BPatG 15208.05BUNDESPATENTGERICHT24 W (pat) 518/10_______________________(Aktenzeichen)B E S C H L U S SIn der Beschwerdesache…- -2…betreffend die Marke 307 82 269hat der 24. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 10. November 2011 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Werner sowie der Richterin Bayer und des Richters Paetzoldbeschlossen:1. Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 2. Dezember 2009 ist wir-kungslos, soweit die teilweise Löschung der angegriffenen Marke 307 82 269 aufgrund der Widersprüche aus der Ge-meinschaftsmarke 003 011 079 und aus der deutschen Marke 301 33 545 angeordnet worden ist.2. Über den Kostenauferlegungsantrag der Markeninhaberin vom 9. August 2011 zu Lasten der Widersprechenden aus der Gemeinschaftsmarke 003 011 079 „Camoris“ wird mit ei-nem gesonderten Beschluss entschieden werden.- -3G r ü n d e1. Mit Beschluss vom 2. Dezember 2009 hat die Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Patent- und Markenamts die teilweise Löschung der Marke 307 82 269 wegen der Widersprüche aus der Gemeinschaftsmarke 003 011 079 und aus der deutschen Marke 301 33 545 angeordnet. Dagegen hat die Markeninhaberin form-und fristgerecht Beschwerde eingelegt. Im Laufe des Beschwerdeverfahrens ha-ben die Widersprechenden ihre Widersprüche zurückgenommen.Gemäß § 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO ist auszuspre-chen, dass der angefochtene Beschluss hinsichtlich der angeordneten Teillö-schung wirkungslos ist (vgl. BGH Mitt. 1998, 264 "Puma"). Dieser Ausspruch er-folgt aus Gründen der Rechtssicherheit und unter Berücksichtigung des Amtser-mittlungsgrundsatzes von Amts wegen (vgl. BPatGE 43, 96).2. Mit Schriftsatz vom 9. August 2011 hat die Markeninhaberin beantragt, der Widersprechenden aus der Gemeinschaftsmarke 003 011 079 „Camoris“ gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Die Entscheidung über diesen Antrag ist noch nicht entscheidungsreif und wird daher mit gesondertem Beschluss ergehen.Werner Paetzold BayerBb
Full & Egal Universal Law Academy