BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 84/08 2 AR 44/08 vom 26. M344rz 2008 in der Strafsache gegen wegen gef344hrlicher K366rperverletzung Az.: 124 Js 19869/07 Staatsanwaltschaft Stade Az.: 335 AR 2/07 Amtsgericht Hamburg - Altona Az.: NZS 17 Ds 124 Js 19869/07 Amtsgericht Tostedt - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anh366rung des Generalbun-desanwalts am 26. M344rz 2008 beschlossen: Die Sache wird an das Amtsgericht Tostedt zur374ckgegeben. Gr374nde: Die Staatsanwaltschaft Stade legt dem am 14. August 1991 geborenen Angeklagten eine im April 2007 begangene Straftat zur Last. Die Anklage vom 22. August 2007 ist am 1. Oktober 2007 vom Amtsgericht Tostedt unver344ndert zur Hauptverhandlung zugelassen worden. Am 28. November 2007 hat das Amtsgericht Tostedt das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gem344337 247 42 Abs. 3 JGG an das Amtsgericht Hamburg-Altona abgegeben, da der Angeklagte seinen Wohnsitz nunmehr im dortigen Bezirk habe. Das Amts-gericht Hamburg-Altona hat die 334bernahme abgelehnt und die Sache dem Bundesgerichtshof zur Bestimmung der Zust344ndigkeit vorgelegt. 1 Die Sache ist an das Amtsgericht Tostedt zur374ckzugeben. Zwar hat der Angeklagte ausweislich des Schreibens des Jugendamtes Hamburg vom 21. November 2007 seinen Wohnsitz nach Anklageerhebung in den Haushalt seines Vaters in Hamburg verlegt, der zum Bezirk des Amtsgerichts Hamburg-Altona geh366rt. Wie sich jedoch aus einer weiteren Mitteilung des Jugendamtes vom 18. Januar 2008 als gesetzlicher Vertreterin des Angeklagten ergibt, lautet seine aktuelle Wohnanschrift nunmehr auf eine Jugendwohnung in Hamburg-Stellingen, die sich im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Hamburg-Mitte befindet, 2 - 3 - das deshalb gem344337 247 42 Abs. 3 JGG zust344ndig sein d374rfte. Da jedoch das Amtsgericht Hamburg-Mitte an dem Verfahren bislang nicht beteiligt war, kam eine Bestimmung der Zust344ndigkeit durch den Senat nicht in Betracht. Der Senat weist darauf hin, dass die Sache besonders eilbed374rftig ist. 3 Rissing-van Saan Fischer Roggenbuck Appl Schmitt
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