BPatG 15408.05BUNDESPATENTGERICHT21 W (pat) 37/07_______________(Aktenzeichen)Verkündet am7. April 2011B E S C H L U S SIn der Beschwerdesachebetreffend die Patentanmeldung 10 2005 033 955.7…hat der 21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf-grund der mündlichen Verhandlung vom 7. April 2011 unter Mitwirkung des Vorsit-zenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Winterfeldt sowie der Richter Baumgärtner, Dipl.-Phys. Dr. Müller und Dipl.-Ing. Veitbeschlossen:Die Beschwerde wird zurückgewiesen.- 2 -G r ü n d eI.Die Anmelderin hat am 20. Juli 2005 ein Patent mit der Bezeichnung „Magnetreso-nanzeinrichtung umfassend eine zylindrische Gradientenspule“ beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Die Offenlegung erfolgte am 1. Fe-bruar 2007.Im Prüfungsverfahren sind die DruckschriftenD1 DE 196 10 266 A1 undD2 DE 101 51 668 A1in Betracht gezogen worden.Die Prüfungsstelle für Klasse G 01 R des Deutschen Patent- und Markenamts hat die Anmeldung mit Beschluss vom 12. Juli 2007 zurückgewiesen. Der Zurückwei-sung lagen die ursprünglichen Patentansprüche 1 bis 7 zugrunde. Zur Begrün-dung ist in dem Beschluss ausgeführt, dass der Gegenstand des Patentan-spruchs 1 nicht neu gegenüber dem aus der Druckschrift D1 Bekannten sei. In dem Beschluss weist die Prüfungsstelle noch auf die weitere, in der D1 genannte Druckschrift DE 195 34 387 A1 (D3) hin.Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, die ihre An-meldung gemäß Hauptantrag mit den bis auf eine geringfügige Änderung im Un-teranspruch 6 unveränderten ursprünglichen Ansprüchen weiterverfolgt, hilfsweise mit zwei geänderten Anspruchssätzen.- 3 -Sie beantragt,den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G 01 R des Deut-schen Patent- und Markenamts vom 12. Juli 2007 aufzuheben und das Patent DE 10 2005 033 955 zu erteilen mit den Patentansprü-chen 1 bis 7 gemäß Hauptantrag,hilfsweise mit den Patentansprüchen 1 bis 7 gemäß Hilfsantrag 1,weiter hilfsweise mit den Patentansprüchen 1 bis 5 gemäß Hilfsan-trag 2,sämtliche Anträge vom 19. Oktober 2007, im Übrigen mit der Be-schreibung und der Zeichnung gemäß der Offenlegungsschrift.Die nebengeordneten Patentansprüche gemäß Hauptantrag lauten wie folgt (Merkmalsgliederung hinzugefügt):Anspruch 1:M1 Magnetresonanzeinrichtung umfassendM2 eine zylindrische Gradientenspule (3),M2a deren x- und y-Spulen (xpri, ypri) asymmetrisch bezüglich der längs einer Pa-tientenaufnahme verlaufenden z-Richtung eines übergeordneten Koordina-tensystems geführt sind,M3 sowie mehrere Shimspulen zur Erzeugung von der Homogenisierung eines mittels eines zylindrischen Grundfeldmagneten erzeugten Grundmagnet-felds dienenden Magnetfeldern,dadurch gekennzeichnet,M4 dass auch zumindest ein Teil der Shimspulen (7) bezüglich der z-Richtung derart asymmetrisch geführt ist,M4a dass die Koppelinduktivität zwischen den asymmetrischen x- und y-Spulen (xpri, ypri) und den asymmetrischen Shimspulen minimiert ist.