BPatG 15208.05BUNDESPATENTGERICHT29 W (pat) 36/12_______________________AktenzeichenB E S C H L U S SIn der Beschwerdesache…betreffend die Markenanmeldung 30 2010 041 841.9hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 13. Juni 2012 durch die Vorsitzende Richterin Grabrucker, die Richte-rin Kortge und die Richterin am Landgericht Uhlmann- 2 -beschlossen:Die Beschlüsse des DPMA vom 30. November 2010 und 30. August 2011 werden aufgehoben.G r ü n d eI.Das WortzeichenMeistertricksist am 13. Juli 2010 zur Eintragung als Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register für Waren und Dienstleistungen der Klas-sen 16, 38 und 41 angemeldet worden, wobei das Waren- und Dienstleistungs-verzeichnis im Beschwerdeverfahren auf die Waren derKlasse 16Druckereierzeugnisse, nämlich naturwissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Karten und Vorlagebogenbeschränkt wurde.Mit Beschlüssen vom 30. November 2010 und 30. August 2011, letzterer im Erin-nerungsverfahren ergangen, hat die Markenstelle für Klasse 35 die Anmeldung wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen.- 3 -Das angemeldete Zeichen "Meistertricks" werde von den angesprochenen Ver-brauchern dahingehend verstanden, dass die beanspruchten Waren und Dienst-leistungen großartige meisterliche Methoden und Lösungen zur Erleichterung der Arbeit und Bewältigung eines Problems problematisierten oder anböten. In dieser Weise werde der Begriff für einzelne beanspruchte Waren und Dienstleistungen auch bereits verwendet. Als Hinweis auf den Anbieter der Waren sei das Zeichen daher nicht geeignet.Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Anmelders, mit der er sinngemäß be-antragt,die Beschlüsse des DPMA vom 30. November 2010 und 30. August 2011 aufzuheben.Das Zeichen sei für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen keine be-schreibende Sachangabe. Ein Meistertrick sei etwas Geheimnisvolles, das der Außenwelt vor seiner Auflösung nicht selbstverständlich erklärbar sei und mit dem Ziel angewendet werde, ein überraschendes Ergebnis zu erzielen. Die Marken-stelle habe die Begriffe "Tip" und "Trick" verwechselt. Da den Naturwissenschaften derartige Geheimnisses fremd seien, sei der Begriff für die in Klasse 16 bean-spruchten Waren nicht beschreibend und werde auch nicht entsprechend verwen-det.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.II.Die zulässige Beschwerde hat nach der im Beschwerdeverfahren vorgenomme-nen Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses Erfolg.- 4 -Soweit die Eintragung für die Waren "Druckereierzeugnisse, nämlich naturwissen-schaftliche, technische und wirtschaftliche Karten und Vorlagebogen" zurückge-wiesen worden ist, war der Beschwerde gemäß §§ 41, 33 Abs. 2 MarkenG statt-zugeben, da dem angemeldeten Zeichen für diese Waren kein absolutes Schutz-hindernis nach § 8 Abs. 2 MarkenG entgegensteht. Insbesondere kommt dem Zei-chen für diese Waren die notwendige Unterscheidungskraft zu.1. Das Wortzeichen setzt sich aus den zwei Wortelementen "Meister" und "Tricks" zusammen.a) Das Wort "Meister" hat mehrere Bedeutungen (Duden, Deutsches Universalwörterbuch):- ein Handwerker, der seine Ausbildung mit der Meisterprüfung ab-geschlossen hat;- jemand, der als Meister in einem Betrieb arbeitet und einem be-stimmten Arbeitsbereich vorsteht;- ein Könner auf seinem Gebiet, in seiner Kunst ("er ist ein Meister seines Fachs");- ein großer Künstler ("die alten Meister");- ein bewunderter, verehrter als Vorbild angesehener Lehrer;- ein Sieger in einer Meisterschaft (Deutscher Meister);- saloppe vertrauliche Anrede einer meist unbekannten männli-chen Person;- 5 -- Namensbestandteil in Fabeln (Meister Lampe).Als Wortbestandteil in Substantiven kennzeichnet es den nachfolgen-den Begriff als meisterhaft, großartig ("Meisterleistung", "Meisterdetek-tiv", "Meisterwerk").b) Das Wort "Tricks" ist die Pluralform des Wortes "Trick", das im Deut-schen in folgenden Bedeutungen verwendet wird (Duden, Deutsches Universalwörterbuch):- listig ausgedachtes, geschicktes Vorgehen, (unerlaubter) Kunst-griff; Manöver, mit dem jemand getäuscht, betrogen wird;- oft einfache, aber wirksame Methode der Handhabung von etwas zur Erleichterung einer Arbeit, Lösung einer Aufgabe o. ä;- bei einer artistischen Vorführung ausgeführte, verblüffende Aktion, eingeübter wirkungsvoller Kunstgriff von Artisten oder Zauber-künstlern.c) Bei der Beurteilung des Zeichens ist eine Gesamtbetrachtung vorzu-nehmen. Das Wort "Meistertricks" ist zwar lexikalisch nicht nachweis-bar, findet sich aber im Sprachgebrauch der Presse. Die Verwendung ist nicht auf Bereiche des Handwerks beschränkt, in denen der Meis-tertitel als berufliche Qualifikation erworben werden kann. Die ange-sprochenen Kreise, die durchschnittlichen Verbraucher, werden das Zeichen wegen seiner eindeutigen Bestandteile und üblichen Begriffs-bildung ohne weitere Überlegung als besonders geschickte meister-hafte Kunstgriffe eines erfahrenen Könners oder "Profis" verstehen. In dieser Bedeutung wird es auch benutzt, wie sich aus den Recherche-belegen des DPMA und den nachfolgenden Belegen ergibt.- 6 -www.ofdb.de: Charlie Chans Meistertrick (1933);www.waz-online.de: Lehres Meistertrick: Positive Motivation Sport.Zwar werden entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers Tricks auch im Bereich von naturwissenschaftlicher Forschung und im Bereich der Technik verwendet.Lothar Matter: Lebensmittel- und Umweltanalytik mit der Spektrome-trie. Tips, Tricks und Beispiele für die Praxis;Heinz G. Kandel: Verfahrenstechnische Methoden in der Wirkstoff-herstellung, Tipps und Tricks;http.//freenet.de/wissenschaft/natur: Chemischer Trick lässt Pflanzen im Dunkeln sprießen;derstandard.at/Wissenschaft/Mensch: Ein Trick deckt Protein-Inter-aktionen auf. Wiener Forscher machen flüchtige Begegnungen beob-achtbar.Auf Karten und Vorlagebögen werden Tricks jedoch üblicherweise nicht abgebildet, sodass das Zeichen keinen beschreibenden Inhalt für diese Waren hat. Auch ein sachlicher Bezug des Wortzeichens lässt sich zu ihnen nicht herstellen. Daher besitzt das Zeichen für diese Waren die für einen betrieblichen Herkunftshinweis notwendige Unterscheidungs-kraft.Grabrucker Kortge UhlmannHu
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