BPatG 15408.05BUNDESPATENTGERICHT23 W (pat) 16/09_______________(Aktenzeichen)Verkündet am30. September 2010…B E S C H L U S SIn der Beschwerdesache…betreffend das Patent 196 37 922- 2 -hat der 23. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. September 2010 unter Mitwirkung des Vor-sitzenden Richters Dr. Strößner, des Richters Lokys, der Richterin Dr. Hock sowie des Richters Dr. Friedrichbeschlossen:Der Beschluss der Patentabteilung 55 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 25. Oktober 2006 wird aufgehoben und das Pa-tent mit folgenden Unterlagen beschränkt aufrechterhalten:Patentansprüche 1 bis 23 vom 30. September 2010,Beschreibung gemäß Patentschrift mit Einschub nach Spalte 8, Zeile 58, vom 30. September 2010, sowie 17 Blatt Zeichnungen, Figuren 1 bis 19 gemäß Patentschrift.Bezeichnung der Erfindung: Aufnahme/Wiedergabegerät für optische PlatteAnmeldetag: 17. September 1996- 3 -G r ü n d eI.Auf die am 17. September 1996 eingegangene und die Priorität der koreanischen Anmeldung 84/96 vom 5. Januar 1996 beanspruchende Patentanmeldung hat die Prüfungsstelle für Klasse G11B des Deutschen Patent- und Markenamts das nachgesuchte Patent 196 37 922 (Streitpatent) mit der Bezeichnung „Auf-nahme/Wiedergabegerät für optische Platte“ unter Berücksichtigung der im Prü-fungsverfahren ermittelten DruckschriftenD1 JP 07-169 055 AD2 US 5 572 503 A (nachveröffentlichtes Familienmitglied der D1)D3 HEEMSKERK, J.P.J, SCHOUHAMER - IMMINK, K.A.: „Compact Disc“-Systemaspekte und Modulation; In: Funk-Technik 37 (1982), Heft 12,S. 506-511erteilt.Der Veröffentlichungstag der Patenterteilung ist der 29. Juni 2000.Gegen das Patent hat die Einsprechende mit Schriftsatz vom 20. September 2000, beim Deutschen Patent- und Markenamt fristgemäß am 29. September 2000 über Fax eingegangen, Einspruch erhoben.Sie stützt ihren Einspruch auf die DruckschriftenE1 JP 06-76299 A mit englischem Abstract (E1a), maschinell er-stellter englischer Übersetzung (E1b) und zusätzlicher engli-scher Übersetzung der Absätze [0020] bis [0033] (E1c); und- 4 -E2 JP 07-176108 A mit englischem Abstract (E2a) und maschi-nell erstellter englischer Übersetzung (E2b).Die Patentinhaberin hat im Einspruchsverfahren das Streitpatent in beschränkter Fassung verteidigt.Nach Prüfung des für zulässig erklärten Einspruchs hat die Patentabteilung 55 des Deutschen Patent- und Markenamts das Streitpatent mit Beschluss vom 25. Oktober 2006, der Patentinhaberin zugestellt am 18. November 2006, mit der Begründung widerrufen, dass der Gegenstand des Anspruchs 1 gegenüber dem Stand der Technik nach den Druckschriften E1 und E2 nicht auf einer erfinderi-schen Tätigkeit beruhe.Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Patentinhaberin vom 18. Dezember 2006, fristgemäß am selben Tag beim Deutschen Patent- und Mar-kenamt eingegangen.In der mündlichen Verhandlung vom 30. September 2010 stellt die Patentinhabe-rin den Antrag, den Beschluss der Patentabteilung 55 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 25. Oktober 2006 aufzuheben und das Patent mit folgenden Unterlagen aufrechtzuerhalten:Patentansprüche 1 bis 23 vom 30. September 2010, Beschreibung gemäß Patentschrift mit Einschub nach Spalte 8, Zeile 58, vom 30. September 2010, sowie 17 Blatt Zeichnungen, Figuren 1 bis 19 gemäß Patentschrift.Die ordnungsgemäß geladene Einsprechende und Beschwerdegegnerin ist zur Verhandlung nicht erschienen. Somit gilt weiterhin ihr Antrag aus der Eingabe vom 16. April 2010, die Beschwerde zurückzuweisen.