BUNDESPATENTGERICHT 28 W (pat) 89/02 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 5. Februar 2003 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 399 63 934 BPatG 154 6.70 - 2 - hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 5. Februar 2003 durch den Vorsitzenden Richter Stoppel, die Richterin Schwarz-Angele und den Richter Paetzold beschlossen: Die Hauptsache ist erledigt. Kosten werden nicht auferlegt. G r ü n d e Mit Beschluss vom 6. März 2002 hat die Markenstelle für Klasse 12 auf den Wi-derspruch aus der Marke 964 625 die Löschung der angegriffenen Marke für "Spielkarten, Spiele" angeordnet und im übrigen den Widerspruch zurückgewie-sen. Hiergegen hat die Widersprechende Beschwerde eingelegt mit dem Antrag, unter Aufhebung des angegriffenen Beschlusses die Löschung der angegriffenen Marke auch für die Waren "Druckereierzeugnisse" anzuordnen. In der mündlichen Verhandlung am 5. Februar 2003 hat der Beschwerdegegner jedoch auf die Wa-ren "Druckereierzeugnisse" verzichtet, wodurch sich das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache erledigt hat. Hinsichtlich der Kosten sah der Senat nach der Sach- und Rechtslage keinen Raum für eine entsprechende Billigkeitsentscheidung zu Lasten eines der Beteiligten, zumal dies auch von keiner Partei beantragt worden ist. Kosten waren daher nicht aufzuerlegen. Stoppel Richterin Schwarz-Angele hat Urlaub und kann daher nicht selbst unterschreiben. Stoppel Paetzold Bb
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