BPatG 152 10.99 BUNDESPATENTGERICHT 24 W (pat) 146/03 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … - 2 - betreffend die Marke 399 25 820 hat der 24. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 23. September 2003 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Ströbele, sowie der Richter Prof. Dr. Hacker und Guth beschlossen: Die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Pa-tent- und Markenamts vom 15. Februar 2001 und vom 31. Januar 2003 sind wirkungslos, soweit die teilweise Löschung der angegriffenen Marke aufgrund des Widerspruchs aus der Marke 1 187 688 angeordnet worden ist. Kosten werden weder auferlegt noch erstattet. G r ü n d e Mit Beschluß vom 15. Februar 2001 hat die Markenstelle für Klasse 3 des Deut-schen Patent- und Markenamts die teilweise Löschung der Marke 399 25 820 auf-grund des Widerspruchs aus der Marke 1 187 688 angeordnet. Mit Beschluß vom 31. Januar 2003 wurde die Erinnerung der Markeninhaberin hiergegen zurückge-wiesen. Gegen diese Entscheidung hat die Markeninhaberin form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt. Im Laufe des Beschwerdeverfahrens hat die Widerspre-chende ihren Widerspruch zurückgenommen. Gemäß § 82 Abs 1 Satz 1 MarkenG iVm § 269 Abs 3 S 1 und Abs 4 ZPO ist aus-zusprechen, dass die angefochtenen Beschlüsse wirkungslos sind (vgl BGH Mitt 1998, 264 „Puma“). Dieser Ausspruch erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit - 3 - und in Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes von Amts wegen (vgl dazu BPatGE 43, 96). Von diesem Ausspruch bleibt die noch anhängige Beschwerde der aus der Marke 1 073 036 Widersprechenden unberührt. Zu der von der Inhaberin der angegriffenen Marke beantragten Kostenauferlegung (§ 71 Abs 1 und 4 MarkenG) bestand kein Anlaß. Die Markeninhaberin hat weder Gründe vorgetragen noch sind Gesichtspunkte ersichtlich, die es rechtfertigen würden, aus Billigkeitsgründen von dem Grundsatz, dass jeder Verfahrensbetei-ligte seine Kosten selbst zu tragen hat, abzuweichen. Ströbele Hacker Guth Bb
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