- 5 -Der geltende Anspruch 1 lautet (die Zusatzmerkmale bezüglich des erteilten An-spruchs 1 des Streitpatents sind unterstrichen):„Aufnahme/Wiedergabegerät für eine optische Platte (1), umfas-send:einen optischen Abtaster (2) zum Aufnehmen und Wiedergeben von Information auf/von der Platte (1);eine Wiedergabesignal-Verarbeitungsvorrichtung (3) zum Emp-fangen von durch den optischen Abtaster (2) ausgegebenen elekt-rischen Signalen und zum Ausgeben eines Fokussiersteuersig-nals, (Fe), eines Spurführungssteuersignals (Te) und eines Hoch-frequenz- Wiedergabesignals (RF); undeine asymmetrische Entzerrvorrichtung (4) zum Korrigieren des Hochfrequenz-Wiedergabesignals (RF), das von der Wiedergabe-signal-Verarbeitungsorrichtung (3) ausgegeben wird, und zur Aus-gabe eines entzerrten Hochfrequenz-Wiedergabesignals (RFe),wobei die asymmetrische Entzerrvorrichtung (4) Verzögerungs-einheiten (30, 32, 33, 35; 44, 46, 48, 50, 51, 53, 55, 57; 75, 77; 82, 84) zum sequentiellen Verzögern des Hochfrequenz-Wiedergabe-signals (RF) enthält, sowie Verstärker (29, 31, 34, 36; 43, 45, 47, 49, 52, 54, 56, 58; 74, 76; 83, 85) zum Verstärken des von der Wiedergabe-Verarbeitungsvorrichtung (3) ausgegebenen Hoch-frequenz-Wiedergabesignals (RF) sowie der Ausgangssignale derVerzögerungseinheiten,und eine Nulldurchgangsschaltung (42) zum Bestimmen eines Nulldurchgangs auf der Grundlage des entzerrten Hochfrequenz-- 6 -Wiedergabesignals und zum Ausgeben einer Rechteckschwin-gung,wobei die Asymmetrie durch unterschiedliche Verstärkungen (β, γ, β1, β2, γ1, γ2) und/oder unterschiedliche Verzögerungen (τ’,τ°;τ°1,τ’,1τ°2,τ’2) durch die Verstärker und/oder die Verzöge-rungseinheiten bewirkt wird,und die Asymmetrie gesteuert wird durch die Rechteckschwingung auf der Grundlage des entzerrten Hochfrequenz-Wiedergabesig-nals (RFe) für eine Vielzahl von Signalvertiefungen und Spiegel-oberflächen,wobei die zwei Zustände (L, H) der Rechteckschwingung einem ersten Übergang von einer Signalvertiefung zu einer Spiegelober-fläche bzw. einem zweiten Übergang von einer Spiegeloberfläche zu einer Signalvertiefung entsprechen, so dass ein Entzerrungs-zustand (37, 38) abhängig von dem ersten oder zweiten Übergang ausgewählt wird.“Hinsichtlich der abhängigen Ansprüche 2 bis 23 sowie der weiteren Einzelheiten wird auf die Patentschrift und den Akteninhalt verwiesen.II.Die form- und fristgerecht erhobene Beschwerde der Patentinhaberin ist zulässig. Sie erweist sich nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 30. September 2010 auch als begründet, denn die geltenden Ansprüche 1 bis 23 sind ursprünglich offenbart, stellen keine Erweiterung des Schutzbereichs des Streitpatents dar und sind durch den im Verfahren befindlichen Stand der Technik auch nicht patenthindernd getroffen.