 10). In der Anmeldung ist zwar kein Beispiel angegeben, an-hand dessen die konkrete Bitbelegung eines solchen einzigen Kontrollvektors er-sichtlich wäre. Der Fachmann kann sich dies jedoch für ein bestimmtes zu testen-- 16 -des Modul aufgrund seines allgemeinen Fachwissens ohne Schwierigkeiten über-legen. Wie in den Figuren 26A bis 26C gezeigt ist, steuert der Kontrollvektor Cl11 die Zu- und Ableitungspfade während des Tests eines bestimmten Moduls M. Die in diesem Zu- und Ableitungspfad befindlichen elektronischen Gatter (bspw. Re-gister [REG], Multiplexer [MUX]; vgl. die Figuren 23 bis 25 mit Beschreibung) müs-sen während des Tests des Moduls M so angesteuert werden, dass die an den ex-ternen Eingängen DPI11 und DPI12 anliegenden Testvektoren (Testmusterbits: v1, v2 …; w1, w2 …) auf die Eingänge des Moduls M durchgeschaltet und das am Ausgang des Moduls abgreifbare Testergebnis auf den jeweils gewünschten ex-ternen Ausgang (DPO11, DPO12) durchgeschaltet wird. Dem Fachmann ist auf-grund seines allgemeinen Fachwissens bekannt, dass zum Durchschalten eines bestimmten Gatters (bspw. Register [REG], Multiplexer [MUX]), ein vom jeweiligen Gattertyp abhängiges Steuersignal auf den Kontrolleingang des Gatters gegeben werden muss (angedeutet durch die strichliert gezeichneten horizontalen Pfeile in den Figuren 23 bis 25). Anhand der im jeweiligen Zuleitungs- und Ableitungspfad eines zu testenden Moduls befindlichen Gatter kann sich der Fachmann daher leicht überlegen, welche konkrete Bitbelegung der Kontrollvektor aufweisen muss, um diese Gatter während des Tests durchzuschalten. Der Fachmann ist daher aufgrund der Angaben in der Beschreibung i. V. m. seinem allgemeinen Fachwis-sen in der Lage, den in den Patenansprüchen gemäß Hilfsantrag umschriebenen technischen Erfolg zu erreichen. Die Ausführbarkeit der Erfindung ist somit gege-ben.5. Der Gegenstand des Anspruchs 1 und das Verfahren nach Anspruch 5 in der Fassung des Hilfsantrags sind gegenüber dem im Verfahren befindlichen Stand der Technik neu und beruhen auch auf einer erfinderischen Tätigkeit des Fach-manns. Denn aus keiner der im Verfahren befindlichen Druckschriften ist eine inte-grierte Schaltung mit einem Testcontrollerabschnitt gemäß den Merkmalen P4 und P7 bis P7bb, der einen aus einem einzigen Kontrollvektor bestehenden Testplan erzeugt (Merkmal P6), sowie einer Schaltstufe gemäß dem Merkmal P5 bekannt. Ebenso ist aus diesen Druckschriften auch kein Verfahren zum Testen einer inte-- 17 -grierten Schaltung bekannt, bei dem gemäß dem Merkmal Q5 der Testplan aus ei-nem einzigen Kontrollvektor besteht. Diese Merkmale werden dem Fachmann auch nicht durch sein allgemeines Fachwissen nahegelegt.So ist aus der Druckschrift D1 eine integrierte Schaltung mit einem Design zur Testfähigkeit bekannt (vgl. den Abschnitt "4 DFT for strong testability") [= Merk-mal P1]. Diese Schaltung besteht aus einem Datenpfad (data path) zur Durchfüh-rung einer Datenverarbeitung, der eine Vielzahl von kombinatorischen Schaltungs-elementen enthält (combinational circuits; vgl. die Figur 1(a) i. V. m. dem Abschnitt "2 Data Paths") [= Merkmal P2] und einem Controller, der Kontrollsignale zum Steuern des Datenflusses des Datenpfads in einem Normalbetrieb erzeugt (vgl. den letzten Abs. im Abschnitt "2 Data Paths" auf Seite 3, linke Spalte: "Control sig-nals usually come from a controller to the data path") [= Merkmal P3]. Die in der D1 gezeigte integrierte Schaltung verfügt nicht über einen Testcontrollerabschnitt gemäß den Merkmalen P4 und P7 bis P7bb und weist daher auch keine Schalt-stufe zum Umschalten zwischen einem dem Datenpfadabschnitt zuzuführenden Kontrollsignal, das von dem Controller erzeugt wird, und einem Testplan, der von einem Testcontrollerabschnitt erzeugt werden soll, auf (Merkmal P5). Vielmehr werden die Kontrollsignale zum