BUNDESPATENTGERICHT 21 W (pat) 24/98 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 11. Januar 2000 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung P 43 34 380.5-35 … hat der 21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 11. Januar 2000 unter Mitwirkung des Vorsit-zenden Richters Dr. Hechtfischer, der Richterin Dr. Franz sowie der Richter Dipl.-Phys. Dr. Kraus und Dipl.-Phys. Skribanowitz Ph.D./M.I.T. Cambridge BPatG 154 6.70 - 2 - beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluß der Prüfungsstelle für Klasse G 01 R des Deutschen Patentamts vom 5. November 1997 aufgehoben und das Patent erteilt. Bezeichnung: Verfahren zur Kalibrierung eines Sensors und zur Meßwertverarbeitung Anmeldetag: 8. Oktober 1993 Der Erteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde: Patentansprüche 1 bis 18, überreicht in der mündlichen Ver-handlung vom 11. Januar 2000 Beschreibung Seiten 2 bis 5, 7, überreicht in der mündlichen Verhandlung vom 11. Januar 2000 Beschreibung Seiten 6, 8 bis 13, eingegangen am 2. Ju-ni 1998 6 Blatt Zeichnungen, Figuren 1 bis 6, gemäß Offenlegungs-schrift - 3 - G r ü n d e I. 1. Die Patentanmeldung 43 34 380.5-35 ist mit der Bezeichnung "Verfahren zur Kalibrierung eines Sensors" am 8.10.1993 beim Deutschen Patentamt angemeldet und am 20.4.1995 offengelegt worden. Die Prüfungsstelle für Klasse G 01 R des Deutschen Patentamts hat die Anmel-dung mit Beschluß vom 5.11.1997 mit der Begründung zurückgewiesen, die geltenden Unterlagen wiesen Mängel auf. Sie verwies hierzu auf den Bescheid vom 16.2.1996 (Protokoll der Anhörung vom 16.2.1996 mit Anlage/Ergänzung). In diesem machte die Prüfungsstelle ua geltend, daß die Anmeldung nicht enthalte, wie aus den linearen Gleichungen die Koeffizienten bestimmt werden könnten. Die Erfindung sei deshalb nicht so vollständig und deutlich offenbart, daß ein Fachmann sie ausführen könne (Anlage zum Bescheid vom 16.2.1996, S 1 le Abs bis S 2 Abs 1). Gegen diesen Beschluß richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Die geltenden Ansprüche 1 bis 18, eingereicht in der mündlichen Verhandlung, lauten: "1. Verfahren zur Kalibrierung eines Sensors, bei dem höch-stens so viele das Meßergebnis beeinflussende, sog. Ein-flußgrößen, berücksichtigt werden wie Meßgrößen von dem Sensor erfaßt werden, wobei sich die Menge der Einfluß-größen aus mindestens einer die Messung beeinflussenden Störgröße und mindestens einer aus den Meßgrößen zu er-mittelnden Zielgröße zusammensetzt, dadurch gekenn-zeichnet, daß mehrere Werte der Zielgröße und mehrere - 4 - durch die Störgröße charakterisierte Zustände bzw. Zu-standskombinationen definiert werden, daß zu jeden Wert der Zielgröße mindestens so viele Meßgrößen erfaßt wer-den, wie Einflußgrößen vorhanden sind, daß für alle Kombi-nationen von definierten Werten der Zielgröße mit definierten Zuständen die korrespondierenden Werte der Meßgrößen erfaßt werden, daß jeweils aus einem der definierten Werte der Zielgröße und den korrespondierenden Werten der Meßgrößen für alle definierten Zustände ein Koeffi-zientensatz so bestimmt wird, daß eine Liniarkombination der gemessenen Werte der Meßgrößen mit den Koeffizienten- des Koeffizientensatzes zu den definierten Wert der Zielgröße führt, und daß die Koeffizientensätze jeweils dem entsprechenden Wert der Zielgröße zugeordnet abgespei-chert werden. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor mit Wechselspannung betrieben wird und zusätzliche Meßgrößen durch Betreiben des Sensors bei verschiedenen Kalibrierfrequenzen realisiert werden. 