BPatG 152 10.99 BUNDESPATENTGERICHT 25 W (pat) 121/03 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … - 2 - betreffend die angegriffene Marke 396 42 201 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 7. August 2003 unter Mitwirkung der Richterin Sredl als Vorsitzende sowie des Richters Engels und der Richterin Bayer beschlossen: Es wird festgestellt, daß der Beschluß der Markenstelle für Klas-se 5 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 12. Dezem-ber 2002 wirkungslos ist, soweit die Löschung der angegriffenen Marke aufgrund des Widerspruchs aus der Marke 1 176 206 ange-ordnet worden ist. G r ü n d e Nachdem in einem Erstbeschluß vom 30. November 1998 zunächst der Wider-spruch aus der Marke 1 176 206 zurückgewiesen worden war, hat die Markenstel-le für Klasse 5 des Deutschen Patent- und Markenamts mit dem Erinnerungsbe-schluß vom 12. Dezember 2002 diese Entscheidung aufgehoben, die Verwechs-lungsgefahr zwischen der angegriffenen Marke und der Widerspruchsmarke ge-mäß § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG bejaht und die Löschung der angegriffenen Marke angeordnet. Hiergegen hat die Inhaberin der angegriffenen Marke form- und fristgerecht Be-schwerde eingelegt. Sie hat die Einschränkung des Warenverzeichnisses im We-ge der Teillöschung beantragt. Die Widersprechende hat den Widerspruch aus der og Marke zurückgenommen. - 3 - Der angefochtene Beschluß ist demzufolge hinsichtlich der angeordneten Lö-schung wirkungslos, § 82 Abs 1 S 1 MarkenG in Verbindung mit § 269 Abs 3 S 1 ZPO analog (vgl dazu BGH Mitt 1998, 264 "Puma"). Im Interesse einer eindeutigen Klärung der Rechtslage erfolgte der Ausspruch zur Wirkungslosigkeit der angefochtenen Entscheidung von Amts wegen, zumal das Registerverfahren im wesentlichen vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht wird (vgl dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 56. Aufl, Rdn 46 zu § 269 ZPO und Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl, Rdn 58). Zu einer Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen bot der Streitfall keinen Anlaß, § 71 Abs 1 und 4 MarkenG. Sredl Engels Bayer Pü
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