- 7 -1. Die Zulässigkeit des Einspruchs ist auch im Beschwerdeverfahren von Amts wegen zu überprüfen (vgl. BGH GRUR 1972, 592, Leitsatz 2 - „Sortiergerät“).Der form- und fristgerecht erhobene Einspruch ist zulässig, weil ein Widerrufs-grund des § 21 PatG, insbesondere der fehlenden Neuheit (§ 59 Abs. 1 Satz 3 PatG i. V. m. § 21 Abs. 1 Nr. 1) angegeben ist und die Tatsachen, die den Ein-spruch rechtfertigen, im Einzelnen aufgeführt sind (§ 59 Abs. 1 Satz 4 PatG), da in der zugehörigen Begründung ein konkreter Bezug der einzelnen Merkmale des erteilten Anspruchs 1 zum Stand der Technik nach den Druckschriften E1 bzw. E2 hergestellt wird, um die fehlende Neuheit bzw. fehlende erfinderische Tätigkeit zu belegen (vgl. hierzu BGH BlPMZ 1988, 250, Leitsatz 2, 251, li. Sp., Abs. 1 - „Epo-xidation“; Schulte, PatG, 8. Auflage, § 59 Rdn. 93 bis 97).2. Das Streitpatent betrifft ein Aufnahme/Wiedergabegerät für eine optische Platte (CD), bei dem das während der Wiedergabe der CD mit Hilfe eines opti-schen Abtasters ausgelesene Signal asymmetrisch ist (vgl. Streitpatent, Spalte 1, Zeilen 3 bis 16).Ausweislich der geltenden Beschreibungseinleitung enthält ein allgemeines Wie-dergabegerät für eine optische Platte (CD) einen Spindelmotor zum Steuern der Drehgeschwindigkeit der CD, einen optischen Abtaster, der einen Laserstrahl auf die CD projiziert und das von den Vertiefungen und spiegelnden Bereichen der CD reflektierte Licht erfasst und in elektrische Signale umwandelt, sowie einen Wie-dergabesignal-Verarbeitungsabschnitt zum Empfangen der elektrischen Signale des optischen Abtasters, zum Ausgeben eines Fokussier- und Spurführungssteu-ersignals für den Laser und zum Erstellen eines Hochfrequenz-Wiedergabesignals RF aus den abgetasteten CD-Signalen. Da dieses Hochfrequenzsignal aufgrund der Signalwiedergabeeigenschaften der CD verzerrt ist, erfolgt eine Entzerrung des Signals in einer Ausgleichseinrichtung. Das entzerrte Hochfrequenz-Wieder-gabesignal RFe wird über eine Nulldurchgangsschaltung in eine Rechteckschwin-gung umgewandelt und als Kanalbitsignalstrom CHBr ausgegeben. Die so erhal-- 8 -tenen Signale werden dekodiert, einer Fehlerkorrektur unterworfen und schließlich als digitale Daten ausgegeben (vgl. Streitpatent, Spalte 1, Zeile 42 bis Spalte 2, Zeile 8).Gemäß dem in Figur 3 der Patentschrift dargelegten Stand der Technik wird das verzerrte Hochfrequenz-Wiedergabesignal RF in der Ausgleichseinrichtung mit ei-nem symmetrisch arbeitenden Entzerr-Verstärker weiterverarbeitet. Bedingt durch die Signalvertiefungen in der CD und die spiegelnden Bereiche zwischen den Ver-tiefungen ist das Signal RF jedoch nicht symmetrisch, sondern asymmetrisch ver-zerrt. Insbesondere führen Unterschiede zwischen dem Übergang von einer Sig-nalvertiefung zur Spiegeloberfläche der optischen Platte einerseits und dem Über-gang von der Spiegeloberfläche zur Signalvertiefung andererseits zu asymmetri-schen Verzerrungen, die von dieser bekannten, symmetrisch arbeitenden Aus-gleicheinrichtung nicht vollständig entzerrt werden können (vgl. Streitpatent, Spalte 7, Zeile 18 bis Spalte 8, Zeile 35).Vor diesem Hintergrund liegt dem Streitpatent als technisches Problem die Auf-gabe zugrunde, ein Aufnahme/Wiedergabegerät für eine optische Platte zu schaffen, bei dem diesem Problem der Asymmetrie begegnet werden kann (vgl. Streitpatent, Spalte 8, Zn. 59 bis 62).Dieses Problem wird gemäß dem geltenden