ECLI:DE:BPatG:2022:210622B28Wpat549.20.0
BUNDESPATENTGERICHT
28 W (pat) 549/20
_______________
(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
…
2betreffend die Marke 30 2017 205 066
hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
21. Juni 2022 unter Mitwirkung des Richters Schödel sowie der Richterinnen
Berner und Uhlmann
beschlossen:
1. Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss
der Markenstelle für Klasse 12 des Deutschen Patent- und
Markenamts vom 22. April 2020 aufgehoben und die Löschung
der angegriffenen Marke aufgrund des Widerspruchs der
Widersprechenden aus der Unionsmarke 013 434 014
angeordnet, soweit der Widerspruch zurückgewiesen worden ist
hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen der
Klasse 3: Waschmittel für Kraftfahrzeuge;
Klasse 9: Elektrische Batterien für Kraftfahrzeuge;
Klasse 11: Getränkekühler für Kraftfahrzeuge;
Klasse 12: Angepasste Auskleidungen für Ladeflächen von
Lastkraftwagen; Anhänger [Fahrzeuge]; Anhänger für
Tankwagen; Anhänger für Traktoren; Anhänger mit
3Kippfunktion; Anhänger zum Abschleppen von Booten;
Anhänger zum Transportieren von Müll; Anhänger zur
Verwendung mit Lastkraftwagen; Anhängerfahrgestelle für
Fahrzeuge; Anhängerkupplungen für Fahrzeuge;
Anhängerkupplungen mit Kugelköpfen; Anhängerstützen;
Armaturenbretter für Kraftfahrzeuge; Diebstahlsicherungen
zur Verwendung an Lenkrädern von Kraftfahrzeugen;
Geschlossene Lastkraftwagen; Gewerbliche Fahrzeuge
[Nutzfahrzeuge]; Karosserien für Anhänger; Kippaufbauten
für Lastkraftwagen; Kotflügel für Kraftfahrzeuge;
Kraftfahrzeuge; Kraftfahrzeuge für den Landtransport;
Lastkraftwagen [geschlossen]; Lastkraftwagen für den
Bergbau; Lastkraftwagen mit eingebauten Regalen;
Lastkraftwagenaufbauten zum Kippen; Lieferwagen auf
Pkw-Basis; Nutzfahrzeuge; Reifen für Lastkraftwagen;
Reifen für Nutzfahrzeuge; Sattelanhänger; Sattelschlepper;
Sattelstützen [Fahrzeugteile]; Sattelstützen als
Fahrzeugteile; Sattelzüge; Sicherheitsleisten aus Gummi
für die Schmutzfänger von Lastkraftwagen; Sitze für
Kraftfahrzeuge; Spoiler für Kraftfahrzeuge; Verdecke für
Kraftfahrzeuge;
Klasse 35: Vermietung von Anzeigetafeln; Vermietung von
Internetwerbeflächen; Vermietung von Online-
Werbeflächen; Vermietung von Plakatwänden
[Reklametafeln]; Vermietung von Plakatwänden zu
Werbezwecken; Vermietung von Werbeflächen;
Vermietung von Werbeflächen auf Websites; Vermietung
von Werbeflächen im Internet; Vermietung von
4Werbematerial; Werbung für den Verkauf von
Kraftfahrzeugen; Werbung für Kraftfahrzeuge;
Klasse 36: Finanzdienstleistungen für die Versicherung von
Kraftfahrzeugen; Finanzdienstleistungen in Bezug auf
Kraftfahrzeuge; Garantiegeschäfte in Bezug auf
Kraftfahrzeuge; Gewährung von Krediten für
Kraftfahrzeuge; Leasing von Kraftfahrzeugen; Vergabe von
besicherten Krediten zur Finanzierung der Vermietung von
Kraftfahrzeugen; Vergabe von besicherten Krediten zur
Finanzierung von Kautionen für Kraftfahrzeuge;
Versicherungsdienstleistungen in Bezug auf
Kraftfahrzeuge;
Klasse 37: Abschmieren von Kraftfahrzeugen; Aufbringen von
dekorativen Zierlinien auf Kraftfahrzeuge;
Beratungsdienste in Bezug auf die Reparatur von
Kraftfahrzeugen; Bereitstellung von Informationen in Bezug
auf die Reparatur oder Wartung von zweirädrigen
Kraftfahrzeugen; Betanken von Kraftfahrzeugen mit
Benzin; Instandhaltung oder Reparatur von
Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen für die Personenbeförderung;
Instandhaltung von Kraftfahrzeugen; Instandhaltung von
Lastkraftwagen; Mobiler Ölwechsel für Kraftfahrzeuge vor
Ort beim Kunden; Polsterungen und Reparatur von
Kraftfahrzeugen; Reinigen und Polieren von
Kraftfahrzeugen; Reinigung von Kraftfahrzeugen;
Reparatur oder Instandhaltung von Kraftfahrzeugen;
Reparatur oder Wartung von zweirädrigen Kraftfahrzeugen;
5Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen;
Reparatur und Pflege von Kraftfahrzeugen; Reparatur und
Wartung von Kraftfahrzeugen und deren Motoren;
Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und deren
Teilen; Reparatur von Anhängern; Reparatur von
Kraftfahrzeugen; Reparatur von Kraftfahrzeugen in
Werkstätten; Reparieren von Kraftfahrzeugen; Vermietung
von Wartungsausrüstungen für Kraftfahrzeuge; Wartung
oder Reparatur von Kraftfahrzeugen; Wartung und
Instandsetzung von Kraftfahrzeugen; Wartung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen; Wartung und Reparatur
von Kraftfahrzeugen für die Personenbeförderung;
Wartung von Kraftfahrzeugen; Wartung von
Lastkraftwagen; Wartung von Nutzfahrzeugen; Waschen
von Kraftfahrzeugen; Ölwechsel für Kraftfahrzeuge;
Klasse 39: Abschleppdienste für Fahrzeuge; Abschleppdienste in
Bezug auf Fahrzeuge; Abschleppdienstleistungen für
Automobile; Abschleppen und Abtransport von Fahrzeugen
als Bestandteil von Pannenservices; Abschleppen von
Fahrzeugen; Abschleppen von Fahrzeugen im Rahmen
des Pannendienstes; Abschleppen von Kraftfahrzeugen;
Abschleppen von Straßenfahrzeugen; Ausliefern von
Waren; Auslieferung von Fahrzeugen; Auslieferung von
Waren durch Kuriere; Auslieferungsservice; Auto- und
Fahrzeugverleih; Auto- und Fahrzeugvermietung;
Automobilbergungsdienste; Automobilvermietung;
Automobilvermietungsdienstleistungen;
Autoverleihdienstleistungen; Autovermietung;
Autovermietungsdienste; Befördern und Lagern von
6Waren; Beförderung auf dem Landwege; Beförderung auf
der Straße; Beförderung von Frachten; Beförderung von
Gütern; Bergung [Transport] von Fahrzeugen auf dem
Land; Bergung von Automobile; Bergung von Fahrzeugen;
Bergung von Kraftfahrzeugen; Bergung von
Motorfahrzeugen; Bergung von Motorkraftfahrzeugen;
Bergungsdienste für Fahrzeuge; Carsharing-
Dienstleistungen; Dienstleistungen für die Vermietung von
Autos; Einlagerung von Fahrzeugen; Einlagerung von
Waren; Einparkdienste für Autos; Notabschleppen von
Lastkraftwagen; Notabschleppen von Personen- oder
Lastkraftwagen; Organisation der Vermietung sämtlicher
Verkehrsmittel; Organisation der Vermietung von
Automobilen; Organisation der Vermietung von Autos;
Organisation der Vermietung von Kraftfahrzeugen;
Transport mit Kraftfahrzeugen; Transport mit
Lastkraftwagen; Transport von Kraftfahrzeugen;
Transportdienste mittels Lastkraftwagen; Verleih und
Vermietung von Fahrzeugen; Vermietung von Anhängern;
Vermietung von Autoanhängern; Vermietung von
Automobilen; Vermietung von Autoparkplätzen; Vermietung
von Autos; Vermietung von Autotransportern; Vermietung
von Beförderungsmitteln; Vermietung von Bussen;
Vermietung von Campingfahrzeugen; Vermietung von
Fahrzeugen; Vermietung von Fahrzeugen für den
Transport; Vermietung von Fahrzeugen für die Reise;
Vermietung von Fahrzeugen für Transportzwecke;
Vermietung von Fahrzeugen zum Zwecke des Transports;
Vermietung von Fahrzeugen, insbesondere von
Kraftfahrzeugen und Lastkraftwagen; Vermietung von
7Fahrzeugteilen; Vermietung von Fahrzeugzubehör
insbesondere Gepäckträgern, Kindersicherheitssitzen,
Fahrzeuganhängern; Vermietung von Garagen;
Vermietung von Garagen und Parkplätzen; Vermietung von
Garagenparkplätzen; Vermietung von Garagenplätzen;
Vermietung von GPS-Ausrüstungen für
Navigationszwecke; Vermietung von Güterwagen;
Vermietung von Kraftfahrzeugen; Vermietung von
Lagercontainern; Vermietung von Lagereinheiten;
Vermietung von Lagereinrichtungen; Vermietung von
Lagerflächen; Vermietung von Lagergebäuden; Vermietung
von Lagern; Vermietung von Lagerräumen; Vermietung von
Landfahrzeugen; Vermietung von Lastkraftwagen;
Vermietung von Lastkraftwagen und Anhängern;
Vermietung von Lastkraftwagen und von Fahrzeugen;
Vermietung von Lastwagen; Vermietung von
Lastwagenanhängern; Vermietung von Mietfahrzeugen;
Vermietung von Mietfahrzeugen für die Beförderung von
Passagieren; Vermietung von motorbetriebenen
Landfahrzeugen; Vermietung von Motorfahrzeugen;
Vermietung von motorisierten Landfahrzeugen; Vermietung
von Motorrädern; Vermietung von Navigationssystemen;
Vermietung von Nutzfahrzeugen; Vermietung von
Reisebussen; Vermietung von Schienenfahrzeugen;
Vermietung von Straßenfahrzeugen; Vermietung von
Straßenkraftfahrzeugen; Vermietung von
Straßentransportdienstleistungen; Vermietung von
Tankwagen; Vermietung von Traktoren; Vermietung von
transportablen Lagercontainern; Vermietung von
Transportern; Vermietung von Transportfahrzeugen;
8Vermietung von Transportfahrzeugen und Anhängern;
Vermietung von Transportkisten; Vermietung von
Transportkraftfahrzeugen; Vermietung von
Transportmitteln; Vermietung von Transportmitteln für
Senioren auf dem Landweg; Vermietung von Trucks;
Vermietung von Umzugswagen; Vertragliche Vermietung
von Kraftfahrzeugen;
Klasse 42: Design von Kraftfahrzeugen; Design von
Kraftfahrzeugteilen; Designdienstleistungen für Teile von
Kraftfahrzeugen; Innengestaltung von Kraftfahrzeugen;
Inspektion von Kraftfahrzeugen vor dem Transport [auf
Fahrtüchtigkeit]; Kraftfahrzeug-Design;
Kraftfahrzeugüberprüfung; Prüfung von Kraftfahrzeugen
[auf Verkehrssicherheit].
