BUNDESPATENTGERICHT23 W (pat) 74/08_______________(Aktenzeichen)Verkündet am22. März 2013…B E S C H L U S SIn der Beschwerdesache…betreffend die Patentanmeldung 10 2006 007 951.5hat der 23. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 22. März 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Strößner und der Richter Brandt, Metternich und Dr. Friedrichbeschlossen:1. Der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H 05 K des Deutschen Patent- und Markenamts vom 6. März 2008 wird aufgehoben.2. Es wird ein Patent mit der Bezeichnung „Schaltschrank oder Rack mit Sensoreinheiten“ und dem Anmeldetag 21. Febru-ar 2006 auf der Grundlage folgender Unterlagen erteilt:Patentansprüche 1 - 3, eingegangen am 22. März 2013, ge-änderte Beschreibungsseiten 1 - 2, 2a, 3 - 10, ebenfalls ein-gegangen am 22. März 2013, und 3 Blatt Zeichnungen mit Fi-guren 1 - 3, ebenfalls eingegangen am 22. März 2013.G r ü n d eI.Die vorliegende Anmeldung mit dem Aktenzeichen 10 2006 007 951.5-34 und der nunmehr geltenden Bezeichnung „Schaltschrank oder Rack mit Sensoreinheiten“ wurde am 21. Februar 2006 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. Die Prüfungsstelle hat im Prüfungsverfahren den Stand der Technik gemäß den DruckschriftenD1 DE 297 18 934 U1D2 DE 298 19 840 U1D3 DE 103 13 697 A1D4 DE 197 10 019 C2 (von der Anmelderin genannt)berücksichtigt und im einzigen Prüfungsbescheid vom 21. November 2007 aus-geführt, dass die Sensorvorrichtung des ursprünglichen Anspruchs 1 gegenüber der Lehre der Druckschrift D1 nicht neu sei und auch die Merkmale der abhängi-gen Ansprüche dem Fachmann aus dem vorgelegten Stand der Technik bekannt seien.Dem hat die Anmelderin mit Eingabe vom 24. Januar 2008 widersprochen und neue, auf einen Schaltschrank oder Rack gerichtete Ansprüche 1 bis 8 vorgelegt.Die Prüfungsstelle für Klasse H 05 K hat daraufhin die Anmeldung durch Be-schluss vom 6. März 2008 mit der Begründung fehlender Neuheit des Gegen-stands nach Anspruch 1 hinsichtlich der Lehre von Druckschrift D1 zurückgewie-sen.Gegen diesen Beschluss, dem Vertreter der Anmelderin am 18. März 2008 zuge-stellt, richtet sich die fristgemäß am 9. April 2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangene Beschwerde.Im Rahmen der Beschwerdebegründung vom 19. Februar 2013 hat die Anmelde-rin neue Anspruchssätze vorgelegt, woraufhin sie mit Schreiben vom 12. März 2013 auf die mögliche Relevanz der DruckschriftD5 DE 297 23 536 U1hinsichtlich der Frage der Patentfähigkeit des anmeldungsgemäßen Gegenstands hingewiesen wurde.In der mündlichen Verhandlung am 22. März 2013 stellte der Vertreter der Anmel-derin den Antrag,1. den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H 05 K des Deutschen Patent- und Markenamts vom 6. März 2008 auf-zuheben;2. ein Patent mit der Bezeichnung „Schaltschrank oder Rack mit Sensoreinheiten“ und dem Anmeldetag 21. Februar 2006 auf der Grundlage folgender Unterlagen zu erteilen:Patentansprüche 1 - 3, eingegangen am 22. März 2013, Be-schreibungsseiten 1 - 2, 2a, 3 - 10, ebenfalls eingegangen am 22. März 2013, und 3 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1 - 3, ebenfalls eingegangen am 22. März 2013.Die geltenden in der Verhandlung überreichten Ansprüche 