Steuern des Datenpfades immer von ein- und demselben Controller (= Controllerabschnitt) erzeugt (vgl. den letzten Abs. im Ab-schnitt "2 Data Paths"). Den kombinatorischen Schaltungselementen (combinatio-nal circuits M) der bekannten integrierten Schaltung ist für den Testbetrieb jeweils ein Testplan zugeordnet ("A test plan specifies the control signals to propagate the test vectors and the responses"), der sich aus Tripletts (set of triplets (a, cv, t)) zu-sammensetzt (= Kontrollvektorsequenz), die den jeweils anzusteuernden Kontroll-eingang (a) eines Gatters (hardware element) im Datenpfad sowie den Wert des Kontrollsignals (cv) und den Ansteuerzeitpunkt (t) angeben (vgl. den Abschnitt "3 Strong Testability") [= Merkmal P2a]. Aus der Druckschrift D1 geht jedoch nichthervor, dass die Kontrollvektorsequenz (set of triplets (a, cv, t)), die den Testplan darstellt, gemäß dem Merkmal P6 aus einem einzigen Kontrollvektor besteht. Da der Testplan bei der bekannten integrierten Schaltung über der Zeit betrachtet - 18 -(Folge von Zeitpunkten t) aus einer Serie von Tripletts (set of triplets (a, cv, t)) be-steht, ist vielmehr davon auszugehen, dass der sich daraus ergebende Testvektor nicht für alle Zeitpunkte t eines Testplans immer die gleiche Bitbelegung aufweist.Aus der Druckschrift D1 ist auch ein Verfahren zum Testen einer integrierten Schaltung bekannt (vgl. den Abschnitt "3 Strong Testability") [= Merkmal Q1], bei dem jedem der kombinatorischen Schaltungselemente (combinational circuits) ei-nes Datenpfadabschnitts (data path; vgl. die Figur 1(a) i. V. m. dem Abschnitt "2 Data Paths") ein Testplan für einen Testbetrieb zugeordnet wird ("A test plan specifies the control signals to propagate the test vectors and the responses") [= Merkmal Q2], der sich aus Tripletts (set of triplets (a, cv, t)) zusammensetzt (= Kontrollvektorsequenz), die den jeweils anzusteuernden Kontrolleingang (a) eines Gatters (hardware element) im Datenpfad sowie den Wert des Kontrollsignals (cv) und den Ansteuerzeitpunkt (t) angeben (vgl. den Abschnitt "3 Strong Testability") [= Merkmal Q2a]. Zum Testen der kombinatorischen Schaltungselemente (combi-national circuits) des Datenpfadabschnitts (data path) wird bei dem bekannten Verfahren ein Testplan erzeugt (vgl. den Abschnitt "5 Test plan generation"), der an den Datenpfadabschnitt zugeführt werden soll ("A test plan specifies control signals for propagating a test vector and its response"; vgl. den Abschnitt "5.3 Test plan generation algorithm" auf Seite 7) [= Merkmal Q3], und zu jedem kombinatori-schen Schaltungselement (combinational circuits) ein Element hinzugefügt, wel-ches eine Übertragungsfunktion implementiert (mask element), wenn das kombi-natorische Schaltungselement keine Übertragungsfunktion zwischen seinen Ein-gangs- und Ausgangsports hat ("For each operational module M with two inout ports, a mask element is added ... so that M provides a bijection between its first input port x and its output port z"; vgl. die Figur 4 i. V. m. dem Abschnitt "4.4 DFT elements (stage 3)" und den Abschnitt "4.1 Overview"). Aus der Druckschrift D1geht jedoch nicht hervor, dass die Kontrollvektorsequenz (set of triplets (a, cv, t)), die den Testplan darstellt, gemäß dem Merkmal Q5 aus einem einzigen Kontroll-vektor besteht. Da der Testplan bei dem bekannten Verfahren über der Zeit be-trachtet (Folge von Zeitpunkten t) aus einer Serie von Tripletts (set of triplets (a, - 19 -cv, t)) besteht, ist vielmehr davon auszugehen, dass der sich daraus ergebende Testvektor nicht für alle Zeitpunkte t eines Testplans immer die gleiche Bitbele-gung aufweist.Aus der Druckschrift D2 ist eine integrierte Schaltung mit einem Design für Testfä-higkeit bekannt (vgl. die Figur 11 mit Beschreibung im Abschnitt "2.3 The test ar-chitecture“) [= Merkmal P1], mit einem Datenpfadabschnitt