2. Soweit die angegriffene Marke aufgrund des Widerspruchs zu 1.) zu
löschen ist, ist der Widerspruch aus der Widerspruchsmarke zu 2.)
derzeit gegenstandslos.
3. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
GRÜNDE
I.
Die Wort-/Bildmarke (weiß, blau, schwarz, anthrazit, rot)
9ist am 14. Februar 2017 angemeldet und am 8. Dezember 2017 unter der
Nummer 30 2017 205 066 in das beim Deutschen Patent- und Markenamt
(DPMA) geführte Register eingetragen worden für Waren und Dienstleistungen der
Klasse 3: Waschmittel für Kraftfahrzeuge;
Klasse 7: Robotergesteuerte Waschanlagen für Fahrzeuge;
Waschanlagen für Fahrzeuge;
Klasse 9: Elektrische Batterien für Kraftfahrzeuge;
Klasse 11: Getränkekühler für Kraftfahrzeuge;
Klasse 12: Angepasste Auskleidungen für Ladeflächen von
Lastkraftwagen; Anhänger [Fahrzeuge]; Anhänger für
Tankwagen; Anhänger für Traktoren; Anhänger mit
Kippfunktion; Anhänger zum Abschleppen von Booten;
Anhänger zum Transportieren von Müll; Anhänger zur
Verwendung mit Lastkraftwagen; Anhängerfahrgestelle für
Fahrzeuge; Anhängerkupplungen für Fahrzeuge;
Anhängerkupplungen mit Kugelköpfen; Anhängerstützen;
Armaturenbretter für Kraftfahrzeuge; Diebstahlsicherungen zur
10
Verwendung an Lenkrädern von Kraftfahrzeugen;
Geschlossene Lastkraftwagen; Gewerbliche Fahrzeuge
[Nutzfahrzeuge]; Karosserien für Anhänger; Kippaufbauten für
Lastkraftwagen; Kotflügel für Kraftfahrzeuge; Kraftfahrzeuge;
Kraftfahrzeuge für den Landtransport; Lastkraftwagen
[geschlossen]; Lastkraftwagen für den Bergbau;
Lastkraftwagen mit eingebauten Regalen;
Lastkraftwagenaufbauten zum Kippen; Lieferwagen auf Pkw-
Basis; Nutzfahrzeuge; Reifen für Lastkraftwagen; Reifen für
Nutzfahrzeuge; Sattelanhänger; Sattelschlepper; Sattelstützen
[Fahrzeugteile]; Sattelstützen als Fahrzeugteile; Sattelzüge;
Sicherheitsleisten aus Gummi für die Schmutzfänger von
Lastkraftwagen; Sitze für Kraftfahrzeuge; Spoiler für
Kraftfahrzeuge; Verdecke für Kraftfahrzeuge;
Klasse 18: Satteldecken; Sattelgurte;
Klasse 20: Sattelständer;
Klasse 34: Feuerzeuge, nicht aus Edelmetall [ausgenommen für
Kraftfahrzeuge];
Klasse 35: Vermietung von Anzeigetafeln; Vermietung von
Internetwerbeflächen; Vermietung von Online-Werbeflächen;
Vermietung von Plakatwänden [Reklametafeln]; Vermietung
von Plakatwänden zu Werbezwecken; Vermietung von
Werbeflächen; Vermietung von Werbeflächen auf Websites;
Vermietung von Werbeflächen im Internet; Vermietung von
Werbematerial; Werbung für den Verkauf von Kraftfahrzeugen;
Werbung für Kraftfahrzeuge;
11
Klasse 36: Finanzdienstleistungen für die Versicherung von
Kraftfahrzeugen; Finanzdienstleistungen in Bezug auf
Kraftfahrzeuge; Garantiegeschäfte in Bezug auf
Kraftfahrzeuge; Gewährung von Krediten für Kraftfahrzeuge;
Leasing von Kraftfahrzeugen; Vergabe von besicherten
Krediten zur Finanzierung der Vermietung von
Kraftfahrzeugen; Vergabe von besicherten Krediten zur
Finanzierung von Kautionen für Kraftfahrzeuge; Vermietung
von Verkaufsräumen; Versicherungsdienstleistungen in Bezug
auf Kraftfahrzeuge;
Klasse 37: Abschmieren von Kraftfahrzeugen; Aufbringen von
dekorativen Zierlinien auf Kraftfahrzeuge; Beratungsdienste in
Bezug auf die Reparatur von Kraftfahrzeugen; Bereitstellung
von Informationen in Bezug auf die Reparatur oder Wartung
von zweirädrigen Kraftfahrzeugen; Betanken von
Kraftfahrzeugen mit Benzin; Instandhaltung oder Reparatur
von Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen für die Personenbeförderung; Instandhaltung
von Kraftfahrzeugen; Instandhaltung von Lastkraftwagen;
Mobiler Ölwechsel für Kraftfahrzeuge vor Ort beim Kunden;
Polsterungen und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Reinigen
und Polieren von Kraftfahrzeugen; Reinigung von Kraftfahr-
zeugen; Reparatur oder Instandhaltung von Kraftfahrzeugen;
Reparatur oder Wartung von zweirädrigen Kraftfahrzeugen;
Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen; Reparatur
und Pflege von Kraftfahrzeugen; Reparatur und Wartung von
Kraftfahrzeugen und deren Motoren; Reparatur und Wartung
von Kraftfahrzeugen und deren Teilen; Reparatur von
12
Anhängern; Reparatur von Kraftfahrzeugen; Reparatur von
Kraftfahrzeugen in Werkstätten; Reparieren von
Kraftfahrzeugen; Vermietung und Wartung von Arbeitsbühnen;
Vermietung von Abrissfahrzeugen; Vermietung von
Arbeitsbühnen; Vermietung von Autowaschanlagen;
Vermietung von Baggermaschinen; Vermietung von Baggern;
Vermietung von Bauausrüstungen; Vermietung von
Baugeräten; Vermietung von Baugerüsten, Arbeits- und
Bauplattformen; Vermietung von Baumaschinen; Vermietung
von Baumaschinen und -geräten; Vermietung von
Betonmischern; Vermietung von Betonmischgeräten;
Vermietung von Betonmischmaschinen; Vermietung von
Gelenkladern; Vermietung von gewerblichen Reinigungs-
maschinen; Vermietung von Hubarbeitsbühnen; Vermietung
von Hubarbeitsbühnen im Bauwesen; Vermietung von
Hubvorrichtungen für Personen; Vermietung von
Kleinbaggern; Vermietung von Kompaktladern; Vermietung
von Wartungsausrüstungen für Kraftfahrzeuge; Wartung oder
Reparatur von Kraftfahrzeugen; Wartung und Instandsetzung
von Kraftfahrzeugen; Wartung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen; Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
für die Personenbeförderung; Wartung von Kraftfahrzeugen;
Wartung von Lastkraftwagen; Wartung von Nutzfahrzeugen;
Waschen von Kraftfahrzeugen; Ölwechsel für Kraftfahrzeuge;
Klasse 39: Abfallabtransport; Abfalltransport; Abholen von Frachten;
Abholen von Gütern; Abholen von Waren; Abholen von Waren
und Gütern; Abholung und Auslieferung von Waren und
Paketen; Abladen von Waren; Abschleppdienste für
Fahrzeuge; Abschleppdienste in Bezug auf Fahrzeuge;
13
Abschleppdienstleistungen für Automobile; Abschleppen und
Abtransport von Fahrzeugen als Bestandteil von
Pannenservices; Abschleppen von Fahrzeugen; Abschleppen
von Fahrzeugen im Rahmen des Pannendienstes;
Abschleppen von Kraftfahrzeugen; Abschleppen von
Straßenfahrzeugen; Abtransport von Abfällen; Abtransport von
Müll; Auskünfte in Bezug auf den Frachttransport; Auskünfte in
Bezug auf den Transport von Waren; Auskünfte in Bezug auf
Kühllagerung; Auskünfte in Bezug auf Lagerung; Auskünfte in
Bezug auf Straßentransporte; Auskünfte in Bezug auf
Transportarten; Auskünfte über Anlegeplätze
[Parkplatzdienste]; Auskünfte über Straßentransporte;
Ausliefern von Waren; Auslieferung von Fahrzeugen;
Auslieferung von Waren durch Kuriere; Auslieferungsservice;
Auto- und Fahrzeugverleih; Auto- und Fahrzeugvermietung;
Automobilbergungsdienste; Automobilvermietung; Automobil-
vermietungsdienstleistungen; Autoverleihdienstleistungen;
Autovermietung; Autovermietungsdienste; Be- und Entladen
von Fahrzeugen; Befördern und Lagern von Waren;
Beförderung auf dem Landwege; Beförderung auf der Straße;
Beförderung mit Autobussen; Beförderung von Frachten;
Beförderung von Gütern; Beförderung von Passagieren mit
Kleinbussen; Beförderung von Reisenden mit Kraftfahrzeugen;
Beladen von Fahrzeugen mit Frachtgut; Beladen von
Lastwägen; Beratungsdienste in Bezug auf den Transport;
Beratungsdienste in Bezug auf Transport; Bergung [Transport]
von Fahrzeugen auf dem Land; Bergung von Automobile;
Bergung von Fahrzeugen; Bergung von Kraftfahrzeugen;
Bergung von Motorfahrzeugen; Bergung von
Motorkraftfahrzeugen; Bergungsdienste für Fahrzeuge;
14
Bewachte Transporte mit Lastkraftwagen; Bewachter
Transport von Wertsachen und Geld mit Lastkraftwagen;
Buchung von Mietfahrzeugen; Bustransportdienste;
Carsharing-Dienstleistungen; Chartern von Flugzeugen;
Chauffeurdienste; Containertransportdienste; Containerver-
mietung; Containervermietungsdienste; Containervermie-
tungsdienstleistungen; Dienstleistungen für die Vermietung
von Autos; Dienstleistungen in Bezug auf die Vermietung von
Gabelstaplern; Durchführung von Touren; Durchführung von
Umzügen; Durchführung von Umzügen [Möbelumzüge];
Durchführung von Umzügen [Umzugsdienste]; Durchführung
von Umzügen von Büroausstattung; Durchführung von
Umzügen von Haushaltsgegenständen; Durchführung von
Umzügen von Haushaltsmöbeln; Durchführung von Umzügen
von Hausrat; Durchführung von Urlaubsreisen; Durchführung
von Wohnungsumzügen; Einlagerung von Fahrzeugen;
Einlagerung von Waren; Einparkdienste für Autos;
Ferntransporte mittels Lastkraftwagen; Notabschleppen von
Lastkraftwagen; Notabschleppen von Personen- oder
Lastkraftwagen; Organisation der Vermietung sämtlicher
Verkehrsmittel; Organisation der Vermietung von Automobilen;
Organisation der Vermietung von Autos; Organisation der
Vermietung von Kraftfahrzeugen; Transport mit
Kraftfahrzeugen; Transport mit Lastkraftwagen; Transport von
Kraftfahrzeugen; Transportdienste mittels Lastkraftwagen;
Verladen von Frachtcontainern auf Lastkraftwagen; Verleih
und Vermietung von Fahrzeugen; Vermietung von Abfalllager-
containern; Vermietung von Anhängern; Vermietung von
Autoanhängern; Vermietung von Automobilen; Vermietung von
Autoparkplätzen; Vermietung von Autos; Vermietung von
15
Autotransportern; Vermietung von Beförderungsmitteln;
Vermietung von Bussen; Vermietung von Campingfahrzeugen;
Vermietung von chauffierten Fahrzeugen; Vermietung von
Containern für das Transportgewerbe; Vermietung von
Containern für Frachten; Vermietung von Containern für
Lagerzwecke; Vermietung von Fahrzeugen; Vermietung von
Fahrzeugen für den Transport; Vermietung von Fahrzeugen
für die Reise; Vermietung von Fahrzeugen für
Transportzwecke; Vermietung von Fahrzeugen mit Chauffeur;
Vermietung von Fahrzeugen mit Hubarbeitsbühnen;
Vermietung von Fahrzeugen mit Maschinenhäusern;
Vermietung von Fahrzeugen zum Zwecke des Transports;
Vermietung von Fahrzeugen, insbesondere von
Kraftfahrzeugen und Lastkraftwagen; Vermietung von
Fahrzeugteilen; Vermietung von Fahrzeugzubehör
insbesondere Gepäckträgern, Kindersicherheitssitzen, Fahr-