Anspruch 1 gelöst, indem das Auf-nahme/Wiedergabegerät eine asymmetrische Entzerrvorrichtung zum Korrigieren des von der Wiedergabesignal-Verarbeitungsvorrichtung ausgegebenen Hochfre-quenz-Wiedergabesignals und zur Ausgabe eines entzerrten Hochfrequenz-Wieder-gabesignals aufweist, wobei die asymmetrische Entzerrvorrichtunga) Verzögerungseinheiten zum sequentiellen Verzögern des Hochfrequenz-Wiedergabesignals enthält, und- 9 -b) Verstärker zum Verstärken des von der Wiedergabe-Verarbeitungsvorrichtung ausgegebenen Hochfrequenz-Wiedergabesignals sowie der Ausgangssignale der Verzögerungseinheiten, undc) eine Nulldurchgangsschaltung zum Bestimmen eines Nulldurchgangs auf der Grundlage des entzerrten Hochfrequenz-Wiedergabesignals und zum Ausgeben einer Rechteckschwingung.Dabei wird die Asymmetrie durch unterschiedliche Verstärkungen und/oder unter-schiedliche Verzögerungen durch die Verstärker und/oder die Verzögerungseinheiten bewirkt. Gesteuert wird die Asymmetrie durch die Rechteckschwingung auf der Grundlage des entzerrten Hochfrequenz-Wiedergabesignals für eine Vielzahl von Signalvertiefungen und Spiegeloberflächen, wobei die zwei Zustände der Rechteck-schwingung einem ersten Übergang von einer Signalvertiefung zu einer Spiegelober-fläche bzw. einem zweiten Übergang von einer Spiegeloberfläche zu einer Signalver-tiefung entsprechen, so dass ein Entzerrungszustand abhängig von dem ersten oder zweiten Übergang ausgewählt wird.Das Streitpatent beruht demnach auf der allgemeinen Idee, das Hochfrequenz-Wie-dergabesignal (RF) eines Aufnahme/Wiedergabegeräts für eine optische Platte mittels einer asymmetrischen Entzerrvorrichtung zu entzerren.Für die Lösung nach Anspruch 1 ist wesentlich, dass die Asymmetrie der Entzerrvor-richtung durch eine Rechteckschwingung gesteuert wird, die auf der Grundlage des entzerrten Hochfrequenz-Wiedergabesignals für eine Vielzahl von Signalvertiefungen und Spiegeloberflächen erhalten wird, wobei die zwei Zustände der Rechteckschwin-gung einem ersten Übergang von einer Signalvertiefung zu einer Spiegeloberfläche bzw. einem zweiten Übergang von einer Spiegeloberfläche zu einer Signalvertiefung entsprechen.- 10 -3. Die Ansprüche 1 bis 23 sind zulässig, denn sie sind ursprünglich offenbart und erweitern nicht den Schutzbereich des Streitpatents.Der geltende Anspruch 1 geht zurück auf den ursprünglichen Anspruch 1 und die ursprüngliche Beschreibung. Bis zum Merkmal „eine asymmetrische Entzerrvor-richtung (4) zum Korrigieren des Hochfrequenz-Wiedergabesignals (RF), das von der Wiedergabesignal-Verarbeitungsvorrichtung (3) ausgegeben wird“ stimmt er mit den entsprechenden Merkmalen des ursprünglichen Anspruchs 1 überein. Die übrigen Merkmale finden ihre Offenbarung in den Figuren 8 und 9 sowie der zu-gehörigen ursprünglichen Beschreibung auf Seite 7, Zeile 54 bis Seite 9, Zeile 4 der Offenlegungsschrift, bzw. Sp. 10, Zeile 10 bis Sp. 12, Z. 18 der Patentschrift.Die abhängigen Ansprüche 2 bis 23 sind bis auf sprachliche Änderungen iden-tisch mit den erteilten Ansprüchen 2 bis 23, wobei die erteilten Ansprüche 3 bis 13 inhaltlich den ursprünglichen Ansprüchen 2 bis 12 entsprechen, die erteilten An-sprüche 14 bis 22 auf die ursprünglichen Ansprüche 14 bis 22 