BPatG 15210.99BUNDESPATENTGERICHTB E S C H L U S SIn der Beschwerdesache…betreffend die Marke 307 76 953hat der 24. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 23. November 2010 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie des Richters Viereck und der Richterin Dr. Mittenberger-Huber24 W (pat) 535/10_______________________(Aktenzeichen)- 2 -beschlossen:Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 11 des Deutschen Pa-tent- und Markenamts vom 12. Mai 2010, mit dem die teilweise Löschung der Marke 307 76 953 aufgrund des Widerspruchs aus der Gemeinschaftsmarke 3 434 008 angeordnet worden ist, ist wirkungslos.G r ü n d eMit Beschluss vom 12. Mai 2010 hat die mit einem Beamten des gehobenen Dienstes besetzte Markenstelle für Klasse 11 des Deutschen Patent- und Mar-kenamts die teilweise Löschung der Marke 307 75 953 angeordnet und den Wi-derspruch aus der Gemeinschaftsmarke 3 434 008 im Übrigen zurückgewiesen.Gegen diese Entscheidung hat die Widersprechende form- und fristgerecht Be-schwerde eingelegt. Die Markeninhaberin hat demgegenüber fristgerecht den Rechtsbehelf der Erinnerung gewählt. Nach einem Hinweis auf § 64 Abs. 6 S. 3 MarkenG hat die Markeninhaberin sodann form- und fristgerecht Beschwerde ein-gelegt.Im Laufe des Beschwerdeverfahrens hat die Widersprechende ihren Widerspruchzurückgenommen. Mit der Rücknahme des Widerspruchs ist die Grundlage des Widerspruchsverfahrens entfallen. Der Beschwerde der Markeninhaberin ist damit ebenfalls die Grundlage entzogen.Gemäß § 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. § 269 Abs. 3 S. 1 und Abs. 4 ZPO ist auszusprechen, dass der angefochtene Beschluss insgesamt wirkungslos ist (vgl. BGH Mitt. 1998, 264 - Puma). Dieser Ausspruch erfolgt aus Gründen der Rechts-- 3 -sicherheit und in Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes von Amts we-gen (vgl. BPatGE 43, 96).Zu einer Kostenauferlegung (§ 71 Abs. 1 und 4 MarkenG) bestand kein Anlass.Dr. Hacker Richter Viereck ist wegen Krankheit verhindert zu unterschreiben.Dr. HackerDr. Mittenberger-HuberBb
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