BUNDESPATENTGERICHT 21 W (pat) 68/99 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 17. Januar 2002 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung P 43 01 419.4-35 … hat der 21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 17. Januar 2002 unter Mitwirkung des Richters Dipl.-Ing. Klosterhuber als Vorsitzenden, der Richterin Dr. Franz sowie der Richter Dipl.-Phys. Dr. Kraus und Dipl.-Phys. Univ. Dr. Strößner beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin gegen den Beschluß der Prüfungsstelle für Klasse G 01 S des Deutschen Patent- und Markenamts vom 28. Mai 1999 wird zurückgewiesen. BPatG 154 6.70 - 2 - G r ü n d e I. Die am 20. Januar 1993 unter der Bezeichnung "Funkmeßverfahren und Einrich-tung zur Durchführung des Verfahrens" beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichte und am 21. Juli 1994 offengelegte Patentanmeldung wurde von der Prüfungsstelle für Klasse G01S mit Beschluß vom 28. Mai 1999 mit der Begrün-dung zurückgewiesen, der jeweilige Gegenstand der Patentansprüche 1 und 2 in der ursprünglichen Fassung sei nicht patentfähig. Gegen diesen Beschluß richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, mit der sie beantragt, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das nachge-suchte Patent zu erteilen. Es gelten die Patentansprüche 1 bis 14 in der ursprünglichen Fassung, von denen die nebengeordneten Patentansprüche 1 und 2 folgenden Wortlaut haben: 1. Funkmeßverfahren, insbesondere Radarverfahren, mit Charakterisierung von erfaßten Zielen, Störungen oder ande-ren Funksignalquellen mittels gemessener und ausgewerte-ter Polarisations-Streumatrizen M der Ziele, Störungen bzw. Funksignalquellen unter Miteinbeziehung einer Sendeanten-nensystemmatrix AS und einer Empfangsantennensystem-matrix AE, die außer den polarisationsabhängigen Faktoren der Sende- bzw. Empfangsantenne gegebenenfalls auch noch andere polarisationsabhängige Faktoren, z.B. bezüglich des Übertragungswegs, enthalten, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , - 3 - daß die jeweils gesuchte reine Zielstreumatrix Z bzw. Funksi-gnalquellenmatrix S aus der gemessenen Matrix M durch eine Rücktransformation Z = AE-1 · M · AS-1 bzw. S = AS-1 · AE-1 · M mit den über die Einheitsmatrix I mit den Hauptdiagonalele-menten = 1 und den Nebendiagonalelementen = 0 definier-ten inversen Matrixen AE · AE-1 = I = AS · AS-1 erzeugt wird, wobei die Antennensystemmatrixen AE und AS aus vorhergehenden Messungen oder sonstigem Vorwissen bestimmt worden sind, und daß eine Signalverarbeitung vor dem Sender mit dem Ergebnis ES = AS · AS-1 · US' = US' in Verbindung mit einer Signalnachverarbeitung nach dem Empfänger mit dem Ergebnis UE' = AE-1 · AE · EE = EE durchgeführt wird, wobei ES der Sende-Feldstärkevektor am Zielort, EE der Empfangs-Feldstärkevektor am Zielort, US' der Signalvektor am Sendereingang vor der Signalvorverarbei-tung und UE' der Signalvektor am Empfängerausgang nach der Signalnachverarbeitung sind. - 4 - 2. Funkmeßverfahren, insbesondere Radarverfahren, mit Charakterisierung von erfaßten Zielen, Störungen oder ande-ren Funksignalquellen mittels gemessener und ausgewerte-ter Polarisations-Streumatrizen M der Ziele, Störungen bzw. Funksignalquellen unter Miteinbeziehung einer Sendeanten-nensystemmatrix AS und einer Empfangsantennensystem-matrix AE, die außer den polarisationsabhängigen Faktoren der Sende- bzw. Empfangsantenne gegebenenfalls auch noch andere polarisationsabhängige Faktoren, z.B. bezüglich des Übertragungswegs, enthalten, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die jeweils gesuchte reine Zielstreumatrix Z bzw. Funksi-gnalquellenmatrix S aus der gemessenen Matrix M durch eine Rücktransformation Z = AE-1 · M · AS-1 bzw. S = AS-1 · AE-1 · M mit den über die Einheitsmatrix I mit den Hauptdiagonalele-menten = 1 und den Nebendiagonalelementen = 0 definier-ten inversen Matrixen AE · AE-1 = I = AS · AS-1 erzeugt wird, wobei die Antennensystemmatrixen AE und AS aus vorhergehenden Messungen oder sonstigem Vorwissen bestimmt worden sind, und daß die gesamte Rücktransfor-mation mit den inversen Sende- und Empfangssystemmatri-zen AS-1 bzw. AE-1 gemeinsam im Rahmen der sich im allge-meinen an den Empfänger anschließenden Signalverarbei-tung durchgeführt wird mit dem Ergebnis - 5 - ES = AS · US' und = UE' = (AS-1 · AE-1) · AE · EE, wobei ES der Sende-Feldstärkevektor am Zielort, EE der Empfangs-Feldstärkevektor am Zielort, US' der Signalvektor am Sendereingang vor der Signalvorverarbeitung und UE' der Signalvektor am Empfängerausgang nach der Signalnach-verarbeitung sind. Die Anmelderin hat ihre Beschwerde nicht begründet und ist zur mündlichen Ver-handlung nicht erschienen. II. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Der Senat hat die im Erteilungsver-fahren vorgebrachten Tatsachen und Argumente überprüft und sieht keinen Grund für eine Aufhebung des angefochtenen Beschlusses. Die Anmelderin hat sich im Beschwerdeverfahren zur Sache nicht geäußert und somit nichts vorgebracht, was zu einer von dem Beschluß abweichenden Beurteilung der Patentfähigkeit des jeweiligen Gegenstands der Patentansprüche 1 und 2 im Hinblick auf den nachge-wiesenen Stand der Technik führen könnte. Klosterhuber Dr. Franz Dr. Kraus Dr. Strößner Fa
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