zurückgehen und der erteilte Anspruch 23 dem ursprünglichen Anspruch 24 entspricht. Der erteilte Anspruch 2 geht zurück auf den letzten Merkmalsabsatz des ursprünglichen An-spruchs 1.Gegenüber den erteilten Ansprüchen sind die geltenden Ansprüche durch Merk-male aus der Beschreibung des Streitpatents eingeschränkt. Diese Merkmale füh-ren zu keiner Erweiterung des Schutzbereichs des Streitpatents, denn der gel-tende Anspruch 1 enthält sämtliche Merkmale des erteilten Anspruchs 1 und um-fasst lediglich Gegenstände, die bereits durch das Streitpatent geschützt sind.4. Das - zweifellos gewerblich anwendbare - Aufnahme/Wiedergabegerät nach dem geltenden Anspruch 1 ist gegenüber dem nachgewiesenen Stand der Tech-nik neu und beruht gegenüber diesem auch auf einer erfinderischen Tätigkeit des zuständigen Fachmanns.- 11 -Dieser ist hier als ein mit der Entwicklung von Aufnahme/Wiederabgabegeräten für optische Platten betrauter Elektrotechnikingenieur mit Hochschulabschluss und mehrjähriger Berufserfahrung zu definieren.Nach der Lehre des geltenden Anspruchs 1 ist vorgesehen, dass zusätzlich zur Lehre des erteilten Anspruchs 1 eine Nulldurchgangsschaltung zum Bestimmen eines Nulldurchgangs auf der Grundlage des entzerrten Hochfrequenz-Wiederga-besignals und zum Ausgeben einer Rechteckschwingung vorhanden ist und dass die Asymmetrie gesteuert wird durch die Rechteckschwingung auf der Grundlage des entzerrten Hochfrequenz-Wiedergabesignals für eine Vielzahl von Signalver-tiefungen und Spiegeloberflächen, wobei die zwei Zustände der Rechteckschwin-gung einem ersten Übergang von einer Signalvertiefung zu einer Spiegeloberflä-che bzw. einem zweiten Übergang von einer Spiegeloberfläche zu einer Signal-vertiefung entsprechen, so dass ein Entzerrungszustand abhängig von dem ersten oder zweiten Übergang ausgewählt wird.Für eine derartige Steuerung der Asymmetrie der Entzerrvorrichtung gibt es in dem nachgewiesenen Stand der Technik keine Anregung.Zwar offenbart die Druckschrift E1 in Übereinstimmung mit der Lehre des gelten-den Anspruchs 1 ein Aufnahme/Wiederabgabegerät für eine optische Platte (Me-thod and device for reproducing optical disk data / vgl. Titel des Abstracts E1a), umfassend: einen optischen Abtaster (optical lens system / vgl. Abs. [0009] in E1b ; optical pickup / vgl. Abs. [0020] in E1b) zum Aufnehmen und Wiedergeben von Information auf/von der Platte; eine Wiedergabesignal-Verarbeitungsvorrichtung zum Empfangen von durch den optischen Abtaster ausgegebenen elektrischen Signalen und zum Ausgeben eines Hochfrequenz-Wiedergabesignals (RF) (The optical disk data regeneration technique which changes the reflected light from an optical disk into an electrical signal with 2 split method at least, detects the amount of the inclination of an optical disk, filters based on the filter factor specified about the above-mentioned electrical signal according to the amount of the inclination of - 12 -the above-mentioned optical disk, outputs the result and reproduces the data me-morized by the above-mentioned optical disk from the above-mentioned output / vgl. [Claim 1] in E1b); und eine asymmetrische Entzerrvorrichtung (adjustable equalizer 10 / vgl. Fig. 1 i. V. m. Abs. [0022] der E1c) zum Korrigieren