BUNDESPATENTGERICHT 27 W (pat) 20/04 _______________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 302 60 947; hier: Rückzahlung der Beschwerdegebühr - 2 - hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 26. Juli 2005 durch den Richter Dr. van Raden als Vorsitzenden, den Richter Schwarz und die Richterin Prietzel-Funk beschlossen: Der Antrag der Widersprechenden auf Rückzahlung der Be-schwerdegebühr wird zurückgewiesen. G r ü n d e I Die Widersprechende hat ihre Beschwerde gegen den Beschluss der Markenstelle vom 5. Dezember 2003, mit welchem ihr Widerspruch gegen die Eintragung der Bildmarke 302 60 947, den sie auf ihre prioritätsältere Wortmarke 395 24 197 ge-stützt hat, zurückgewiesen worden war, nach einer außergerichtlichen Einigung mit der Markeninhaberin mit Schriftsatz vom 20. August 2004 zurückgenommen und gleichzeitig ohne weitere Begründung um Rückzahlung der Beschwerdege-bühr gebeten. Auf die Hinweise des Senats, dass eine Rückzahlung nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich ist, und der gleichzeitigen Einräumung der Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag hat die Widersprechende nicht reagiert. II Der Antrag der Widersprechenden auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr ist unbegründet. Nach § 71 Abs 3 und 4 MarkenG kommt eine solche Entscheidung aus Billigkeitsgründen nur in Betracht, sofern ein Rechtsgrund für die Zahlung der Beschwerdegebühr ausnahmsweise nicht besteht oder weggefallen ist; dies wie-derum ist nur anzunehmen, sofern es aufgrund besonderer Umstände – etwa in-- 3 - folge eines von dem Beschwerdeführer nicht zu vertretenden groben Verfahrens-mangels – unbillig erschiene, die grundsätzlich bereits durch die Einlegung der Beschwerde verfallene Beschwerdegebühr einzubehalten (vgl Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 71 Rdn 59). Dass solche Gründe bestehen, hat die Wi-dersprechende aber trotz ausreichender Einräumung zu ergänzendem Vortrag bislang weder vorgetragen noch ist dies aus sonstigen Gründen irgendwie ersicht-lich. Dr. van Raden Prietzel-Funk Schwarz Na
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