- 4 -Anspruch 5:N1 Zylindrische Gradientenspule für eine Magnetresonanzeinrichtung nach ei-nem der vorangehenden Ansprüche, umfassendN2 x-, y- und z-Spulen,N2a wobei die x- und y-Spulen (xpri, ypri) asymmetrisch bezüglich der längs einer Patientenaufnahme verlaufenden z-Richtung eines übergeordneten Koordi-natensystems geführt sind,N3 sowie mehrere Shimspulen (7),N3a die zwischen den x-, y- und z-Spulen (xpri, ypri, zpri) und radial weiter außen liegenden, der Abschirmung der x-, y- und z-Spulen dienenden Abschirm-spulen (xsek, ysek, zsek) angeordnet sind,dadurch gekennzeichnet,N4 dass auch zumindest ein Teil der Shimspulen bezüglich der z-Richtung der-art asymmetrisch geführt ist,N4a dass die Koppelinduktivität zwischen den asymmetrischen x- und y-Spulen (xpri, ypri) und den asymmetrischen Shimspulen (7) minimiert ist.Die nebengeordneten Patentansprüche gemäß den Hilfsanträgen 1 und 2 lauten (Merkmalsgliederung hinzugefügt und Unterschiede gegenüber den jeweiligen ne-bengeordneten Ansprüchen nach Hauptantrag durch Unterstreichung hervorge-hoben):Hilfsantrag 1Anspruch 1:M1 Magnetresonanzeinrichtung umfassendM2 eine zylindrische Gradientenspule (3),- 5 -M2a deren x- und y-Spulen (xpri, ypri) asymmetrisch bezüglich der längs einer Pa-tientenaufnahme verlaufenden z-Richtung eines übergeordneten Koordina-tensystems geführt sind,M3 sowie mehrere Shimspulen zur Erzeugung von der Homogenisierung eines mittels eines zylindrischen Grundfeldmagneten erzeugten Grundmagnet-felds dienenden Magnetfeldern,dadurch gekennzeichnet,M4 dass auch zumindest ein Teil der Shimspulen (7) bezüglich der z-Richtung derart asymmetrisch geführt ist,M4a’ dass die Koppelinduktivität zwischen den asymmetrischen x- und y-Spulen (xpri, ypri) und den asymmetrischen Shimspulen durch eine optimale Spulen-leiterführung unter Berücksichtigung der Gradientenspulen- und Bauraum-geometrie minimiert ist.Anspruch 5:N1 Zylindrische Gradientenspule für eine Magnetresonanzeinrichtung nach ei-nem der vorangehenden Ansprüche, umfassendN2 x-, y- und z-Spulen,N2a wobei die x- und y-Spulen (xpri, ypri) asymmetrisch bezüglich der längs einer Patientenaufnahme verlaufenden z-Richtung eines übergeordneten Koordi-natensystems geführt sind,N3 sowie mehrere Shimspulen (7),N3a die zwischen den x-, y- und z-Spulen (xpri, ypri, zpri) und radial weiter außen liegenden, der Abschirmung der x-, y- und z-Spulen dienenden Abschirm-spulen (xsek, ysek, zsek) angeordnet sind,dadurch gekennzeichnet,N4 dass auch zumindest ein Teil der Shimspulen bezüglich der z-Richtung der-art asymmetrisch geführt ist,N4a’ dass die Koppelinduktivität zwischen den asymmetrischen x- und y-Spulen (xpri, ypri) und den asymmetrischen Shimspulen (7) durch eine optimale Spu-- 6 -lenleiterführung unter Berücksichtigung der Gradientenspulen- und Bau-raumgeometrie minimiert ist.Hilfsantrag 2Anspruch 1:M1 Magnetresonanzeinrichtung umfassendM2 eine zylindrische Gradientenspule (3),M2a deren x- und y-Spulen (xpri, ypri) asymmetrisch bezüglich der längs einer Pa-tientenaufnahme verlaufenden z-Richtung eines übergeordneten Koordina-tensystems geführt sind,M3 sowie mehrere Shimspulen zur Erzeugung von der Homogenisierung eines mittels eines zylindrischen Grundfeldmagneten erzeugten Grundmagnet-felds dienenden Magnetfeldern,dadurch gekennzeichnet,M4 dass auch zumindest ein Teil der Shimspulen (7) bezüglich der z-Richtung derart asymmetrisch geführt ist,M4a’ dass die Koppelinduktivität zwischen den asymmetrischen x- und y-Spulen (xpri, ypri) und den asymmetrischen Shimspulen durch eine optimale Leiter-führung unter Berücksichtigung der Gradientenspulen- und Bauraumgeo-metrie minimiert ist,M5 wobei lediglich die beiden Shimspulen (7), die die dem A(2,1)-Feldterm und dem B(2,1)-Feldterm einer Kugelfunktionsentwicklung in 2. Ordnung ent-sprechenden Magnetfelder erzeugen, asymmetrisch geführt sind.Anspruch 4:N1 Zylindrische Gradientenspule für eine Magnetresonanzeinrichtung nach