BUNDESPATENTGERICHT 21 W (pat) 51/99 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 26. April 2001 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 195 47 747.2-33 … hat der 21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 26. April 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Hechtfischer, der Richterin Dr. Franz sowie der Richter Dipl.-Ing. Haaß und Dipl.-Phys. Dr. Kraus BPatG 154 6.70 - 2 - beschlossen: Die Beschwerde des Anmelders gegen den Beschluß des Deutschen Patent- und Markenamts – Prüfungsstelle für Klasse F 21 S – vom 23. Februar 1999 wird zurückgewiesen. G r ü n d e I Die Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Leuchte mit direkter und indirekter Lichtausbreitung" ist am 20. Dezember 1995 beim Deutschen Patentamt einge-reicht worden. Mit Beschluß vom 23. Februar 1999 hat die Prüfungsstelle für Klas-se F 21 S die Anmeldung auf Grund § 48 PatG zurückgewiesen, weil der klarzu-stellende Patentanspruch 1 keine erfinderische Tätigkeit enthalte. Dagegen hat der Anmelder Beschwerde eingelegt. Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage stellt der Anmelder den Antrag, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent mit dem in der mündlichen Verhandlung überreichten Patentan-spruch 1, den am 10. Dezember 1996 eingegangenen Ansprü-chen 2 bis 10 und noch anzupassenden Unterlagen zu erteilen. Der neue Hauptanspruch lautet: "Längliche Leuchte mit im wesentlichen ovalem Gesamtquer-schnitt zur energiesparenden Ausleuchtung eines Raumes mit einem indirekten Strahlungsanteil (A) und zwei direkten Strah-lungsanteilen (B, C) mit vorzugsweise länglichen Lichtquellen (2, 3), einem langgestreckten U-förmig ausgebildeten Mittelteil - 3 - (4) und zwei Seitenteilen (5, 5'), wobei mindestens eine längli-che Lichtquelle (2) im Mittelteil (4) angeordnet ist und eine Deckfläche der Leuchte (1) durch einen gebogenen lichtdurch-lässigen Teil (7, 11) gebildet wird und das u-förmig ausgebildete Mittelteil (4) elektrische Bauteile (9, 10) aufnimmt, dadurch ge-kennzeichnet, daß - die beiden Seitenteile (5, 5') jeweils mindestens zwei längli-che Lichtquellen (3) aufnehmen; - das langgestreckte u-förmig ausgebildete Mittelteil (4) an sei-nem Umfang Nuten und Vorsprünge (19, 20) aufweist, die ei-nerseits Verstrebungen (17) an ihrer einen Seite und ande-rerseits die gebogenen lichtdurchlässigen Teile (7, 11) an ih-rer einen Seite aufnehmen; und - die Seitenteile (5, 5') seitlich ein spitzwinklig ausgebildetes Aufnahmeprofil (16, 16') aufweisen, die die Verstrebungen (17) und lichtdurchlässigen Teile (7, 11) an ihren anderen Seiten aufnehmen; - der indirekte Strahlungsanteil (A) durch verstellbare Reflekto-ren (16) umgelenkt wird." Nach der noch geltenden ursprünglichen Beschreibung (S 2 Abs 3) liegt dem An-meldungsgegenstand die Aufgabe zugrunde eine Vorrichtung bereitzustellen, die einen zu beleuchtenden Raum optimal ausleuchtet, so daß ein blendfreies Licht mit einer geforderten Nennbeleuchtungsstärke bei niedrigem Energieverbrauch er-zeugt wird. Der Anmelder trägt dazu vor, daß bei der Konstruktion einer Leuchte immer meh-rere unterschiedliche technische Anforderungen zu optimieren seien: die Lichtver-teilung und die Lichtstärke, der Energieverbrauch und der Wirkungsgrad, und die konstruktive Ausgestaltung. - 4 - Als Ausgangspunkt für den Anmeldungsgegenstand sei die "Systemleuchte" nach der EP 0 272 681 A2 anzusehen. Davon unterscheide sich der Gegenstand des Patentanspruchs 1 durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 an-gegebenen Merkmale. Die Vergrößerung der Anzahl der Lampen gemäß dem ersten kennzeichnenden Merkmal sei nicht trivial, sie bewirke eine Verbesserung der Ausleuchtung und des Wirkungsgrades. Die Aufteilung des Leuchtenkörpers in mehrere kraftschlüssig verbindbare Teile gemäß dem zweiten und dem dritten kennzeichnenden Merkmal bringe gegenüber dem einteiligen Strangpreßprofil nach der EP 0 272 681 A2 Vorteile bei der Lager-haltung