zeuganhängern; Vermietung von Frachtcontainerchassis;
Vermietung von Frachtcontainern; Vermietung von
Gabelstaplern; Vermietung von Garagen; Vermietung von
Garagen und Parkplätzen; Vermietung von
Garagenparkplätzen; Vermietung von Garagenplätzen;
Vermietung von Gefriergeräten; Vermietung von gekühlten
Lagereinrichtungen; Vermietung von GPS-Ausrüstungen für
Navigationszwecke; Vermietung von Güterwagen; Vermietung
von Kraftfahrzeugen; Vermietung von Kähnen; Vermietung von
Kühllagereinrichtungen; Vermietung von Kühllagerflächen;
Vermietung von Kühlschränken; Vermietung von
Kühlschränken für kommerzielle Zwecke; Vermietung von
Lagercontainern; Vermietung von Lagereinheiten; Vermietung
von Lagereinrichtungen; Vermietung von Lagerflächen;
16
Vermietung von Lagergebäuden; Vermietung von Lagern;
Vermietung von Lagerräumen; Vermietung von
Landfahrzeugen; Vermietung von Lastkraftwagen; Vermietung
von Lastkraftwagen und Anhängern; Vermietung von
Lastkraftwagen und von Fahrzeugen; Vermietung von
Lastwagen; Vermietung von Lastwagenanhängern;
Vermietung von Luftfahrzeugen; Vermietung von Maschinen
und Geräten zum Be- und Entladen; Vermietung von
Mietfahrzeugen; Vermietung von Mietfahrzeugen für die
Beförderung von Passagieren; Vermietung von mobilen
Fahrbahnen; Vermietung von motorbetriebenen Landfahr-
zeugen; Vermietung von Motorfahrzeugen; Vermietung von
motorisierten Landfahrzeugen; Vermietung von Motorrädern;
Vermietung von Navigationssystemen; Vermietung von
Nutzfahrzeugen; Vermietung von Reisebussen; Vermietung
von Schienenfahrzeugen; Vermietung von Straßenfahrzeugen;
Vermietung von Straßenkraftfahrzeugen; Vermietung von
Straßentransportdienstleistungen; Vermietung von
Tankwagen; Vermietung von Tiefkühllagern; Vermietung von
Tiefkühlschränken; Vermietung von Traktoren; Vermietung von
transportablen Lagercontainern; Vermietung von Transportern;
Vermietung von Transportfahrzeugen; Vermietung von
Transportfahrzeugen und Anhängern; Vermietung von
Transportkisten; Vermietung von Transportkraftfahrzeugen;
Vermietung von Transportmitteln; Vermietung von
Transportmitteln für Senioren auf dem Landweg; Vermietung
von Trucks; Vermietung von Umzugswagen; Vertragliche
Vermietung von Kraftfahrzeugen;
17
Klasse 42: Design von Kraftfahrzeugen; Design von Kraftfahrzeugteilen;
Designdienstleistungen für Teile von Kraftfahrzeugen;
Innengestaltung von Kraftfahrzeugen; Inspektion von
Kraftfahrzeugen vor dem Transport [auf Fahrtüchtigkeit];
Kraftfahrzeug-Design; Kraftfahrzeugüberprüfung; Prüfung von
Kraftfahrzeugen [auf Verkehrssicherheit].
Die Eintragung ist am 12. Januar 2018 veröffentlicht worden.
Gegen die Eintragung dieser Marke hat die Widersprechende am 12. April 2018
per Telefax Widerspruch erhoben
1. aus ihrer Unionswortmarke (Widerspruchsmarke zu 1.)
BEP‘S
die am 5. November 2014 angemeldet und am 31. März 2015 unter der Nummer
013 434 014 in das beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO)
geführten Register eingetragen worden ist für Dienstleistungen der
Klasse 35: Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließ-
lich Online-Handel, in Bezug auf Fahrzeuge, Automobile,
Motorräder, Fahrräder, Dreiräder, deren Teile, Ersatzteile und
Zubehör; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen,
einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Reinigungs-,
Schutz-, Pflege- und Konservierungsmittel für Fahrzeuge,
Düfte, Öle und Fette, Schmierstoffe, Kraftstoff-, Öl- und
Motorzusätze; Einzelhandels- und Großhandelsdienst-
leistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf
Schrittzähler, Blinklichter, Freisprecheinrichtungen, Beklei-
18
dungsstücke zum Schutz vor Unfällen oder Verletzungen,
reflektierende Bekleidungsstücke, Schutzvorrichtungen für den
persönlichen Gebrauch, Tachometer, Antennen, Kassetten-
abspielgeräte, Radioempfänger, Batterieladegeräte,
Fernsehapparate; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleist-
ungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf optische
Brillen, Sonnenbrillen, Blendschutzbrillen, Sportbrillen,
Schwimmbrillen, Etuis für optische Brillen und Sonnenbrillen,
Gläser für optische Brillen und Sonnenbrillen, Gestelle für
optische Brillen und Sonnenbrillen, Kettchen für optische
Brillen und Sonnenbrillen, Schnüre für optische Brillen und
Sonnenbrillen,; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleist-
ungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Kneifer
[Augengläser], Kneiferetuis, Kneiferkettchen, Kneiferschnüre,
Kneiferfassungen, Korrekturlinsen, Schneebrillen, Skibrillen,
Schutzbrillen, Schutzbrillen für Motorradfahrer, Sturzhelme,
Gesichtsschutzschirme; Einzelhandels- und Großhandels-
dienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf
Batterien, Akkumulatoren, Batteriekabel, Einbruchalarm-
anlagen, Geschwindigkeitsanzeiger, Uhren, Spiele zur
Verwendung mit Computern, elektronische Bücher, Radios,
Navigationscomputer, Geräte für die Fahrzeugortung, Sirenen,
Thermostate, Warnleuchtbalken für Fahrzeuge,
Navigationsgeräte für Fahrzeuge; Einzelhandels- und
Großhandelsdienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in
Bezug auf Ultraschall-Objektdetektoren, Videokameras,
Schalltrichter für Lautsprecher, Manometer, Signalleuchten,
Batterien, Zuführungskabel, CD-Halter, Zeitschaltuhren,
Teleskopschlüssel, Prüfgeräte, Spannungsmessgeräte,
Steckdosen und Stecker, Netzschalter, Messgefäße und
19
-gläser, Transformatoren zur Spannungserhöhung,
Thermometer, Sensoren; Einzelhandels- und Großhandels-
dienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf
wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische,
Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs-
und Unterrichtsapparate und -instrumente, Apparate und
Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern,
Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Einzelhandels- und
Großhandelsdienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in
Bezug auf Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und
Wiedergabe von Ton und Bild, Magnetaufzeichnungsträger,
Schallplatten, CDs, DVDs und andere digitale
Aufzeichnungsträger, Mechaniken für geldbetätigte Apparate,
Registrierkassen, Rechenmaschinen, Hardware für die
Datenverarbeitung, Computer, Software, Feuerlöscher;
Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließ-
lich Online-Handel, in Bezug auf Parksysteme,
Geschwindigkeitssensoren, Geräte für die Geschwindig-
keitsmessung, Wärmemelder, Frostschutztester, Kühlmittel-
Temperaturfühler, Bild- und Datenprojektoren, Videokameras
für Kraftfahrzeuge und Helme, Stromrichter, Warndreiecke für
Fahrzeuge, Signale mit Hintergrundbeleuchtung, leuchtende
Sicherheitssignalanlagen; Einzelhandels- und Großhandels-
dienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf
Amperestunden-Messgeräte, Amperemeter, Öldruck- und
Rohrdruckmesser, Öl- und Wassertemperaturmesser,
Druckaufzeichnungsgeräte, Druckfühler, Temperaturanzeiger,
Temperaturfühler, Voltmeter, Vakuummesser; Einzelhandels-
und Großhandelsdienstleistungen, einschließlich Online-
Handel, in Bezug auf Beleuchtungs-, Heizungs-,
20
Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und
Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen; Einzelhandels-
und Großhandelsdienstleistungen, einschließlich Online-
Handel, in Bezug auf Motorhauben, Motoren für Fahrzeuge,
Schaltgetriebe für Fahrzeuge, Felgen für Räder,
Abdeckhauben für Fahrzeuge, Lenkradbezüge, Innen-
polsterungen für Fahrzeuge, Sonnenblenden, Skiträger,
Sicherheitssitze, Fahrzeugsitze, Kopfstützen für
Fahrzeugsitze, Schonbezüge für Fahrzeugsitze,
Sicherheitsgurte für Fahrzeugsitze, Steuerräder für
Fahrzeuge, ferngesteuerte Fahrzeuge; Einzelhandels- und
Großhandelsdienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in
Bezug auf Kinderwagen, Kindersportwagen, Planen für
Kinderwagen, Planen für Kindersportwagen, Fallschirme,
Sackkarren, Skilifte, Golfkarren, Anhänger, Fahrradträger für
Fahrzeuge, Airbags für Fahrzeuge, Diebstahlsicherungen für
Fahrzeuge, Schlitten, Abdeckplanen für Fahrzeuge;
Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließ-
lich Online-Handel, in Bezug auf Kinderbuggys, Seitenwagen
für Motorräder, Ersatzreifenhalterungen, Sicherheitssitze zur
Verwendung in Fahrzeugen, aerodynamische Verkleidungen
für Fahrzeuge, Überrollbügel für Fahrzeuge; Einzelhandels-
und Großhandelsdienstleistungen, einschließlich Online-
Handel, in Bezug auf Bedieneinheiten am Lenkrad von
Kraftfahrzeugen, Signalhörner und Hupen, Bremsbeläge für
Fahrzeuge, Scheibenwischer, Spoiler, Reifen, selbstklebendes
Flickzeug für Reifenschläuche, Schneeketten und textile
Reifenüberzüge (Schneesocken) für Landfahrzeuge;
Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließ-
lich Online-Handel, in Bezug auf Stoßstangen, Gepäckträger,
21
Dachgepäckboxen für Fahrzeuge, Ablagen für Automobile,
Gepäckgestelle für Automobile, Kofferraumablagen, Ablagen
für den Kofferraum, Dachstreben für Fahrzeuge, Spoiler für
Fahrzeuge, Sicherheitsgurte, -netze und -sitze für die
Beförderung von Tieren in Fahrzeugen; Einzelhandels- und
Großhandelsdienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in
Bezug auf Rampen, Gestelle für die Aufbewahrung von
Automatten, Kinderlauflerngeräte, Kinderhochstühle, Matten
für Babylaufgitter, Sicherheitsschranken aus Metall für Babys,
Kinder und Haustiere, Fahrradschlösser, Kinderautositze,
Bolzen, Muttern, Fahrzeugschlösser, Kleineisenwaren;
Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, einschließ-
lich Online-Handel, in Bezug auf Kleiderbügel, Haken,
Klapptische, Kissen, Fotorahmen, Befestigungsschellen,
Statuen, Figuren, Kunstgegenstände, Dekorationen, Behälter,
Behälterverschlüsse, Körbe, Tonnen, Fässer, Briefkästen,
Harasse, Paletten; Einzelhandels- und Großhandelsdienst-
leistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Leitern,
