ECLI:DE:BPatG:2023:160323U2Ni39.21EP.0 BUNDESPATENTGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 Ni 39/21 (EP) (Aktenzeichen) Verkündet am 16. März 2023 . In der Patentnichtigkeitssache . - 2 betreffend das europäische Patent EP 2 777 270 (DE 60 2012 010 809) hat der 2. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. März 2023 durch die Vorsitzende Richterin Hartlieb sowie die Richter Dipl.-Phys. Univ. Dr. Forkel, Dr. Himmelmann, Dipl.-Phys. Univ. Dr. Städele und Dr.-Ing. Harth für Recht erkannt: I. Das europäische Patent EP 2 777 270 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand DieBeklagteist Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland in französischer Verfahrenssprache erteilten europäischen Patents EP 2 777 270 (deutsches Aktenzeichen DE 60 2012 010 809) (Streitpatent), das am 6. November 2012 angemeldet und am 16. September 2015 veröffentlicht worden ist und das die - 3 Bezeichnung "PROCÉDÉ DE CODAGE ET DÉCODAGE D'IMAGES, DISPOSITIF DE CODAGE ET DÉCODAGE ET PROGRAMMES D'ORDINATEUR CORRESPONDANTS" (Verfahren zur Kodierung und Dekodierung von Bildern, Anordnung zur Kodierung und Dekodierung und entsprechende Computerprogramme) trägt. Das Streitpatent geht zurück auf die am 6. November 2012 angemeldete internationale Patentanmeldung PCT/FR2012/052552. Die Anmeldung wurde am 16. Mai 2013 unter der internationalen Veröffentlichungsnummer WO 2013/068684 A1 veröffentlicht. Nach Eintritt in die europäische Phase wurde die Anmeldung unter der europäischen Anmeldenummer 12794438.7 als europäische Anmeldung geführt. Das Streitpatent nimmt die Priorität FR 1160109 vom 7. November 2011 in Anspruch und betrifft im Allgemeinen das Gebiet der Bildverarbeitung, genauer die Codierung und Decodierung von digitalen Bildern und von Sequenzen digitaler Bilder (Abs. [0001] Streitpatentschrift). Das in vollem Umfang angegriffene Streitpatent umfasst 6 Patentansprüche, darunter den auf ein "Verfahren zum Codieren wenigstens eines in Partitionen unterteilten Bildes" gerichteten Patentanspruch 1 und den nebengeordneten, auf ein "Verfahren zum Decodieren eines Datensignals" gerichteten Patentanspruch 3. Mit dem nebengeordneten Patentanspruch 2 wird eine "Vorrichtung zum Codieren wenigstens eines in Partitionen unterteilten Bildes", mit dem nebengeordneten Patentanspruch 4 eine "Vorrichtung zum Decodieren eines Datensignals" beansprucht. Der nebengeordnete Patentanspruch 5 betrifft ein "Rechnerprogramm, das Befehle enthält, um das Codierungsverfahren nach Anspruch 1 auszuführen". Der nebengeordnete Patentanspruch 6 betrifft dementsprechend ein "Rechnerprogramm, das Befehle enthält, um das Decodierungsverfahren nach Anspruch 3 auszuführen". - 4 Die Merkmale des erteilten Patentanspruchs 1 in der Originalfassung können wie folgt gegliedert werden: Patentanspruch 1: Anspruch 1 Übersetzung M1.1 Procédé de codage d´au moins une image decoupée en partitions, ledit procédé mettant en oeuvre les étapes de: Verfahren zum Codieren wenigstens eines in Partitionen unterteilten Bildes, wobei das Verfahren die folgenden Schritte ausführt: M1.2 prédiction (C2) des données d´une partition courante en fonction d´au moins une partition de référence déjà codée puis décodée, délivrant une partition prédite; Vorhersagen (C2) von Daten einer aktuellen Partition in Abhängigkeit von wenigstens einer bereits codierten und dann decodierten Referenzpartition, was eine vorhergesagte Partition ergibt; M1.3 détermination (C6) d´un ensemble de données résiduelles par comparaison de données relatives à la partition courante et à la partition prédite, lesdites données résiduelles étant associées respectivement à différentes informations numériques qui sont destinées à subir un codage entropique, Bestimmen (C6) einer Gesamtheit von Restdaten durch Vergleichen von auf die aktuelle Partition bezogenen Daten mit der vorhergesagten Partition, wobei die