ei-nem der vorangehenden Ansprüche, umfassendN2 x-, y- und z-Spulen,- 7 -N2a wobei die x- und y-Spulen (xpri, ypri) asymmetrisch bezüglich der längs einer Patientenaufnahme verlaufenden z-Richtung eines übergeordneten Koordi-natensystems geführt sind,N3 sowie mehrere Shimspulen (7),N3a die zwischen den x-, y- und z-Spulen (xpri, ypri, zpri) und radial weiter außen liegenden, der Abschirmung der x-, y- und z-Spulen dienenden Abschirm-spulen (xsek, ysek, zsek) angeordnet sind,dadurch gekennzeichnet,N4 dass auch zumindest ein Teil der Shimspulen bezüglich der z-Richtung der-art asymmetrisch geführt ist,N4a’ dass die Koppelinduktivität zwischen den asymmetrischen x- und y-Spulen (xpri, ypri) und den asymmetrischen Shimspulen (7) durch eine optimale Spu-lenleiterführung unter Berücksichtigung der Gradientenspulen- und Bau-raumgeometrie minimiert ist,N5 wobei lediglich die beiden Shimspulen (7), die die dem A(2,1)-Feldterm und dem B(2,1)-Feldterm einer Kugelfunktionsentwicklung in 2. Ordnung ent-sprechenden Magnetfelder erzeugen, asymmetrisch geführt sind.Hinsichtlich der Unteransprüche 2 bis 4, 6 und 7 nach Hauptantrag und Hilfsan-trag 1 sowie der Unteransprüche 2, 3 und 5 nach Hilfsantrag 2 wird auf die Akte verwiesen.Der Senat hat die Anmelderin mit der Ladung zur mündlichen Verhandlung noch auf die in der Druckschrift D1 genannte VeröffentlichungD4 Abduljalil A.M. et al.: Torque Compensated Asymmetric Gradient Coils for EPI In: 12th annual meeting of SMRM, 1993, vol. 3, Seite 1306- 8 -und auf das FachbuchD5 „Bildgebende Systeme für die medizinische Diagnostik“, Hrsg.: Erich Krestel, 2. Auflage, Berlin; München: Siemens AG, 1988, Seiten 480 und 497 bis 499hingewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.II.Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist aber nicht begründet, denn die in den Patent-ansprüchen 1 nach Hauptantrag und Hilfsantrag 1 beanspruchte Magnetresonanz-einrichtung wird dem zuständigen Fachmann, einem Physiker mit Erfahrung in der Entwicklung von Magnetresonanztomographen, insbesondere der zugehörigen Spulensysteme, durch die Druckschrift D1 nahegelegt. Die Magnetresonanzein-richtung des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 2 wird dem Fachmann durch die Zusammenschau der Druckschriften D1, D4 und D5 nahegelegt.1. Die Patentanmeldung betrifft eine Magnetresonanzeinrichtung mit einer zy-lindrischen Gradientenspule, deren x- und y-Spulen asymmetrisch bezüglich einer längs einer Patientenaufnahme verlaufenden z-Richtung geführt sind, sowie meh-reren Shimspulen zur Erzeugung von Magnetfeldern, mit denen das Grundmag-netfeld eines Grundfeldmagneten homogenisiert werden kann (vgl. Offenlegungs-schrift, Abs. [0001]).Laut Beschreibung der Anmeldung werden bei einer Magnetresonanzeinrichtung mit einem in der Regel zylindrischen Grundfeldmagneten ein statisches Grund-magnetfeld und mit einer Hochfrequenzspule ein hochfrequentes Anregungsfeld - 9 -(B1-Feld) zur Anregung der Kernspins erzeugt. Zur Ortsauflösung wird ferner mit einer Gradientenspule ein Gradientenfeld mit drei separaten Feldkomponenten in den drei Raumachsen erzeugt. Nachdem das Grundmagnetfeld aufgrund von Stö-rungen nicht vollständig homogen ist, werden mit Hilfe von Shimspulen Korrektur-magnetfelder erzeugt, über die die Homogenität des Grundmagnetfelds eingestellt wird. Üblicherweise werden fünf Shimspulen verwendet, deren jeweiliges Magnet-feld einem bestimmten Term einer