1 bis 3 haben folgen-den Wortlaut:„1. Schaltschrank oder Rack mit einem Rahmengestell, an dem unter-schiedliche separate Sensoreinheiten (10), die jeweils ein Sensorge-häuse (11) aufweisen, montiert sind, wobeidie Sensoreinheiten (10) jeweils einen gleich ausgebildeten Koppelab-schnitt (12) aufweisen, mit dem die Sensoreinheiten (10) an einem Ver-bindungsstück (20) angebracht sind, das seinerseits an einem Rahmen-schenkel (40) des Rahmengestells befestigt ist, wobeidie Koppelabschnitte (12) zum Aufschieben der jeweiligen Sensoreinheit (10) auf das zugeordnete Verbindungsstück (20) parallel zueinander verlaufende nutförmige oder leistenförmige Führungsabschnitte (12.1, 12.2) und die Verbindungsstücke (20) parallel zueinander verlaufende, an die nutförmigen oder leistenförmigen Führungsabschnitte (12.1, 12.2) angepasste komplementäre leistenförmige bzw. nutförmige Führungsge-genabschnitte (20.1, 20.2) aufweisen,und an dem Koppelabschnitt (12) ein noppenartig vorstehendes, in Draufsicht gerundetes Arretierelement (12.3) angeordnet ist, das einen Anschlag für einen einführseitigen Rand des Verbindungsstücks (20) bil-det, wobei der Anschlag mit einem mit dem Arretierelement (12.3) schnappend zusammenwirkenden, an dem Verbindungsstück (20) ange-ordneten Arretiergegenelement (23) in einer aufgeschobenen Position der Sensoreinheit (10) in Wirkverbindung tritt, so dass die Sensorein-heit (10) in der aufgeschobenen Position an dem Verbindungsstück (20) arretiert ist,wobei die Verbindungsstücke (20) jeweils einen Montageabschnitt auf-weisen, über den sie an einem Rahmenschenkel (40) des Rahmenge-stells anbringbar sind,wozu der Rahmenschenkel (40) ein Lochraster mit Befestigungslöchern (41) aufweist, so dass die Sensoreinheiten (10) vermittels der Verbin-dungsstücke (20) an dem Lochraster des Rahmengestells (40) festlegbar sind und der Montageabschnitt aufweist:- eine Schrauböffnung (21), durch die eine Verbindungsschraube (28) durchgeführt und in einem der Befestigungslöcher (41) des Rahmenschenkels (40) festgeschraubt werden kann, und ein vorstehendes Fixierelement (22), das in Richtung der Mittel-längsachse des Verbindungsstücks (20) in einem Rasterab-stand der Befestigungslöcher (41) von der Schrauböffnung (21) beabstandet ist und im montierten Zustand des Verbindungs-stücks (20) an dem Rahmenschenkel (40) in das betreffende Befestigungsloch (41) eingreift;- oder einen im Querschnitt mehreckigen Schnappverbinder (24) mit seitlichen Schnappelementen (24.1), wobei die Befesti-gungslöcher (41) des Rahmenschenkels (40) an den Quer-schnitt des Schnappverbinders (24) angepasst sind.2. Schaltschrank oder Rack nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Koppelabschnitt (12) auf der Außenseite eines flachen Gehäu-seabschnittes des Sensorgehäuses (11) ausgebildet oder angebracht ist.3. Schaltschrank oder Rack nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der flache Gehäuseabschnitt auf der im montierten Zustand dem Rahmenschenkel (40) zugewandten Seite der Sensoreinheit (10) ange-ordnet ist.“Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen.II.Die form- und fristgerecht erhobene Beschwerde ist zulässig und hinsichtlich der in der mündlichen Verhandlung vom 22. März 2013 eingereichten Unterlagen auch begründet, denn der Gegenstand der zulässigen Ansprüche 1 bis 3 ist durch den im Verfahren befindlichen Stand der Technik nicht patenthindernd getroffen (§§ 1 - 5 PatG), so dass der angefochtene Beschluss der Prüfungsstelle aufzuhe-ben und das Patent in dem beantragten Umfang zu erteilen war (§ 79 Abs. 1 PatG i. V. m. § 49 Abs. 1 PatG).1. Die geltenden Patentansprüche 1 bis 3 sind zulässig. Patentanspruch 1 geht zurück auf den ursprünglichen Anspruch 1 („insbesondere für Schaltschränke oder Racks“), wobei sich die Offenbarung der Zusatzmerkmale der ersten beiden Ab-sätze von Anspruch 1 in der ursprünglichen Beschreibung der Fig. 2 auf Seite 6 findet und die Merkmale des dritten und vierten Absatzes im ursprünglichen An-spruch 9 und dem mittleren Teil der ursprünglichen Beschreibungsseite 5 offen-bart sind. Der fünfte und sechste Absatz des Anspruchs ergibt sich aus dem letz-ten Absatz des ursprünglichen Anspruchs 1 und den ersten beiden Absätzen der ursprünglichen Beschreibungsseite 6. Die Merkmale der beiden Spiegelstriche sind ebenfalls in den ersten beiden Absätzen der ursprünglichen Beschreibungs-seite 6 sowie dem seitenübergreifenden letzten Absatz der ursprünglichen Be-schreibungsseite 7 offenbart. Die Ansprüche 2 und 3 sind die angepassten ur-sprünglichen Ansprüche 6 und 7.2. Die Anmeldung betrifft einen Schaltschrank oder ein Rack mit einem Rahmengestell, an dem unterschiedliche separate Sensoreinheiten, die jeweils ein Sensorgehäuse aufweisen, montiert sind.Wie in der Druckschrift D4 (DE 197 10 019 C2) erläutert, sind Schaltschränke mit Überwachungseinrichtungen ausgerüstet, die verschiedene Sensoreinheiten, z. B. für Temperatur, Feuchte, Rauch, Kontrolle der Zugangsberechtigung oder dgl. aufweisen. Für eine effiziente Überwachung des Schaltschrankinnenraumes und darin befindlicher Geräte ist dabei entscheidend, dass die Sensoreinheiten richtig positioniert sind, wobei je nach Einsatzfall unterschiedliche Kriterien bzw. lokale Anordnungen ausschlaggebend sind. Die Montage der Sensoreinheiten ist jedoch häufig mit erheblichem Aufwand verbunden, vgl. geltende Beschreibungsseite 1 bis Seite 2, erster Absatz.Vor diesem Hintergrund liegt der Anmeldung als technisches Problem die Aufgabe zugrunde, eine Sensorvorrichtung der eingangs genannten Art bereit zu stellen, die auf möglichst einfache Weise variable Montagemöglichkeiten bietet, insbeson-dere auch dann, wenn das Trageelement nur schwer zugänglich ist, vgl. geltende Beschreibungsseite 2, zweiter Absatz.Gelöst wird diese Aufgabe durch einen Schaltschrank oder ein Rack mit den Merkmalen des Anspruchs 1.Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass an einem Rahmengestell des Schalt-schranks bzw. Racks unterschiedliche, jeweils ein Sensorgehäuse aufweisende separate Sensoreinheiten montiert sind, die wiederum jeweils einen gleich ausge-bildeten Koppelabschnitt aufweisen, mit dem sie an einem seinerseits an einem Rahmenschenkel des Rahmengestells befestigten Verbindungsstück angebracht sind. Zum Aufschieben der jeweiligen Sensoreinheit auf das zugeordnete Verbin-dungsstück weisen die Koppelabschnitte parallel zueinander verlaufende nutför-mige oder leistenförmige Führungsabschnitte