ECLI:DE:BPatG:2022:160522B25Wpat528.20.0
BUNDESPATENTGERICHT
25 W (pat) 528/20
_______________________
(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung 30 2019 009 701.3
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts
am 16. Mai 2022 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein,
des Richters Dr. Nielsen und der Richterin Fehlhammer beschlossen:
- 2 -
Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 42 des Deutschen Patent-
und Markenamts vom 30. Dezember 2019 wird aufgehoben, soweit
die Anmeldung für die folgenden Waren und Dienstleistungen
zurückgewiesen wurde:
Klasse 9:
Herunterladbare Musik- und Bilddateien; Klingeltöne zum
Herunterladen für Mobiltelefone; Musikdateien zum Herunterladen;
Bilddateien zum Herunterladen;
Klasse 35:
Layoutgestaltung für Werbezwecke;
Klasse 38:
Sammeln und Liefern von Nachrichten und Pressemeldungen im
Rahmen der Dienstleistungen von Presseagenturen;
Klasse 41:
Vermietung von Tonaufnahmen; Digitale Bilddienstleistungen,
nämlich Bearbeitung von Fotografien für Dritte und Dienstleistungen
einer Fotoagentur; Erziehungsberatung; Durchführung von
pädagogischen Prüfungen;
Klasse 42:
Dienstleistungen eines Verpackungsdesigners;
Designdienstleistungen;
Klasse 45:
Registrierung von Domainnamen [juristische Dienstleistung].
- 3 -
GRÜNDE
I.
Das Zeichen
Beverage Analytics
ist am 23. April 2019 zur Eintragung als Wortmarke in das beim Deutschen Patent-
und Markenamt geführte Register für die nachfolgenden Waren und
Dienstleistungen angemeldet worden:
Klasse 09:
Herunterladbare Software in Form einer mobilen Anwendung zum
Abrufen, Speichern, Organisieren, Verwalten, Verfolgen,
Überwachen, Analysieren, Sichern, Authentifizieren und Melden von
Informationen aus Geschäftsanalysen und Daten in den Bereichen
Geschäftstätigkeit, Marketing, Verkaufsförderung, Vertrieb,
Kundendienst, Bereitstellung von Kundeninformationen, Verwaltung
von Kundenkontakten, Vertriebsunterstützung, Verwaltung von
sozialen Medien und Veröffentlichungen, Arbeitnehmereffizienz
sowie Sicherheit und Authentifizierung;
Computeranwendungssoftware für Mobiltelefone und Geräte zur
Verwendung in der Datenbankverwaltung, bei der
Informationssicherung und der elektronischen Datenspeicherung in
den Bereichen Geschäftstätigkeit, Geschäftsanalyse, Marketing,
Verkaufsförderung, Vertrieb, Kundendienst, Bereitstellung von
Kundeninformationen, Verwaltung von Kundenkontakten,
Vertriebsunterstützung, Verwaltung von sozialen Medien und
Veröffentlichungen und Arbeitnehmereffizienz; Computersoftware;
- 4 -
Herunterladbare und nicht herunterladbare
Softwareentwicklungstools für die Erstellung von mobilen
Internetanwendungen, Webanwendungen, Websites und
Kundenschnittstellen [Computersoftware]; Software zur Entwicklung
von Websites; Computersoftware zur Verwendung für das
Kundenbetreuungsmanagement [CRM]; Computersoftware zur
Erstellung von durchsuchbaren Datenbanken mit Informationen und
Daten; Computeranwendungssoftware, die Verkaufs- und
Außendienstmitarbeitern ermöglicht, mittels mobiler Geräte in
Echtzeit Daten zu aktualisieren und zu empfangen, die in
Computerdatenbanken eines Unternehmens gespeichert sind, wobei
volle Telefonieintegration mit den Telefon- und/oder
Softwarefunktionen des mobilen Gerätes besteht; Computersoftware
zur Bereitstellung einer Online-Datenbank im Bereich
Transaktionsverarbeitung zum Hochladen von Transaktionsdaten,
Bereitstellen statistischer Analysen sowie zum Erstellen von
Benachrichtigungen und Berichten; Computersoftware zur
Bereitstellung von integrierten Echtzeitinformationen im Bereich
Geschäftsführung durch Kombination von Informationen aus
verschiedenen Datenbanken und deren Präsentation auf einer leicht
verständlichen Benutzeroberfläche; Herunterladbare Software,
mobile Anwendungen und Cloud-Computing-Software zur
Bereitstellung von Datenanalysen, Geschäftsanalysen,
Unternehmensinformationen und zum Sammeln und Analysieren von
Daten; Computersoftware für web- und mobile Anwendungen zur
Bereitstellung von Datenanalysen, Geschäftsanalysen,
Unternehmensinformationen und zum Sammeln und Analysieren von
Daten; Unternehmenssoftware in Form einer Datenbank zur
Zusammenstellung von Daten, Kundendaten und Kundenkontakten,
um Marketingfachleuten die Planung, Personalisierung, Optimierung
und kundenspezifische Anpassung des Kundenkontakts während der
- 5 -
Vermarktung, des Verkaufs und des Kundendiensts zu ermöglichen;
Herunterladbare Computerprogramme und Computersoftware zum
Abrufen, Verfolgen, Analysieren, Prüfen, Messen und Verwalten von
Daten, Kundendaten und Kundenkontakten; Herunterladbare
Computerprogramme und Computersoftware zum Abrufen,
Verfolgen, Analysieren, Prüfen, Messen und Verwalten von Daten,
Kundendaten und Kundenkontakten im Bereich Marketing, Verkauf
und Kundendienst; Herunterladbare Computerprogramme und
Computersoftware, gespeichert auf Datenträgern, für zum Abrufen,
Verfolgen, Analysieren, Prüfen, Messen und Verwalten von Daten in
Computernetzen und dem Internet im Bereich Marketing, Verkauf
und Kundendienst; Computeranwendungssoftware für Mobiltelefone,
tragbare Medienabspielgeräte, Taschencomputer zur Bereitstellung
von Datenanalysen, Geschäftsanalysen, Geschäftsinformationen
und zur Sammlung und Analyse von Daten; Herunterladbare
Computersoftware und auf Datenträgern gespeicherte
Computersoftware zum Durchsuchen, Anzeigen, Bearbeiten,
Messen und Ausgeben von Daten in Computernetzen, im Internet
und auf mobilen Endgeräten und Geräten im Bereich Marketing,
Vertrieb, Dienstleistungen, Geschäftsanalysen, Datenanalysen und
Business Intelligence; Herunterladbare Software zur Generierung