3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor ein Wirbelstromsensor mit mindestens einer Meßspule ist, daß der Abstand d zwischen dem Wirbelstromsensor und einem Target die Zielgröße bil-det, die elektrische Leitfähigkeit und die effektive Permeabi-lität des Targets als Störgrößen berücksichtigt werden und der Real- und Imaginärteil der Impedanz der Meßspule bei verschiedenen Frequenzen als Meßgrößen M1 (1=1,...,m) er-faßt werden. - 5 - 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens sechs Meßgrößen M1 verwendet werden (m>=6), d.h. daß der Real- und Imaginärteil der Impedanz der Meßspule bei mindestens drei verschiedenen Kalibrier-frequenzen erfaßt werden. 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zustandskombinationen ZKj aus ei-nem Erwartungsbereich von physikalisch sinnvollen Zu-standskombinationen gewählt werden und daß mehr Zu-standskombinationen ZKj aus den Bereichen kleiner elektri-scher Leitfähigkeiten und effektiver Permeabilitäten gewählt werden als aus den Bereichen größerer elektrischer Leitfä-higkeiten und effektiver Permeabilitäten. 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch ge-kennzeichnet, daß die Anzahl k der Zustandskombinationen ZKj größer gewählt wird als die doppelte Anzahl der verwen-deten Kalibrierfrequenzen. 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch ge-kennzeichnet, daß die Anzahl k der Zustandskombinationen ZKj um so kleiner gewählt wird je höher die verwendeten Ka-librierfrequenzen sind. - 6 - 8. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch ge-kennzeichnet, daß die Abstandswerte di äquidistant gewählt werden. 9. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch ge-kennzeichnet, daß zur Verbesserung des Meßergebnisses die Anzahl n der Abstandswerte di erhöht wird. 10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor ein Wirbelstromsensor mit mindestens einer Meßspule ist, daß der Abstand d zwischen dem Wirbelstromsensor und einem Target als Störgröße be-rücksichtigt wird, die elektrische Leitfähigkeit und die effekti-ve Permeabilität des Targets die Zielgrößen bilden und der Real- und Imaginärteil der Impedanz der Meßspule bei ver-schiedenen Frequenzen als Meßgrößen M1 (1=1,...,m) erfaßt werden. 11. Verfahren zur Ermittlung eines unbekannten Wertes ei-ner Zielgröße nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die korrespondierenden Werte der Meßgrößen erfaßt werden, daß die erfaßten Werte der Meß-größen mit jedem der abgespeicherten Koeffizientensätze multipliziert und jeweils zu einer Zwischensumme aufaddiert werden, wobei die Zwischensumme demselben definierten Wert der Zielgröße zugeordnet wird wie der jeweilige Koeffi-zientensatz, und daß als Wertebereich für die unbekannte Zielgröße ein Wertebereich zwischen zwei aufeinanderfol-genden definierten Werten der Zielgröße bestimmt wird, wo-bei für einen dieser beiden definierten Werte der Zielgröße die Abweichung von der korrespondierenden Zwischensum-- 7 - men positiv ist, während die Abweichung von der korrespon-dierenden Zwischensummen für den anderen dieser beiden definierten Werte der Zielgröße negativ ist. 12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Differenzen zwischen den definierten Werten der Zielgröße und den korrespondierenden Zwischensummen als Werte einer Fehlerfunktion in Abhängigkeit von der Ziel-größe interpretiert werden und daß der unbekannte Wert der Zielgröße als Wert der Zielgröße am Nulldurchgang der Fehlerfunktion geschätzt wird. 13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine Interpolation der Fehlerfunktion zur Ermittlung ihres Nulldurchgangs durchgeführt wird. 14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine Linear-Interpolation der Fehlerfunktion durchgeführt wird. 15. