BUNDESPATENTGERICHT 26 W (pat) 117/99 _______________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 398 37 471.6 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 4. Oktober 2000 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Schülke sowie der Richter Kraft und Reker BPatG 152 10.99 - 2 - beschlossen: Auf die Beschwerde des Anmelders wird der Beschluß der Markenstelle für Klasse 6 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 19. Februar 1999 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Prüfung an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückverwiesen. Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird angeordnet. G r ü n d e I. Die Markenstelle für Klasse 6 des Deutschen Patent- und Markenamts hat die für die Waren und Dienstleistungen "Alle Waren und Dienstleistungen soweit in den Klassen 6, 9, 40 und 42 enthalten sowie - Beratung - Entwicklung und Konstruktion, - Herstellung und Vertrieb, - Installation, - Materialbearbeitung, - Wartung/Instandhaltung, - Reparatur - 3 - von: Waren aus Metall und Nichtmetall (z.B. Stahl, Edelstahl, Alumi-nium, Kunststoff usw.) inclusive aller Metallbe- und verarbeitung, Schlossereiarbeiten, Formgebungs- und Materialzurichtetätigkei-ten sowie - Behälter (Aufnahmebehälter für feste und flüssige Produkte mit Andocksystemen zum Befüllen und Entleeren) - Bühnen (stationäre und bewegliche Treppen, Leitern, Geländer, Gerüste etc., inclusive Balkon- und Vordachbau) - Container/-ausbau (z.B. als Kompressor-, Werkstatt- oder Büro-raum) - Deko- und Kulissenbau (z.B. Verkaufs- und Messestände, Kulis-senbau für Schaustellerbetriebe und -fahrgeschäfte) - Fahrstühle - Fertigungs-/Fließbandstraßen - Geländeeinfassungen (Türen, Tore, Zäune) - Montagetische/Handarbeitsplätze - Maschinenfundamente - Notöffnungen und Notschließungen von Türen, Fenstern, Toren etc. - Raum-/Gebäudeverkleidungen (auch Außenfassaden) - Rohrleitungen (für flüssige und gasförmige Medien und deren Wärme- Kälteisolierung) - Schließanlagen - Schutzumhausungen (nach UVV, sowie modulare Elemente, feststehend oder beweglich, mit elektrischen/elektronischen und/oder optischen Abfragen, Abschirmungen aus Metall oder Nichtmetall, mit Schall-, Wärme-, Kälteisolierung) - 4 - - Transportmittel (Ladungsträger zur Aufnahme von flüssigen oder festen Produkten, für manuellen Transport oder zur Integration in ein Fördersystem) - Tür- und Toranlagen (auch Garagentore) - Wintergärten sowie - Anzeige-, Licht-, Signal- und Werbeanlagen (auch elektri-sche/elektronische) - Schalt- und Regelanlagen (auch elektrische/elektronische; z.B. Lichtregler/Dimmer für die Steuerung von vorgenannten)" angemeldete Marke zurückgewiesen, weil die Anmeldung den formellen Anforderungen der §§ 36 Abs. 1 Nr. 2, 32 Abs. 3 MarkenG, 8, 14 MarkenV nicht entspreche. Der Anmelder habe die zuvor beanstandeten, die Fassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses betreffenden Mängel innerhalb der dafür gesetzten Frist nicht beseitigt. Hiergegen wendet sich der Anmelder mit der Beschwerde. Als Anlage zur Beschwerdeschrift hat er ein neues Waren- und Dienstleistungsverzeichnis vorgelegt, das wie folgt gefasst ist: "Baumaterialien aus Metall, insbesondere vorgenannte Waren zur Fassaden- und Dach- und Isolationsverkleidung; transportable Bauten aus Metall, insbesondere in Modulbauweise miteinander-zusammenfügbare Einheiten, Container, Büro-, Werkstattcontainer - 5 - mit und ohne Isolierung gegen Schall, Wärme oder Kälte ein-schließlich der dafür erforderlichen Verbindungselemente, Fun-damente aus Metall für Container, Schutzumhausungen auch ge-mäß Unfallverhütungsvorschriften gebaut, Wintergärten, Balkone, Vordächer, Maschinenfundamente alle vorgenannten Waren aus Metall; Montagetische, Werkbänke, Handarbeitsplätze, Bühnen, Treppen, Leitern, Geländer, Gerüste auch kompatibel und zu-sammenfügbar mit anderen Bau- und