BPatG 15405.11BUNDESPATENTGERICHT29 W (pat) 57/12_______________(Aktenzeichen)Verkündet am18. Juli 2012…B E S C H L U S SIn der Beschwerdesache…betreffend die Markenanmeldung 30 2010 042 153.3hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 18. Juli 2012 durch die Vorsitzende Richterin Grabrucker, die Richterin Kortge und die Richterin am Landgericht Uhlmann- 2 -beschlossen:Die Beschwerde wird zurückgewiesen.G r ü n d eI.Das WortzeichenVenture ideaist am 6. Oktober 2010 zur Eintragung als Marke in das beim Deutschen Patent-und Markenamt (DPMA) geführte Register für nachfolgende Waren und Dienst-leistungen angemeldet worden:Klasse 35:Werbung; Geschäftsführung; Büroarbeiten; Unternehmensverwal-tung, insbesondere die Entwicklung und Vermarktung von Ge-schäftsideen, Unternehmensberatung, insbesondere die Beratung zur Entwicklung und Vermarktung von Geschäftsideen für Dritte, Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen, betriebswirtschaftliche Beratung, Marktforschung und Marktanaly-se, insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung und Ver-marktung von Geschäftsideen, Beratung in Fragen der Geschäfts-führung, Erstellung von Geschäftsgutachten;- 3 -Klasse 36:Finanzielle Beratung, insbesondere die Beratung bei Unterneh-mensgründungen; Vermittlung von Beteiligungs- und/oder Darle-henskapital; Beteiligung an Kapital und Personengesellschaften im In- und Ausland;Klasse 41:Ausbildung, insbesondere Organisation und Durchführung von Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen; Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen (soweit in Klas-se 41 enthalten), insbesondere von Ausstellungen, Workshops, Tagungen, Kongressen; sämtliche vorgenannten Dienstleistungen insbesondere im Bereich der Entwicklung und Vermarktung von Geschäftsideen, der Unternehmensgründung und der Beteiligung an Unternehmen;Klasse 42:Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und For-schungsarbeiten auf dem Gebiet Mediengestaltung und diesbe-zügliche Designer-Dienstleistungen; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung; Dienstleistungen eines Grafikers, insbe-sondere Design und Grafikgestaltung von Werbung; Beratung bei der Gestaltung von Homepages und Internetseiten.Mit Beschlüssen vom 23. Mai 2011 und 26. März 2012, von denen der letztere im Erinnerungsverfahren ergangen ist, hat die Markenstelle für Klasse 35 die Anmel-dung teilweise, nämlich mit Ausnahme der Dienstleistungen der Klasse 42 "Wis-senschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten auf - 4 -dem Gebiet Mediengestaltung und diesbezügliche Designer-Dienstleistungen" we-gen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen.Die Bestandteile des angemeldeten Zeichens "venture" und "idea" stammten aus der englischen Sprache und seien den angesprochenen Verkehrskreisen ohne weiteres als "Unternehmensidee" verständlich, da der Begriff "venture" aus dem auch in der deutschen Sprache benutzten Begriff "Joint Venture" bekannt sei und das Wort "idea" dem deutschen Wort "Idee" eng verwandt sei. Auch wenn der Begriff "venture idea" lexikalisch noch nicht nachweisbar sei, werde er bereits vielfach verwendet. Das Publikum werde den Begriff als Sachaussage auffassen, nämlich, dass die beanspruchten Dienstleistungen Unternehmensideen zum Ge-genstand und zur Bestimmung hätten. Die von der Anmelderin aufgeführten Vor-eintragungen begründeten keinen Eintragungsanspruch der Anmelderin.Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, mit der sie sinngemäß be-antragt, die Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 23. Mai 2011 und 26. März 2012 aufzuheben.Der Begriff "venture idea" sei zu vage und vieldeutig, um für die beanspruchten Dienstleistungen beschreibend zu sein. Das angemeldete Zeichen werde im deut-schen Sprachraum nicht als "Unternehmensidee" verstanden. Die entsprechenden Nachweise für den Gebrauch des Begriffs "venture idea" seien nicht an den inlän-dischen Verkehr gerichtet. Jedenfalls seien mehrere gedankliche Zwischenschritte erforderlich, um einen Bezug zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen herzustellen. Dies gelte selbst dann, wenn der Verkehr das Zeichen tatsächlich als "Unternehmensidee" verstehen sollte. Dass dem Begriff "venture" in Zusammen-setzung mit weiteren Substantiven regelmäßig kein beschreibender Inhalt zu-komme, zeige auch die Eintragungspraxis des DPMA, das mehrere ähnliche Mar-ken wie "Venture Law", "Venturer Capital" "Intelligent Venture Capital" und "Ventu-- 5 -re Vision" für vergleichbare Dienstleistungen eingetragen habe. Auch ein Freihal-tebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bestehe nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.II.Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg.Die Anmelderin hat gemäß §§ 41, 37 Abs. 1, 33 Abs. 2 MarkenG i. V. m. § 8 Mar-kenG keinen Anspruch auf Eintragung des angemeldeten Wortzeichens, da der Eintragung ein absolutes Eintragungshindernis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG in Bezug auf die beanspruchten und beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen der Klassen 35, 36, 41 und 42 entgegensteht. Danach sind Mar-ken von der Eintragung ausgeschlossen, denen für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt.1. Unterscheidungskraft in diesem Sinn ist die einer Marke innewohnende (kon-krete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu wer-den, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren und Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2008, 608, 611 Rn. 66 g. – EUROHYPO; BGH GRUR 2010, 825, 826 Rn. 133 – Marlene-Dietrich-Bildnis II; 935 Rn. 8 – Die Vision; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 – FUSSBALL WM 2006). Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2006, 233, 235 Rn. 45 – Standbeutel; 229, 230 Rn. 27 – BioID). Da allein das Fehlen jeglicher Un-terscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungs-- 6 -kraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH a. a. O. Marlene-Dietrich-Bildnis II). Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411, 412 Rn. 24 Matratzen Concord/Hukla). Ebenso ist zu berück-sichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Ge-samtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegen-tritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428, 431 Rn. 53 – Henkel). Ausgehend hiervon besitzen Wort-marken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Ver-kehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Be-griffsinhalt zuordnen oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache be-stehen, die – etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Wer-bung oder in den Medien – stets nur als solche und nicht als Unterschei-dungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. – FUSSBALL WM 2006). Dar-über hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienst-leistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger be-schreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und die sich damit in einer be-schreibenden Angabe erschöpfen (BGH GRUR 2010, 1101,1102 Rn. 23 –TOOOR!).2. Bei der Beurteilung des Verständnisses des angemeldeten Zeichens ist in erster Linie auf ein unternehmerisch tätiges Fachpublikum abzustellen, da die beanspruchten Dienstleistungen der Klassen 35 und 36 in der Regel nicht von Endverbrauchern, sondern von Unternehmern in Anspruch genommen werden. Hinsichtlich der Dienstleistungen der Klassen 41 und 42 ist neben - 7 -Unternehmern auch das allgemeine Publikum mit Interesse an Fortbildung bzw. an digitalen Medien maßgeblich.3. Die angemeldete Wortfolge "venture idea" setzt sich aus zwei englischen Worten zusammen.a) Das Wort "venture" bedeutet substantivisch gebraucht "Unternehmung, Projekt, (gewagtes) Unternehmen". Als Verb (to venture) bedeutet es "etwas vorsichtig äußern, wagen, auf etwas setzen, etwas aufs Spiel setzen" (Pons Großwörterbuch Englisch). In den Wirtschaftswissen-schaften wird das