BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 557/06 2 AR 318/06 vom 7. Februar 2007 in der Strafsache gegen wegen vors344tzlicher K366rperverletzung Az.: 55 Ds 1 Js 13569/06 Amtsgericht Marburg Az.: 418 Ds jug. 105 Js 8776/05 (238/06) Amtsgericht Hamburg-Bergedorf Az.: 4202 Js 1309/06 Staatsanwaltschaft Hamburg - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anh366rung des Generalbun-desanwalts am 7. Februar 2007 beschlossen: F374r die Untersuchung und Entscheidung ist das Amtsgericht - Jugendrichter - Marburg/Lahn zust344ndig. Gr374nde: Der Generalbundesanwalt hat in seiner Zuschrift an den Senat ausge-f374hrt: 1 "Zust344ndig f374r die Untersuchung und Entscheidung ist das Amtsgericht - Jugendrichter - Marburg/Lahn. Der in 247 42 Abs. 3 i.V.m. 247 109 JGG zum Aus-druck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem f374r ihren Aufenthaltsort zust344ndigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse f374r das Verfahren erheblich sind (Senat, Be-schl374sse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04 - und vom 10. Mai 2006 - 2 ARs 176/06). Solche erheblichen Erschwernisse k366nnen zwar grunds344tzlich darin erblickt werden, dass mehrere Zeugen lange Anreisen zum Gerichtsort in Kauf nehmen m374ssen. F374r die Zust344ndigkeit des Amtsgerichts Marburg/Lahn spricht dem gegen374ber entscheidend, dass nach Aktenlage eine psychiatrische Begutachtung des Angeklagten in Betracht kommt, und es zweckm344337ig ist, mit der Begutachtung einen Sachverst344ndigen aus dem r344umlichen Umfeld des jetzigen Aufenthaltsortes des Angeklagten zu beauftragen, der zur Gutachtenerstattung in der Hauptverhandlung nicht nach Hamburg anreisen m374sste." 2 - 3 - Dem tritt der Senat bei. Der Senat geht davon aus, dass, nachdem in-zwischen 374ber mehr als 1 275 Jahre wegen der Abgabestreitigkeiten zwischen verschiedenen Amtsgerichten keine Verfahrensf366rderung stattgefunden hat, dies nunmehr mit der gebotenen Beschleunigung geschehen wird. 3 Rissing-van Saan RiBGH Rothfu337 ist erkrankt Fischer und deshalb an der Unterschrift gehindert. Rissing-van Saan Roggenbuck Appl
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