einbettbarer Codes für Websites zur Generierung,
kundenspezifischen Anpassung, Verteilung, Terminierung,
Verfolgung, Analyse, Prüfung, Messung und Verwaltung von Online-
Inhalten auf Nutzerwebsites, auf Websites sozialer Medien sowie in
anderen Online-Foren; Computersoftware für die Entwicklung,
Installation und Verwaltung von Computersystemen und
Anwendungen; Computerbetriebsprogramme [gespeichert]; Spiel-
Programme für Computer; Herunterladbare Computersoftware zum
Scannen, Anzeigen, Verarbeiten und Ausgeben von Multimediadaten
in Computernetzwerken wie dem Internet und auf mobilen
- 6 -
Endgeräten; Mit Informationen versehene maschinell lesbare
Datenträger aller Art; Ton- und Bildaufzeichnungsträger
[ausgenommen unbelichtete Filme]; Auf Datenträgern
aufgezeichnete Daten- und Informationssammlungen
[herunterladbar]; Herunterladbare elektronische Veröffentlichungen
in Form von Zeitungen, Rundschreiben, Zeitschriften, Büchern,
Magazinen, Druckschriften, Broschüren, Handbüchern,
Informationshandzetteln und Informationsblättern in den Bereichen
Geschäftstätigkeit, Marketing, Werbung, Markenentwicklung,
Vertrieb, Kundendienst, Cloud-Computing, Datenanalyse,
Bereitstellung von Kundeninformationen, Verwaltung von
Kundenkontakten und Arbeitnehmereffizienz; Schnittstellen für
Computer und mobile Geräte; Herunterladbare Musik- und
Bilddateien; Klingeltöne zum Herunterladen für Mobiltelefone;
Elektrische Anlagen für die Fernsteuerung industrieller
Arbeitsvorgänge; Herunterladbare Computersoftware zur
Generierung einbettbarer Codes für Websites zur Generierung,
kundenspezifischen Anpassung, Nutzung, Terminierung, Verfolgung,
Analyse und Verwaltung von Online-Inhalten auf Nutzerwebsites, auf
Websites sozialer Median sowie in anderen Online-Foren und zur
Analyse, Überwachung und Verwaltung der Effizienz des
Markeneinsatzes Dritter; Herunterladbare Software für die Erstellung
und Verteilung von kundenspezifischen interaktiven Inhalten in
sozialen Profilen; Software; Computerhardware; Mit Programmen
bespielte maschinenlesbare Datenträger; Sonstige Datenträger;
Elektronische Publikationen [herunterladbar]; Musikdateien zum
Herunterladen; Bilddateien zum Herunterladen;
- 7 -
Klasse 35:
Planung der Unternehmensstrategie und Analyse von
Marketingdaten für Unternehmen, einschließlich für Websites und
mobile Sites; Dienstleistungen im Bereich der Kundenbindung für
Geschäfts-, Verkaufsförderungs- und Werbezwecke; Marketing für
Dritte; Entwicklung von Marketinginhalten; Medienplatzierung, -
strategie und -verwaltung; Beratung in Bezug auf Strategien für
soziale Medien; Verwaltung der Community der sozialen Median;
Unternehmensberatung für Dritte in Bezug auf Kundenbindung und
Kundenkontakte über das Internet und andere Medien; Unterstützung
und Beratung in Bezug auf Geschäftsführung,
Unternehmensplanung, Unternehmensanalyse,
Unternehmensorganisation, Geschäftsbetrieb, Werbung, Marketing,
Absatz und Unternehmensdienstleistungen einschließlich
Kundendienst; Zusammenstellung und Systematisierung von Daten,
Statistiken und Informationen in Computerdatenbanken;
Zusammenstellung und Systematisierung von Daten und
Informationen in Computerdatenbanken im Bereich Marketing,
Verkauf und Kundendienst; Büroarbeiten; Verwaltung und
Indexierung von Informationen, Websites und sonstigen
Informationsquellen für geschäftliche Zwecke; Zusammenstellung
von Bild-, Audio- und anderen Daten in Computerdatenbanken für
geschäftliche Zwecke; Bereitstellung einer durchsuchbaren Online-
Datenbank mit Informationen zu Vertrieb, Kundendienst und
Marketing; Überwachung von sozialen Websites, Internet-Postings,
Webinhalten und Online-Inhalten für Dritte für Unternehmens- und
Marketingdienstleistungen; Werbung; Fernsehwerbung; Online-
Werbung in Datennetzen; Rundfunkwerbung; Versandwerbung;
Plakatanschlagwerbung; Printwerbung; Werbungsdienstleistungen in
Internet; Verbreitung von Werbeanzeigen; Direktversandwerbung;
Werbung über Mobilfunknetze; Werbung durch Handy-TV; Werbung
- 8 -
im Internet für Dritte; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Planung
und Gestaltung von Werbemaßnahmen; Präsentation von Firmen im
Internet und in anderen Medien zu Verkaufsförderungszwecken;
Verteilung von Warenproben zu Werbezwecken; Verkaufsförderung
[Sales Promotion] für Dritte, Öffentlichkeitsarbeit; Marktforschung in
digitalen Netzen [Webvertising]; Telemarketing; Marktanalysen und -
forschung; Dienstleistungen einer PR-Agentur, einschließlich
Öffentlichkeitsarbeit; Erteilung von Auskünften in Handels- und
Geschäftsangelegenheiten; Verfassen von Werbetexten;
Aktualisierung von Werbematerial; Vermietung von Werbezeit in
Kommunikations-Medien; Herausgabe von Werbetexten; Gestaltung
von Reklamesäulen; Vermietung von Werbematerial; Produktion von
Werbefilmen; Meinungsforschung; Sammeln und Zusammenstellen
von themenbezogenen Presseartikeln; Marketing; Marktforschung;
Vermietung von Internetwerbeflächen; Layoutgestaltung für
Werbezwecke; Durchführung von Werbeveranstaltungen;
Dienstleistungen einer Multimediaagentur [Werbung];
Dienstleistungen einer Merchandising-Agentur, wie etwa Werbung,
Absatzforschung und Marktstudien und -analyse; Durchführung von
Auktionen und Versteigerungen auch im Internet; Organisation und
Durchführung von Ausstellungen und Messen für gewerbliche
[geschäftliche], Handels- und Werbezwecke; Beratung in Fragen der
Geschäftsführung und Unternehmensorganisation, insbesondere
Entwicklung von Unternehmenskonzepten; Beratung in Fragen des
Personalwesens; Outsourcing-Dienste; Erstellung von
Geschäftsgutachten; Anbahnung von Geschäfts- und
Wirtschaftskontakten über das Internet und so weiter; Vermittlung