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine Spline-Interpolation der Fehlerfunktion durchgeführt wird. 16. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine Approximation der Fehlerfunktion zur Ermittlung ihres Nulldurchgangs durchgeführt wird. - 8 - 17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß eine Approximation im Sinne der kleinsten Fehlerqua-drate durchgeführt wird. 18. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 17 zur Er-fassung und Auswertung der Meßdaten eines nach einem der Ansprüche 3 bis 9 kalibrierten Sensors, dadurch gekenn-zeichnet, daß das Erfassen der Meßgrößen zur Bestimmung eines unbekannten Abstandes d bei denselben Meßfrequen-zen erfolgt wie das Erfassen der Meßgrößen zur Bestimmung der Koeffizientensätze ki." Dem Anmeldungsgegenstand liegt gemäß der geltenden Beschreibung, einge-reicht in der mündlichen Verhandlung, S 3 Abs 3, die Aufgabe zugrunde, ein Ka-librierverfahren für einen beliebigen Sensor anzugeben, das eine Unterdrückung von Störgrößen ermöglicht sowie ein Verfahren zur Ermittlung eines unbekannten Wertes einer Zielgröße unter Verwendung eines derart kalibrierten Sensors anzugeben. Die Anmelderin stellt den Antrag, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent mit den in der mündlichen Verhandlung überreichten Unterlagen (Patentansprüche 1 bis 18, Beschreibung Seiten 2 bis 5, 7), der am 2.6.1998 eingegangenen Beschreibung S 6, 8 bis 13, im übrigen mit 6 Blatt Zeichnungen gemäß der Offen-legungsschrift zu erteilen. Die Anmelderin hält den jeweiligen Gegenstand der Patentansprüche 1 bzw. 11 für neu und erfinderisch. Sie führt dazu hauptsächlich aus, daß der Gegenstand des Patentanspruchs 1 und des nebengeordneten Anspruchs 11 weder aus der - 9 - DE 31 16 690 C2 (im folgenden (1) genannt) noch aus der US 4 673 870 (im fol-genden (2) genannt) bekannt oder nahegelegt sei. So werde in (2) zu jeder einge-stellten Kombination von Einflußgrößen von dem Sensor nur ein einziger Meßwert der Meßgröße erfaßt. Beim anmeldungsgemäßen Kalibrierverfahren werden da-gegen für jeden Wert der Zielgröße jeweils mehrere Meßgrößen, und zwar minde-stens so viele, wie Einflußgrößen zu berücksichtigen seien, aufgenommen. Bei keiner der Entgegenhaltungen werde in der Anwendung des Sensors die Ziel-größe aus einer Linearkombination der Meßgrößen mit bei der Kalibrierung er-mittelten Koeffizienten bestimmt. Hierin weise der Anmeldungsgegenstand einen neuen Weg, der es erlaube, den Einfluß von Störgrößen weitgehend zu kompen-sieren. Die Anmelderin erläuterte auch anhand der Beschreibung das Vorgehen zum Er-mitteln der gesuchten Koeffizienten aus den jeweils zu einem bestimmten Wert der Zielgröße gehörigen mehreren Meßwerten der Meßgrößen des Sensors. Die gesuchten Koeffizienten seien hierbei die Unbekannten in einem System von li-nearen Gleichungen, dessen Koeffizienten wiederum die jeweiligen zu einer be-stimmten Zustandskombination ermittelten Meßwerte der mehreren Meßgrößen seien. Die Lösung dieses überbestimmten linearen Gleichungssystems müsse nicht in den Anspruch 1 aufgenommen werden, denn es lasse sich mit üblichen algebraischen Verfahren lösen, bspw mit Hilfe der Matrizenrechnung, die dem Fachmann für Meßtechnik geläufig seien. II. Die Beschwerde der Anmelderin ist zulässig und begründet. Sie führt zur Erteilung des