Kugelfunktionsentwicklung zweiter Ordnung des Grundmagnetfelds entspricht. Diese fünf Terme werden mit einer Messung bestimmt, so dass jede Shimspule entsprechend eingestellt werden kann und das über sie erzeugte Shim-Magnetfeld die jeweilige termbezogene Inhomogenität korrigiert (Abs. [0002]).Des Weiteren ist in der Beschreibung ausgeführt, dass üblicherweise die Gradien-tenspulen (x-, y-, z-Spule) umfangssymmetrisch und in z-Richtung symmetrisch angeordnet bzw. gewickelt oder geführt sind. Zur Vermeidung von Kopplungen zwischen den Shimspulen und den Gradientenspulen sind auch die jeweiligen Shimspulen symmetrisch ausgeführt. Spezielle Gradientenspulen, bspw. für die Kopfbildgebung, die zur Aufnahme des Patientenkörpers stirnseitig Verbreiterun-gen oder Ausnehmungen aufweisen, sind in z-Richtung asymmetrisch geführt. Das Problem dabei sei, dass die zugeordneten Shimspulen nach wie vor symme-trisch ausgeführt seien, was zu beachtlichen Koppelinduktivitäten von bis zu ca. 40 ȝ+Iühre und bei einer Anstiegsrate von bspw. 40 MA/s eine induzierte Span-nung von ca. 160 V in der gekoppelten Shimspule zur Folge habe. Dies stelle eine erhebliche Belastung für den Shimverstärker dar, der bei dieser eingekoppelten Wechselspannung noch stabil den konstanten Shimstrom für die jeweilige Spule liefern müsse (Abs. [0003]).2. Der Patentanmeldung liegt gemäß Beschreibung die Aufgabe zugrunde, eine Magnetresonanzeinrichtung anzugeben, die demgegenüber verbessert ist (Abs. [0004]).- 10 -3. Die Zulässigkeit der Patentansprüche gemäß Hauptantrag sowie nach den Hilfsanträgen 1 und 2 ist gegeben. Die neu aufgenommenen Merkmale finden ihre Stütze in der Beschreibung, S. 3, Z. 4-23 (Hilfsantrag 1), und im ursprünglichen Anspruch 2 (Hilfsantrag 2). Der Gegenstand des Anspruchs 1 sowohl in der Fas-sung des Hauptantrags als auch der Hilfsanträge 1 und 2 ist jedoch nicht patentfä-hig.4. Die in den Patentansprüchen 1 nach Hauptantrag und Hilfsantrag 1 bean-spruchte Magnetresonanzeinrichtung umfasst jeweils den Gegenstand des enger gefassten Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2. Nachdem letzterer, wie aus den nachfolgenden Ausführungen hervorgeht, nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit des Fachmanns beruht, trifft dies auch für die Gegenstände der Patentansprü-che 1 nach Hauptantrag und Hilfsantrag 1 zu.4.1 Die Magnetresonanzeinrichtung gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 beruht in Anbetracht der Druckschriften D1 und D5 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.Aus der Druckschrift D1 ist eine Magnetresonanzeinrichtung (mit kernmagneti-scher Resonanz arbeitende Bilderzeugungsvorrichtung) bekannt (vgl. die Figur 38 mit Beschreibung auf Seite 13, Zeilen 22 bis 37) [= Merkmal M1], mit einer Gra-dientenspule (G-Spule), in deren Gradientenfeld der Kopfabschnitt eines Patienten angeordnet werden soll und die daher üblicherweise zylindrisch ist [= Merkmal M2] und deren x- und y-Spulen asymmetrisch bezüglich der längs einer Patientenauf-nahme verlaufenden z-Richtung geführt sind (asymmetrische, drehmomentfreie G-Spule für den X- oder Y-Kanal; vgl. die Figuren 9 und 10 mit Beschreibung auf Seite 7, Zeilen 48 bis 56 und Seite 8, Zeilen 3 bis 8 bzw. die Figuren 12 und 13 mit Beschreibung auf Seite 8, Zeilen 56 bis 64 und Seite 9, Zeilen 7 bis 13) [= Merk-mal M2a]. Die bekannte Magnetresonanzeinrichtung weist auch mehrere Shim-spulen (Shims 83) auf, die Magnetfelder