BUNDESPATENTGERICHT 24 W (pat) 119/00 _______________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung E 34 312/3 Wz BPatG 152 10.99 - 2 - hat der 24. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 15. Mai 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Ströbele sowie des Richters Dr. Schmitt und der Richterin Werner beschlossen: Der Beschluß der Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Pa-tent- und Markenamts vom 23. Juni 2000 wird aufgehoben, soweit der angemeldeten Marke E 34 312/3 Wz wegen des Widerspruchs aus der Marke 2 106 135 die Eintragung versagt worden ist. G r ü n d e Mit Beschluß vom 23. Juni 2000 hat die Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Patent- und Markenamts der angemeldeten Marke wegen des Widerspruchs aus der Marke 2 106 135 die Eintragung versagt. Gegen diese Entscheidung hat die Anmelderin form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt. Im Laufe des Beschwerdeverfahrens hat die Widersprechende den Widerspruch aus der og Marke zurückgenommen. Der angefochtene Beschluß war daher inso-weit aufzuheben. Zu einer Kostenauferlegung (§ 71 Abs 1 und 4 MarkenG) bestand kein Anlaß. Dr. Ströbele Werner Dr. Schmitt Bb
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