Patents gemäß Antrag. - 10 - Die Ansprüche 1 bis 18 sind formal zulässig. Der geltende Anspruch 1 findet seine Stütze im ursprünglichen Anspruch 1 und der Beschreibung S 3, Z 40 – 49 gemäß der DE 43 34 380 A1. Die auf diesen Anspruch rückbezogenen Ansprüche 2 bis 10 entsprechen den ursprünglichen Ansprüchen 2 und 10 bis 16 sowie 18 in dieser Reihenfolge, wobei lediglich im Anspruch 3 eine Anpassung durch Strei-chung von Wiederholungen aus dem Anspruch 1 erfolgte. Der nebengeordnete Anspruch 11 entspricht dem ursprünglichen Anspruch 3 und die auf ihn rückbezo-genen Ansprüche 12 bis 18 basieren auf den ursprünglichen Ansprüchen 4 bis 9 und 17 in dieser Reihenfolge. Die Anmeldungsunterlagen geben dem Fachmann auch eine vollständige und deutliche Lehre zum technischen Handeln. Der Senat teilt die Auffassung der Anmelderin, daß die in der Beschreibung ge-mäß der DE 43 34 380 S 3 Z 31 bis 49 angegebenen Anweisungen zur Bestim-mung der Koeffizienten als Hinweis für den Fachmann ausreichen. Denn hier sind alle relevanten Parameter sowie die Art und Dimension der Gleichungssysteme, und damit das Wesentliche des Rechenganges, deutlich angegeben. Die Ermitt-lung der Werte der einzelnen Koeffizienten aus derartigen linearen Gleichungssy-stemen gehört aber auch nach Auffassung des Senats zum üblichen mathemati-schen Fachwissen, das bei der Meßwertanalyse vorauszusetzen ist. Es muß des-wegen dem Fachmann nicht weiter erläutert werden, wie er diese Gleichungen im einzelnen löst. Die jeweiligen Gegenstände des geltenden Patentanspruchs 1 bzw des nebenge-ordneten Anspruchs 11 sind neu, gewerblich anwendbar und beruhen auch auf ei-ner erfinderischen Tätigkeit. - 11 - Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist neu, denn aus keiner der im Verfahren befindlichen Entgegenhaltungen sind sämtliche in diesem Anspruch aufgeführten Merkmale bekannt. In (1), Fig. 1 und 2 mit zugehöriger Beschreibung, ist eine Einrichtung zum Mes-sen von physikalischen Größen gezeigt, die einen Meßfühler aufweist, der mit ei-nem Digitalspeicher verbunden ist, in dem die Eichdaten der Istwert-Kennlinie und/oder der Istwert-Sollwert-Kennlinienabweichung des Meßfühlers eingespei-chert sind. Bei der Kalibrierung des Meßfühlers werden verschiedene Werte einer Eingangsgröße vorgegeben und die zugehörigen Werte der Meßgröße ermittelt. Die so erhaltenen Wertpaare der Kennlinie werden abgespeichert, womit die Ka-librierung des Sensors beendet ist, Sp 3, Z 2 – 37. In einer Weiterbildung werden Kennliniendaten für verschiedene Meßparameter im Datenspeicher gesondert eingespeichert, Sp 3 Z 38-41. Eine mathematische Auswertung der Meßwerte oder Kennliniendaten zur Bestimmung von Koeffizientensätzen und zur Elimina-tion des Einflusses von Störgrößen ist in (1) nirgends angesprochen. Die Druckschrift (2) befaßt sich ebenfalls mit der Kalibrierung eines Sensors, hier speziell für elektromagnetische Felder, bei dem mehrere, das Meßergebnis be-einflussende Parameter (output voltage Vo, field intensity F, frequency f, tempe-rature T) berücksichtigt werden, Sp 2 Z 63 – Sp 3 Z 19. Bei der Kalibrierung wird zunächst ein Wert eines Parameters, etwa die Frequenz f, fest vorgegeben und die Feldintensität F wird auf einen bestimmten Wert eingestellt. Der hierfür erhal-tene Wert der Meßgröße, bspw die Spannung am Ausgang des Sensors (output voltage Vo), sowie die Werte der Parameter f und F werden gespeichert. Daraufhin wird die Feldintensität stufenweise erhöht und der jeweils zugehörige Wert der Meßgröße erfaßt und gespeichert. Dies wird solange