zum Durchführen einer Datenverarbeitung (data path), der eine Vielzahl von kombinatorischen Schal-tungselementen (data path modules; vgl. bspw. auch die Figur 1: ADDER) umfasst [= Merkmal P2] und einem Controllerabschnitt (controller, Figur 11), der Kontroll-signale (control signals) zum Steuern des Datenflusses des Datenpfadabschnittes in einem Normalbetrieb erzeugt ("S0 and S1 should also be 0 for normal opera-tion"; Seite 333, rechte Spalte) [= Merkmal P3]. Die bekannte integrierte Schaltung verfügt über ein Testkonfigurationsregister (Test Configuration Register TCR) für Signale zur Auswahl von Test-Multiplexern, die dem Datenpfad beim Testen eines kombinatorischen Schaltungselements (data path module) hinzugeschaltet wer-den, um einen durchgängigen Testpfad zu erhalten ("... (i) the select signals of the test multiplexers that are added to the circuit ..."; Seite 333, rechte Spalte). Außer-dem werden zwei Bits (S0 und S1) in diesem Register (TCR) gespeichert, die u. a. das Laden des Controller-Statusregisters steuern ("... (ii) two bits S0 and S1, that control the loading of the controller state register ..."). Die Steuerung des Daten-pfads beim Testen eines Schaltungselements (data path module) erfolgt hingegen weiterhin durch den Controller, der auch den Normalbetrieb des Datenpfads steuert. Für den Testbetrieb werden lediglich die beiden Bits S0, S1 entsprechend gesetzt (S1, S0: 0 1 - testing datapath comparators, 1 0 - testing other datapath modules; vgl. Figur 11 mit Beschreibung). Die während des Testbetriebs von dem Controller abgegebenen Kontrollsignale (control signals) bilden dann einen Test-plan für das jeweilige zu testende Schaltungselement (data path module) [= teil-weise Merkmal P2a]. Somit verfügt die in der Druckschrift D2 beschriebene inte-grierte Schaltung nicht über einen Testcontrollerabschnitt gemäß den Merkma-len P4 und P7 bis P7bb und weist daher auch keine Schaltstufe zum Umschalten - 20 -zwischen einem dem Datenpfadabschnitt zuzuführenden Kontrollsignal, das von dem Controller erzeugt wird, und einem Testplan, der von einem Testcontrollerab-schnitt erzeugt werden soll, auf (Merkmal P5). Wie die während des Testens eines kombinatorischen Schaltungselements vom Controller abgegebenen Kontrollsig-nale (control signals) konkret aufgebaut sind, ist in der Druckschrift D2 nicht ange-geben. Aus dieser Druckschrift geht daher auch nicht hervor, dass der Testplan gemäß dem Merkmal P6 aus einem einzigen Kontrollvektor bestehen soll. Somit ist aus dieser Druckschrift auch nicht das Merkmal Q5 des Verfahrensanspruchs 5 gemäß Hilfsantrag bekannt, wonach die Kontrollvektorsequenz, die den Testplan darstellt, aus einem einzigen Kontrollvektor bestehen soll.Die Druckschrift D3 zeigt eine integrierte Schaltung mit einem Design zur Testfä-higkeit (vgl. die Figuren 1, 6, 7 und 8 mit Beschreibung in den Abs. [0022], [0023] und [0028] bis [0045]) [= Merkmal P1], mit einem Datenpfadabschnitt zur Durch-führung einer Datenverarbeitung (combinational logic circuit 14), der üblicherweise eine Vielzahl von kombinatorischen Schaltungselementen umfasst [= Merk-mal P2]. Die bekannte integrierte Schaltung verfügt auch über einen Controllerab-schnitt für den Normal- und Testbetrieb, der durch einen Controller zum Erzeugen gültiger Zustände (next-state generation logic circuit 10) und einen Controller zum Erzeugen ungültiger Zustände (invalid-state generation logic circuit 20) gebildet ist [= Merkmal P3]. Unter einem gültigen Zustand (valid state) wird ein Zustand ver-standen, der im Normalbetrieb ausgehend von einem Reset (s0) erreicht werden kann (vgl. Abs. [0029]). Zum vollständigen Testen des Datenpfades (14) sind je-doch auch sog. ungültige Zustände (invalid states) erforderlich (vgl. die Figuren 6 und 8), um den Datenpfad in allen theoretisch möglichen Zuständen