des Hoch-frequenz-Wiedergabesignals, das von der Wiedergabesignal-Verarbeitungsvor-richtung ausgegeben wird (This invention is made in view of the trouble of the conventional technique which was expressed above, the amount of occurence of asymmetry and the jitter of the regenerative-signal wave of an optical disk can be lessened […] / vgl. Abs. [0010] in E1b), wobei die asymmetrische Entzerrvorrich-tung (adjustable equalizer 10) Verzögerungseinheiten (delay circuits 110, 111, 120, 130 / vgl. Fig. 1 i. V. m. Abs. [0022] u. [0024] der E1c) zum sequentiellen Verzögern des Hochfrequenz-Wiedergabesignals enthält, sowie Verstärker (fixed gain amplifiers 112, 113, 114; gain variable amplifiers 121, 131 / vgl. Fig. 1 i. V. m. Abs. [0022] der E1c) zum Verstärken des von der Wiedergabe-Verarbeitungsvor-richtung ausgegebenen Hochfrequenz-Wiedergabesignals sowie der Ausgangs-signale der Verzögerungseinheiten, wobei die Asymmetrie durch unterschiedliche Verstärkungen (a, b, c / vgl. Fig. 1) und/oder unterschiedliche Verzögerungen (τ0,τ1 / vgl. Fig. 1) bewirkt wird.Jedoch erfolgt die Steuerung der Asymmetrie der Entzerrvorrichtung durch einen Verkippungssensor (skew sensor 30, vgl. E1a) für die optische Platte und nicht wie im geltenden Anspruch 1 durch die Übergänge zwischen Signalvertiefung und Spiegeloberfläche der optischen Platte.Auch Druckschrift E2 gibt dem Fachmann diesbezüglich keinen Hinweis. Zwar of-fenbart sie mit den Worten des geltenden Anspruchs 1 ein Auf-nahme/Wiederabgabegerät (optical regenerative apparatus 3 / Fig. 7) für eine op-tische Platte (optical disk disk 40 / Fig. 7), umfassend: einen optischen Abtaster (light sensitive cell 12 / Fig. 7) zum Aufnehmen und Wiedergeben von Information auf/von der Platte (40); eine Wiedergabesignal-Verarbeitungsvorrichtung (preamplifer circuit 14 / Fig. 7) zum Empfangen von durch den optischen Abtaster - 13 -(12) ausgegebenen elektrischen Signalen und zum Ausgeben eines Fokussier-steuersignals, eines Spurführungssteuersignals, und eines Hochfrequenz-Wieder-gabesignals (RF) (The regenerative signal inputted from the light sensitive cell 12 is amplified, it separates into the sum signal (RF signal) used in order to restore regeneration data from a regenerative signal further, and the servo signal used for a tracking servo, and the preamplifier circuit 14 inputs RF signal of these signals into an equalizing circuit 16 / vgl. Fig. 1 i. V. m. Abs. [0015] der E2b; A control cir-cuit 38 controls the optical system and the tracking system of the optical disk re-generative apparatus 3 / vgl. Fig. 7 i. V. m. Abs [0032] der E2b); und eine asym-metrische Entzerrvorrichtung (equalizing circuit 36, unsymmetrical detector 30, pa-rameter reference table 32, gate circuit 34 / Fig. 7) zum Korrigieren des Hochfre-quenz-Wiedergabesignals (RF), das von der Wiedergabesignal-Verarbeitungsvor-richtung (14) ausgegeben wird, derart, dass ein entzerrtes Hochfrequenz-Wieder-gabesignals ausgegeben wird (To provide an optical disk reproducing device ca-pable of adaptively equalizing a regenerative signal and properly compensating the asymmetrical property of the regenerative signal / vgl. Abstract E2a, Purpose), wobei die Asymmetrie auf der Grundlage des entzerrten