und die Verbindungsstücke parallel zueinander verlaufende, an die nutförmigen oder leistenförmigen Führungsab-schnitte angepasste komplementäre leistenförmige bzw. nutförmige Führungsge-genabschnitte auf. Zudem ist an dem Koppelabschnitt ein noppenartig vorstehen-des, in Draufsicht gerundetes Arretierelement angeordnet, das einen Anschlag für einen einführseitigen Rand des Verbindungsstücks bildet, wobei der Anschlag mit einem mit dem Arretierelement schnappend zusammenwirkenden, an dem Ver-bindungsstück angeordneten Arretiergegenelement in einer aufgeschobenen Po-sition der Sensoreinheit in Wirkverbindung tritt, so dass die Sensoreinheit in der aufgeschobenen Position an dem Verbindungsstück arretiert ist. Die Verbindungs-stücke weisen jeweils einen Montageabschnitt auf, über den sie an einem Rah-menschenkel des Rahmengestells anbringbar sind, wozu der Rahmenschenkel ein Lochraster mit Befestigungslöchern aufweist, so dass die Sensoreinheiten vermittels der Verbindungsstücke an dem Lochraster des Rahmengestells festleg-bar sind. Der Montageabschnitt weist dabei entweder eine Schrauböffnung, durch die eine Verbindungsschraube durchgeführt und in einem der Befestigungslöcher des Rahmenschenkels festgeschraubt werden kann, und ein vorstehendes Fixier-element auf, das in Richtung der Mittellängsachse des Verbindungsstücks in ei-nem Rasterabstand der Befestigungslöcher von der Schrauböffnung beabstandet ist und im montierten Zustand des Verbindungsstücks an dem Rahmenschenkel in das betreffende Befestigungsloch eingreift, oder einen im Querschnitt mehrecki-gen Schnappverbinder mit seitlichen Schnappelementen, wobei die Befesti-gungslöcher des Rahmenschenkels an den Querschnitt des Schnappverbinders angepasst sind.Für den Schaltschrank bzw. das Rack des Anspruchs 1 ist wesentlich, dass mit dem Befestigungssystem, das aus den Verbindungsstücken einerseits, die an dem Rahmengestell des Schaltschranks mittels in ein Lochraster eingreifender Schrau-ben und Fixierelemente bzw. mittels Schnappverbinder befestigt werden, und den separaten Sensoreinheiten mit gleich ausgebildetem Koppelabschnitt andererseits eine einheitliche, einfache Montagemöglichkeit an unterschiedlichen Orten inner-halb des Schaltschrankes bzw. Racks gegeben ist. Die spezielle Ausgestaltung der Koppelabschnitte mit parallel zueinander verlaufenden Führungsabschnitten und einem Arretierelement, das einen Anschlag für den einführseitigen Rand des Ver-bindungsstücks bildet, gestattet es, dass die komplementären Führungsgegenab-schnitte und das Arretiergegenelement des Verbindungsstücks beim Aufschieben der jeweiligen Sensoreinheit auf das zugeordnete Verbindungsstück ineinander-greifen und die Sensoreinheit in der aufgeschobenen Position an dem Verbin-dungsstück arretiert ist. Die Flexibilität der Anbringungsmöglichkeiten kann dadurch gewährleistet werden, dass Verbindungsstücke mit unterschiedlichen Montageabschnitten vorhanden sind, insbesondere indem die Montageabschnitte verschiedener Verbindungsstücke für unterschiedliche Montagearten ausgebildet sind, vgl. geltende Beschreibungsseite 2, vierter und fünfter Absatz.3. Der Schaltschrank bzw. das Rack gemäß Anspruch 1 ist hinsichtlich des nach-gewiesenen