BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 424/13 2 AR 324/13 vom 11. Februar 2014 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Az.: 11 Ls - 73 Js 4991/12 - 40/13 Amtsgericht Rheine - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat n ach Anhörung des Generalbu n- desanwalts am 11. Februar 2014 beschlossen: 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Rheine vom 2. O k- tober 2013 - 11 Ls - 73 Js 4991/12 - 40/13 wird aufg e- hoben. 2. Für die Untersuchung und Entscheidung der Sache gemäß § 42 Abs. 3 JGG bleibt das Amtsgericht Rhe i- ne zuständig. Gründe: Auf die zulässige Vorlage des Amtsgerichts Berlin - Tiergarten hin ist der Abgabebeschluss des Amtsgerichts Rheine vom 2. Oktober 2013 aufzuheben. Die Abgabe der Sache an das für den jetzigen Aufenthaltsort des Ange klagten zuständige Amtsgericht Berlin - Tiergarten ist insgesamt nicht zweckmäßig. Es sind - w orauf auch das Amtsgericht Berlin - Tiergarten hinweist - die zwei in der Anklage der Staatsanwaltschaft Münster vom 25. Januar 2013 benannte n Ze u- gen , gegebenenfalls auch die in der Anklage der Staatsanwaltschaft Münster vom 29. Januar 2014 benannten weiteren Zeugen zu hören, die allesamt im Bereich des abgebenden Amtsgerichts wohnen . Der Angeklagte war zu den Tatzeiten volljährig, das abgebende Gericht hat ihm bereits einen Rechtsanwalt 1 - 3 - aus Rheine als Pflichtverteidiger beigeordnet und ist mit der Sache vertraut. Angesichts dieser Besonderheiten tritt der Gesichtspunkt der Entscheidungsn ä- he in den Hintergrund. Fischer Appl Eschelbach Ott Zeng
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