von Verträgen für Dritte über die Erbringung von Dienstleistungen;
Vermittlung von Verträgen für Dritte, über den An- und Verkauf von
Waren; Lieferservice für Dritte; Verbraucherberatung in Bezug auf
Produkte und Reklamationsabwicklung [Büroarbeiten] durch eine
- 9 -
Service-Hotline für Verbraucher, insbesondere für Internet-Nutzer
[Call-Center-Dienstleistungen]; Durchführung von Recherchen für
Dritte in Computerdateien, in Datenbanken, im Internet und in
Computernetzen in Bezug auf Geschäftsangelegenheiten und
Waren- und Dienstleistungsangebote; Pflege und Zusammenstellung
von Daten und Informationen in Computerdatenbanken;
Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken;
Dateienverwaltung mittels Computer; Erstellen von Statistiken;
Büroarbeiten für das Verwalten und das Indexieren von Daten und
Informationen; Büroarbeiten für die Indexerstellung in Bezug auf
Informationen, Websites und andere Informationsquellen;
Zusammenstellung von Daten, insbesondere Bild-, Audio-, Video-
und anderen Daten in Computerdatenbanken; Optimierung von
Online-Websites für Dritte für Vermarktungszwecke; Recherchen in
Bezug auf Markeneinsatz und Online-Kommunikation, nämlich
Überwachung und Analyse von Verbrauchermeinungen,
Verbrauchergewohnheiten und der Bekanntheit bestimmter Marken
unter den Verbrauchern; Betriebswirtschaftliche
Markenevaluierungsdienste; Organisation und Durchführung von
Handelsmessen in den Bereichen Geschäftstätigkeit, Marketing,
Werbung, Markenentwicklung, Vertrieb, Kundendienst, Cloud-
Computing, Datenanalyse, Bereitstellung von Kundeninformationen,
Verwaltung von Kundenkontakten und Arbeitnehmereffizienz;
Unternehmensberatung im Bereich Unternehmensanalyse;
Werbung; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter
mittels der Ausgabe von Handelsmarken; Analysen in Bezug auf die
Geschäftsführung oder betriebswirtschaftliche Beratung;
Marktforschung und -analysen; Gewerblicher Verkauf
[diesbezügliche Bereitstellung von Informationen]; Archivierung von
Dokumenten oder Magnetbändern; Zusammenstellung von Daten in
Computerdatenbanken; Überwachung von Websites sozialer
- 10 -
Netzwerke und von Online-Inhalten für Dritte, nämlich Überwachung
und Analyse von Verbrauchermeinungen, Verbrauchergewohnheiten
und der Bekanntheit bestimmter Marken unter den Verbrauchern;
Überwachung von sozialen Websites und Online-Inhalten für Dritte,
nämlich Überwachung und Analyse von Verbrauchermeinungen,
Verbrauchergewohnheiten und der Bekanntheit bestimmter Marken
unter den Verbrauchern;
Klasse 38:
Computerkommunikationsdienstleistungen, nämlich Bereitstellung
von Online-Einrichtungen zur Echtzeit-Interaktion mit anderen
Computerbenutzern in Bezug auf Themen von allgemeinem
Interesse; Bereitstellung von Online-Foren zur Übermittlung von
Nachrichten zwischen Computernutzern in Bezug auf Themen von
allgemeinem Interesse; Ermöglichung des Zugangs zu
Computernetzen zur Echtzeit-Interaktion mit anderen
Computerbenutzern in Bezug auf Themen von allgemeinem
Interesse; Bereitstellung von Internet-Chatrooms für soziale
Netzwerke; Kommunikationsdienstleistungen, nämlich Übertragung
von Sprache, Ton, visuellen Bildern und Daten über
Telekommunikationsnetze, drahtlose Kommunikationsnetze, das
Internet, Informationsdienstleistungsnetze und Datennetze;
Elektronische Nachrichtenübermittlungsdienste; Elektronischer
Austausch von Daten; E-Mail- und Nachrichtenübermittlungsdienste;
Elektronische Übermittlung von Daten, Bildern, Nachrichten,
Dokumenten und Post; Unmittelbare elektronische
Nachrichtenübermittlung; Telekommunikationsdienstleistungen zum
Senden und Empfangen von Nachrichten; Peer-to-Peer-
Netzcomputerdienste, nämlich elektronische Übertragung von Audio-
, Video- und anderen Daten und Dokumenten zwischen Computern;
Bereitstellung eines Online-Diskussionsforums zum Thema
- 11 -
Geschäftsanalysen, Marketing, Vertrieb, Service und Strategie;
Bereitstellen von Internet-Chatrooms; Bereitstellung von
elektronischen Online-Mailboxen zur Übertragung von Nachrichten
zwischen Computernutzern in Bezug auf Geschäftsanalysen,
Vertrieb, Service und Strategie; Bereitstellen von Internet-
Chatrooms; Telekommunikation, insbesondere Mobiltelefondienste,
Telefondienste, Telefaxdienste, Funkdienste, Pagingdienste,
Telexdienste, Telegrammdienste, E-Mail-Datendienste;
Telekommunikationsdienste über ein Telekommunikationsnetz,
insbesondere ein Mobilfunknetz oder ein satellitengestütztes
Telekommunikationsnetz; Mobiltelefondienste; Mobile
Telekommunikationsdienste, soweit in Klasse 38 enthalten;
Rundfunk- und Fernsehübertragung und Ausstrahlung; Ausstrahlung
von Handy-Fernsehsendungen; Videokonferenzdienstleistungen;
Sammeln und Liefern von Nachrichten und Pressemeldungen im
Rahmen der Dienstleistungen von Presseagenturen; Elektronische
Nachrichtenübermittlung; Weiterleiten von Nachrichten aller Art an
Internet-Adressen [Web-Messaging]; Nachrichten- und
Bildübermittlung mittels Computer; Elektronische Übertragung von
Daten, Nachrichten, Bildern, Dokumenten und Informationen
betreffend Themen von allgemeinem Interesse; Drahtlose
Telekommunikation durch elektronische Übertragung von Daten,
Tönen, Mitteilungen, Bildern, Informationen und Dokumenten über
das Internet; Bereitstellung des Zugriffs auf Online-
Computerdatenbanken; Bereitstellen des Zugriffs auf elektronische
Veröffentlichungen im Internet; Bereitstellung des Zugriffs auf
Informationen im Internet sowie im mobilen Internet, insbesondere zu
herunterladbaren Dateien, nämlich zu Ton-, Bild-, Musik- und
Videoaufzeichnungen, alle vorgenannten Dateien insbesondere zum
Herunterladen für Mobiltelefone und sonstige mobile Endgeräte;
