BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 130/13 2 AR 85/13 vom 25. Juni 2013 in dem Klageerzwingungsverfahren gegen wegen des Vorwurfs der falschen Versicherung an Eides Statt Antragsteller: Az.: Ws 22/13 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schles wig - Holstein Az.: 1 Ws 22/13 (3/13) Schleswig - Holsteinisches Oberlandesgericht - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Juni 2013 beschlossen: Die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 24. April 2013 wird zurü ck g ewiesen. Gründe: Mit Beschluss vom 24. April 2013 hat der Senat die Beschwerde des A n- tragstellers gegen den Beschluss des Schleswig - Holsteinischen Oberlandesg e- richts vom 4. Februar 2013 auf dessen Kosten als unzulässig verworfen. En t- gegen seinem nun mehrigen Vorbringen hatte der Antragsteller mit bei dem Bundesgerichtshof am 23. April 2013 eingegangenen Schriftsatz sein Recht s- mittel nicht zurückgenommen. Vielmehr hat er lediglich die "Bezeichnung B e- schwerde" für seine Rechtsmittelschrift zurückgenomme n, beantragt aber we i- ter, die Beschlüsse des Oberlandesgerichts aufzuheben. Becker Appl Schmitt 1
Full & Egal Universal Law Academy