Trittleitern, Schaugestelle, Anschlagtafeln, Ausstellungs-
vitrinen, Ausstellungstafeln, Kleiderpuppen, Schilder, Möbel,
Tierhütten, Tiertransportboxen, Tierkäfige, Möbel, Spiegel,
Bilderrahmen; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleist-
ungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf Seile,
Riemen, Bindfäden, Netze, Vorhänge, Planen, Segel, Säcke,
Polstermaterial, rohe Gespinstfasern, Teppiche, Teppich-
brücken, Fußmatten, Matten, Linoleum und andere
Bodenbeläge, Tapeten; Groß- und Einzelhandel sowie Online-
Handel mit Bekleidungsstücken, Schuhwaren, Kopfbe-
deckungen; Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensver-
waltung; Büroarbeiten (Dienstleistungen für Rechnung Dritter);
22
Klasse 42: Franchising, nämlich Dienstleistungen eines Franchisegebers,
nämlich Vermittlung von technischem Know-how, Beratung
hinsichtlich Ladenplanung, Ladeneinrichtung und beim
Entwurf entsprechender Schilder; Kraftfahrzeugüberprüfung;
Innengestaltung von Kraftfahrzeugen; Design von
Kraftfahrzeugen; Entwurf von Kraftfahrzeugteilen;
Textildesigndienstleistungen für Fahrzeugverkleidungen;
Design von Läden; Design von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen
und deren Bauteilen; Überprüfung [Inspektion] von
Fahrzeugen auf Verkehrssicherheit; Designdienstleistungen;
Prüfung von Fahrzeugen; Qualitätsprüfung; Zertifizierung
[Qualitätskontrolle]; Wissenschaftliche und technologische
Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche
Designerdienstleistungen; Industrielle Analyse- und
Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von
Computerhardware und Computersoftware (Dienstleistungen
für Dritte);
Klasse 45: Franchising oder Dienstleistungen eines Franchisegebers,
nämlich Vermittlung von rechtlichem Know-how und Vergabe
von Lizenzen; Dienstleistungen im Bereich Sicherheit,
Lebensrettung, Schutz und Vollzug; Vormundschaftsdienst-
leistungen; Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienste
zum Schutz von Sachwerten und Personen (Dienstleistungen
für Dritte),
2. aus dem EM-Teil ihrer am am 17. April 2015 international registrierten und
auf eine italienische Basisanmeldung vom 31. Oktober 2014
zurückgehenden Marke IR 1 276 685 (Widerspruchsmarke zu 2.)
23
die Schutz genießt für die Waren und Dienstleistungen der
Klasse 9: Electronic parking systems; velocity sensors; speedmeasuring
apparatus; heat detectors; antifreeze testers; coolant-
temperature sensors; image and data projectors; camcorders
for cars and helmets; converters, electric; vehicle breakdown
warning triangles; backlit signs; luminous safety beacons;
ampere-hour meters; ammeters; pressure measuring
apparatus; apparatus for measuring oil pressure; apparatus for
measuring turbo pressure; apparatus for measuring oil
temperature and water temperature; pressure recording
apparatus; pressure sensors; temperature indicators;
temperature sensors; voltmeters; vacuum gauges;
pedometers; flashing lights [luminous signals]; hands free kits
for phones; articles of protective clothing for wear by
motorcyclists for protection against accident or injury;
reflective apparel and clothing for the prevention of accidents;
protection devices for personal use against accidents; bicycle
speedometers; car antennas; cassette players for cars; car
broadcasting tuners; cellular phonebattery chargers for use in
cars; car televisions; eyeglasses; sunglasses; anti-glare
24
glasses; goggles for sports; swimming goggles; eyeglass and
sunglass cases; eyeglass and sunglass lenses; eyeglass and
sunglass frames; eyeglass and sunglass chains; eyeglass and
sunglass cords; pince-nez; pince-nez cases; pince-nez chains;
pince-nezcords; pince-nez mountings; correcting lenses
[optics]; snow goggles; ski goggles; protective goggles;
goggles for motorcyclists; bicycle helmets; helmets for
motorcyclists; protective helmets for sports; face shields for
protective helmets; face shields, other than for medical
purposes; batteries; accumulators [batteries]; battery cables;
burglar alarms; speed indicators; time clocks [time recording
devices]; downloadable computer game programs;
downloadable electronic books; accumulators, electric, for
vehicles; vehicle radios; navigation computers for cars; vehicle
tracking devices; sirens for vehicles; thermostats for vehicles;
emergency light bars for vehicles [luminous signals];
navigation apparatus for vehicles [on-board computers];
ultrasonic object detectors for use on vehicles; camcorders;
horns for loudspeakers; tire pressure gauges; vehicle
breakdown warning lamps, other than parts of vehicles;
rechargeable batteries; feeder cables; binders adapted for
compact discs; time switches, automatic; telescopic keys;
continuity testers; electrical plugs and sockets; power
switches; measuring jugs and beakers; transformers for
increasing voltage; thermometers, not for medical purposes;
sensors [measurement apparatus], other than for medical use;
scientific, nautical, surveying, photographic, cinematographic,
optical, weighing, measuring, signalling, checking
[supervision], life-saving and teaching apparatus and
instruments; apparatus and instruments for conducting,
25
switching, transforming, accumulating, regulating or controlling
electricity; apparatus for recording, transmission or
reproduction of sound or images; magnetic data carriers,
recording discs; compact discs, DVDs and other digital
recording media; mechanisms for coin-operated apparatus;
cash registers, calculating machines, data processing
equipment, computers; computer software; fire-extinguishing
apparatus;
Klasse 12: Automobiles; cars; racing cars; sports cars; structural parts of
automobiles, racing cars, sports cars, land and water vehicles;
spare parts and accessories, included in class 12, for
automobiles, racing cars, sports cars, vehicles and land
vehicles; engine hoods for vehicles; engines for land vehicles;
motors, electric, for land vehicles; electric vehicles; gear boxes
for land vehicles; rims for vehicle wheels; vehicle covers
[shaped]; covers for vehicle steering wheels; upholstery for
vehicles; sun-blinds adapted for automobiles; ski carriers for
cars; bicycle racks for vehicles; safety seats for children, for
vehicles; vehicle seats; head-rests for vehicle seats; seat
covers for vehicles; safety belts for vehicle seats; steering
wheels for vehicles; remote control vehicles, other than toys;
bicycles, parts and fittings therefor included in class 12;
tricycles, parts and fittings therefor included in class 12;
cycles, parts and fittings therefor included in class 12;
motorcycles, parts and fittings therefor included in class12;
prams [baby carriages]; pushchairs; covers for baby carriages;
covers for pushchairs; parachutes; two-wheeled trolleys; ski
lifts; golf carts [vehicles]; trailers [vehicles]; air bags for
vehicles; anti-theft devices for vehicles; kick sledges; fitted
26
covers for vehicles; small wagons for transporting children;
motorcycle sidecars; spare tire carriers for vehicles; safety
seats for use in vehicles; aero dynamic fairings for vehicles;
protective roll bars for vehicles; steering wheel controls for
automobiles; horns for vehicles; brake pads for vehicles;
windshield wipers; spoilers [parts of windshield wipers];
pneumatic tires [tyres]; adhesive rubber patches for repairing
inner tubes; tire chains for land vehicles; snow socks for land
vehicles; vehicle bumpers; luggage carriers for motorcycles;
roof rack storage containers for land vehicles; storage
compartments for automobiles; luggage racks for automobiles;
containers adapted for use in vehicle boots; boot tidies;
panniers adapted for cycles; roof bars for vehicles; spoilers for
vehicles; safety belts for animals for use in vehicles; pet safety
seats for use in vehicles; pet safety nets for use in vehicles;
vehicles; apparatus for locomotion by land, air or water;
Klasse 35: Retail and wholesale services, also on-line, of vehicles, cars,
motorcycles, bicycles, tricycles, parts, spare parts and fittings
therefor; retail and wholesale services, also on-line, of
preparations for cleaning, protection, maintenance and
preservation of vehicles, perfumes, oils and greases,
lubricants, additives for motor fuels, for oils and for engines;
retail and wholesale services, also on-line, of pedometers,
blinkers [signalling lights], hands free kits for phones, articles
of protective clothing for protection against accident or injury,
reflective apparel and clothing, protection devices for personal
use, tachometers, antennas, cassette players, radio tuners,
battery chargers, television sets, eyeglasses, sunglasses, anti-
glare glasses, sports goggles, swimming goggles, eyeglass
27
and sunglass cases, eyeglass and sunglass lenses, eyeglass
and sunglass frames, eyeglass and sunglass chains, eyeglass
and sunglass cords, pince-nez, pince-nez cases, pince-nez
chains, pince-nez cords, pince-nez mountings, correcting
lenses [optics], snow goggles, ski goggles, protective goggles,
goggles for motorcyclists, helmets, face shields; retail and
wholesale services, also on-line, of batteries, accumulators,
batterycables, burglar alarms, speed indicators, clocks and
watches, computer games, electronic books, radio apparatus,
navigation computers, vehicle tracking devices, sirens,
thermostats, emergency light bars for vehicles, navigation
apparatus for vehicles, ultrasonic object detectors,
camcorders, horns for loudspeakers, manometers, warning
lights, rechargeable batteries, power cables, binders adapted
for compact discs, time switches, telescopic keys, testers,
sockets and plugs, power switches, measuring jugs and
beakers, transformers for increasing voltage, thermometers,
sensors; retail and wholesale services, also on-line, of
