BUNDESPATENTGERICHT 21 W (pat) 65/99 _______________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 197 55 532.2-35 … hat der 21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 12. Oktober 2000 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Hechtfischer, des Richters Dipl.-Ing. Klosterhuber, der Richterin Dr. Franz und des Richters Dipl.-Ing. Haaß BPatG 152 10.99 - 2 - beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluß der Prü-fungsstelle für Klasse A 61 B des Deutschen Patent- und Marken-amts vom 18. Mai 1999 aufgehoben und das Patent erteilt. Bezeichnung: Sterilcontainer für medizinische Zwecke Anmeldetag: 13. Dezember 1997 Der Erteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde: Beschreibung Seiten 1 bis 13 vom 2. Oktober 2000, eingegangen am 4. Oktober 2000, Patentansprüche 1 bis 14 vom 2. Oktober 2000, eingegangen am 4. Oktober 2000, 3 Blatt Zeichnungen Figuren 1 bis 4, eingegangen am Anmeldetag. G r ü n d e I Die Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Sterilcontainer für medizinische Zwecke" ist am 13. Dezember 1997 beim Deutschen Patentamt eingereicht wor-den. Mit Beschluß vom 18. Mai 1999 hat die Prüfungsstelle für Klasse A 61 B die Anmeldung mit der Begründung zurückgewiesen, der Gegenstand des Patentan-spruchs 1 beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Gegen diesen Beschluß hat die Anmelderin Beschwerde eingelegt und beantragt, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent aufgrund der vorliegenden Unterlagen (Patentansprüche 1 bis 14 und Be-- 3 - schreibung Seiten 1 bis 13 vom 2. Oktober 2000, eingegangen am 4. Oktober 2000, sowie 3 Blatt Zeichnungen, Figuren 1 bis 4, ein-gereicht am Anmeldetag) zu erteilen. Die Patentansprüche lauten: "1. Sterilcontainer für medizinische Zwecke mit einem wannenför-migen Unterteil und einem dichtend auf dieses aufsetzbaren Deckel, der durch einen Verschluß gegen das Unterteil spannbar ist, wobei der Verschluß eine zwischen einer Offenstellung und ei-ner Schließstellung um eine Achse schwenkbare Klappe mit einem Rastvorsprung und eine Rastnase mit einem Rücksprung zur Auf-nahme des Rastvorsprungs in der Schließstellung der Klappe auf-weist, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastvorsprung (30) in der Klappe (12) in einer Richtung elastisch verschiebbar ist, in der er aus dem Rücksprung (10) der Rastnase (5) entfernt wird. 2. Sterilcontainer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastvorsprung (30) an der Oberseite eines von der Klappe (12) separaten Rastkörpers (22) ausgebildet ist, der in der Klappe (12) mit einer Führung (19; 23) verschiebbar gelagert ist. 3. Sterilcontainer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung durch die Randstreifen (19) eines zur Schwenkachse (11) der Klappe (12) offenen Ausschnitts (17) in der Klappe gebildet wird, die in seitliche Längsnuten (23) des Rastkörpers (22) ein-greifen. 4. Sterilcontainer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastkörper (22) in der Klappe (12) durch einen Anschlag (24) - 4 - unverlierbar gesichert ist, der beim Einschieben des Rastkörpers (22) in die Klappe elastisch außer Eingriff bewegbar ist. 5. Sterilcontainer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag von elastischen Rasten (24) am Rastkörper (21) ge-bildet wird, die in parallel zu den Seitenkanten (20) der Randstreifen (19) des Ausschnitts (17) in der Klappe (12) verlaufende Aus-nehmungen (21) eintauchen. 6. Sterilcontainer nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch ge-kennzeichnet, daß zwischen Rastkörper (22) und Klappe (12) Fe-dermittel (28) angeordnet sind, wozu die Klappe (12) und/oder der Rastkörper (22) einen Aufnahmeraum (27) für die Federmittel (28) aufweisen. 7. Sterilcontainer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeraum (27) so dimensioniert ist, daß er als Federmittel mehrere Druckfedern (28) nebeneinander aufnehmen kann. 8. Sterilcontainer nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekenn-zeichnet, daß die Federmittel (28) in der Endstellung des Rastkör-pers (22), in welcher die Rasten (24) in der Ausnehmung (21) in der Klappe (12) anschlagen, vorgespannt sind 9. Sterilcontainer nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch ge-kennzeichnet, daß der Rastkörper (22) in der Ebene der Klappe (12) in Richtung auf deren Schwenkachse (11) verschiebbar gela-gert ist. 10. Sterilcontainer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe (12) U-förmig ausgebildet ist mit zwei Schenkeln - 5 - (14), die an ihrem freien Ende die Schwenkachse (11) definieren und mit einem zentralen Ausschnitt (17), der den Rastkörper (22) aufnimmt. 11. Sterilcontainer nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastnase (5) derart federnd ausgebildet ist, daß sie beim Verschwenken der Klappe (12) dem Rastvorsprung (30) an der Klappe geringfügig ausweicht. 12. Sterilcontainer nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Federweg der Verschlußteile so langhubig ausgebildet ist, daß der Deckel (2) auch bei ange-legtem Verschluß (3) entgegen der federnden Schließkraft des Verschlusses (3) so weit von dem wannenförmigen Unterteil (1) entfernbar ist, daß zwischen Deckel (2) und Unterteil (1) eine Öff-nung entsteht. 