Restdaten jeweils unterschiedlichen digitalen Informationen zugeordnet sind, die dazu bestimmt sind, einer entropischen Codierung unterworfen zu werden, M1.3.1 l´ensemble de données résiduelles étant un bloc de données résiduelles, wobei die Gesamtheit von Restdaten ein Block von Restdaten ist, M1.4 élaboration d´un signal contenant lesdites informations codées, Erstellen eines Signals, das die codierten Informationen enthält, - 5 ledit procédé de codage étant caractérisé en ce qu´il met en oeuvre, préalablement à ladite étape d´élaboration de signal, les étapes suivantes: wobei das Codierungsverfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass es vor dem Schritt des Erstellens des Signals die folgenden Schritte ausführt: M1.5 détermination (C71), à partir dudit ensemble de données résiduelles déterminé, d´un sous-ensemble anhand der bestimmten Gesamtheit von Restdaten Bestimmen (C71) einer Untergesamtheit, M1.5.1 contenant des données résiduelles aptes á être modifiées, die Restdaten enthält, die modifiziert werden können, M1.5.2 le sous-ensemble contenant données résiduelles partant d´une première donnée résiduelle non nulle á un dernière donnée résiduelle non nulle parmi un liste de données résiduelles obtenu lors du parcours dans un ordre prédéfini dudit bloc, wobei die Untergesamtheit Restdaten enthält, die einer Liste von Restdaten, die beim Durchlaufen des Blocks in einer im Voraus definierten Reihenfolge erhalten wird, von einem ersten von null verschiedenen Restdatenelement zu einem letzten von null verschiedenen Restdatenelement laufen, M1.6 calcul (C8) de la valeur d´une fonction représentative de la parité de la somme des données résiduelles dudit sous-ensemble déterminé, Berechnen (C8) des Wertes einer Funktion, die die Parität der Summe der Restdaten der bestimmten Untergesamtheit repräsentiert, M1.7 comparaison (C9) de ladite valeur calculée à la parité d´au moins une desdites informations numériques, Vergleichen (C9) des berechneten Wertes mit der Parität wenigstens einer der digitalen Informationen, M1.7.1 ladite au moins une information numérique correspondant au signe wobei die wenigstens eine digitale Information dem Vorzeichen eines - 6 d´une donnée résiduelle du sousensemble, Restdatenelements der Untergesamtheit entspricht, M1.8 en fonction du résultat de ladite comparaison, modification (C10) ou non d´au moins une des données résiduelles dudit sous-ensemble, in Abhängigkeit vom Ergebnis des Vergleichendes Modifizieren (C10) oder nicht Modifizieren wenigstens eines Restdatenelements der Restdaten der Untergesamtheit, M1.9 en cas de modification, codage entropique (C20) de l´ensemble de données résiduelles comprenant ladite au moins une donnée résiduelle modifiée sans ladite au moins une information numérique. im Fall des Modifizierens entropisches Codieren (C20) der Gesamtheit von Restdaten, die das wenigstens eine modifizierte Restdatenelement enthält, ohne die wenigstens eine digitale Information. Patentanspruch 2 lautet mit einer denkbaren Gliederung versehen: Anspruch 2 Übersetzung M2.1 Dispositif de codage (CO) d´au moins une image découpée en partitions, ledit dispositif comprenant: Vorrichtung (CO) zum Codieren wenigstens eines in Partitionen unterteilten Bildes, wobei die Vorrichtung Folgendes umfasst: M2.2 des moyens (PRED_CO) de prédiction des données d´une partition courante en fonction d´au moins une partition de référence déjà codée puis décodée, délivrant une partition prédite, Mittel (PRED CO) zum Vorhersagen von Daten einer aktuellen Partition in Abhängigkeit von wenigstens einer bereits codierten und dann decodierten Referenzpartition, was eine vorhergesagte Partition ergibt, M2.3 des moyens (MT_CO, MQ_CO, ML_CO) de détermination d´un Mittel (MT_CO, MQ_CO, ML_CO) zum Bestimmen einer Gesamtheit - 7 ensemble de données résiduelles aptes à comparer des données relatives à la partition courante