Stands der Technik neu (§ 3 PatG) und beruht diesem gegenüber auch auf einer erfinderischen Tätigkeit des zuständigen Fachmanns (§ 4 PatG), der im vorliegenden Fall als berufserfahrener und mit der Konstruktion und Ent-wicklung von Sensoren aufweisenden Schaltschränken betrauter Maschinenbau-ingenieur mit Fachhochschulabschluss zu definieren ist.Insbesondere gibt der vorgelegte Stand der Technik gemäß den Druckschriften D1 bis D5 dem Fachmann keine Anregung hinsichtlich der speziellen Ausgestaltung der Koppelabschnitte und Arretierelemente der Sensoreinheiten sowie der Verbin-dungsstücke in einem Schaltschrank entsprechend der Lehre des Anspruchs 1.Den diesbezüglich nächstkommenden Stand der Technik stellt die Druckschrift D1 dar, die, ausgehend von der Aufgabe, eine Befestigungsvorrichtung für Sensoren so auszubilden, dass sie mit geringem Aufwand für eine Vielzahl von unterschied-lichen Sensoren verwendbar ist und vorhandene Sensoren beliebiger Bauart un-verändert mit der Befestigungsvorrichtung verwendbar sind (vgl. D1, S. 3, ers-ter Abs.), eine Befestigungsvorrichtung (1) vorschlägt, bei der nach Festlegen des zu verwendenden Sensors (11) das an den Sensor angepasste Koppel- und Auf-nahmeelement (3) ausgewählt, die Befestigungsschelle (14) an dem zu überwa-chenden Gegenstand befestigt und anschließend das Koppel- und Aufnahmeele-ment (3) mit seinem Einführungsabschnitt (6) auf den Verbindungsabschnitt (19) der Befestigungsschelle (14) aufgesetzt und so verschoben wird, dass das Rast-element (8) durch die Öffnung (20) hindurchgeschoben wird (vgl. Figuren 1 und 2 mit Beschreibung auf den Seiten 8, dritter Absatz bis Seite 11). Nach vollständi-gem Verschieben tritt die Rastnase (9) aus der Öffnung (20) aus, wodurch eine Verrastung zwischen dem Koppel- und Aufnahmeelement (3) und der Befesti-gungsschelle (14) erfolgt. In den dem Sensor (11) angepassten T-förmigen Auf-nahmeabschnitt (10) des Koppel- und Aufnahmeelements (3) wird dann der Sen-sor (11) eingeführt, hinsichtlich der korrekten Lage feinjustiert und über eine Schraube fixiert (vgl. Seite 10, letzter Absatz und Seite 11). Dies soll es ermögli-chen, Sensoren unterschiedlichster Bauform an Gegenständen zu befestigen, wo-bei bei einem Wechsel des Sensors nicht die gesamte Befestigungsvorrichtung, sondern jeweils nur ein an den Sensor angepasstes Koppel- und Aufnahmeele-ment ausgetauscht werden muss, wohingegen das mit dem Gegenstand verbun-dene Befestigungselement beim Auswechseln des Sensors an dem Gegenstand verbleiben kann, so dass der Austausch des Sensors deutlich vereinfacht wird(vgl. S. 3, dritter Abs.).Mit den Worten des Anspruchs 1 offenbart Druckschrift D1 einen Gegenstand ([…] ist es möglich, Sensoren unterschiedlichster Bauform an Gegenständen, wie beispielsweise Pneumatikzylindern, zu befestigen / vgl. S. 3, 3. Abs.), an dem unterschiedliche separate Sensoreinheiten (Sensor 11 / vgl. Fig. 1, 2 mit Bezugs-zeichenliste), die jeweils ein Sensorgehäuse (Koppel- und Aufnahmeelement 3 / vgl. Fig. 1, 2 mit Bezugszeichenliste) aufweisen, montiert sind, wobei die Sen-soreinheiten (11, 3) jeweils einen gleich ausgebildeten Koppelabschnitt (L-förmige Ausnehmung 5, Einführungsabschnitt 6, Einrastabschnitt 7, Rastelement 