Übertragung von datenbankgespeicherten Informationen, nämlich
- 12 -
mittels interaktiv kommunizierender Computersysteme und/oder
durch Bereitstellen des Zugriffs auf Informationen im Internet [soweit
in Klasse 38 enthalten]; Telekommunikationsdienste über das
Internet, Intranet und Extranet; Verschaffung des Zugriffs zu
Datenbanken; Bereitstellung des Zugangs zu einem weltweiten
Datennetz; Bereitstellen des Zugriffs auf Daten in
Computernetzwerken, nämlich auf Informationen, Texte,
Zeichnungen und Bilder über Waren und Dienstleistungen;
Bereitstellung des Zugriffs auf Daten im Internet sowie im mobilen
Internet, nämlich auf Informationen und Nachrichten in Ton und Bild;
Bereitstellung des Zugriffs auf Software in Datennetzen für
Internetzugänge; Bereitstellung des Zugriffs auf Informationen zur
Unterhaltung in Computernetzwerken; Bereitstellung von
Diskussionsforen [Internet-Chatrooms] für soziale Netzwerke,
elektronischer Austausch von Nachrichten und sonstigen
Informationen mittels Chatlines, Bereitstellen von Chat-Möglichkeiten
und Internetforen; Telekommunikation mittels Plattformen und
Portalen im Internet; Bereitstellen von Telekommunikationskanälen
für Teleshopping-Dienste; Elektronische Nachrichtenübermittlung;
Übertragung von Informationen und Daten über Computernetze und
das Internet; Vermietung von Zugriffszeit zu Computerdatenbanken;
Vermietung von Zugriffszeiten auf Internetspiele; Leasing und
Vermietung von Zugangszeiten zu Computerdatenbanken;
- 13 -
Klasse 41:
Ausbildung und Unterricht im Geschäftsbereich; Geschäftliche
Bildungs- und Schulungsdienstleistungen im Bereich Marketing,
Vertrieb und Service; Veröffentlichung und Herausgabe von
Druckereierzeugnissen, Büchern, Zeitungen und/oder Zeitschriften
[ausgenommen für Werbezwecke]; Veröffentlichung von Zeitungen,
Zeitschriften und Büchern sowie von gedrucktem Lehr- und
Informationsmaterial [ausgenommen für Werbezwecke], in
elektronischer Form und/oder im Internet; Desktop-Publishing
[Erstellen von Publikationen mit dem Computer]; Herausgabe von
Texten, ausgenommen Werbetexte; Vermietung von
Druckerzeugnissen; Online-Publikation von Druckereierzeugnissen
[ausgenommen für Werbezwecke]; Redaktionelle Betreuung von
[mobilen] Internetauftritten; Vermietung von Tonaufnahmen; Digitale
Bilddienstleistungen, nämlich Bearbeitung von Fotografien für Dritte
und Dienstleistungen einer Fotoagentur; Produktion von Fernseh-,
Handy-TV- und Rundfunkprogrammen; Filmproduktion,
ausgenommen Werbefilmproduktion; Durchführung von
Unterhaltungsveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Live-Kultur-
und Sportveranstaltungen, Schulungsveranstaltungen, einschließlich
in Verbindung mit Anwendungen für das Einstellen von Bildern, Links,
Videos, Text und anderen Markeninhalten, zum Abrufen, Sortieren,
Filtern und Moderieren von nutzergenerierten Inhalten und Online-
Mitteilungen, zum Verwalten von Markeninhalten auf Websites
sozialer Medien und in sozialen Netzen sowie zur Analyse, Abfrage
und Verwaltung der Effizienz des Markeneinsatzes; Betrieb eines
Klubs; Coaching; Fernunterricht; Aus- und Fortbildungs- sowie
Erziehungsberatung; Durchführung von pädagogischen Prüfungen;
Praktische Ausbildung; Berufliche Umschulungen; Planung und
Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen, Konzerten und
Symposien, Seminaren, Trainingskursen, Lehr- und
- 14 -
Vortragsveranstaltungen [für kulturelle oder Bildungszwecke];
Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle Zwecke;
Veranstaltung von Unterhaltungsshows; Online angebotene Spiele-
Dienstleistungen [von einem Computernetzwerk]; Durchführung von
Spielen [zu Unterhaltungszwecken] im Internet, auch im mobilen
Internet; Unterhaltung in der Form von Auskunft über
Unterhaltungsdienstleistungen über Computernetzwerke;
Klasse 42:
Entwicklung von Computersoftware auf dem Gebiet der mobilen
Anwendungen; Ermöglichung der zeitweiligen Nutzung von nicht
herunterladbaren Online-Softwareentwicklungstools; Technische
Beratung im Bereich Verwaltung von Computerdaten und Analyse
von Computerdaten; Analyse von technischen Daten;
Datenautomatisierung und -erfassung unter Verwendung eigener
Software zur Auswertung, Analyse und Erfassung von Daten in den
Bereichen Geschäftstätigkeit, Marketing, Werbung,
Markenentwicklung, Vertrieb, Kundendienst, Cloud-Computing,
Datenanalyse, Bereitstellung von Kundeninformationen, Verwaltung
von Kundenkontakten, Arbeitnehmereffizienz sowie Sicherheit und
Authentifizierung; Software as a Service [SaaS] mit Software zur
Bereitstellung von Datenanalysen, Geschäftsanalysen,
Geschäftsinformationen und zur Sammlung und Analyse von Daten
in den Bereichen Geschäftstätigkeit, Marketing, Werbung,
Markenentwicklung, Vertrieb; Kundendienst, Cloud-Computing,
Bereitstellung von Kundeninformationen; Verwaltung von
Kundenkontakten und Arbeitnehmereffizienz; Platform as a Service
[PaaS]-Software in Form einer Datenbank zur Zusammenstellung
von Daten, Kundendaten und Kundenkontakten, um
Marketingfachleuten die Planung, Personalisierung, Optimierung und
kundenspezifische Anpassung des Kundenkontakts während der
- 15 -
Vermarktung, des Verkaufs und des Kundendiensts zu ermöglichen;
Platform as a Service [PaaS] mit Computersoftwareplattformen zum
Abrufen, Verfolgen, Analysieren, Prüfen, Messen und Verwalten von
Daten, Kundendaten und Kundenkontakten in den Bereichen
Geschäftstätigkeit, Marketing, Werbung, Markenentwicklung,
Vertrieb, Kundendienst, Cloud-Computing, Bereitstellung von
Kundeninformationen, Verwaltung von Kundenkontakten,
Arbeitnehmereffizienz sowie Sicherheit und Authentifizierung;
Platform as a Service [PaaS] mit Computersoftwareplattformen, die