et à la partition prédite, lesdites données résiduelles étant associées respectivement à différentes informations numériques qui sont destinées à subir un codage entropique, von Restdaten, die Daten, die auf die aktuelle Partition bezogen sind, mit der vorhergesagten Partition vergleichen können, wobei die Restdaten jeweils unterschiedlichen digitalen Informationen zugeordnet sind, die dazu bestimmt sind, einer entropischen Codierung unterworfen zu werden, M2.3.1 l´ensemble de données résiduelles étant un bloc de données résiduelles, wobei die Gesamtheit von Restdaten ein Block von Restdaten ist, M2.4 des moyens (CF) d´élaboration d´un signal contenant lesdites informations codées, Mittel (CF) zum Erstellen eines Signals, dass die codierten Informationen enthält, ledit dispositif de codage étant caractérisé en ce qu´il comprend, en amont desdits moyens d´élaboration, des moyens de traitement (MTR_CO) qui sont aptes à: wobei die Codierungsvorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, dass sie den Erstellungsmitteln vorgeschaltete Verarbeitungsmittel (MTR_CO) umfasst, die dafür ausgelegt sind: M2.5 déterminer, à partir dudit ensemble de données résiduelles déterminé, d´un sous-ensemble anhand der bestimmten Gesamtheit von Restdaten eine Untergesamtheit zu bestimmen, M2.5.1 contenant des données résiduelles aptes à être modifiées, die Restdaten enthält, die modifiziert werden können, M2.5.2 le sous-ensemble contenant données résiduelles partant d´une première donnée résiduelle non nulle à un dernière donnée résiduelle non nulle parmi un liste des données wobei die Untergesamtheit Restdaten enthält, die in einer Liste von Restdaten, die beim Durchlaufen des Blocks in einer im Voraus definierten Reihenfolge - 8 résiduelles obtenu lors du parcours dans un ordre prédéfini dudit bloc, erhalten werden, von einem ersten von null verschiedenen Restdatenelement zu einem letzten von null verschiedenen Restdatenelement laufen, M2.6 calculer la valeur d´une fonction représentative de la parité de la somme des données résiduelles dudit sous-ensemble déterminé, den Wert einer Funktion zu bestimmen, die die Parität der Summe der Restdaten der bestimmten Untergesamtheit repräsentiert, M2.7 comparer ladite valeur calculée à la parité d´au moins une desdites informations numériques, den berechneten Wert mit derParität wenigstens einer der digitalen Informationen zu vergleichen, M2.7.1 ladite au moins une information numérique correspondant au signe d´une donnée résiduelle du sousensemble, wobei die wenigstens eine digitale Information dem Vorzeichen eines Restdatenelements der Untergesamtheit entspricht, M2.8 modifier ou non au moins une des données résiduelles dudit sousensemble déterminé, en fonction du résultat de ladite modification, in Abhängigkeit vom Ergebnis des Modifizierens wenigstens eines der Restdatenelemente der bestimmten Untergesamtheit zu modifizieren oder nicht zu modifizieren, M2.9 ainsi que des moyens (CE_CO) de codage entropique de l´ensemble de données résiduelles comprenant ladite au moins une donnée résiduelle modifiée, en cas de modification par lesdits moyens de traitement sans ladite au moins une information numérique. sowie Mittel (CE_CO) umfasst, um im Fall des Modifizierens durch die Verarbeitungsmittel die Gesamtheit von Restdaten, die das wenigstens eine modifizierte Restdatenelement enthält, ohne die wenigstens eine digitale Information entropisch zu codieren. - 9 Patentanspruch 3 des Streitpatents lautet in gegliederter Form wie folgt: Anspruch 3 Übersetzung M3.1 Procédé de décodage d´un signal de données (F) représentatif d´au moins une image découpée en partitions qui a été précédemment codée, comprenant Verfahren zum Decodieren eines Datensignals (F), dass wenigstens ein in Partitionen unterteiltes Bild repräsentiert, das vorher codiert worden ist, umfassend M3.2 une étape d´obtention (D2), par décodage