scientific, nautical, surveying, photographic, cinematographic,
optical, weighing, measuring, signalling, checking
[supervision], life-saving and teaching apparatus and
instruments, apparatus and instruments for conducting,
switching, transforming, accumulating, regulating or controlling
electricity, apparatus for recording, transmission or
reproduction of sound or images, magnetic data carriers,
recording discs, compact discs, DVDs and other digital
recording media, mechanisms for coin-operated apparatus,
cash registers, calculating machines, data processing
equipment, computers, computer software, fire-extinguishing
apparatus; retail and wholesale services, also on-line, of
28
parking systems, velocity sensors, speed measuring
apparatus, heat detectors, anti-freeze testers, coolant-
temperature sensors, image and data projectors, camcorders
for cars and helmets, converters, vehicle breakdown warning
triangles, backlit signs, luminous safety beacons, ampere-hour
meters, ammeters, pressure measuring apparatus, apparatus
for measuring oil pressure and turbo pressure, apparatus for
measuring oil temperature and water temperature, pressure
recording apparatus, pressure sensors, temperature
indicators, temperature sensors, voltmeters, vacuum gauges;
retail and wholesale services, also on-line, of apparatus for
lighting, heating, steam generating, cooking, refrigerating,
drying, ventilating, water supply and sanitary purposes; retail
and wholesale services, also on-line, of engine hoods, engines
for motor vehicles, gear boxes for vehicles, wheel rims, vehicle
covers [shaped], covers for steering wheels, upholstery for
vehicles, sun-blinds, ski carriers, safety seats, vehicle seats,
head-rests for vehicle seats, seat covers, safety belts for
vehicle seats, steering wheels for vehicles, remote control
vehicles, prams [baby carriages], pushchairs, covers for baby
carriages, covers for pushchairs, parachutes, two-wheeled
trolleys, ski lifts, golf carts [vehicles], full-trailers, bicycle racks
for vehicles, air bags for vehicles, anti-theft devices for
vehicles, kick sledges, fitted covers for vehicles, small wagons
for transporting children, motorcycle sidecars, spare tire
carriers for vehicles, safety seats for use in vehicles, aero
dynamic fairings for vehicles, protective roll bars for vehicles;
retail and wholesale services, also on-line, of steering wheel
controls for automobiles, horns, brake pads for vehicles,
windshield wipers, spoilers, pneumatic tires [tyres], adhesive
29
rubber patches for repairing inner tubes, snow chains and
snow socks for land vehicles, bumpers, luggage carriers, roof
rack storage containers for vehicles, storage compartments for
automobiles, luggage racks for automobiles, boot tidies,
storage compartments for luggage, roof bars for vehicles,
spoilers for vehicles, safety belts, nets and seats for animals in
vehicles; retail and wholesale services, also on-line, of ramps,
storage racks to hold vehicle mats, infant walkers, high chairs
for babies, mats for infant playpens, safety gates of metal for
babies, children and pets, bicycle locks of metal, booster
seats, bolts, dice, locks for vehicles, small items of metal
hardware, coat hangers, hooks, folding tables, cushions,
photograph frames, fastening clips, statues, figurines, works of
art, decorations, containers, closures for containers, baskets,
barrels, casks, letter boxes, crates, pallets, ladders, step
stools, display stands, display boards, display cases, display
tables, mannequins, signboards, furnishings, kennels for
animals, animal carriers, hutches for animals, furniture,
mirrors, picture frames; retail and wholesale services, also on-
line, of ropes, slings, string, nets, tents, tarpaulins, sails,
sacks, padding and stuffing materials, raw fibrous textile
materials; retail and wholesale services, also on-line, of
carpets, rugs, mats and matting, linoleum and other coverings,
wall hangings; retail and wholesale services, also on-line, of
clothing, footwear, headgear; advertising; business
management; business administration; office functions
[services for others].
Die Markenstelle für Klasse 12 hat die Widersprüche mit Beschluss vom 22. April
2020 zurückgewiesen. Zur Begründung hat sie ausgeführt, beide Widersprüche
30
seien fristgerecht erhoben und die Widerspruchsgebühr fristgerecht gezahlt
worden. Die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken sei durchschnittlich. In
den identischen Waren- und Dienstleistungsklassen bestehe eine gewisse
Warennähe. Im Übrigen komme es auf die Ähnlichkeit der Waren und
Dienstleistungen mangels Zeichenähnlichkeit nicht an. Eine Verwechslungsgefahr
in klanglicher Hinsicht bestehe nicht, da die angegriffene Marke nach ihrem
Wortbestandteil als einfachster und kürzester Bezeichnungsform als „BEPOS“
ausgesprochen werde. Es sei üblich, dass in Wort-/Bildmarken Buchstaben bildlich
verfremdet, aber vom Verkehr weiter als Buchstaben erkannt würden. Die in der
jüngeren Marke enthaltene grafische Darstellung eines Tachometers werde trotz
seiner Abflachung am unteren Rand als Buchstabe „O“ erkannt. Die Tachonadel
werde dagegen nicht als Apostroph interpretiert. Es stünden sich somit die
Wortbestandteile „BEP'S“ und „BEPOS“ gegenüber, die sich klanglich schon
dadurch ganz deutlich unterschieden, dass sie aus einer bzw. zwei Silben
bestünden. Die identischen drei Buchstaben „BEP“ in den sich
gegenüberstehenden Marken genügten nicht für eine schriftbildliche
Verwechslungsgefahr. Da es sich bei den Wortbestandteilen jeweils um
Phantasiebegriffe handele, bestehe auch keine begriffliche Verwechslungsgefahr.
Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Widersprechenden. Sie trägt vor, die
Widersprechende habe ausweislich der Absenderzeile ihres Telefaxes erst am 14.
April 2018 ihre Widersprüche erhoben. Die beiderseitigen Waren und
Dienstleistungen seien teilweise identisch und zum Teil durchschnittlich bzw.
überdurchschnittlich ähnlich, die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken
durchschnittlich. Die Marken seien hochgradig ähnlich, da der Verkehr in der
angegriffenen Marke keinen Buchstaben „O“ erkenne, sondern nur einen
Tachometer bzw. einen Apostroph. Der Tachometer sei äußerst detailreich
dargestellt, am unteren Rand abgeschnitten und deutlich bauchiger als ein
typisches „O“. Er füge sich von der Größe nicht in das Schriftbild der jüngeren
Marke ein, sondern durchbreche diese geradezu nach oben. Zudem handele es
31
sich dabei rund um das Thema „Kfz“ um ein beschreibendes oder
kennzeichnungsschwaches Symbol. Die Tachonadel sei wie die übrigen
Buchstaben in Weiß gehalten und wirke in ihrer konkreten Stellung auf dem
Tachometer wie ein Apostroph, der sich in die restlichen Buchstaben der Marke
einfüge. Selbst wenn der Verkehr in der Darstellung eines Tachometers den
Buchstaben „O“ erkenne, seien die Marken schriftbildlich und klanglich mittel- bis
hochgradig ähnlich. Die angegriffene Marke stimme dann in den drei
Anfangsbuchstaben „BEP“ und dem Endbuchstaben „S“ und damit in vier ihrer fünf
Buchstaben mit den Widerspruchsmarken überein. Wortanfang und -ende seien
dabei für den schriftbildlichen Gesamteindruck maßgeblich.
Die Widersprechende beantragt sinngemäß,
den Beschluss der Markenstelle für Klasse 12 des Deutschen
Patent- und Markenamtes vom 22. April 2020 aufzuheben und die
Löschung der angegriffenen Marke wegen des Widerspruchs der
Widersprechenden aus der Unionswiderspruchsmarke 013 434 014
bzw. der international registrierten Marke IR 1 276 685 anzuordnen.
Die Inhaberin der angegriffenen Marke beantragt sinngemäß,
die Beschwerde zurückzuweisen.
Sie trägt vor, zwischen den beiderseitigen Waren und Dienstleistungen bestehe so
gut wie keine Ähnlichkeit, da sich die jeweiligen Nizza-Klassen nur in zwei Klassen
überschnitten, ansonsten aber voneinander abwichen. Eine schriftbildliche
Ähnlichkeit scheide aus, da die angegriffene Marke mit dem Tachometer über ein
dominierendes grafisches Merkmal verfüge, das die Widerspruchsmarken auch in
ähnlicher Weise nicht besäßen. Der Verkehr werde in der dargestellten
Tachonadel keinen Apostroph erkennen, da sie im Vergleich zur Schreibweise der
32
umgebenden Buchstaben zu dünn und für einen Apostroph zu groß ausgeführt sei
und von den Buchstaben zu weit entfernt stehe. Sie ergebe nur in der grafischen
Darstellung eines Tachometers einen Sinn. Klanglich unterschieden sich die
Marken hinreichend, da die Widerspruchsmarken kurz ausgesprochen würden, die
angegriffene Marke hingegen mit einem langen „O“.
Mit gerichtlichem Schreiben vom 16. Juli 2021 sind die Beteiligten darauf
hingewiesen worden, dass die Beschwerde voraussichtlich weit überwiegend
Aussicht auf Erfolg habe. In der mündlichen Verhandlung vom 25. Januar 2022
haben sich die Beteiligten mit dem Übergang ins schriftliche Verfahren
einverstanden erklärt.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.
II.
Die Beschwerde ist zulässig und hat in der Sache überwiegend Erfolg.
1. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen der nach §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 MarkenG
statthaften Beschwerde der Widersprechenden sind erfüllt, insbesondere hat die
Widersprechende ausweislich der Eingangskennzeichnung des Telefaxgeräts des
DPMA die Widersprüche am 12. April 2018 erhoben, somit gemäß § 42 Abs. 1
Satz 1 MarkenG innerhalb von drei Monaten nach der am 12. Januar 2018
erfolgten Veröffentlichung der angegriffenen Marke.
33
2. Zwischen der angegriffenen Marke und
der Unionswiderspruchsmarke „BEP'S“ (Widerspruchsmarke zu 1.) besteht die
Gefahr von Verwechslungen gemäß §§ 125b Nr. 1, 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2
MarkenG.
Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist
unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.
Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der
Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der
Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass
ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen
höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte
Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt
(st. Rspr.; EuGH GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. 45 f. – Éditions Albert René/HABM
[OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2018, 79 Rdnr. 9 – OXFORD/Oxford Club
m. w. N.).
a) Die einander gegenüberstehenden Marken sind sich weit überdurchschnittlich
ähnlich oder es ist sogar Identität anzunehmen.
aa) Maßgeblich für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist der Gesamteindruck
der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und
dominierenden Elemente (EuGH GRUR 2013, 922 Rdnr. 35 – Specsavers/Asda;
GRUR 2013, 833 Rdnr. 30 – Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2012, 930 Rdnr. 22 –
Bogner B/Barbie B; GRUR 2012, 64 Rdnr. 15 – Maalox/Melox-GRY; GRUR 2010,
729 Rn. 23 – MIXI; GRUR 2009, 672 Rdnr. 33 – OSTSEE-POST; BPatG
34
26 W (pat) 30/07 – CITIPOST), wobei von dem allgemeinen Erfahrungsgrundsatz
auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm
entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen
(vgl. EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 – Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 –
marktfrisch). Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere
Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der
angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein
können (EuGH GRUR 2005, 1042 Rdnr. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR
2012, 64 Rdnr. 14 – Maalox/Melox-GRY; GRUR 2009, 487 Rdnr. 32 – Metrobus;
GRUR 2009, 672 Rdnr. 33 – OSTSEE-POST). Der Grad der Ähnlichkeit der sich
gegenüberstehenden Zeichen ist im Klang, im (Schrift)Bild und im Bedeutungs-
(Sinn)Gehalt zu ermitteln. Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht
dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einem der
Wahrnehmungsbereiche aus (BGH GRUR 2017, 1104 Rdnr. 27 – Medicon-
Apotheke/Medico Apotheke; GRUR 2015, 114 Rdnr. 23 – Springender Pudel;
GRUR 2015, 1009 Rdnr. 24 – BMW-Emblem; GRUR 2009, 1055 Rdnr. 26 – airdsl;
BGHZ 139, 340, 347 – Lions; MarkenR 2008, 393 Rdnr. 21 – HEITEC).
bb) Eine verwechslungsrelevante Zeichenähnlichkeit in (schrift-)bildlicher Hinsicht
besteht nicht, da die angegriffene Marke mit der detailgetreuen Darstellung eines
Tachometers über ein Bildelement verfügt, für das sich in der Widerspruchsmarke
zu 1.) keine Entsprechung findet.
cc) Klanglich sind die Marken jedoch weit überdurchschnittlich ähnlich oder, da sie
von weiten Teilen des Verkehrs gleich ausgesprochen werden, gar identisch.
aaa) Bei der Feststellung des klanglichen Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke
ist von dem in ständiger Rechtsprechung anerkannten Erfahrungssatz
auszugehen, dass der Wortbestandteil – sofern er kennzeichnungskräftig ist – den
Gesamteindruck prägt, weil er die einfachste Möglichkeit bietet, die Marke zu
35
benennen (vgl. BGH GRUR 2014, 378 Rdnr. 39 – OTTO CAP). Zudem ist für den
phonetischen Zeichenvergleich maßgeblich, wie die Marken von den
angesprochenen Verkehrskreisen mündlich wiedergegeben werden, wenn sie die
Marke in ihrer registrierten Form vor sich haben. Die klangliche Wiedergabe kann
dabei auch durch die grafische Gestaltung der Marke beeinflusst werden.
Schließlich kann sich eine Ausnahme von dem Grundsatz „Wort vor Bild“ ergeben,
soweit die grafische Ausgestaltung durch ihren Umfang und ihre kennzeichnende
Wirkung die Marke derart beherrscht, dass das Wort kaum mehr beachtet wird; in
diesem Fall kann es gerechtfertigt sein, dem Bild auch bei der mündlichen
Benennung der Marke den Vorrang einzuräumen (vgl. BGH GRUR 1959, 599 –
Teekanne; BPatG GRUR 1994, 124 – Billy the Kid; BPatG 30 W (pat) 77/09 –
Chinese/Mädchen; 29 W (pat) 517/15 – elAMARA/Esmara). Sind verschiedene
Aussprache- oder Benennungsmöglichkeiten einer Marke naheliegend und
wahrscheinlich, sind diese beim klanglichen Zeichenvergleich zu berücksichtigen
(BPatG 29 W (pat) 32/14 – Pepee/TEE PEE; 29 W (pat) 31/13 – CARSI/CARS;
Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 9 Rdnr. 291).
bbb) Im vorliegenden Fall werden die angesprochenen Verkehrskreise in dem
zwischen den Buchstaben „BEP“ und „S“ angeordneten Bildelement der
angegriffenen Marke zweifellos die realistische Darstellung eines Tachometers
erkennen. Trotzdem werden sie die Marke nicht als „BEP (plus/und) Tacho(meter)
(plus/und) ES“ benennen, da dies viel zu umständlich ist. Denkbar ist, dass die
grafische Darstellung des Tachometers als Buchstabe „O“ gedacht und
entsprechend gesprochen wird. Hiergegen spricht allerdings, dass dieser
Bildbestandteil mit den Skalenstrichen, der Tachonadel, den Zahlen zur
Stundenkilometerangabe und der Kilometerzähler so naturgetreu ist, dass die
angesprochenen Verkehrskreise keine Veranlassung haben, darin die stilistische
Verfremdung eines Buchstabens zu erkennen, zumal es sich bei dem dann
ergebenden Wort „BEPOS“ um einen Phantasiebegriff handelt. Hierin liegt ein
gravierender Unterschied zu sämtlichen von der Markenstelle angeführten
36
Entscheidungen, bei denen ein Grafikelement jeweils als ein bestimmter
Buchstabe gelesen werden konnte, um ein gängiges deutsches oder englisches
Wort zu ergeben („BEST“, „INSEL“, „EURO“, „BIO“, „WORLD“, „ECO“). Dass die
Inhaberin der angegriffenen Marke als „BEPOS GmbH“ firmiert, hat bei der
Beurteilung der Markenähnlichkeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG außer Betracht
zu bleiben. Weiter spricht gegen die Interpretation des Grafikelements als
Buchstabe „O“, dass der Buchstabe „O“ in keiner gängigen Schriftart queroval mit
abgeflachtem unteren Rand dargestellt wird. In allen dem Senat bekannten
Schriftarten wird der Buchstabe „O“ eher längsoval bis kreisrund wiedergegeben.
In „eckigen“, meist historisierenden Schriftarten sind eher die Längsseiten
abgeflacht dargestellt, aber niemals die Unterkante. Nicht zuletzt spricht auch die
Stärke der weißen Linie, die den Tachometer umrahmt, gegen dessen
Interpretation als Buchstabe „O“. Sie ist erheblich dünner ausgeführt als die
durchgängig gleich starke Linienführung der umgebenden Buchstaben „BEP“ und
„S“, so dass die grafische Darstellung des Tachometers aus dem
Buchstabengefüge regelrecht herausfällt. Das Bildelement des Tachometers wird
zudem im Zusammenhang mit den Waren und Dienstleistungen, die
Kraftfahrzeuge betreffen, in erster Linie als Sachhinweis aufgefasst werden, so
dass die Wahrnehmung als Buchstabe in den Hintergrund rückt. Daher werden
wesentliche Teile der angesprochenen Verkehrskreise bei der Benennung der
angegriffenen Marke das grafische Element des Tachometers weglassen und nur
die klar erkennbaren Buchstaben „BEP“ und „S“ in einem Wort als „BEPS“
aussprechen, das sich wie die vergleichbaren Wörter „Mops“ oder „Klaps“ auch
leicht artikulieren lässt. In diesem Fall sind die beiderseitigen Marken klanglich
identisch.
b) Die Widerspruchsmarke zu 1.) verfügt über eine durchschnittliche
Kennzeichnungskraft.
37
aa) Die originäre Kennzeichnungskraft wird bestimmt durch die Eignung der
Marke, sich unabhängig von der jeweiligen Benutzungslage als
Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens
bei den beteiligten Verkehrskreisen einzuprägen und die Waren und
Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden
(vgl. EuGH GRUR 2010, 1096 Rdnr. 31 – BORCO/HABM [Buchst. a]; BGH GRUR
2017, 75 Rdnr. 19 – Wunderbaum II). Dabei ist auf die Eigenart der Marke in
Klang, Bild und Bedeutung abzustellen. Diese Eignung fehlt oder ist zumindest
erheblich eingeschränkt, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten
Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Sinngehalt aufweist oder sich an
eine für die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen beschreibende Angabe
anlehnt (BGH WRP 2015, 1358 Rdnr. 10 – ISET/ISETsolar; GRUR 2012, 1040
Rdnr. 30 f. – pjur/pure). Liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, die für eine
hohe oder geringe Kennzeichnungskraft sprechen, ist von normaler
Kennzeichnungskraft auszugehen (BGH a. a. O. – Wunderbaum II).
bb) Die Widerspruchsmarke „BEP’S“ erscheint als reines Phantasiewort, das im
Hinblick auf die eingetragenen Dienstleistungen der Klassen 35, 42 und 45 keinen
beschreibenden Sinngehalt aufweist. Für eine Steigerung der
Kennzeichnungskraft infolge intensiver Benutzung der Widerspruchsmarke zu 1.)
ist nichts vorgetragen und auch nichts erkennbar.
c) Ausgehend von Identität oder wenigstens weit überdurchschnittlicher
Ähnlichkeit der beiderseitigen Marken in klanglicher Hinsicht und
durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu 1.) hält die
angegriffene Marke den zur Vermeidung einer Verwechslungsgefahr erforderlichen
Abstand zu dieser selbst bezüglich der nur durchschnittlich ähnlichen Waren und
Dienstleistungen nicht mehr ein.
38
aa) Eine Ähnlichkeit ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die sich
gegenüberstehenden Waren oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller
für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblicher Faktoren wie insbesondere
ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer
regelmäßigen Vertriebs- und Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer
Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowie ihrer Eigenart als miteinander
konkurrierender oder einander ergänzender Produkte oder Leistungen so enge
Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung
sein könnten, sie stammten aus demselben Unternehmen oder wirtschaftlich
verbundenen Unternehmen (EuGH GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. 65 – Éditions
Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2014, 488 Rdnr. 12 –
DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2015, 176, 177 Rdnr. 16 – ZOOM). Von
einer absoluten Warenunähnlichkeit kann nur dann ausgegangen werden, wenn
wegen des Abstands der Waren eine Verwechslungsgefahr von vornherein
ausgeschlossen ist (BGH a. a. O. – DESPERADOS/DESPERADO; a. a. O. Rdnr.