Marketingfachleuten die Planung, Personalisierung, Optimierung,
Überwachung, Analyse und Messung des Kundenkontakts über
sämtliche Kanäle und Geräte ermöglichen; Platform as a Service
[PaaS] mit Computersoftwareplattformen, die Marketingfachleuten
die Planung, Personalisierung, Optimierung, Überwachung, Analyse
und Messung des Kundenkontakts über soziale Medien,
Kundenkontaktverwaltungssysteme, Ladenkassensysteme,
Webanalyse, Web-Posts, E-Mails und mobile Geräte ermöglichen;
Vermietung von Computersoftware, von Webservern;
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen; Forschung
und Entwicklung auf dem Gebiet des Entwurfs und der Entwicklung
von Computerhardware und -software; Dienstleistungen eines Cloud-
Hosting-Providers und Dienstleistungen eines Application-Service-
Providers [ASP]; Hosting von Computersoftwareanwendungen und
Websites für Dritte; Branchenbezogene Analyse und Forschung auf
dem Gebiet der Entwicklung von Computersoftware und Software für
mobile Anwendungen; Entwurf und Entwicklung von
Computerhardware und -software: Computersoftwareberatung;
Design und Analyse von Computersystemen; Entwurf und Analyse
von Computersystemen zum Posten von Bildern, Links, Videos, Text
und sonstigen Markeninhalten; Entwurf und Analyse von
Computersystemen zum Abrufen, Sortieren, Filtern und Moderieren
- 16 -
von nutzergenerierten lnhalten und Online-Mitteilungen; Entwurf und
Analyse von Computersystemen zur Verwaltung von Markeninhalten
auf Websites sozialer Medien und in sozialen Netzen; Entwurf und
Analyse von Computersystemen zur Analyse, Abfrage und
Verwaltung der Effizienz des Markeneinsatzes; Gestaltung und
Unterhalt von Websites für Dritte; Übertragung von Daten oder
Dokumenten von physikalischen auf elektronische Datenträger;
Wartung von Computersoftware; Überwachung von
Computersystemen durch Fernzugriff zur Gewährleistung der
ordnungsgemäßen Funktion; Bereitstellung von Suchmaschinen für
das Internet; Entwurf von Websites und mobilen Anwendungen;
Technische Forschung im Bereich des Entwurfs und der Entwicklung
von Computern und Computersoftwaresystemen zur Verwendung im
Zusammenhang mit automatisierten Geschäftsvorgängen, Tools für
die Geschäftsfeldentwicklung sowie Geschäfts- und Datenanalysen;
Beratung zur Gestaltung von Webseiten; Beratung im Bereich
Entwurf und Entwicklung von Computern; Digitalisierung von
Dokumenten; Kopieren von Computerprogrammen; Beratung im
Bereich Informationstechnologie; Installieren von
Computerprogrammen; Ermöglichung der zeitweiligen Nutzung von
nicht herunterladbarer Online-Software zur Generierung einbettbarer
Codes für Websites für die Zwecke der Erstellung,
kundenspezifischen Anpassung, Nutzung, Terminierung, Verfolgung,
Analyse und Verwaltung von Online-Inhalten auf Benutzerwebsites,
auf Websites sozialer Medien sowie in anderen Online-Foren und zur
Analyse, Überwachung und Verwaltung der Effizienz des
Markeneinsatzes Dritter; Ermöglichung der zeitweiligen Nutzung von
nicht herunterladbarer Online-Software für die Erstellung und
Anwendung von kundenspezifischen interaktiven Inhalten in sozialen
Profilen; Dienstleistungen eines Verpackungsdesigners; Erstellung
von Durchführbarkeitsstudien für technische Projekt auf dem Gebiet
- 17 -
des Entwurfs und der Entwicklung von Computerhardware und -
software; Qualitätsprüfung; Computerüberwachungsdienst, der die
Leistung von Anwendungssoftware verfolgt, die Software regelmäßig
pflegt und Berichte und Warnungen bezüglich einer solchen Leistung
bereitstellt; Wiederherstellung von Computerdaten; Recherche- und
Entwicklungsdienste bzgl. neuer Produkte für Dritte; Server-Hosting;
Ermöglichung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer
Software zur Überwachung von Websites sozialer Netzwerke und
von Online-Inhalten für Dritte für die Zwecke der Überwachung,
Analyse, Überprüfung und Meldung von Markeninhalten auf
Websites sozialer Medien und in sozialen Netzen sowie der Effizienz
des Online-Markeneinsatzes; Hosting von
Computersoftwareanwendungen für Dritte; Bereitstellung von Online-
Computerprogrammen; Vermietung oder Leasing von Speicherplatz
auf Servern für das Internet; Entwurf von Computersoftware;
Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung oder Pflege von
Computersoftware; Vermietung von Datenverarbeitungsgeräten;
Bereitstellung von Computerprogrammen; Designdienstleistungen;
Entwurf von Maschinen, Apparaten, Instrumenten [einschließlich
deren Teile] oder von aus solchen Maschinen, Apparaten und
Instrumenten bestehenden Systemen; Technische Beratung in
Bezug auf die Leistung, den Betrieb etc. von Computern, von
Automobilen sowie von anderen Maschinen, die hohe Anforderungen
an die Fachkenntnisse, die Fähigkeiten oder die Erfahrung der
Bediener stellen, wenn die erforderliche Präzision des Betriebs
erreicht werden soll; Prüfung oder Forschung in Bezug auf
Maschinen, Apparate und Instrumente; Data-Warehousing-Dienste
[elektronische Datenspeicherung]; Beratung auf dem Gebiet der
Computersicherheit und Sicherheitsdienstleistungen, speziell
Überwachung der Datensicherheit;
- 18 -
Klasse 45:
Online-Bereitstellung von Dienstleistungen sozialer Netze in Bezug
auf Unternehmen und Einzelpersonen über ein weltweites
Kommunikationsnetz; Online-Dienstleistungen zum Knüpfen sozialer
Kontakte; Online-Dienste sozialer Netze im Bereich
Geschäftsanalysen, Vertrieb und Service; Lizenzierung von
Computersystemen und -software; Beratung auf dem Gebiet der
Sicherheit und Sicherheitsdienstleistungen, speziell Überwachung
von Marken; Online-Dienstleistungen von sozialen Netzen für Dritte;
Registrierung von Domainnamen [juristische Dienstleistung];
Beratung auf dem Gebiet der Sicherheit.