8, Rast-nase 9) aufweisen, mit dem die Sensoreinheiten (11, 3) an einem Verbindungs-stück (Befestigungsschelle 14) angebracht sind, das seinerseits an dem Gegen-stand befestigt ist ([…] wobei insbesondere vorhandene Sensoren beliebiger Bau-art unverändert mit der Befestigungsvorrichtung verwendbar sein sollen / vgl. S. 3, 1. Abs.), wobei die Koppelabschnitte (5 - 9) zum Einhängen der jeweiligen Sen-soreinheit (11, 3) auf das zugeordnete Verbindungsstück (14) eine L-förmige Aus-nehmung (5) und die Verbindungsstücke (14) einen an die L-förmige Ausneh-mung (5) angepassten Gegenabschnitt (Verbindungsabschnitt 19, Öffnung 20, Steg 21) aufweisen, und an dem Koppelabschnitt (5) ein Arretierelement (Rast-element 8, Rastnase 9) angeordnet ist, das mit einem mit dem Arretierelement (8, 9) zusammenwirkenden, an dem Verbindungsstück (14) angeordneten Arretierge-genelement (Öffnung 20) in einer aufgeschobenen Position der Sensoreinheit (11, 3) in Wirkverbindung tritt, so dass die Sensoreinheit (11, 3) in der aufgeschobenen Position an dem Verbindungsstück (14) arretiert ist (Nach vollständigem Verschie-ben tritt die Rastnase 9 aus der Öffnung 20 aus, wodurch eine Verrastung zwi-schen dem Koppel- und Aufnahmeelement 3 und der Befestigungsschelle 14 er-folgt / vgl. S. 11, 1. Abs.), wobei die Verbindungsstücke (14) jeweils einen Monta-geabschnitt (obere Schellenhälfte 15, untere Schellenhälfte 16) aufweisen, über den sie an einem Gegenstand anbringbar sind.Somit unterscheidet sich der Gegenstand des Anspruchs 1 insbesondere dadurch von dem der Druckschrift D1,a) dass er sich speziell auf einen Schaltschrank mit einem ein Lochraster mit Befestigungslöchern aufweisenden Rahmengestell bezieht,b) dass die Verbindungsstücke nicht mittels Befestigungsschellen bzw. Spannbändern, sondern über in das Lochraster eingreifende Schrauben und vorstehende Fixierelemente oder über in das Lochraster eingreifende mehreckige Schnappverbinder befestigt sind,c) dass die Koppelabschnitte zum Aufschieben der jeweiligen Sensoreinheit auf das zugeordnete Verbindungsstück parallel zueinander verlaufende nutförmige oder leistenförmige Führungsabschnitte aufweisen,d) dass die Verbindungsstücke parallel zueinander verlaufende, an die nutförmigen oder leistenförmigen Führungsabschnitte angepasste kom-plementäre leistenförmige bzw. nutförmige Führungsgegenabschnitte aufweisen, unde) dass an dem Koppelabschnitt ein noppenartig vorstehendes, in Draufsicht gerundetes Arretierelement angeordnet ist, das einen Anschlag für einen einführseitigen Rand des Verbindungsstücks bildet.Wie in Druckschrift D1 auf S. 1, erster Abs. und S. 3, dritter Abs. ausgeführt, ist die dort beschriebene Sensorvorrichtung grundsätzlich dazu ausgelegt, an einem be-liebigen Gegenstand mittels eines Befestigungselements befestigt zu werden, wo-bei mit der Befestigungsvorrichtung aus Druckschrift D1 Sensoren unterschied-lichster Bauform an Gegenständen befestigt werden können sollen. Dabei weiß der mit der Entwicklung von Schaltschränken betraute Fachmann aufgrund seiner anhand der Druckschriften D4 (vgl. Sp. 2, Zn. 54 - 66) und D5 (vgl. Fig. 1 u. 2, Be-zugszeichen 10, 13a, 25) belegten Fachkenntnisse, dass zur Funktionsüberwa-chung in einem