17 – ZOOM).
bb) Hinsichtlich des größten Teils der Waren und Dienstleistungen der jüngeren
Marke ist wenigstens durchschnittliche Ähnlichkeit zu den Widerspruchswaren und
-dienstleistungen anzunehmen.
aaa) Zwischen den Waren der Klassen 9 „Elektrische Batterien für Kraftfahrzeuge“
sowie der Klasse 11 „Getränkekühler für Kraftfahrzeuge“ besteht eine
durchschnittliche Ähnlichkeit zu den „Einzelhandelsdienstleistungen … in Bezug
auf Fahrzeuge, deren Teile, Ersatzteile und Zubehör“ der Klasse 35, für die die
Widerspruchsmarke zu 1.) eingetragen ist. Für die Bejahung einer Ähnlichkeit
zwischen Einzelhandelsdienstleistungen und den auf sie bezogenen Waren reicht
es aus, dass sich die Dienstleistungen auf die entsprechenden Waren beziehen
und die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund dieses Verhältnisses
annehmen, die Waren und Dienstleistungen stammten aus denselben
39
Unternehmen (BGH GRUR 2014, 378 Rdnr. 39 – OTTO CAP). Die Tatsache, dass
Handelsmarken, also Warenmarken in der Hand von Handelsunternehmen, seit
Jahren „auf dem Vormarsch“ sind, führt zu einer Gewöhnung des Verkehrs an ein
Nebeneinander von Hersteller-, Handels- und Handelsdienstleistungsmarken und
zu der Annahme, dass das Handelsunternehmen häufig nicht nur die
Verantwortung für die Einzelhandelsdienstleistungen, sondern auch eine
Produktverantwortung übernimmt; vor diesem Hintergrund kann zwischen den
Waren und den Einzelhandelsdienstleistungen, die identische Waren zum
Gegenstand haben, je nach Handelssektor und Zuschnitt eine (geringe bis
mittlere) Ähnlichkeit angenommen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn große
Handelshäuser in dem betreffenden Warensektor neben dem Verkauf fremder
Waren auch Waren mit eigenen Handelsmarken anbieten (BGH a. a. O. – OTTO
CAP; BPatG 29 W (pat) 4/20 – Bell&Mondo/BELMONDO; 28 W (pat) 3/19 –
Carrera; 30 W (pat) 550/18 – Damia/DAMLA/Mamia). Die Recherche des Senats
hat ergeben, dass im Bereich des Zubehörs und der Ersatzteile für Fahrzeuge
etliche große Händler neben Markenprodukten auch Produkte unter ihrem
Handelsnamen anbieten (z. B. ATU, OBI, HP).
bbb) Eine durchschnittliche Ähnlichkeit ist daher auch anzunehmen zwischen den
genannten Einzelhandelsdienstleistungen und den Fahrzeugen und
Fahrzeugteilen sowie –zubehör der Klasse 12 der angegriffenen Marke. Diese
Waren werden regelmäßig über selbständige Händler angeboten, die an einzelne
Hersteller exklusiv vertraglich gebunden sind.
ccc) Die einzelnen Werbedienstleistungen der Klasse 35 der angegriffenen Marke
fallen alle unter den weiten Oberbegriff „Werbung“, der für die Widerspruchsmarke
zu 1.) eingetragen ist, so dass insoweit Identität zwischen den beiderseitigen
Dienstleistungen vorliegt.
40
ddd) Eine überdurchschnittliche Ähnlichkeit besteht zwischen den Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen der Klasse 36 der angegriffenen Marke und den
„Einzelhandelsdienstleistungen … in Bezug auf Fahrzeuge“ der Klasse 35 der
Widerspruchsmarke zu 1.). Der Verkehr ist seit langem daran gewöhnt, dass
Autohäuser zusammen mit dem Kaufvertrag über ein Fahrzeug auch Verträge
zum Leasing, zur Finanzierung oder bezüglich der hierfür notwendigen
Versicherungen mit abschließen oder wenigstens anbahnen. Häufig betreiben die
hinter dem Händler stehenden Hersteller zu diesem Zweck eigene Banken, auch
„Autobanken“ genannt. Insofern sind die Vertriebswege dieser Produkte identisch
und sie ergänzen sich.
eee) Die genannten Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Fahrzeuge sind
auch überdurchschnittlich ähnlich zu den Dienstleistungen der Klasse 37
„Abschmieren von Kraftfahrzeugen; Aufbringen von dekorativen Zierlinien auf
Kraftfahrzeuge; Beratungsdienste in Bezug auf die Reparatur von Kraftfahrzeugen;
Bereitstellung von Informationen in Bezug auf die Reparatur oder Wartung von
zweirädrigen Kraftfahrzeugen; Betanken von Kraftfahrzeugen mit Benzin;
Instandhaltung oder Reparatur von Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur
von Kraftfahrzeugen für die Personenbeförderung; Instandhaltung von
Kraftfahrzeugen; Instandhaltung von Lastkraftwagen; Mobiler Ölwechsel für
Kraftfahrzeuge vor Ort beim Kunden; Polsterungen und Reparatur von
Kraftfahrzeugen; Reinigen und Polieren von Kraftfahrzeugen; Reinigung von
Kraftfahrzeugen; Reparatur oder Instandhaltung von Kraftfahrzeugen; Reparatur
oder Wartung von zweirädrigen Kraftfahrzeugen; Reparatur und Instandhaltung
von Kraftfahrzeugen; Reparatur und Pflege von Kraftfahrzeugen; Reparatur und
Wartung von Kraftfahrzeugen und deren Motoren; Reparatur und Wartung von
Kraftfahrzeugen und deren Teilen; Reparatur von Anhängern; Reparatur von
Kraftfahrzeugen; Reparatur von Kraftfahrzeugen in Werkstätten; Reparieren von
Kraftfahrzeugen; Vermietung von Wartungsausrüstungen für Kraftfahrzeuge;
Wartung oder Reparatur von Kraftfahrzeugen; Wartung und Instandsetzung von
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Kraftfahrzeugen; Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Wartung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen für die Personenbeförderung; Wartung von
Kraftfahrzeugen; Wartung von Lastkraftwagen; Wartung von Nutzfahrzeugen;
Waschen von Kraftfahrzeugen; Ölwechsel für Kraftfahrzeuge“. Bei diesen
Reparatur- und Instandhaltungsdienstleistungen für Kraftfahrzeuge handelt es sich
um Dienstleistungen, die von Autohäusern üblicherweise durch die regelmäßig
angeschlossenen Kfz-Werkstätten erbracht werden. Sie ergänzen sich gegenseitig
und werden häufig aus einer Hand angeboten, so dass sie zueinander
überdurchschnittlich ähnlich sind.
fff) Die Dienstleistungen der Klasse 39 „Abschleppdienste für Fahrzeuge;
Abschleppdienste in Bezug auf Fahrzeuge; Abschleppdienstleistungen für
Automobile; Abschleppen und Abtransport von Fahrzeugen als Bestandteil von
Pannenservices; Abschleppen von Fahrzeugen; Abschleppen von Fahrzeugen im
Rahmen des Pannendienstes; Abschleppen von Kraftfahrzeugen; Abschleppen
von Straßenfahrzeugen; Bergung [Transport] von Fahrzeugen auf dem Land;
Bergung von Automobile; Bergung von Fahrzeugen; Bergung von
Kraftfahrzeugen; Bergung von Motorfahrzeugen; Bergung von
Motorkraftfahrzeugen; Bergungsdienste für Fahrzeuge; Notabschleppen von
Lastkraftwagen; Notabschleppen von Personen- oder Lastkraftwagen“ werden
häufig von Autohäusern im Rahmen eines Rundum-Services erbracht, um eine
Reparatur des Fahrzeugs zu ermöglichen und einen entsprechenden Auftrag ihren
Werkstätten zu sichern. Die Dienstleistungen „Befördern und Lagern von Waren;
Beförderung auf dem Landwege; Beförderung auf der Straße; Beförderung von
Frachten; Beförderung von Gütern; Transport mit Kraftfahrzeugen; Transport mit
Lastkraftwagen; Transport von Kraftfahrzeugen; Transportdienste mittels
Lastkraftwagen“ stellen hierzu den weiteren Oberbegriff dar. Insoweit besteht eine
überdurchschnittliche Ähnlichkeit zu den auf Kraftfahrzeuge bezogenen
Einzelhandelsdienstleistungen der Klasse 35 der Widerspruchsmarke zu 1.).
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Von Autohäusern werden auch regelmäßig Fahrzeuge zur Leihe oder Miete
angeboten, z. B. zur Überbrückung der Reparaturzeit des eigenen Fahrzeugs oder
zum Kennenlernen eines neuen Modells. Daher besteht auch
überdurchschnittliche Ähnlichkeit zu den Dienstleistungen der Klasse 39
„Ausliefern von Waren; Auslieferung von Fahrzeugen; Auslieferung von Waren
durch Kuriere; Auslieferungsservice; Auto- und Fahrzeugverleih; Auto- und
Fahrzeugvermietung; Automobilbergungsdienste; Automobilvermietung;
Automobilvermietungsdienstleistungen; Autoverleihdienstleistungen;
Autovermietung; Autovermietungsdienste; Carsharing-Dienstleistungen;
Dienstleistungen für die Vermietung von Autos; Organisation der Vermietung
sämtlicher Verkehrsmittel; Organisation der Vermietung von Automobilen;
Organisation der Vermietung von Autos; Organisation der Vermietung von
Kraftfahrzeugen; Transport mit Kraftfahrzeugen; Transport mit Lastkraftwagen;
Transport von Kraftfahrzeugen; Transportdienste mittels Lastkraftwagen; Verleih
und Vermietung von Fahrzeugen; Vermietung von Anhängern; Vermietung von
Autoanhängern; Vermietung von Automobilen; Vermietung von Autoparkplätzen;
Vermietung von Autos; Vermietung von Autotransportern; Vermietung von
Beförderungsmitteln; Vermietung von Bussen; Vermietung von
Campingfahrzeugen; Vermietung von Fahrzeugen; Vermietung von Fahrzeugen
für den Transport; Vermietung von Fahrzeugen für die Reise; Vermietung von
Fahrzeugen für Transportzwecke; Vermietung von Fahrzeugen zum Zwecke des
Transports; Vermietung von Fahrzeugen, insbesondere von Kraftfahrzeugen und
Lastkraftwagen; Vermietung von Fahrzeugteilen; Vermietung von
Fahrzeugzubehör insbesondere Gepäckträgern, Kindersicherheitssitzen,
Fahrzeuganhängern; Vermietung von GPS-Ausrüstungen für Navigationszwecke;
Vermietung von Güterwagen; Vermietung von Kraftfahrzeugen; Vermietung von
Landfahrzeugen; Vermietung von Lastkraftwagen; Vermietung von Lastkraftwagen
und Anhängern; Vermietung von Lastkraftwagen und von Fahrzeugen; Vermietung
von Lastwagen; Vermietung von Lastwagenanhängern; Vermietung von
Mietfahrzeugen; Vermietung von Mietfahrzeugen für die Beförderung von
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Passagieren; Vermietung von motorbetriebenen Landfahrzeugen; Vermietung von
Motorfahrzeugen; Vermietung von motorisierten Landfahrzeugen; Vermietung von
Motorrädern; Vermietung von Navigationssystemen; Vermietung von
Nutzfahrzeugen; Vermietung von Reisebussen; Vermietung von
Schienenfahrzeugen; Vermietung von Straßenfahrzeugen; Vermietung von
Straßenkraftfahrzeugen; Vermietung von Straßentransportdienstleistungen;
Vermietung von Tankwagen; Vermietung von Traktoren; Vermietung von
Transportern; Vermietung von Transportfahrzeugen; Vermietung von
Transportfahrzeugen und Anhängern; Vermietung von Transportkraftfahrzeugen;
Vermietung von Transportmitteln; Vermietung von Transportmitteln für Senioren
auf dem Landweg; Vermietung von Trucks; Vermietung von Umzugswagen;
Vertragliche Vermietung von Kraftfahrzeugen“.