entropique de données dudit signal, d´informations numériques einen Schritt (D2) des Erhaltens durch entropisches Decodieren von Daten des Signals von digitalen Informationen, M3.2.1 associées à des données résiduelles relatives à au moins une partition précédemment codée, die Restdaten zugeordnet sind, die auf wenigstens eine früher codierte Partition bezogen sind, M3.2.2 les données résiduelles étant arrangées en un bloc de données résiduelles, wobei die Restdaten in einem Block von Restdaten angeordnet sind, ledit procédé de décodage étant caractérisé en ce qu´il comprend les étapes suivantes: wobei das Decodierungsverfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass es die folgenden Schritte umfasst: M3.3 détermination, à partir desdites données résiduelles, d´un sousensemble anhand der Restdaten Bestimmen einer Untergesamtheit, M3.3.1 contenant des données résiduelles aptes à avoir été modifiées au cours d´un codage précédent, die Restdaten enthält, die während einer vorhergehenden Codierung modifiziert worden sein können, M3.3.2 le sous-ensemble contenant données résiduelles partant d´une première donnée résiduelle non nulle à un wobei die Untergesamtheit Restdaten aus einer Liste von Restdaten, die beim Durchlaufen - 10 dernière donnée résiduelle non nulle parmi un liste de données résiduelles obtenu lors du parcours dans un ordre prédéfini dudit bloc, des Blocks in einer im Voraus definierten Reihenfolge erhalten wird, enthält, die von einem ersten von null verschiedenen Restdatenelement zu einem letzten von null verschiedenen Restdatenelement laufen, M3.4 calcul (D5) de la valeur d´une fonction représentative de la parité de la somme des données résiduelles dudit sous-ensemble déterminé, Berechnen (D5) des Wertes einer Funktion, die die Parität der Summe der Restdaten der bestimmten Untergesamtheit repräsentiert, M3.5 reconstruction à partir de ladite parité calculée anhand der berechneten Parität Rekonstruieren M3.5.1 d´une valeur du signe d´une donnée résiduelle du sous-ensemble. eines Wertes des Vorzeichens eines Restdatenelements der Untergesamtheit. Der mit einer Merkmalsgliederung versehene Patentanspruch 4 des Streitpatents lautet: Anspruch 4 Übersetzung M4.1 Dispositif (DO) de décodage d´un signal de données représentatif d´au moins une image découpée en partitions qui a été précédemment codée, comprenant des moyens (DE_DO) Vorrichtung (DO) zum Decodieren eines Datensignals, das wenigstens ein in Partitionen unterteiltes Bild repräsentiert, das vorher codiert worden ist, die Mittel (DE_DO) umfasst, - 11 M4.2 d´obtention, par décodage entropique de données dudit signal, d´informations numériques um durch entropisches Decodieren von Daten des Signals digitale Informationen zu erhalten, M4.2.1 associées à des données résiduelles relatives à au moins une partition précédemment codée, die Restdaten zugeordnet sind, die auf wenigstens eine vorher codierte Partition bezogen sind, M4.2.2 les données résiduelles étant arrangées en un bloc de données résiduelles, wobei die Restdaten in einem Block von Restdaten angeordnet sind, ledit dispositif de décodage étant caractérisé en ce qu´il comprend des moyens de traitement (MTR_DO) qui sont aptes à: wobei die Decodierungsvorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, dass sie Verarbeitungsmittel (MTR_DO) umfasst, die dafür ausgelegt sind: M4.3 déterminer, à partir desdites données résiduelles, un sousensemble anhand der Restdaten eine Untergesamtheit zu bestimmen, M4.3.1 contenant des données résiduelles aptes à avoir été modifiées au cours d´un codage précédent, die Restdaten enthält, die während einer vorhergehenden Codierung modifiziert worden sein können, M4.3.2 le sous-ensemble contenant données résiduelles partant d´une première donnée résiduelle non nulle à un dernière donnée résiduelle non nulle parmi un liste de données résiduelles obtenu lors du