erzeugen, mit denen das von einem zylindrischen Grundfeldmagneten (Hauptmagnet 91’ in Figur 38) erzeugte Grund-- 11 -magnetfeld (statisches Magnetfeld) homogenisiert werden kann (vgl. die Figur 35 mit Beschreibung auf Seite 12, Zeilen 11 bis 18) [= Merkmal M3]. Um Kopplungen zwischen den Shimspulen (83) und der bei einer asymmetrischen Gradientenspule (G-Spule) zur Kompensation des durch die Lorentzkraft verursachten Drehmo-mentes üblichen Drehmomentausschaltspule (81), für den Fall, dass diese nicht abgeschirmt ist (vgl. die Figur 9 bzw. 12), zu verhindern, sind in z-Richtung asymmetrisch geführte Shimspulen (Shims 83’) vorgesehen (vgl. die Figuren 34 und 36A bis 36F mit Beschreibung auf Seite 12, Zeilen 19 bis 60) [= Merkmal M4].Entgegen der Auffassung der Anmelderin handelt es sich bei den in den Figu-ren 34 und 35 gezeigten Shimspulen (83’, 83) um die bei einer Magnetresonanz-einrichtung üblichen Shimspulen zur Homogenisierung des Grundmagnetfeldes (statisches Magnetfeld), und nicht um zusätzliche Shimspulen, welche die in der Figur 4 der Anmeldung gezeigten Shimspulen 18 ergänzen sollen. Die Figur 4 be-trifft nämlich nur die erste bis achte Ausführungsform der in der D1 beschriebenen Magnetresonanzeinrichtung (mit kernmagnetischer Resonanz arbeitende Bilder-zeugungsvorrichtung), während die in den Figuren 34 und 35 gezeigten Shimspu-len (83’, 83) die zehnte Ausführungsform betreffen (vgl. Seite 5, Zeilen 50 bis 67 und Seite 12, Zeilen 6 bis 18). Außerdem zeigen die Figuren 34 und 35 außer den Shimspulen 83’ bzw. 83 keine weiteren Shimspulen.Bei den in der Druckschrift D1 gezeigten asymmmetrischen Gradientenspulen (G-Spule) sind die x- und y-Spulen (Primärspule 13) nach außen abgeschirmt (Ab-schirmspule 14), so dass es zu keiner Kopplung zwischen den x- und y-Spulen (Primärspule 13) und den radial weiter außen liegenden Shimspulen (83’, 83) kommen kann (vgl. die Figuren 34 und 35). Dementsprechend ist in der D1, wie von der Anmelderin zutreffend geltend gemacht wird, das Problem der Kopplung zwischen den asymmetrischen x- und y-Spulen (Primärspule 13) und den Shim-spulen (83’, 83) nicht angesprochen, sondern lediglich die Kopplung zwischen der ungeschirmten Drehmomentausschaltspule 81 und den Shimspulen. In der Druck-schrift D1 wird jedoch zusätzlich darauf hingewiesen, dass die asymmetrischen - 12 -Shimspulen (Shims 83’) auch bei einer konventionellen, drehmomentfreien Gra-dientenspule (G-Spule), wie sie die Figur 3 zeigt, verwendet werden können (vgl. Seite 12, Zeilen 61 bis 64). Zur Figur 3 ist in der D1 ausgeführt, dass die dort ge-zeigte Gradientenspule (G-Spule) keine aktive Abschirmspule darstellt (unge-schirmt ist), so dass das magnetische Streufeld überhaupt nicht unterdrückt wird. Des Weiteren wird dort zu dieser Gradientenspule noch auf die Veröffentlichung D4 verwiesen (vgl. D1, Seite 3, Zeilen 6 bis 10), wo u. a. angegeben ist, dass diese ungeschirmte Spule x- und y-Gradienten mit Gradienten- und Drehmoment-kompensationswindungen (gradient and torque compensation loops) umfasst (vgl. den Abschnitt „Methods“).Dem Fachmann ist klar, dass die unmittelbare Anordnung von Shimspulen auf der in der Figur 3 der D1 gezeigten ungeschirmten Gradientenspule den Vorteil auf-weist, dass sich die Shimspulen näher am Grundmagnetfeld befinden als bei einer von einer Abschirmspule umgebenen Gradientenspule und dieses Feld daher wirksamer und mit geringeren Shimströmen homogenisiert werden