Wort als Fachbegriff auch im Deutschen in der Be-deutung "Unternehmen, Wagnis" gebraucht und ist hier insbesondere in Zusammensetzung mit anderen Begriffen gebräuchlich. So bedeutet "Venture Kapital" Risikokapital, ein "Joint Venture" ist ein Gemein-schaftsunternehmen, unter "Venture Analyse" versteht man eine Risi-koanalyse, ein "Venture-Team" ist eine Gruppe in einem Unternehmen, die für die Entwicklung und Durchführung von Innovationen zuständig ist (Focus Enzyklopädisches Wörterbuch Marketing, Management, Mar-keting Kommunikation, Medien, 2. Auflage München 2009). Entspre-chend taucht es als Namensbestandteil in einer Vielzahl von Unterneh-men auf, die sich mit Investitionen in bzw. der Entwicklung von neuen Unternehmen beschäftigen (Genes GmbH Venture services, CREA-THOR VENTURE, LBBW Venture Capital GmbH, HV Holtzbrinck Ven-tures Advisors GmbH, Venture Campus der TU Berlin).b) Das englische Wort "idea" entspricht in der Bedeutung dem deutschen Wort "Idee" im Sinne von "Einfall, Vorstellung, Absicht, Begriff" (Pons Großwörterbuch Englisch).4. Unter diesen Vorgaben kann der Gesamtbegriff "venture idea" von den ange-sprochenen Fachkreisen, Unternehmern, angehenden Unternehmern und - 8 -Investoren in unternehmerische Beteiligungen als "Unternehmensidee" ver-standen werden. Denn diesen Personengruppen ist die wirtschaftswissen-schaftliche Bedeutung des Begriffs "venture" wegen seiner häufigen Verwen-dung im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und der dazu erfor-derlichen Kapitalbeschaffung geläufig. Die Verbindung mit dem Wort "idea" zu dem Gesamtbegriff "Unternehmensidee" liegt ebenfalls nahe, da die Fra-ge, wie die Umsetzung von Geschäftsideen finanziert werden kann, bzw. in welche Geschäftsideen Venture Kapital investiert werden sollte, einen breiten Raum in Wirtschaftskreisen einzunehmen pflegt.- Handbuch Venture Capital, Verlag C.H. Beck, 4. Auflage, München 2011: Teil C: Bausteine des VC finanzierten Unternehmens: I. Die In-novation und die unternehmerische Idee;- Dr. Nikolaus Franke: Die Bewertung von Gründerteams durch Ven-ture-Capital Geber, DBW 2004, 651 ff.;- Marion Meisell Dokun: Wonach entscheiden Venture Capital Geber -nach Team oder nach Idee?, Norderstedt 2006: Kapitel 6.5. Qualität und Innovationskraft der Geschäftsidee;- Stadtsparkasse Augsburg: Gewinnen Sie Geld für Ihre Ideen –Venture Capital.In diesem Sinn wird der Begriff auch bereits in allgemeinsprachlichen Fach-texten benutzt, wie sich aus den von der Anlegerin selbst vorgelegten Goog-le-Auszügen (Anlage A2 zum Schriftsatz vom 9. März 2011, Blatt 40 der Amtsakte), den ausführlichen Recherchenachweisen des DPMA zum Be-schluss vom 26. März 2012 (Blatt 116 ff. der Amtsakte) sowie den weiteren Rechercheergebnissen des Senats ergibt:- 9 -- www.jacobus-challenge.com: Jacobs Business (JacoBus) challenge 2011 "…new venture ideas may be born…";- Facebook.com media: venture ideas an der ZHAW in Winterthur;- Lisa K. Gundry, Jull R. Kickul: Entrepreneurship Strategy: Changing Patterns in New Venture Creation, Growth and Reinvention: Abbildung Seamless Swiss Start-up Ecosystem: venture ideas;- Anne Marie Knott: Venture Design: "…and, the venture idea – where have they come from historically an how to discover yours…".Aus dem Umstand, dass die Verwendung des Begriffs "venture idea" bisher nur in englischsprachigen Texten bzw. in Schweizer Quellen nachweisbar ist, lässt sich nicht ableiten, dass das Zeichen für das Inland Unterscheidungs-kraft aufweist. Denn die Globalisierung der Wirtschaft ist so weit fortge-schritten, dass auch englischsprachige Veröffentlichungen zu wirtschaftlichen Fragen im Inland zur Kenntnis genommen und verstanden werden. Da Eng-lisch derzeit noch die wichtigste Wirtschaftssprache ist, wenden sich je-denfalls im Internet veröffentlichte englische Fachtexte nicht nur an Leser in englischsprachigen Ländern, sondern sind an Fachkreise in der ganzen Welt gerichtet und werden auch im Inland zur Kenntnis genommen. Die