BUNDESPATENTGERICHT 21 W (pat) 27/00 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 30. Juli 2002 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 195 29 673.7-51 … hat der 21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. Juli 2002 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Winterfeldt, der Richterin Dr. Franz sowie der Richter Dipl.-Phys. Dr. Kraus und Dipl.-Phys. Dr. Strößner BPatG 154 6.70 - 2 - beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderinnen wird der Beschluß der Prüfungsstelle für Klasse G 02 B des Deutschen Patent- und Markenamts vom 25. April 2000 aufgehoben und das Patent erteilt. Bezeichnung: Projektionsobjektiv und Projektor Anmeldetag: 11. August 1995. Die Priorität der Anmeldungen in Japan vom 12. August 1994 und 27. April 1995 ist in Anspruch genommen. (Aktenzeichen der Erstanmeldungen: JP-P 6-190 845 und JP P 7-10 43 68) Der Erteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde: Patentansprüche 1 bis 9, überreicht in der mündlichen Verhand-lung vom 30. Juli 2002 Beschreibung Seite 1, 2, 2a, 3 bis 27, überreicht in der mündli-chen Verhandlung vom 30. Juli 2002 25 Blatt Zeichnungen Figuren 1 bis 35, eingegangen am 11. August 1995. - 3 - G r ü n d e I. Die am 11. August 1995 unter der Bezeichnung "Projektionsobjektiv und Projek-tor" beim Deutschen Patentamt eingereichte Patentanmeldung, für die die Priori-täten der japanischen Patentanmeldungen JP P6-190845 vom 12. August 1994 P P7-104368 vom 27. April 1995 in Anspruch genommen sind, wurde von der Prü-fungsstelle für Klasse G 02 B durch Beschluß vom 25. April 2000 zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluß richtet sich die Beschwerde der Anmelderinnen, die be-antragen, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent mit den in der mündlichen Verhandlung überreichten Unterlagen (Patentan-sprüche 1 bis 9, Beschreibung Seiten 1, 2, 2a, 3 bis 27) sowie mit 25 Blatt Zeichnungen, Figuren 1 bis 35 gemäß den ursprünglichen Unterlagen zu erteilen. Der Patentansprüche 1 bis 9 haben folgenden Wortlaut: "1. Projektionsobjektiv, das von der Projektionsebene aus gesehen eine erste Linsengruppe positiver Brechkraft, eine zweite Linsen-gruppe positiver Brechkraft mit mindestens einer ersten und einer zweiten Linse und als dritte Linsengruppe eine Fresnel-Linse positi-ver Brechkraft aufweist, wobei die erste Linse der zweiten Linsen-gruppe positive Brechkraft und die zweite Linse negative Brechkraft hat, zwischen der ersten und der zweiten Linsengruppe eine Aper-turblende angeordnet ist, das Objektiv ein objektseitig telezentri-sches optisches System bildet und folgende Bedingungen erfüllt sind: - 4 - (1) 1,4
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