kann. Zudem ist bei ganz außen, außerhalb der Shimspulen, angeordneten Abschirmspulen ei-ne bessere Abschirmung der gesamten Magnetresonanzanlage möglich. Der Fachmann wird aufgrund dieser Vorteile den in der Druckschrift D1 gegebenen Hinweis aufgreifen und die asymmetrischen Shimspulen (Shims 83’) auch bei der in der Figur 3 gezeigten asymmetrischen Spule für den x- und y-Gradienten (G-Spule) einsetzen. Die erkennbaren Nachteile von zwangsläufig auftretenden Kopplungen zwischen der ungeschirmten Gradientenspule und den Shimspulen halten ihn demgegenüber nicht davon ab, die Shimspulen direkt bei der Gradien-tenspule anzuordnen. Denn die Minimierung von Kopplungen zwischen den Spulen eines Gradientenspulensystems zählt für den Fachmann zu seinen grund-legenden Aufgaben bei der Entwicklung eines solchen Spulensystems. Er wird deshalb die Shimspulen bezüglich der z-Richtung derart asymmetrisch führen, dass die Koppelinduktivität zwischen der asymmetrischen, ungeschirmten Spule für den x- und y-Gradienten (G-Spule) und den asymmetrischen Shimspulen (Shims 83’) minimiert ist. Dabei wird er selbstverständlich eine möglichst optimale - 13 -Führung der Shimspulenleiter unter Berücksichtigung der Gradientenspulen- und Bauraumgeometrie vorsehen. Denn ohne eine solche optimale Spulenleiterfüh-rung wird er die angestrebte Minimierung der Koppelinduktivität nicht erreichen [= Merkmal M4a’].Darüber hinaus muss der Fachmann, wie bei der Anordnung von direkt übereinan-der liegenden Spulenwicklungen fachüblich, durch einfache Messungen oder theo-retische Überlegungen prüfen, welche der gewöhnlich verwendeten Shimspulen, deren Feld üblicherweise genau je einem Koeffizienten der Kugelfunktionsentwick-lung des magnetischen Grundfeldes entspricht (vgl. zum Nachweis dieses grund-legenden Fachwissens die Druckschrift D5, Seiten 497 bis 499), überhaupt mit den x- und y-Gradienten der asymmetrischen Gradientenspule (G-Spule) koppeln können. Der Koeffizient A(0,0) kann als Stärke des ungestörten Grundfeldes und alle anderen Terme als Störungen desselben interpretiert werden. So entsprechen bspw. die Koeffizienten A(1,1) und B(1,1) den linearen Gradienten (Störungen) in x- bzw. y-Richtung (vgl. Seite 498, erster Absatz). Die beiden diesen Koeffizienten zugeordneten Shimspulen sind in der Regel nicht aktiviert, da sie stark mit den ge-pulsten Gradienten koppeln. Sie können entfallen und durch Offsetströme der ge-pulsten Gradientenspule ersetzt werden (vgl. Seite 498, letzter Absatz). Bei einer Kugelfunktionsentwicklung in 2. Ordnung sind daher in ansteigender Ordnung als nächstes die den Koeffizienten A(2,1) bzw. B(2,1) zugeordneten tesseralen Shim-spulen zu berücksichtigen (vgl. Bild 10.11 b) auf Seite 499), deren Felder nichtli-neare Störungen des Grundfeldes in x- und y-Richtung kompensieren sollen und die daher zwangsläufig mit den x- und y-Gradientenwicklungen der Gradienten-spule koppeln können. Da die Beträge der Koeffizienten mit steigendem Grad ab-nehmen und Störungen höherer Grade nur am Rande des Kugelvolumens wirk-sam werden (vgl. Seite 498, zweiter Absatz), liegt es für den Fachmann auf der Hand, lediglich diese Shimspulen so asymmetrisch in z-Richtung zu führen, dass die Koppelinduktivität zwischen den Shimspulen und den asymmetrischen x- und y-Gradientenwicklungen minimiert ist [= Merkmal M5]. Damit ist der Fachmann - 14 -aber bereits beim Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 ange-langt.Zwar