wiederholt bis der vorgege-bene Maximalwert der Feldintensität erreicht ist. Daraufhin wird der gesamte Vor-gang für einen weiteren Wert der Frequenz wiederholt bis zu einem Maximalwert der Frequenz, wobei die Frequenz in Stufen erhöht wird. - 12 - Insoweit stimmt das in (2) beschriebene Verfahren mit demjenigen nach (1) über-ein. Es geht aber über dieses hinaus indem es aus den so erhaltenen Werten der Meßgröße und den zugehörigen Werten der Parameter durch Regressionsrech-nung ein Satz von Koeffizienten eines Polynoms höherer Ordnung bestimmt, das für den in Frage stehenden Sensor den Zusammenhang zwischen der gewünsch-ten Meßgröße, hier Vo, und den Parametern f und F beschreibt Sp 3, Z 48-64 so-wie Sp 4 Z 44 bis Sp 5 Z 21. Die Anzahl der frei wählbaren Parameter ist bei dem Verfahren nach (2) derart zu berücksichtigen, daß bei n miteinander verknüpften Größen n-1 Regressionen durchzuführen sind, um den kleinstmöglichen Koeffi-zientensatz zu erhalten Sp 5, Z 30-35. Die derart bestimmten Koeffizienten wer-den in einem Rechner gespeichert, womit die Kalibrierung abgeschlossen ist. Deren Ergebnis ist somit ein Satz von Koeffizienten von Polynomen höherer Ord-nung, deren Anzahl ua vom Grad des bei der Regressionsanalyse verwendeten Polynoms abhängt und aus denen sich diese Polynome als Eichkurven im her-kömmlichen Sinne bestimmen lassen, Sp 5, Z 35-39. Von diesem Stand der Technik unterscheidet sich der Gegenstand des Patentan-spruchs 1 durch einen völlig anderen Weg zur Kalibrierung des Sensors, wobei Eichkurven im üblichen Sinne keine Verwendung finden und bei dem die Werte von bestimmten Parametern, hier Störgrößen genannt, bei der Eichung nicht er-faßt werden müssen, obwohl sie einen Einfluß auf die vom Sensor gelieferten Meßwerte haben. So wird beim Verfahren nach Anspruch 1 ein Sensor verwendet, der im Rahmen einer Messung mehrere verschiedene Meßgrößen, im Ausführungsbeispiel sind dies etwa Wirbelströme bei verschiedenen festen Frequenzen, erfaßt, um hieraus einen einzigen Wert einer Zielgröße, zB den Abstand des Sensors von einem Target, zu ermitteln. Die einzelnen Meßgrößen hängen jeweils von mehreren Ein-flußgrößen ab, von denen eine als Zielgröße betrachtet wird und die übrigen, wie etwa die elektrische Leitfähigkeit und die Permeabilität des Targetmaterials, als Störgrößen. Deren Einfluß auf die Bestimmung des Werts der Zielgröße wird da-- 13 - durch eliminiert, daß bei der Kalibrierung mindestens so viele Meßgrößen erfaßt werden, wie Einflußgrößen vorhanden sind. Hierzu werden nacheinander ver-schiedene Werte der Zielgröße, bspw der Abstand zum Target, vorgegeben und mehrere durch verschiedene Werte der Störgröße(n) charakterisierte Zustände oder Zustandskombinationen definiert. Im konkreten Fall erfolgt dies bspw durch Messung an Targets aus verschiedenen Materialien, die unterschiedliche Werte der Leitfähigkeit und der Permeabilität aufweisen, vgl. Beschreibung S 5, Tabelle gemäß der DE 43 34 380 A1. Für alle Kombinationen der vorgegebenen Werte der Zielgröße mit den definierten Zuständen werden die zugehörigen Werte der verschiedenen Meßgrößen erfaßt. Aus diesen Meßwerten und dem zugeordneten, definierten Wert der Zielgröße wird ein Koeffizientensatz bestimmt, wobei eine Linearkombination der gemessenen Werte der Meßgrößen mit den Koeffizienten des Koeffizientensatzes den definierten Wert der Zielgröße ergibt, s. Beschreibung S 3, Gleichung für "d". Die so bestimmten Werte der Koeffizienten werden dem zugehörigen definierten Wert der Zielgröße zugeordnet abgespeichert, womit