BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 152/08 2 AR 81/08 vom 30. April 2008 in der Jugendstrafsache gegen wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls Az.: 263 Ls-771 Js 1381/04-48/07 Amtsgericht Siegburg Az.: 55 Ls - 1 Js 15023/07 Amtsgericht Marburg - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anh366rung des Generalbun-desanwalts am 30. April 2008 beschlossen: 1. Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts - Jugendsch366ffenge-richts - Siegburg vom 17. Oktober 2007 wird aufgehoben. 2. Zust344ndig f374r die Verhandlung und Entscheidung der Sache ist das Amtsgericht Siegburg. Gr374nde: Die Voraussetzungen f374r eine Abgabe der Sache an das Wohnsitzgericht gem344337 247 42 Abs. 3 JGG liegen nicht vor, weil der Wohnsitzwechsel schon vor der Anklageerhebung erfolgt ist. 1 Die 334bertragung der Sache an das Amtsgericht Marburg gem344337 247 12 Abs. 2 StPO kommt ebenfalls nicht in Betracht. Aus 247 12 Abs. 1 StPO ergibt sich, dass grunds344tzlich dem Gericht der Vorzug geb374hrt, welches das Haupt-verfahren nach 247247 203, 207 StPO er366ffnet und damit die Eigenschaft des er-kennenden Gerichts erlangt hat. F374r eine solche 334bertragung nach Erlass des Er366ffnungsbeschlusses gem344337 247 12 Abs. 2 StPO m374ssen deshalb gewichtige Gr374nde sprechen (vgl. Meyer-Go337ner StPO 50. Aufl. 247 12 Rdn. 5; KK Pfeiffer StPO 5. Aufl. 247 12 Rdn. 6). 2 Solche gewichtigen Gr374nde sind hier nicht gegeben. Sie bestehen nicht darin, dass die Verteidigerin des inzwischen 24 Jahre alten Angeklagten 204auf dessen Wunsch223 pauschal die Benennung von Leumundszeugen in Aussicht gestellt hat, die 204mit erheblichem Zeitaufwand nach Siegburg anreisen m374ss- 3 - 3 - ten223. Demgegen374ber ist das Amtsgericht Siegburg bereits seit Mai 2007 mit dem Verfahren vertraut und hat gegen den Mitangeklagten am 11. Oktober 2007 erstmalig verhandelt. Es bleibt daher f374r die Untersuchung und Entschei-dung der Sache zust344ndig. Rissing-van Saan Rothfu337 RiinBGH Roggenbuck ist urlaubsbedingt ortsabwesend und deshalb an der Unter- schrift gehindert. Rissing-van Saan Appl Schmitt
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