BPatG 154 08.05 BUNDESPATENTGERICHT _______________ (Aktenzeichen) 15. Juli 2008 … B E S C H L U S S In der Einspruchssache gegen das Patent 102 49 126 21 W (pat) 302/05 Verkündet am … - 2 - … hat der 21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf-grund der mündlichen Verhandlung vom 15. Juli 2008 unter Mitwirkung des Vorsit-zenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Winterfeldt, der Richterin Martens sowie der Rich-ter Dipl.-Ing. Bernhart und Dipl.-Phys. Dr. Müller beschlossen: Das Patent wird widerrufen. G r ü n d e I Auf die am 22. Oktober 2002 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereich-te Patentanmeldung ist das Patent 102 49 126 mit der Bezeichnung "Verfahren und Anlage zum Erzeugen einer sauerstoffarmen Atmosphäre" erteilt worden. Die Veröffentlichung der Erteilung ist am 19. August 2004 erfolgt. Die erteilten Patentansprüche 1 und 2 lauten - mit der von der Einsprechenden vorgenommenen Merkmalsgliederung versehen: 1. Verfahren zum Erzeugen einer sauerstofffreien Atmosphä-re, V1 in einem Raum, vorzugsweise einem brandgefährdeten Raum, V1.1 aus dem die sauerstoffhaltige Luft abgepumpt und - 3 - V1.2 durch ein sauerstoffarmes Gas ersetzt wird, gekennzeichnet dadurch, dass V2 -aus der aus dem Raum abgepumpten Luft V2.1 oder der Umgebungsluft V3 der Sauerstoffanteil herausgefiltert und V3.1 in die Atmosphäre abgegeben wird und V4 die gefilterte, V4.1 weitestgehend sauerstofffreie Luft V4.2 mit einem Sauerstoffgehalt
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