ist in der Druckschrift D1 angegeben, dass jede Shim-Spule eine asymmetri-sche Stromverteilung aufweisen soll (vgl. Seite 12, Zeilen 33 bis 40). Bei dem dort gezeigten Ausführungsbeispiel (zehnte Ausführungsform) koppeln die Stromrück-führleitungen jeder symmetrischen Shimspule (83) mit der ungeschirmten Dreh-momentausschaltspule 81, so dass zur Entkopplung auch jede Shimspule bezüg-lich dieser Stromrückführleitungen asymmetrisch ausgelegt werden muss (vgl. die Figuren 34 und 35 mit Beschreibung auf Seite 12, Zeilen 25 bis 32). Wenn, wie vorstehend anhand der in der Figur 3 der D1 gezeigten vollständig ungeschirmten Gradientenspule i. V. m. dem durch die D5 belegten Fachwissen des Fachmanns dargelegt, nur bestimmte Shimspulen mit den asymmetrischen x- und y-Gradien-tenspulen koppeln können, wird der Fachmann selbstverständlich auch nur diese entkoppeln.5. Mit den nicht gewährbaren Patentansprüchen 1 des Haupt- und der Hilfsanträ-ge 1 und 2 fallen aufgrund der Antragsbindung auch der jeweilige nebengeordnete Patentanspruch sowie die abhängigen Ansprüche; vgl. BGH, GRUR 1983, 171 - Schneidhaspel.Im Übrigen hat eine Überprüfung des Senats ergeben, dass auch die Gegenstän-de der nebengeordneten Patentansprüche und der Unteransprüche nicht patentfä-hig sind.Die auf eine zylindrische Gradientenspule für eine Magnetresonanzeinrichtung ge-richteten nebengeordneten Patentansprüche 5 nach Hauptantrag und Hilfsan-trag 1 bzw. der nebengeordnete Patentanspruch 4 nach Hilfsantrag 2 stimmen in-haltlich bis auf das Merkmal N3a, wonach die Shimspulen zwischen den x-, y- und z-Spulen (xpri, ypri, zpri) und radial weiter außen liegenden, der Abschirmung der x-, y- und z-Spulen dienenden Abschirmspulen (xsek, ysek, zsek) angeordnet sind, mit - 15 -den Merkmalen der jeweiligen Patentansprüche 1 überein. Eine Anregung, die Ab-schirmspulen radial ganz außen vorzusehen, erhält der Fachmann aus der Druck-schrift D2. Dort ist ein Gradientenspulensystem für ein Magnetresonanzgerät ge-zeigt (vgl. die einzige Figur mit Beschreibung), bei dem die Shimspulen (106) zwi-schen den Gradientenspulen (101, 103, 105) und radial weiter außen liegenden Abschirmspulen (108, 110, 111) angeordnet sind. Dies hat den Vorteil, dass durch die Integration der Shimspulen in die Gradientenspule die Magnetresonanzanlage kompakter aufgebaut ist. Außerdem kann durch möglichst nahe am Grundmagnet-feld angeordnete Shimspulen dieses Feld einfacher und mit geringeren Shimströ-men homogenisiert werden, als bei radial weiter außen angeordneten Shimspulen und dazwischen liegenden Abschirmspulen.Auch die in den jeweiligen Unteransprüchen angegebenen Merkmale sind aus den im Verfahren befindlichen Druckschriften bekannt oder gehen nicht über Fach-männisches hinaus. Die Shimspulen - gemäß Anspruch 3 nach Hauptantrag und Hilfsantrag 1 bzw. Anspruch 2 nach Hilfsantrag 2 - an der Gradientenspule zwi-schen den x-, y- und z-Spulen und radial weiter außen liegenden, der Abschir-mung der x-, y- und z-Spulen dienenden Abschirmspulen anzuordnen, ist aus der Druckschrift D2 bekannt (vgl. die einzige Figur). Die Shimspulen - gemäß den An-sprüchen 4 und 7 nach Hauptantrag und Hilfsantrag 1 bzw. den Ansprüchen 3 und 5 nach Hilfsantrag 2 - unmittelbar nachfolgend zu den x-, y- und z-Spulen der Gra-dientenspule anzuordnen, ist ebenfalls der D2 zu entnehmen (vgl. die einzige Fi-gur).Dr. Winterfeldt Baumgärtner Dr. Müller VeitKo
Full & Egal Universal Law Academy