Im Rahmen eines umfassenden Services für ihre Kunden bieten Autohändler
weitere Dienstleistungen wie die vorübergehende Einlagerung von Reifen oder
des ganzen Fahrzeugs an. Es besteht daher auch eine überdurchschnittliche
Ähnlichkeit zu den Dienstleistungen der Klasse 39 „Einlagerung von Fahrzeugen;
Einlagerung von Waren; Einparkdienste für Autos; Vermietung von Garagen;
Vermietung von Garagen und Parkplätzen; Vermietung von Garagenparkplätzen;
Vermietung von Garagenplätzen; Vermietung von Lagercontainern; Vermietung
von Lagereinheiten; Vermietung von Lagereinrichtungen; Vermietung von
Lagerflächen; Vermietung von Lagergebäuden; Vermietung von Lagern;
Vermietung von Lagerräumen; Vermietung von transportablen Lagercontainern;
Vermietung von Transportkisten“.
ggg) Die Designdienstleistungen der Klasse 42 der angegriffenen Marke fallen alle
unter den weiten Oberbegriff „Designdienstleistungen“, die für die
Widerspruchsmarke zu 1.) eingetragen sind. Insoweit liegt Identität der
Dienstleistungen vor. Dies gilt auch für die Dienstleistungen der Klasse 42
„Inspektion von Kraftfahrzeugen vor dem Transport [auf Fahrtüchtigkeit]; Prüfung
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von Kraftfahrzeugen [auf Verkehrssicherheit]“, die unter die weit gefasste
Widerspruchsdienstleistung „Prüfung von Fahrzeugen“ fällt.
3. Eine Verwechslungsgefahr besteht nicht hinsichtlich der verbleibenden Waren
und Dienstleistungen der Klassen 7, 18, 20, 34, 36, 37 und 39. Eine
Verwechslungsgefahr ist nämlich ausgeschlossen, soweit die sich
gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen unähnlich sind (vgl. BPatG 26
W (pat) 506/13 – MUSIC MONSTER/MONSTER MUSIC m. w. N.).
a) Diese ist bezüglich der Waren der Klasse 18 „Satteldecken; Sattelgurte“ und der
Klasse 20 „Sattelständer“ anzunehmen. Insoweit handelt es sich um
Gegenstände, die zum Reiten eines Tieres, aber nicht für den Betrieb eines
Kraftfahrzeugs notwendig sind. Die Widerspruchswaren und –dienstleistungen
weisen jedoch keinen Bezug hierzu auf.
b) Keine Ähnlichkeit besteht auch hinsichtlich der Waren der Klasse 34
„Feuerzeuge, nicht aus Edelmetall [ausgenommen für Kraftfahrzeuge]“, da hier der
Bereich der Kraftfahrzeuge ausgenommen ist.
c) Der Senat konnte auch nicht recherchieren, dass zwischen den Waren der
Klasse 7 „Robotergesteuerte Waschanlagen für Fahrzeuge; Waschanlagen für
Fahrzeuge“ und den Handelsdienstleistungen in Bezug auf Fahrzeuge, Ersatzteile
und Zubehör ein irgend gearteter Bezug besteht.
d) Dies gilt auch für die Dienstleistung der Klasse 36 „Vermietung von
Verkaufsräumen“, die eher dem Immobilienbereich zuzurechnen ist.
e) Die Baudienstleistungen der Klasse 36 „Vermietung und Wartung von
Arbeitsbühnen; Vermietung von Abrissfahrzeugen; Vermietung von Arbeitsbühnen;
Vermietung von Autowaschanlagen; Vermietung von Baggermaschinen;
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Vermietung von Baggern; Vermietung von Bauausrüstungen; Vermietung von
Baugeräten; Vermietung von Baugerüsten, Arbeits- und Bauplattformen;
Vermietung von Baumaschinen; Vermietung von Baumaschinen und -geräten;
Vermietung von Betonmischern; Vermietung von Betonmischgeräten; Vermietung
von Betonmischmaschinen; Vermietung von Gelenkladern; Vermietung von
gewerblichen Reinigungs-maschinen; Vermietung von Hubarbeitsbühnen;
Vermietung von Hubarbeitsbühnen im Bauwesen; Vermietung von
Hubvorrichtungen für Personen; Vermietung von Kleinbaggern; Vermietung von
Kompaktladern“ stehen gleichfalls in keinem Zusammenhang mit den
Widerspruchsdienstleistungen, für die die Widerspruchsmarke zu 1.) eingetragen
ist, insbesondere nicht mit den Handelsdienstleistungen im Kraftfahrzeugbereich.
f) Entsprechend gilt dies auch für die Entsorgungsdienstleistungen der Klasse 39
„Abfallabtransport; Abfalltransport; Abtransport von Abfällen; Abtransport von Müll“,
die Personenbeförderungsdienstleistungen „Bustransportdienste; Beförderung mit
Autobussen; Beförderung von Passagieren mit Kleinbussen; Beförderung von
Reisenden mit Kraftfahrzeugen; Chauffeurdienste; Vermietung von chauffierten
Fahrzeugen; Vermietung von Fahrzeugen mit Chauffeur“, die
Umzugsdienstleistungen „Durchführung von Umzügen; Durchführung von
Umzügen [Möbelumzüge]; Durchführung von Umzügen [Umzugsdienste];
Durchführung von Umzügen von Büroausstattung; Durchführung von Umzügen
von Haushaltsgegenständen; Durchführung von Umzügen von Haushaltsmöbeln;
Durchführung von Umzügen von Hausrat; Durchführung von Wohnungsumzügen“
und die Reisedienstleistungen „Durchführung von Urlaubsreisen; Chartern von
Flugzeugen“. Keinen Zusammenhang mit Handelsdienstleistungen im
Automobilbereich weisen die Dienstleistungen „Auskünfte in Bezug auf den
Frachttransport; Auskünfte in Bezug auf den Transport von Waren; Auskünfte in
Bezug auf Kühllagerung; Auskünfte in Bezug auf Lagerung; Auskünfte in Bezug
auf Straßentransporte; Auskünfte in Bezug auf Transportarten; Auskünfte über
Anlegeplätze [Parkplatzdienste]; Auskünfte über Straßentransporte;
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Beratungsdienste in Bezug auf den Transport; Beratungsdienste in Bezug auf
Transport; Bewachte Transporte mit Lastkraftwagen; Bewachter Transport von
Wertsachen und Geld mit Lastkraftwagen; Buchung von Mietfahrzeugen;
Containertransportdienste; Containervermietung; Containervermietungsdienste;
Containervermietungsdienstleistungen; Dienstleistungen in Bezug auf die
Vermietung von Gabelstaplern; Durchführung von Touren; Ferntransporte mittels
Lastkraftwagen; Verladen von Frachtcontainern auf Lastkraftwagen; Vermietung
von Abfalllagercontainern; Vermietung von Containern für das Transportgewerbe;
Vermietung von Containern für Frachten; Vermietung von Containern für
Lagerzwecke; Vermietung von Fahrzeugen mit Hubarbeitsbühnen; Vermietung von
Fahrzeugen mit Maschinenhäusern; Vermietung von Frachtcontainerchassis;
Vermietung von Frachtcontainern; Vermietung von Gabelstaplern; Vermietung von
Gefriergeräten; Vermietung von gekühlten Lagereinrichtungen; Vermietung von
Kähnen; Vermietung von Kühllagereinrichtungen; Vermietung von
Kühllagerflächen; Vermietung von Kühlschränken; Vermietung von Kühlschränken
für kommerzielle Zwecke; Vermietung von Luftfahrzeugen; Vermietung von
Maschinen und Geräten zum Be- und Entladen; Vermietung von mobilen
Fahrbahnen; Vermietung von Tiefkühllagern; Vermietung von Tiefkühlschränken“
auf. Die Tätigkeiten „Abholen von Frachten; Abholen von Gütern; Abholen von
Waren; Abholen von Waren und Gütern; Abholung und Auslieferung von Waren
und Paketen; Abladen von Waren; Be- und Entladen von Fahrzeugen; Beladen
von Fahrzeugen mit Frachtgut; Beladen von Lastwägen“ können zwar im
Zusammenhang mit Abschleppdiensten anfallen, jedoch erscheint es
ausgeschlossen, dass Autohäuser diese Dienstleistungen gegenüber Dritten
anbieten. Auch insoweit besteht keine Ähnlichkeit der beiderseitigen
Dienstleistungen.
4. Soweit eine Verwechslungsgefahr mit der Widerspruchsmarke zu 1.) wegen
Unähnlichkeit der beiderseitigen Waren und Dienstleistungen ausgeschlossen ist,
verhilft der Widersprechenden auch der Widerspruch aus der
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Widerspruchswortmarke zu 2.) „BEP’S“ nicht zum Erfolg. Diese wird genauso wie
die Widerspruchsmarke zu 1.) ausgesprochen. Insoweit kann zwar im Vergleich
zur angegriffenen Marke wegen der möglichen identischen Aussprache (s. o.) in
klanglicher Hinsicht eine Identität der Marken angenommen werden. Allerdings
besteht hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen, die nicht bereits aufgrund
des Widerspruchs aus der Widerspruchsmarke zu 1.) zu löschen sind, ebenfalls
keine Ähnlichkeit zu den Waren und Dienstleistungen, für die die
Widerspruchsmarke zu 2.) eingetragen ist. Die Dienstleistungen der Klasse 35
„Retail and wholesale services, also online, of vehicles, cars, motorcycles,
bicycles, tricycles, parts, spare parts and fittings therefor“ sind im Wesentlichen
identisch zu den Dienstleistungen der Klasse 35 „Einzelhandels- und
Großhandelsdienstleistungen, einschließlich Online-Handel, in Bezug auf
Fahrzeuge, Automobile, Motorräder, Fahrräder, Dreiräder, deren Teile, Ersatzteile
und Zubehör“ der Widerspruchsmarke zu 1.), so dass die dortigen Ausführungen
hier entsprechend gelten. Auch zwischen den Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und -
zubehör der Klassen 9 und 12, für die die Widerspruchsmarke zu 2.) eingetragen
ist, und den verbleibenden Waren und Dienstleistungen der angegriffenen Marke
besteht keine Ähnlichkeit.
III.
Gründe für eine Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens aus
Billigkeitsgründen auf einen der Verfahrensbeteiligten nach § 71 Abs. 1 Satz 1
MarkenG liegen nicht vor.
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IV.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde nur
gegeben, wenn gerügt wird, dass
1. das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt
war,
2. bei dem Beschluss ein Richter mitgewirkt hat, der von der
Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen
oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt
war,
3. einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war,
4. ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des
Gesetzes vertreten war, sofern er nicht der Führung des
Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt
hat,
5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung
ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit
des Verfahrens verletzt worden sind, oder
6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.
Die Rechtsbeschwerdeschrift muss von einer beim Bundesgerichtshof
zugelassenen Rechtsanwältin oder von einem beim Bundesgerichtshof
zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet und innerhalb eines Monats nach
49
Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a,
76133 Karlsruhe eingereicht werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Schödel Berner Uhlmann
Full & Egal Universal Law Academy