die Kalibrierung beendet ist. Das Ergebnis ist somit für jeden der abgestuften , definierten Werte der Zielgröße ein Satz von Koeffizienten, deren Anzahl jeweils der Anzahl der vom Sensor erfaßten Meßgrößen entspricht, Beschreibung S 3 Z 40-49. Durch die Ermittlung der Koeffizienten aus einem überbestimmten linearen Glei-chungssystem werden mit dem Verfahren nach Anspruch 1 die bei der Messung nicht eigens erfaßten Störgrößen weitgehend berücksichtigt bzw eliminiert. Denn durch die Überbestimmung des Gleichungssystems erfolgt effektiv eine Mittelung nach Art der kleinsten Abweichungsquadrate über die Werte der Störgrößen. Hierbei ist dem Fachmann klar, daß der Sensor sinnvollerweise unter Verwendung von solchen Targetmaterialien kalibriert werden sollte, deren Werte für die Störgrößen in dem bei der Verwendung des Sensors zu überdeckenden Bereich liegen. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 beruht auch auf einer erfinderischen Tä-tigkeit. - 14 - Wie schon den Ausführungen zur Neuheit des Anmeldungsgegenstands im Ver-gleich mit den Entgegenhaltungen (1) bzw (2) entnehmbar ist, finden sich in die-sen Druckschriften keinerlei Hinweise auf eine Kalibrierung eines Sensors gemäß Anspruch 1, da diese lediglich die Erfassung und Auswertung von Eichkurven im üblichen Sinne betreffen. Keine von ihnen befaßt sich mit der Bestimmung eines Koeffizientensatzes der einem definierten Wert einer Zielgröße entsprechend be-stimmt und diesem zugeordnet abgespeichert wird. Der Fachmann konnte deshalb auch bei einer Zusammenschau von (1) und (2) nicht zum Gegenstand des Patentanspruchs 1 gelangen. Die gewerbliche Anwendbarkeit des Anmeldungsgegenstands ist offensichtlich. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 erfüllt somit alle für die Patentierbarkeit geforderten Kriterien. Er ist demnach gewährbar. Die auf den Anspruch 1 rückbezogenen Unteransprüche 2 bis 10 betreffen vor-teilhafte und nicht selbstverständliche Weiterbildungen des Gegenstands des An-spruchs 1. Sie sind daher zusammen mit dem Anspruch 1 gewährbar. Der nebengeordnete Anspruch 11, dessen Oberbegriff so zu verstehen ist, daß ein Verfahren zur Ermittlung eines unbekannten Wertes einer Zielgröße unter Verwendung eines nach einem der Ansprüche 1 bis 10 kalibrierten Sensors aus-gebildet werden soll, unterscheidet sich ebenfalls in patentbegründender Weise vom genannten Stand der Technik. Dies folgt schon daraus, daß keine der Entgegenhaltungen die Kalibrierung eines Sensors nach einem der Ansprüche 1 bis 10 beschreibt oder nahelegt, wie dies im Hinblick auf den Anspruch 1 dargelegt wurde. Diese Druckschriften können demnach auch nicht die Verwendung eines derartig kalibrierten Sensors zur Er-mittlung eines unbekannten Werts einer Zielgröße vorwegnehmen oder anregen. - 15 - Insbesondere gibt keine von ihnen Anregungen dazu, die erfaßten Werte der Meßgrößen mit gespeicherten Koeffizientensätzen zu multiplizieren und Zwi-schensummen zu bilden, deren Abweichung von den Werten der dem jeweiligen Koeffizientensatz zugehörigen Zielgrößen zur Bestimmung des unbekannten Werts der gesuchten Zielgröße dient. Auch der Anspruch 11 ist somit gewährbar, da sein Gegenstand neu und durch den Stand der Technik nicht nahegelegt ist. Mit dem Anspruch 11 sind die auf ihn rückbezogenen Ansprüche 12 bis 18 gewährbar, da diese vorteilhafte und nicht selbstverständliche Weiterbildungen des Gegenstands des Anspruchs 11 zum In-halt haben. Dr. Hechtfischer Dr. Kraus Dr. Franz Skribanowitz Ko
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