Annahme, dass in die Prüfung der Unterscheidungskraft nur Quellen einzubeziehen seien, die sich konkret an deutschsprachige Nutzer richten, ist jedenfalls in dem wirtschaftlichen Umfeld der beanspruchten Dienstleistungen lebens-fremd.5. Das angemeldete Zeichen hat in der deutschen Bedeutung "Unternehmens-idee" damit einen engen sachlichen Bezug zu den noch streitgegenständli-chen Dienstleistungen. Sämtliche Dienstleistungen der Klasse 35 können eine Unternehmensidee zum Gegenstand haben, bzw. bei ihrer Realisierung - 10 -in Anspruch genommen werden. Auch Werbe- und PR-Agenturen erbringen ihre Dienstleistungen zum Teil gezielt an Unternehmensgründer:www.erfinderhaus.de: Von der Idee zum Erfolg "Sie haben auch eine Erfindung oder Geschäftsidee?";www.gruenderland.de Eine Geschäftsidee zu Geld machen – Ideenver-wertung;www.inside.izbm.de/insider: M3 PR: Da man schwerpunktmäßig IT-Start-ups als Kunden gewinnen will….bietet m3 PR spezielle Start-up Pakete…";Junghans PR Agentur: "…Betreut werden Kunden vom Start-up-Unternehmen bis hin zu kleinen und mittelständischen Unterneh-men…";www.woerterladen.de: "Die PR-Agentur …hilft…Start-ups, Ein-Mann/Frau-Unternehmen mit gezielter Online Pressearbeit…";www.weissenbach-pr.de: Unser Start-up-Paket..Wir kümmern uns seit über 10 Jahren speziell auch um junge und dynamische Neugrün-dungen…";www.mashup-communications.de: "Performance PR für Startups"; www.gruenderwoche.de ICF Public Relations-Consulting GmbH: PR-Agentur ICF bringt Start-ups in Fahrt".Beratungsunternehmen werben gezielt mit der Hilfe bei der Umsetzung neuer Geschäftsideen:www.safari-gmbh.de: "Eine neue Geschäftsidee ist entstanden – sie scheint geradezu perfekt für Ihr Unternehmen und alle Beteiligten sind begeistert. Doch wer genau setzt sie wie und wann in die Tat um?";www.rosslebenundpartner.de: Existenzgründung: Sie möchten eine neue Geschäftsidee realisieren? Dann steht Ihnen unser MANAGE-MENT TEAM von Beginn an…zur Seite".- 11 -Die Entwicklung und Umsetzung von Unternehmensideen sind Thema einer Vielzahl von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen privater Anbieter und öffentlicher Institutionen.Zu den Dienstleistungen der Klasse 42 besteht ein funktioneller Bezug. Denn bei der Verwirklichung einer Unternehmensidee werden regelmäßig Daten-verarbeitungsprogramme und Homepages entwickelt und Grafikleistungen in Anspruch genommen. Die ansprechende bildliche Gestaltung ist für die Rea-lisierung und Verbreitung einer Unternehmensidee von besonderer Bedeu-tung.Der Umstand, dass offen bleibt, für welche Art von Unternehmensideen die Dienstleistungen angeboten werden, ändert nichts an dem beschreibenden Charakter des Zeichens. Denn eine gewisse begriffliche Unbestimmtheit steht der Annahme einer beschreibenden Sachangabe nicht entgegen (BGH GRUR 2000 882 - Bücher für eine bessere Welt). Es handelt sich bei dem Begriff nämlich um eine Sammelbezeichnung, die eine Vielzahl von Ideen erfassen soll, für die die Leistungen in Anspruch genommen werden können.Wegen seines engen Sachbezugs zu den beanspruchten Dienstleistungen ist das Zeichen mithin nicht geeignet, als betrieblicher Herkunftshinweis zu dienen.Die Voreintragungen aus den Jahren 2000 und 2001 rechtfertigen kein ab-weichendes Ergebnis. Denn eine willkürliche Abweichung des DPMA von seiner Eintragungspraxis erschließt sich aus dem Vortrag der Anmelderin nicht. Dazu hätte substantiiert zur Vergleichbarkeit des Eintragungszeit-punkts, des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, der Zeichen selbst und der jeweiligen Rechtsprechungssituation vorgetragen werden müssen.4 - 12 -Es genügt nicht, – wie hier – eine Vielzahl von ähnlich gearteten Voreintra-gungen ohne eigene Auswertung nach den vorgenannten Kriterien schlicht aufzuzählen (BPatG GRUR 2009, 1173, 1175).Vorsitzende Richterin Grabrucker ist an der Unterzeichnung wegen ur-laubsbedingter Abwesenheit verhin-dert.KortgeKortge UhlmannHu
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