Gerüstteilen, alle vorge-nannten Waren stationär oder beweglich und aus Metall; Geländeeinfassungen, bestehend aus Zäunen, Türen und Toren aus Metall, Tür- und Toranlagen einschließlich Garagentoren; Verkaufs-, Messestände und -tresen, Dekorationskulissen aus Metall, insbesondere für Schaustellerbetriebe und Fahrgeschäfte; Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Metallrohre für flüssige und gasförmige Medien und deren Wärme- und Kälteisolierung; Be-hälter u.a. zur Aufnahme von festen oder flüssigen Gegenständen mit und ohne Andocksystemen zum Befüllen und Entleeren; Transportmittel, insbesondere Ladungsträger zur Aufnahme von flüssigen oder festen Produkten für den manuellen, Kraftfahrzeug-, Luftfahrzeug- und Eisenbahntransport mit oder ohne Integration in Fördersysteme alle genannten Waren aus Metall; Waren aus Metall, insbesondere Schließanlagen, Schlösser, Schlüssel, Anlagen zur Notöffnung und/oder Notschließung von Türen, Toren und Fenstern, alle genannten Waren soweit in Klasse 6 enthalten. Klasse 6 Maschinen, insbesondere ortsfest betriebene Anlagen zur Beför-derung von Personen oder Lasten, nämlich Fahrstühle, Fahrstuhl-körbe, Fahrstuhlanlagen, Fertigungs- und Fließbandstraßen. - 6 - Klasse 7 Elektrische, insbesondere Beleuchtungsapparate, nämlich festin-stallierte Lichtquellen in und für Beleuchtungszwecke, Feuerlösch-geräte. Klasse 9 Baumaterialien, insbesondere Fassaden- und Isolationsverklei-dungsmaterialien, alle vorgenannten Waren nicht aus Metall; Rohre für flüssige und gasförmige Medien und deren Wärme- und Kälteisolierung (nicht aus Metall) für Bauzwecke; Pech und Bitu-men; transportable Bauten (nicht aus Metall). Klasse 19 Bauwesen, insbesondere Stahlbau; Reparaturwesen, insbeson-dere Instandhaltung von Behältern, Transportmitteln, Tür- und Toranlagen einschließlich Garagentoren, Fahrstühlen, Schließ-, Anzeige-, Signal- und Werbelichtanlagen und -einrichtungen, so-wie Beseitigung von Beschädigungen durch mutwillige Eingriffe und/oder Verwitterungsschäden an den genannten Gegenstän-den; Installationsarbeiten eines Klempners, Schlossers, Metall-konstrukteurs, Sanitär-, Lüftungsinstallateurs und Elektrikers. Klasse 37 Materialbearbeitung, insbesondere Be- und Verarbeitung von Metallen, Glas, Kunststoff und Holz; Materialbearbeitung durch Dienstleistungen eines Schlossers, Metallkonstrukteurs, Elektri-- 7 - kers, Materialzurichtung und Formgebungsarbeiten zur Material-bearbeitung. Klasse 40 Technische Beratung, Entwicklung, Planung und Konstruktion, insbesondere in der Elektro- Brandschutz-, Wärme-, Kälte-, Schallschutztechnik und für Sanitär-, Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Beleuchtungstechnik und bei der Demontage und Entsorgung von Altinstallationen, insbesondere von zu demontierenden Licht-werbeanlagen. Klasse 42". Der Anmelder beantragt sinngemäß, den angefochtenen Beschluß aufzuheben. II. Die zulässige Beschwerde des Anmelders erweist sich als begründet. Das mit der Beschwerde eingereichte neue Waren- und Dienstleistungsverzeichnis genügt den in den §§ 32 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3, 65 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG i.V.m. § 14 MarkenV für die Abfassung eines solchen Verzeichnisses aufgestellten Anforderungen. Hinsichtlich der weiteren Begründung wird auf die Gründe des im Verfahren 26 W (pat) 114/99 ergangenen Beschlusses vom 4. Oktober 2000 Bezug genommen, die im vorliegenden Verfahren – auch was die Zurückverweisung an das Deutsche Patent- und Markenamt sowie die Anordnung der Rückzahlung der - 8 - Beschwerde-gebühr betrifft – im gleichen Umfang gelten wie im o.a. Parallelverfahren, da sowohl das ursprünglich eingereichte als auch das mit der Beschwerde vorgelegte neue Waren- und Dienstleistungsverzeichnis hier wie dort identisch sind. Schülke Kraft Reker prö
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