parcours dans un ordre prédéfini dudit bloc, wobei die Untergesamtheit Restdaten aus einer Liste von Restdaten, die beim Durchlaufen des Blocks in einer im Voraus definierten Reihenfolge erhalten wird, enthält, die von einem ersten von null verschiedenen Restdatenelement zu einem letzten von null verschiedenen Restdatenelement laufen, - 12 M4.4 calculer la valeur d´une fonction représentative de la parité de la somme des données résiduelles dudit sous-ensemble déterminé, den Wert einer Funktion zu berechnen, die die Parität der Summe der Restdaten der bestimmten Untergesamtheit repräsentiert, M4.5 reconstruction à partir de ladite parité calculée, anhand der berechneten Parität M4.5.1 d´une valeur du signe d´une donnée résiduelle du sous-ensemble. einen Wert des Vorzeichens eines Restdatenelements der Untergesamtheit zu rekonstruieren. Patentanspruch 5 des Streitpatents lautet mit einer denkbaren Gliederung: Anspruch 5 Übersetzung M5.1 Programme d´ordinateur comportant des instructions pour mettre en oeuvre le procédé de codage selon la revendication 1, Rechnerprogramm, das Befehle enthält, um das Codierungsverfahren nach Anspruch 1 auszuführen, M5.2 lorsque ledit procédé de codage est exécuté sur un ordinateur. wenn das Codierungsverfahren auf einem Rechner ausgeführt wird. Patentanspruch 6 des Streitpatents lautet: Anspruch 6 Übersetzung M6.1 Programme d´ordinateur comportant des instructions pour mettre en oeuvre le procédé de décodage selon la revendication 3, Rechnerprogramm, das Befehle enthält, um das Decodierungsverfahren nach Anspruch 3 auszuführen, - 13 M6.2 lorsque ledit procédé de décodage est exécuté sur un ordinateur. wenn das Decodierungsverfahren auf einem Rechner ausgeführt wird. Die Klägerin stützt ihre Klage auf den Nichtigkeitsgrund der mangelnden Patentfähigkeit mit Blick auf fehlende erfinderische Tätigkeit, den Nichtigkeitsgrund der unzureichenden Offenbarung und den Nichtigkeitsgrund der unzulässigen Erweiterung. Zur Stützung ihres Vorbringens hat die Klägerin die folgenden Dokumente genannt: NKA Verletzungsklage Landgericht München (D. AB gegen T. GmbH); NKI Streitpatent EP 2 777 270 B1; NKI-DE deutsche Übersetzung der Patentschrift EP 2 777 270 B1; NKII Registerauszug zum Aktenzeichen 60 2012 010 809.6 (Stand am 11. Oktober 2021); NKIII Merkmalsgliederung der Patentansprüche 1 bis 4 des Streitpatents; NKIV WO 2013/068684 A1; NKIV-DE deutsche Maschinenübersetzung der WO 2013/068684 A1; NKV Änderungen der erteilten Ansprüche gegenüber den ursprünglichen Ansprüchen; NK1 Thiesse, Jean-Marc et al.: "Rate Distortion Data Hiding of motion Vector Competition Information in Chroma and Luma Samples for Video Compression", IEEE Transactions on circuits and systems for video technology, Vol. 21, No. 6, June 2011; NK2 Thiesse, Jean-Marc et al.: "Data Hiding of Intra Prediction Information in Chroma Samples for Video Compression". In: - 14 2010 IEEE International Conference on Image Processing, 26.-29. Sept. 2010; NK3 Esen, Erin et al.: "Robust Video Data Hiding Using Forbidden Zone Data Hiding and Selective Embedding", IEEE Transactions on circuits and systems for video technology, Vol. 21, No. 8, August 2011; NK4 Paruchuri, Jithendra K. Et al.: "Joint Optimization of Data Hiding and Video Compression"; NK5 Bossen, Frank et al.: "Video Coding using a Simplified Block Structure and Advanced Coding Techniques". In: IEEE transactions on circuits and systems for video technology 20, Nr.12 (2010); S. 1667-1675; NK6 Cohen, Robert et al.: "Low Complexity Embedding of Information in Transform Coefficients". In: JCTVC-E428 r2, 5th JCTVC Meeting 2011; NK7 Marpe, Detlev et al.: "The H.264/MPEG4 Advanced Video Coding Standard and its Applications", Standards Report, IEEE Communications Magazine, August 2006; NK8 Wang, Yao et al.: "Video Processing and Communications", Prentice Hall, Signal Processing Series; NK9 Lee, Jinho et al.: "Mode