Mit Beschluss vom 30. Dezember 2019 hat die Markenstelle für Klasse 42 des
Deutschen Patent- und Markenamts die Anmeldung durch einen Beamten des
gehobenen Dienstes wegen fehlender Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr.
1 MarkenG zurückgewiesen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass sich die
angemeldete Wortkombination aus den zwei einfachen englischen Wörtern
„beverage“ für „Getränk“ und „analytics“ für „Analysen“ zusammensetze. Da
Getränkeanalysen oft mit elektrischen oder elektronischen Geräten durchgeführt
würden, die mit einer Programmierung arbeiteten, beschreibe die beanspruchte
Bezeichnung die Waren der Klasse 9 im Hinblick auf ihren Zweck und ihre Funktion.
Insbesondere könnten auch Apps für Smartphones als Analysegeräte verwendet
werden. In gleicher Weise könnten sich die angemeldeten Dienstleistungen der
Klassen 35, 38, 41, 42 und 45 gezielt auf Getränkeanalysen beziehen. So könne
die Analyse von Getränken Gegenstand der Unternehmensstrategie sein. Im
Übrigen könnten auch vermeintlich vergleichbare Voreintragungen zu keiner
anderen Beurteilung führen.
Hiergegen wendet sich die Anmelderin mit ihrer Beschwerde. Sie ist der Ansicht,
dass auch jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreiche, um das
Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft zu überwinden. Bei der
- 19 -
Beurteilung der Unterscheidungskraft sei ein großzügiger Maßstab anzulegen.
Insoweit dürfe es auch nicht vorrangig auf die (vermeintlich fehlende)
Unterscheidungskraft der einzelnen Markenbestandteile ankommen. Es sei
vielmehr ausschlaggebend, ob der angesprochene Verkehr den
zusammengesetzten Begriff „Beverage Analytics“ als Herkunftshinweis
wahrnehme. Die Wortkombination sei jedoch sowohl in der deutschen als auch in
der englischen Sprache unbekannt. Schon deswegen sei eine unmittelbare
Zuordnung zu irgendwelchen Waren und Dienstleistungen nicht möglich. Das
Anmeldezeichen diene im normalen Sprachgebrauch daher nicht dazu, die
beanspruchten Waren und Dienstleistungen unmittelbar oder im Wege eines
Hinweises auf eines ihrer wesentlichen Merkmale zu beschreiben. Zudem sei der
englische Begriff „analytics“ nicht mit dem Wort „Analyse“, sondern mit „Analytik“ in
die deutsche Sprache zu übersetzen. Darunter werde die Durchführung einer
systematischen Untersuchung eines Sachverhaltes oder eines Gegenstandes
verstanden. Es handele sich um einen in der Mathematik, Philosophie, Psychologie,
Chemie und Astronomie, jedoch nicht in der Informationstechnologie
gebräuchlichen Fachbegriff. Folglich werde der Verkehr in der angemeldeten
Bezeichnung keine Beschreibung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen
erkennen. Die Markenstelle habe zudem nicht berücksichtigt, dass zahlreiche
Marken im Register eingetragen worden seien, die mit dem
beschwerdegegenständlichen Zeichen vergleichbar seien. Unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Gleichbehandlung, des Gebots des rechtmäßigen Handelns
der Verwaltung sowie unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung
könne die Eintragung daher nicht verweigert werden. Zudem sei der angesprochene
Verkehr durch die genannten Voreintragungen an die Verwendung von
vergleichbaren Zeichen als Herkunftshinweis gewöhnt. Darüber hinaus genüge der
angegriffene Beschluss der Markenstelle für Klasse 42 nicht den allgemein
anerkannten Prüfungsmaßstäben. Insbesondere könne die Anmeldung einer Marke
nur dann für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen mit einer
gleichlautenden Begründung zurückgewiesen werden, wenn zwischen diesen
Waren und Dienstleistungen eine ausreichende Homogenität bestehe. Dieser
- 20 -
Anforderung entspreche die pauschale Unterstellung der Markenstelle, dass das
Zeichen „Beverage Analytics“ wegen eines Verkehrsverständnisses im Sinne von
„Getränkeanalyse“ für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen
beschreibend sei, erkennbar nicht. Insbesondere zähle die Markenstelle in der
Begründung des Beschlusses lediglich einige Waren und Dienstleistungen
beispielhaft auf, ohne die Frage der Unterscheidungskraft auch für die weiteren mit
der Anmeldung beanspruchten Produkte zu überprüfen.
Der Senat hat die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 23. Juli 2021 darauf
hingewiesen, dass das Deutsche Patent- und Markenamt die Markenanmeldung für
die meisten beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen zu Recht
zurückgewiesen habe. Insoweit sei der Beschluss der Markenstelle für Klasse 43
zumindest im Ergebnis nicht zu beanstanden. Lediglich in Verbindung mit den
beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen, die in keinem
Zusammenhang mit der Datenanalyse stünden bzw. nicht spezifisch für die
Branchen der Gastronomie oder der Getränkeindustrie bestimmt seien, könne die
angemeldete Bezeichnung schutzfähig sein. Die Beschwerdeführerin hat daraufhin
ihre Beschwerde mit Schriftsatz vom 27. Oktober 2021 teilweise zurückgenommen.