und bei der Montage. Verstellbare Reflektoren gemäß dem vierten kennzeichnenden Merkmal ermög-lichten nach der Montage der Lampe eine optimale Einstellung der indirekten Lichtverteilung zur Vermeidung von Schatten. Dies sei weder aus der EP 0 272 681 A2 noch aus der im übrigen in Betracht gezogenen DE PS 893 847 bekannt, die eine "Pendelleuchte für mehrere Leuchtstofflampen" betreffe. II Die Beschwerde des Anmelders ist zulässig, aber nicht begründet. Denn auch der mit dem zulässigen neuen Hauptanspruch beanspruchte Gegenstand beruht nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Er ist deshalb nicht gewährbar. Mit diesem Pa-tentanspruch 1 fallen auch die auf ihn rückbezogenen Unteransprüche 2 bis 10. Aus der EP 0 272 681 A2 sind, zB mit Figur 2, 3 oder 5, längliche Leuchten mit im wesentlichen ovalem Gesamtquerschnitt zur Ausleuchtung eines Raumes mit ei-nem indirekten Strahlungsanteil und zwei direkten Strahlungsanteilen mit längli-chen Lichtquellen, nämlich Leuchtstoffröhren 11, bekannt, mit einem langgestreck-- 5 - ten u-förmig ausgebildeten Mittelteil 2 und zwei Seitenteilen, wobei mindestens ei-ne längliche Lichtquelle 11 im Mittelteil 2 angeordnet ist und eine Deckfläche, hier die untere, durch gebogene lichtdurchlässige Teile 12 gebildet wird und das u-för-mig ausgebildete Mittelteil 2 elektrische Bauteile 7 aufnimmt. Die Figuren 1 bis 7 zeigen zwar ein einteiliges, im Stranggußverfahren hergestell-tes (s Sp 3 Z 4-6) Trägerprofil, dazu ist aber im weiteren (s Sp 5 Z 39 bis 44 u 52 bis 58) ausgeführt, daß die Mittelteile und Seitenteile (des Trägerprofils) sepa-rat ausgebildet und miteinander kuppelbar, insbesondere verklipsbar ausgestaltet werden können, und daß die seitlichen Profilteile in der Weise mit durchgehenden Stegen, Ausnehmungen und Hinterschneidungen versehen sind, daß sich einfa-che Kopplungsverbindungen mit dem Mittelbereich zugeordneten lichtdurchlässi-gen oder lichtundurchlässigen Abdeckungen ... erzielen lassen. Damit entnimmt der Fachmann dieser Druckschrift auch eine Ausgestaltung der bekannten Systemleuchte nach dem Wortlaut des zweiten und des dritten kenn-zeichnenden Merkmals des Patentanspruchs 1 derart, daß der langgestreckte u-förmig ausgebildete Mittelteil an seinem Umfang Nuten und Vorsprünge auf-weist, die einerseits Verstrebungen an ihrer einen Seite und andererseits die ge-bogenen lichtdurchlässigen Teile an ihrer einen Seite aufnehmen, und die Seiten-teile seitlich ein spitzwinkelig ausgebildetes Aufnahmeprofil aufweisen (vgl Sp 3 Z 7 "Konvexlinse"), die die Verstrebungen und lichtdurchlässigen Teile an ihrer an-deren Seite aufnehmen. Darüber hinaus erwähnt diese Druckschrift auch bereits, daß die Grundstruktur der hieraus bekannten Leuchte auf vorteilhafte Weise die Möglichkeit bietet, zB zur Erhöhung der Lichtleistung mehrere Leuchtstofflampen in dem Mittelteil oder aber selbstverständlich auch in den Seitenteilen vorzusehen (s Sp 2 Z 7 bis 27 iVm Sp 5 Z 39 bis 44 und 45 bis 52). Auch das erste kennzeichnende Merkmal ist deshalb aus dieser Druckschrift bekannt, zumindest aber durch sie nahegelegt. - 6 - Letztlich beschreibt diese Druckschrift auch noch beispielhaft in Verbindung mit Fi-gur 3 die Möglichkeit, durch Reflektoren 17 eine gewünschte Beleuchtung (dh Lichtverteilung) zu schaffen (s Sp 4 Z 11-20). Figur 6 zeigt darüber hinaus, daß bei geeigneter Dimensionierung der Reflektoren Raum für deren Verstellbarkeit bleibt. Da zudem nach Kenntnis des Senats verstellbare Reflektoren zur Steuerung des Lichtstromes – auch in Verbindung mit Leuchtstoffröhren – bei Leuchten seit lan-gem bekannt sind und bei Bedarf vom Fachmann ohne weiteres vorgesehen wer-den, kann auch dem letzten kennzeichnenden Merkmal, nach dem der indirekte Strahlungsanteil durch verstellbare Reflektoren umgelenkt werden soll, keine erfin-derische Bedeutung zugemessen werden. Dr. Hechtfischer Dr. Franz Haaß Dr. Kraus Pr/Be
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