dependent filtering for intra predicted sample". In: JCTVC-F358, 6th JCTVC Meeting 2011; NK9´ Bross, Benjamin et al.: "WD4: Working Draft 4 of HighEfficiency Video Coding". In: JCTVC-F803_d5, 6th JVT-VC Meeting, Torino, Italy, 14-22 July, 2011; NK10 Amonou, Isabelle et al.: "Description of video coding technology proposal by France Telecom, NTT, NTT DOCOMO, Panasonic and Technicolor", Doc. Nr. JCTVCA114, April 2010. - 15 Die Klägerin stellt den Antrag, das europäische Patent EP 2 777 270 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für nichtig zu erklären. Die Beklagte stellt den Antrag, die Klage abzuweisen, hilfsweise das europäische Patent EP 2 777 270 unter Klageabweisung im Übrigen mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland insoweit für nichtig zu erklären, als es über die Fassung eines der Hilfsanträge I bis IV vom 2. Januar 2023 - in dieser Reihenfolge - hinausgeht. Die Beklagte tritt der Argumentation der Klägerin in allen wesentlichen Punkten entgegen. Sie vertritt die Auffassung, dass die beanspruchte Lehre ursprünglich offenbart sei, ausführbar sei und auf einer erfinderischen Tätigkeit des Fachmanns beruhe. Die beanspruchte Lehre sei jedenfalls in einer der Fassungen der Hilfsanträge patentfähig. Zur Stützung ihres Vorbringens hat die Beklagte die folgenden Dokumente genannt: NB1 Urteil aus dem Nichtigkeitsverfahren 2 Ni 6/21 (EP); NB2 "Advanced video coding forgeneric audiovisual services". ITU-T H.264, Series H: Audiovisual and Multimedia Systems - Infrastructure of audiovisual services - Coding of moving video, 06/2011. Die Beklagte hat in der mündlichen Verhandlung am 16. März 2023 erklärt, dass sie die Patentansprüche gemäß Hauptantrag und Hilfsanträgen als jeweils geschlossene Anspruchssätze ansehe, die jeweils insgesamt beansprucht würden. - 16 Hilfsantrag I vom 2. Januar 2023 lautet: - 17 - 18 - 19 - 20 Hilfsantrag II vom 2. Januar 2023 lautet: - 21 - 22 - 23 - 24 Hilfsantrag III vom 2. Januar 2023 lautet: - 25 - 26 - 27 - 28 Hilfsantrag IV vom 2. Januar 2023 lautet: - 29 - 30 - 31 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen. - 32 Entscheidungsgründe Die Klage, mit der der Nichtigkeitsgrund der fehlenden Patentfähigkeit nach Art. II : 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IntPatÜbkG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 lit. a) EPÜ i. V. m. Art. 52 und 56 EPÜ, der Nichtigkeitsgrund der unzureichenden Offenbarung nach Art. II : 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 lit. b) EPÜ i. V. m. Art. 83 EPÜ und der Nichtigkeitsgrund der unzulässigen Erweiterung nach Art. II : 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 lit. c) EPÜ i. V. m. Art. 100 lit. c) EPÜ geltend gemacht wird, ist nach : 81 PatG zulässig. Die Klage ist auch begründet. Das Streitpatent hat weder hinsichtlich des Hauptantrags noch hinsichtlich der Hilfsanträge Bestand,weilden Patentansprüchen des Streitpatents gemäß Hauptantrag und Hilfsanträgen der Nichtigkeitsgrund der fehlenden Patentfähigkeit entgegensteht und das Streitpatent deshalb für nichtig zu erklären ist. I. 1. Das Streitpatent betrifft die Codierung von digitalen Bildern und Sequenzen digitaler Bilder bzw. von Bewegtbildern (Videos) in einen Daten- bzw. Bitstrom für die Übertragung an einen Empfänger sowie die entsprechende Decodierung (Streitpatentschrift, Abs. [0001]). Insbesondere befasst sich das Streitpatent mit der Einsparung von Bits in dem Bitstrom durch "Verstecken" bestimmter Daten, vorliegend eines Vorzeichens, in einem Wert einer Funktion von Daten, die in dem Bitstrom codiert sind (Streitpatentschrift, Abs. [0059] bis [0063]). Das Streitpatent geht aus von der digitalen Videocodierung, wie sie beispielsweise aus den Standards MPEG oder H.264 bekannt ist. Die Videobilder sind in Makroblöcke unterteilt, wobei jeder Makroblock wiederum in Blöcke unterteilt ist und - 33 jeder Block eine