Sie beantragt sinngemäß,
den Beschluss der Markenstelle für Klasse 42 des Deutschen Patent-
und Markenamts vom 30. Dezember 2019 aufzuheben, soweit die
Anmeldung für die folgenden Waren und Dienstleistungen
zurückgewiesen wurde:
Klasse 9:
Herunterladbare Musik- und Bilddateien; Klingeltöne zum
Herunterladen für Mobiltelefone; Musikdateien zum Herunterladen;
Bilddateien zum Herunterladen;
- 21 -
Klasse 35:
Layoutgestaltung für Werbezwecke;
Klasse 38:
Sammeln und Liefern von Nachrichten und Pressemeldungen im
Rahmen der Dienstleistungen von Presseagenturen;
Klasse 41:
Vermietung von Tonaufnahmen; Digitale Bilddienstleistungen,
nämlich Bearbeitung von Fotografien für Dritte und Dienstleistungen
einer Fotoagentur; Erziehungsberatung; Durchführung von
pädagogischen Prüfungen;
Klasse 42:
Dienstleistungen eines Verpackungsdesigners;
Designdienstleistungen;
Klasse 45:
Registrierung von Domainnamen [juristische Dienstleistung].
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den angegriffenen Beschluss der
Markenstelle für Klasse 42 vom 30. Dezember 2019, die Schriftsätze der
Beschwerdeführerin, den schriftlichen Hinweis des Senats vom 23. Juli 2021
einschließlich der beigefügten Rechercheunterlagen und den übrigen Akteninhalt
Bezug genommen.
II.
Die gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 i. V. m. § 66 Abs. 1 Satz 1 MarkenG statthafte und
auch im Übrigen zulässige Beschwerde hat im zuletzt
- 22 -
beschwerdegegenständlichen Umfang auch in der Sache Erfolg. Der Eintragung
der Wortfolge „Beverage Analytics“ als Marke für die nach der teilweisen
Rücknahme der Beschwerde noch beschwerdegegenständlichen Waren der Klasse
9 und Dienstleistungen der Klassen 35, 38, 41, 42 und 45 stehen keine
Schutzhindernisse entgegen. Insoweit fehlt dem Anmeldezeichen weder jegliche
Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, noch stellt es eine
freihaltebedürftige beschreibende Angabe gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar.
1. Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke
innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel
aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als
von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren
oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet
(vgl. EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 59 f. – Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR
2018, 932 Rn. 7 – #darferdas?; GRUR 2018, 301 Rn. 11 – Pippi-Langstrumpf-
Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 9 – OUI). Denn die Hauptfunktion der Marke besteht
darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen
zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 – Audi AG/HABM [Vorsprung
durch Technik]; BGH a. a. O. – #darferdas?; a. a. O. – OUI). Da allein das Fehlen
jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein
großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe
Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH a.
a. O. – Pippi-Langstrumpf-Marke). Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr
ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen
Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden
Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 – Henkel;
BGH a. a. O. Rn. 15 – Pippi-Langstrumpf-Marke).
Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten
Anmeldezeitpunkt (vgl. BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 – Aus Akten werden Fakten)
- 23 -
sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits
die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die
Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen
aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren
oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 –
Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 11 – grill meister).
Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn
ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund
stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674,
Rn. 86 – Postkantoor; BGH a. a. O. Rn. 8 – #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rn. 11
– Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen
der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom
Verkehr – etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung –
stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl.
BGH a. a. O. – #darferdas?; a. a. O. Rn. 12 – OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 – Gute
Laune Drops). Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch
Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchten Waren oder
Dienstleistungen zwar selbst nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger
beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und deshalb die Annahme
gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt ohne
Weiteres erfasst und in der Bezeichnung kein Unterscheidungsmittel für deren
Herkunft sieht (vgl. BGH a. a. O. – #darferdas?; a. a. O. – Pippi-Langstrumpf-
Marke). Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die
beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde
oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner
möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen
bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 – DOUBLEMINT; BGH
GRUR 2014, 569 Rn. 18 – HOT). Dies gilt auch für ein zusammengesetztes
Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich
genommen schutzunfähig sind. Der Charakter einer Sachangabe entfällt bei der
- 24 -
Zusammenfügung beschreibender Begriffe jedoch dann, wenn die beschreibenden
Angaben durch die Kombination eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die
hinreichend weit von der Sachangabe wegführt (vgl. EuGH MarkenR 2007, 204
Rn. 77 f. – CELLTECH; BGH GRUR 2014, 1204 Rn. 16 – DüsseldorfCongress).
Diesen Anforderungen an die Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1
MarkenG genügt das Wortzeichen „Beverage Analytics“ im
beschwerdegegenständlichen Umfang.
a) Die noch beanspruchten Waren der Klasse 9 und Dienstleistungen der Klasse 41
richten sich sowohl an Endverbraucher als auch an Fachkreise. Mit den weiterhin in
Rede stehenden Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 42 werden überwiegend
Letztgenannte angesprochen, auf deren Auffassung alleine im Rahmen der
Beurteilung der Unterscheidungskraft abgestellt werden kann.
b) Das Anmeldezeichen besteht aus dem englischen Wort „beverage“, das zum
englischen Grundwortschatz gehört und vom inländischen Verkehr ohne Weiteres
im Sinne von „Getränk“ verstanden wird. Der weitere ebenfalls der englischen
Sprache entnommene Zeichenbestandteil „analytics“ bedeutet im Deutschen
„Analytik“ oder „Analyse“, was sich den inländischen Verkehrskreisen wegen der
großen klanglichen Ähnlichkeit mit den beiden deutschen Begriffen auch ohne
vertiefte Kenntnisse der englischen Sprache unmittelbar erschließen wird. Der
angesprochene Verkehr wird die Wortkombination daher in ihrer maßgeblichen
Gesamtheit im Sinne von „Getränkeanalytik“ bzw. „Getränkeanalyse“ oder „Analytik
im Bereich der Getränke“ bzw. „Analyse im Bereich der Getränke“ verstehen.
Der unterschiedliche Sinngehalt der Fachbegriffe „Analytik“ (vgl.
„www.wikipedia.org/wiki/Analytik“: Bezeichnung für die Wissenschaft der
- 25 -
(auflösenden) Untersuchung einer Sache) und „Analyse“ (vgl.