Hochfrequenz-Wiederga-besignals gesteuert wird ([…] parameters Kl and Kt may be chosen by feedback processing based on the average asymmetry of the regenerative signal […] / vgl. Abs. [0047] der E2b i. V. m. Fig. 7.Im Gegensatz zum Streitpatent lehrt Druckschrift E2 jedoch, mittels eines Asym-metriedetektors (asymmetric detection circuit 30 / vgl. E1a) aus vorbestimmten Magnetisierungsbereichen einer optischen Platte die Asymmetrieparameter zu bestimmen, diese Parameter in eine Referenztabelle (reference table 32) zu schreiben und darüber die Entzerrvorrichtung (equalization circuit 36) zu steuern. Eine Lehre dahingehend, dass „die Asymmetrie gesteuert wird durch die Recht-eckschwingung auf der Grundlage des entzerrten Hochfrequenz-Wiedergabesig-nals (RFe) für eine Vielzahl von Signalvertiefungen und Spiegeloberflächen, wobei die zwei Zustände (L, H) der Rechteckschwingung einem ersten Übergang von ei-ner Signalvertiefung zu einer Spiegeloberfläche bzw. einem zweiten Übergang von - 14 -einer Spiegeloberfläche zu einer Signalvertiefung entsprechen, so dass ein Ent-zerrungszustand (37, 38) abhängig von dem ersten oder zweiten Übergang aus-gewählt wird“, ist der Druckschrift E2 nicht zu entnehmen.Die Druckschriften D1 bzw. D2 aus dem Prüfungsverfahren beschreiben ein Auf-nahme/Wiederabgabegerät für eine optische Platte, bei dem aufgrund von Tempe-raturerhöhungen hervorgerufene nicht-lineare Verzerrungen optischer Informatio-nen mit Hilfe nicht-linearer Entzerrer korrigiert werden, die gemäß Fig. 1 aus ei-nem Vorwärtsfilter (2), einem Subtrahierer (4), einem Detektor (6) und einem Rückkoppelfilter (8) aufgebaut sind. Der Vorwärtsfilter (2) ist nach Fig. 4 ein Li-near-Verstärker mit drei Abgriffen, einem Datenhalter (49), einem Multiplizierer (50) und einer Summiereinheit (51), wobei die Entzerrung der Nicht-Linearitäten über Schieberegister (53) und einen RAM (54) in dem Rückkoppelfilter (8) erfolgt. Die für das Entzerren notwendigen Daten in dem RAM-Baustein werden mit Hilfe einer Feedback-Schleife aus einem Referenzmuster auf der optischen Platte er-halten. Die Nicht-Linearität des Entzerrers durch eine Rechteckschwingung auf der Grundlage des entzerrten Hochfrequenz-Wiedergabesignals für eine Vielzahl von Signalvertiefungen und Spiegeloberflächen zu steuern, indem die zwei Zu-stände der Rechteckschwingung einem ersten Übergang von einer Signalvertie-fung zu einer Spiegeloberfläche bzw. einem zweiten Übergang von einer Spiegel-oberfläche zu einer Signalvertiefung entsprechen, ist hingegen in den Druck-schriften D1 und D2 nicht offenbart.Druckschrift D3 beschreibt allgemeine Aspekte von Modulationsverfahren für CD-Systeme, enthält jedoch keine Hinweise bzgl. der Steuerung der Asymmetrie von Entzerrern.Der Gegenstand des geltenden Anspruchs 1 ist demnach patentfähig.- 15 -5. An diesen Anspruch können sich die Unteransprüche 2 bis 23 anschließen, da diese vorteilhafte Weiterbildungen des Aufnahme/Wiederabgabegeräts für eine optische Platte gemäß Anspruch 1 angeben.6. Bei dieser Sachlage war der angefochtene Beschluss aufzuheben und das Patent wie beantragt beschränkt aufrechtzuerhalten.Dr. Strößner Lokys Dr. Hock Dr. Friedrichprö
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