13. Sterilcontainer nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß er bei dichtend aufgesetztem Deckel (2) vollständig geschlos-sen ist und sein Innenraum nur über ein Einlaßventil mit der Umge-bung in Verbindung steht. 14. Sterilcontainer nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekenn-zeichnet, daß am Deckel (2) ein Hubelement angeordnet ist, an dem der Deckel (2) gegen die Wirkung der federnden Schließkraft des angelegten Verschlusses (3) von dem wannenförmigen Unter-teil (1) entfernbar ist. Dem Gegenstand der Patentansprüche liegt gemäß der Beschreibung Seite 2 Ab-satz 3 die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Sterilcontainer so auszu-gestalten, daß es konstruktionsbedingt möglich wird, Fertigungstoleranzen besser - 6 - auszugleichen und gegebenenfalls auch die Spannkraft zwischen Deckel und Unterteil besser einstellen zu können. Die Anmelderin macht geltend, daß es für die beanspruchte neue Ausgestaltung des Rastvorsprungs im von der Prüfungsstelle dazu in Betracht gezogenen Stand der Technik, dem Gebrauchsmuster 82 13 349 und der DE 35 42 404 C1, keine Anregung gebe. Es sei unverständlich wie ein unter Federspannung stehender Raststift zur Verriegelung eines abnehmbaren Bügels dem Fachmann eine Anre-gung für die beanspruchte Ausgestaltung des Rastvorsprungs an der schwenk-baren Klappe geben könne. II Die Beschwerde der Anmelderin ist zulässig und auch begründet. Das nachge-suchte Patent ist zu erteilen, denn der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist neu und beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit. Die Unteransprüche betreffen vorteilhafte Weiterbildungen dieses Gegenstandes im Rahmen der zu lösenden Aufgabe. Auch die Beschreibung erfüllt die an sie zu stellenden Anforderungen. Die neu eingereichten Patentansprüche beruhen im wesentlichen auf den ur-sprünglichen Patentansprüchen, wobei der ursprüngliche Patentanspruch 3 ent-fallen ist und der geltende Patentanspruch 3 aus der Zusammenfassung der Pa-tentansprüche 4 und 5 und der geltende Patentanspruch 6 aus der Zusammen-fassung der Patentansprüche 8 und 9 hervorgegangen ist. Aus der DE 35 42 404 C1 ist ein Sterilcontainer nach dem Oberbegriff des Pa-tentanspruchs 1 bekannt, nämlich ein Sterilbehälter für chirurgische Instrumente mit einem wannenförmigen Unterteil 1 und einem dichtend (mittels der elastisch verformbaren Ringdichtung 5) auf diesem aufsetzbaren Deckel 2, der, wie auch für den vorliegenden Anmeldungsgegenstand beschrieben (s S 9 le Abs), durch zwei (aneinander gegenüberliegenden Seiten befestigte) Verschlüsse gegen das Unterteil 1 spannbar ist, wobei jeder dieser Verschlüsse eine zwischen einer Of-- 7 - fenstellung und einer Schließstellung schwenkbare Klappe ("Schließriegel" 6) - am Deckel 2 - mit einem Rastvorsprung ("Oberkante" 13) und eine Rastnase 10 - am Unterteil 1 - mit einem Rücksprung ("Vertiefung" 11; 21) zur Aufnahme des Rast-vorsprungs 13 in der Schließstellung der Klappe 6 aufweist. Bei diesen Verschlüssen ist jedoch der Rastvorsprung (die "Oberkante") 13 fester Bestandteil der schwenkbaren Klappe (des "Schließriegels") 6. Als neu verbleibt demgegenüber beim Gegenstand des Patentanspruchs 1, wie mit dessen kennzeichnendem Teil beansprucht, daß der Rastvorsprung 30 in der Klappe 12 in einer Richtung elastisch verschiebbar ist, in der er aus dem Rück-sprung 10 der Rastnase entfernt wird. Dafür findet sich in der DE 35 42 404 C1 keine Anregung, da nach der Lehre die-ser Druckschrift die den Rastvorsprung aufweisende Klappe 6 einstückig ausge-bildet ist und der Rastvorsprung daher nicht in bzw gegenüber der Klappe ver-schiebbar ist. Für die beanspruchte Ausgestaltung läßt sich auch aus dem Gebrauchsmuster 82 13 349 entgegen der Ansicht der Prüfungsstelle keine Anregung herleiten. Diese Druckschrift betrifft einen Sterilisierbehälter für ärztliche Instrumente. Sie beschreibt die Behälter (bestehend aus den Teilen 1-6) seitlich umgreifende, in Einsteckhalterungen 8 am Behälter einschiebbare Gleitbügel 10, die es gestatten, die Behälter in Regalschienen einzuschieben. Dazu ist neben anderen Lösungen ein federbelasteter Raststift 15 zur Verriegelung der Gleitbügel 10 in den Ein-steckhalterungen 8 beschrieben (S 10 le Abs ff, Fig 3). Hiermit wird lediglich das seit langem in vielen Variationen bekannte und übliche Prinzip dokumentiert, einen Riegel in Schließrichtung durch eine Feder vorzu-spannen. - 8 - Als Riegel dient dabei der Raststift 15, der in eine Ringnut 20 eines Schenkels 11 des Gleitbügels 10 eintaucht, und diesen in axialer Richtung festlegt. Dieser Rast-stift 15 ist ebenfalls einstückig und starr ausgebildet und nur als Ganzes ver-schiebbar. Der Fachmann konnte daher auch aus dieser Druckschrift keine Anregung entnehmen, bei einem Sterilcontainer der aus der genannten Patent-schrift bekannten Art, bei der eine um eine Achse schwenkbare Klappe mit einem fest an ihr angebrachten Rastvorsprung ("Oberkante" 13) zur Verriegelung dient, diesen Rastvorsprung gegenüber der Klappe in der Richtung elastisch verschieb-bar zu gestalten, in der er aus dem Rücksprung der Rastnase entfernt wird. Dr. Hechtfischer Klosterhuber Dr. Franz Haaß Pr
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