Schaltschrank verschiedenste Sensoren angeordnet sind und dass Schaltschränke üblicherweise ein ein Lochraster mit Befestigungslöchern aufweisendes Rahmengestell aufweisen, an dem Sensoren nicht nur mittels Be-festigungsschellen bzw. Spannbändern, sondern auch über in das Lochraster ein-greifende Schrauben und vorstehende Fixierelemente befestigt werden können. Da der Fachmann aufgrund der Flexibilität der in Druckschrift D1 beschriebenen Befestigungsvorrichtung diese auch bei der ihm aus den Druckschriften D4 und D5 bekannten Anbringung von Sensoren innerhalb von Schaltschränken mittels Schrauben und Fixierelementen berücksichtigt, sind obige Merkmale a) und b) durch die Druckschriften D4 und D5 nahegelegt.Jedoch erhält der Fachmann weder aus diesen Druckschriften, noch aus dem üb-rigen vorgelegten Stand der Technik gemäß den Druckschriften D2 und D3, einen Hinweis bezüglich eines Schaltschranks mit speziell ausgebildeten Sensoreinhei-ten, Koppelabschnitten, Verbindungsstücken und Arretierelementen entsprechend den vorstehend aufgeführten Merkmalen c) bis e).So beschreibt Druckschrift D2, vgl. deren Figur 1, zwar eine Haltevorrichtung (1) für Sensoren, die aus einer Schiene (30) mit einem in Schienenlängsrichtung stu-fenlos verstellbaren Sensorträger (10) besteht, aber im Gegensatz zur Lehre des Anspruchs 1 soll der Sensor gerade nicht mittels eines Arretierelements und eines Anschlags arretiert, sondern beweglich an der Haltevorrichtung angeordnet sein, vgl. den ersten Absatz auf Seite 3. Das Vorsehen eines Arretierelements gemäß obigem Merkmal e) würde somit im Widerspruch zur Lehre der Druckschrift D2 stehen, weswegen Druckschrift D2 dem Fachmann auch keine diesbezügliche Anregung geben kann.Druckschrift D3 offenbart einen Sensorhalter, der sich zur Befestigung mit Hilfe einer Madenschraube in einer T-förmigen Nut verspannen lässt, vgl. deren Abbil-dung 2. Hinweise bezüglich der speziellen Ausgestaltung von Sensoreinheiten, Koppelabschnitten, Verbindungsstücken und Arretierelementen gemäß den vor-stehend genannten Merkmalen c) bis e) gibt diese Druckschrift jedoch nicht.In den Druckschriften D4 und D5 werden lediglich Steuerungseinrichtungen bzw. einzelne Bestandteile von Schaltschränken beschrieben, ohne genauer auf die genaue Gestaltung von Sensoreinheiten und deren Befestigung einzugehen.Somit kann der vorgelegte Stand der Technik den Schaltschrank oder das Rack des Anspruchs 1 weder vorwegnehmen noch nahelegen.Der Gegenstand nach Anspruch 1 ist daher hinsichtlich des nachgewiesenen Stands der Technik neu und wird durch diesen nicht nahegelegt. Er ist somit pa-tentfähig.4. An den Patentanspruch 1 können sich die Unteransprüche 2 und 3 an-schließen, da diese vorteilhafte Weiterbildungen des Gegenstands nach Pa-tentanspruch 1 angeben.5. In der geltenden Beschreibung sind der maßgebliche Stand der Technik, von dem die Erfindung ausgeht, angegeben und der Schaltschrank oder Rack gemäß Anspruch 1 anhand der Ausführungsbeispiele und der Zeichnung ausreichend erläutert.6. Bei dieser Sachlage war der angefochtene Beschluss aufzuheben und das Patent im beantragten Umfang zu erteilen.Dr. Strößner Brandt Metternich Dr. FriedrichCl
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