„www.wikipedia.org/wiki/Analyse“: Bezeichnung für den Prozess der Untersuchung
einer Sache durch deren Auflösung) wird dem angesprochenen Verkehr allenfalls
im Zuge einer vertieften gedanklichen Auseinandersetzung mit der beanspruchten
Wortfolge auffallen. Er nimmt Zeichen jedoch grundsätzlich so wahr, wie sie ihm
gegenübertreten, ohne sie einer gedanklichen Analyse zu unterziehen. Demzufolge
werden tatsächlich sowohl Verbraucher als auch Fachkreise das Wort „analytics“ im
konkreten Produktzusammenhang im Sinne von „Analyse“ oder „Untersuchung“
verstehen, ohne sich zu vergegenwärtigen, ob diese Untersuchung im Wege einer
stofflichen Auflösung des zu untersuchenden Objekts erfolgt oder nicht.
c) Hiervon ausgehend wird zumindest der Fachverkehr die angemeldete
Wortkombination in Verbindung mit dem größten Teil der ursprünglich
beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen dahingehend
verstehen, dass sie für die Analyse bzw. Untersuchung der Inhaltsstoffe von
Getränken bestimmt und/oder geeignet sind. In diesem Sinne ist das in Rede
stehende Zeichen schon vor dem maßgeblichen Anmeldezeitpunkt im Inland als
Fachbegriff benutzt worden.
Darüber hinaus kann sich die mit der Wortfolge „Beverage Analytics“ zum Ausdruck
gebrachte Untersuchung auf weitere Umstände beziehen, die im Zusammenhang
mit der Herstellung, der Vermarktung oder dem Vertrieb von Getränken stehen. So
lassen sich im Rahmen der Analyse Daten, die unterschiedlichster Natur sein
können, erfassen, speichern, bearbeiten und auswerten. Das Zeichen „Beverage
Analytics“ ist analog gebildet wie die Fachbegriffe „Data Analytics“ bzw. „Business
Analytics“, mit denen das wissenschaftliche Vorgehen benannt wird, Daten aus
verschiedenen Datenquellen zu extrahieren und zu untersuchen. In diesem
Zusammenhang. kommt mit „Big Data“ oder „Data-Mining“ bezeichneten
statistischen Methoden, die auf große Datenbestände angewandt werden, um neue
Querverbindungen und Trends zu erkennen, große Bedeutung zu (vgl.
„www.wikipedia.org/wiki/Data-Mining“). Die zu untersuchenden Daten können dabei
- 26 -
aus den unterschiedlichsten Quellen stammen und die verschiedensten Bereiche
betreffen. Dies wird auch daran deutlich, dass das Wort „Analytics“ häufig mit der
Bezeichnung der untersuchten Branche kombiniert wird. So war schon vor dem
maßgeblichen Anmeldezeitpunkt unter der Bezeichnung „Beverage Analytics“ eine
App verfügbar, die es gastronomischen Betrieben ermöglichte, die Daten zum
aktuellen Bierkonsum der Gäste fortlaufend zu erfassen und auszuwerten, um die
Distribution von Bier möglichst effizient zu steuern. Demzufolge ist davon
auszugehen, dass jedenfalls der Fachverkehr der Verknüpfung „Beverage
Analytics“ die Bedeutung einer Bezeichnung für die systematische Datenanalyse im
Getränkebereich beimessen wird.
d) Die zuletzt beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen stehen
weder mit einer klassischen Laboranalyse bzw. einer Datenauswertung noch mit
der Getränkebranche bzw. der Gastronomie in einem bzw. in einem ausreichend
engen sachlichen Zusammenhang, so dass der angemeldeten Wortkombination
insoweit kein beschreibender Sinngehalt entnommen werden kann.
Die Waren der Klasse 9
„Herunterladbare Musik- und Bilddateien; Klingeltöne zum
Herunterladen für Mobiltelefone; Musikdateien zum Herunterladen;
Bilddateien zum Herunterladen“
beschränken sich auf das elektronische Zur-Verfügung-Stellen von Musik- und
Bilddaten, die vor allem der Unterhaltung dienen.
Auch bei der Erbringung der Dienstleistung der Klasse 35
„Layoutgestaltung für Werbezwecke“
- 27 -
werden auf die Getränkeindustrie bezogene Daten weder gesammelt noch
ausgewertet.
In Bezug auf die Dienstleistungen der Klasse 38
„Sammeln und Liefern von Nachrichten und Pressemeldungen im
Rahmen der Dienstleistungen von Presseagenturen“
wird der Verkehr den Begriff „Nachrichten“ nicht im Sinne von Daten auffassen, die
üblicherweise Gegenstand einer gewerblichen Analyse sind oder sein können. Da
die Nachrichten im Rahmen der Dienstleistungen von Presseagenturen gesammelt
und geliefert werden, handelt es sich bei ihnen um für die Öffentlichkeit bestimmte
Berichte.
- 28 -
Auch in Verbindung mit den Dienstleistungen
„Klasse 41:
Vermietung von Tonaufnahmen; Digitale Bilddienstleistungen,
nämlich Bearbeitung von Fotografien für Dritte und Dienstleistungen
einer Fotoagentur; Erziehungsberatung; Durchführung von
pädagogischen Prüfungen;
Klasse 42:
Dienstleistungen eines Verpackungsdesigners;
Designdienstleistungen;
Klasse 45:
Registrierung von Domainnamen [juristische Dienstleistung]“
lässt sich der Wortfolge „Beverage Analytics“ kein hinreichend deutlicher
(Sach-)Hinweis auf Datenanalysen im Allgemeinen oder auf die Getränkeindustrie
im Besonderen entnehmen.
2. Wegen der fehlenden Eignung des Wortzeichens zur unmittelbaren Beschreibung
der zuletzt beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen kann auch
ein Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht bejaht werden.
3. Soweit die Beschwerdeführerin die unzureichende Auseinandersetzung mit den
einzelnen Waren und Dienstleistungen im Zurückweisungsbeschluss vom 30.
Dezember 2019 gerügt hat, kann die Frage eines Begründungsmangels nach der
teilweisen Rücknahme der Beschwerde als nicht mehr entscheidungserheblich
dahingestellt bleiben, da die Beschwerde insoweit schon aus anderen Gründen
Erfolg hat. Die Aufhebung des angegriffenen Beschlusses und Zurückverweisung
- 29 -
der Sache an das Deutsche Patent- und Markenamt zur erneuten Entscheidung
nach § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG sind deswegen nicht veranlasst.
Kortbein Nielsen Fehlhammer
Full & Egal Universal Law Academy