testen zu können (vgl. Abs. [0028]). Bei der aus der Druckschrift D3 bekannten integrierten Schaltung wird durch Anlegen eines Testmusters (test sequence) am Eingangan-schluss (primary input PI) jeweils der ganze Datenpfad (combinational logic cir-cuit 14) - und somit alle darin enthaltenen kombinatorischen Schaltungselemente -auf einmal in seiner Funktion getestet (vgl. Abs. [0037] bis [0045]), und nicht - wie im Merkmal P2a bzw. Q2 des Anspruchs 1 bzw. 5 in der Fassung des Hilfsantrags - 21 -angegeben - ein bestimmtes kombinatorisches Schaltungselement innerhalb des Datenpfades. Die D3 zeigt daher auch keinen Testcontrollerabschnitt gemäß den Merkmalen P4 und P7 bis P7bb und weist auch keine Schaltstufe gemäß dem Merkmal P5 auf. Auch ein Testplan für jedes der kombinatorischen Schaltungsele-mente in dem Datenpfad ist somit nicht notwendig und in der Druckschrift D3 auch nicht beschrieben (Merkmale P2a und P6 des Anspruchs 1 bzw. Q2a, Q3 und Q5des Anspruchs 5). Schließlich wird bei der bekannten integrierten Schaltung auch keine Übertragungsfunktion zum Hinzufügen zu jedem der kombinatorischen Schaltungselemente benötigt, wie im Merkmal Q4 des Anspruchs 5 angegeben, da die Schaltungselemente nicht einzeln getestet werden.Die Druckschrift D4 zeigt die von der Druckschrift D3 in Anspruch genommene ja-panische Prioritätsanmeldung (als JP 11-166962 A veröffentlicht) und geht inhalt-lich nicht über die D3 hinaus.Auch die in der Beschreibung der Anmeldung noch genannte Druckschrift D5 zeigt keinen Testplan, der gemäß dem Merkmal P6 des Anspruchs 1 bzw. Q5 des An-spruchs 5 durch einen einzigen Kontrollvektor gebildet ist. Bei dem in Tabelle 1 (Table 1) auf Seite 849 dieser Druckschrift gezeigten Testplan werden vielmehr verschiedene Steuervektoren (1, 2, 3, 4) verwendet. Die Druckschrift D5 zeigt auch keinen Testcontrollerabschnitt gemäß den Merkmalen P4 und P7 bis P7bbdes Anspruchs 1.- 22 -Da aus keiner der im Verfahren befindlichen Druckschriften eine integrierte Schal-tung mit einem Testcontrollerabschnitt gemäß den Merkmalen P4 und P7 bis P7bb des Anspruchs 1, der einen aus einem einzigen Kontrollvektor bestehenden Testplan erzeugt (Merkmal P6 des Anspruchs 1), bekannt ist, kann der Fachmann diesen Druckschriften auch keine Anregung entnehmen, die ihn zum Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag führen könnte. Diese Merkmale werden dem Fachmann auch nicht durch sein allgemeines Fachwissen nahegelegt, da das Vor-sehen eines zusätzlichen Testcontrollerabschnitts die Chipfläche und somit die Herstellungskosten der integrierten Schaltung erhöhen würde. Außerdem ist es für den Fachmann einfacher, für das Testen des jeweiligen Schaltungselementes ei-nen Testplan zu verwenden, der aus einer Kontrollvektorsequenz mit Kontrollvek-toren unterschiedlicher Bitbelegung besteht, da damit beliebige Testpfade auf ein-fache Weise Schritt für Schritt durchgeschaltet werden können, während beim Ein-satz nur eines Kontrollvektors zum Durchschalten des Testpfades der Zu- und Ab-leitungspfad bspw. keine gemeinsamen Gatter aufweisen darf.Da das Merkmal Q5 des Anspruchs 5, wonach die Kontrollvektorsequenz, die den Testplan darstellt, aus einem einzigen Kontrollvektor besteht, aus keiner der im Verfahren befindlichen Druckschriften bekannt ist, kann der Fachmann diesen Druckschriften auch keine Anregung entnehmen, die ihn zum Verfahren nach An-spruch 5 gemäß Hilfsantrag führen könnte. Dieses Merkmal wird, wie vorstehend bereits ausgeführt, dem Fachmann auch nicht durch sein allgemeines Fachwissen nahegelegt.- 23 -6. Die Patentfähigkeit der Unteransprüche 2 bis 4 wird von der des Patentan-spruchs 1 mitgetragen und auch die übrigen Unterlagen erfüllen die an sie zu stel-lenden Anforderungen.Dr. Winterfeldt Dr. Kortbein Dr. Müller VeitPü
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