BPatG 152 08.05 BUNDESPATENTGERICHT 25 W (pat) 112/06 (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … _______________________ - 2 - … betreffend die Marke 396 21 465.7 S 193/04 Lö hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 28. November 2008 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Kliems sowie der Richterin Bayer und des Richters Merzbach beschlossen: Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Markenabteilung 3.4 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 21. Juli 2006 wirkungslos ist, soweit die Löschung der Marke 396 21 465 „Yellow Pages“ angeordnet worden ist. G r ü n d e Mit Beschluss vom 21. Juli 2006 hat die Markenabteilung 3.4 des Deutschen Pa-tent- und Markenamtes die Löschung der eingetragenen Marke 396 21 465 „Yellow Pages“ gem. §§ 50 Abs. 1, 2, 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG angeordnet: Hiergegen hat die Inhaberin der angegriffenen Marke form- und fristgerecht Be-schwerde eingelegt. Im Beschwerdeverfahren hat die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin den Löschungsantrag zurückgenommen. Der angefochtene Beschluss ist demzufolge hinsichtlich der angeordneten Lö-schung wirkungslos, § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO analog (vgl. dazu BGH Mitt. 1998, 264 „Puma“). - 3 - Im Interesse einer eindeutigen Klärung der Rechtslage erfolgte der Ausspruch zur Wirkungslosigkeit der angefochtenen Entscheidung von Amts wegen, zumal das Registerverfahren im wesentlichen vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht wird (vgl. dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., Rdn. 46 zu § 269 ZPO und Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., Rdn. 46 zu § 269 ZPO und Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., Rdn. 57). Zu einer Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen bot der Streitfall keinen Anlass, § 71 Abs. 1 und 4 MarkenG. Kliems Bayer MerzbachNa
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