Mehrzahl von Bildpixeln beinhaltet. Die resultierenden Blöcke werden dann einzeln unter Anwendung von Intra- oder Inter-Prädiktion weiterverarbeitet, mit dem Ziel, für den aktuell zu codierenden Block die Unterschiede zu einem Vorhersage- bzw. Prädiktionsblock zu bestimmen und nur diese im Datenstrom zu codieren (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0003]). Für den zu codierenden Block im aktuellen Bild stellt ein solcher Prädiktionsblock einen möglichst ähnlichen Block entweder in demselben Bild oder in einem anderen Referenzbild dar. Für jeden Block wird ein Restblock ermittelt, der die Differenz zwischen dem zu codierenden Block und seinem Prädiktionsblock angibt, den sogenannten Prädiktionsfehler. Die Restblöcke werden in den Frequenzraum transformiert (z. B. mittels einer diskreten Kosinustransformation), d. h. die jeweiligen Pixelwerte der Restblöcke werden in Transformationskoeffizienten übersetzt, die dann noch quantisiert werden können. Anschließend werden die Koeffizienten in einer Zick-Zack-Reihenfolge ausgelesen und dadurch in einer eindimensionalen Liste, dem quantisierten Rest, angeordnet, an dessen Ende wünschenswerterweise einige Koeffizienten gleich Null sind. Die Koeffizienten können ein positives oder negatives Vorzeichen haben. Bei der weiteren Codierung wird der quantisierte Rest einer Entropiecodierung unterzogen (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0004]). Gemäß Streitpatent sind für die quantisierten Transformationskoeffizienten die folgenden Informationen vorgesehen (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0005]): - Ein Datenelement, das den letzten von Null verschiedenen Koeffizienten der Liste angibt; - Für alle Koeffizienten bis zum letzten von Null verschiedenen Koeffizienten eine Information, die angibt, ob ein Koeffizient von Null verschieden ist oder nicht; - Eine Information, die für jeden von Null verschiedenen Koeffizienten angibt, ob dieser gleich Eins ist oder nicht; - 34 - Ein Datenelement, das für jeden Koeffizienten ungleich Null mit Betrag ungleich 1 dessen Betrag abzüglich zwei angibt. - Eine Information, die für jeden von Null verschiedenen Koeffizienten sein Vorzeichen angibt. 0 zeigt ein positives Vorzeichen und 1 ein negatives Vorzeichen an. Neben den Transformationskoeffizienten, die die Bildinformation darstellen, werden Zusatzinformationen codiert, die die Art der Codierung eines Blocks betreffen, z. B. der Modus der Prädiktion (Inter- oder Intra-Prädiktion) oder das verwendete Transformationsverfahren (z. B. diskrete Kosinustransformation). Codierte Bilddaten und Zusatzinformationen bilden den codierten Datenstrom, der es dem Decoder erlaubt, das ursprünglich codierte Bild zu rekonstruieren (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0006]). Um das Volumen der codierten Daten weiter zu verringern, ist aus dem Stand der Technik ein Verfahren zum sogenannten "Verbergen von Daten" ("Data Hiding") bekannt (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0010]). Dieses erlaubt, die Codierung einer einzelnen, als separates Syntaxelement des Bitstroms vorliegenden Information einzusparen. Stattdessen wird eine solche Information (z. B. ein Bit mit dem Wert 1 bzw. 0) in der Parität der Summe der Beträge der Transformationskoeffizienten "versteckt", d. h. implizit ausgedrückt. Dabei meint Parität die Eigenschaft einer ganzen Zahl, gerade oder ungerade zu sein. Eine gerade Summe (gerade Parität) der Beträge stellt eine 0 dar, eine ungerade Summe eine 1 (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0011]). Die Parität der Summe der Beträge kann dem zu repräsentierenden Wert 0 oder 1 entweder entsprechen oder nicht. In letzterem Fall ist es notwendig, den Betrag mindestens eines Transformationskoeffizienten zu modifizieren, damit eine ungerade Summe der Transformationskoeffizienten gerade wird oder umgekehrt. Der Decodierer bestimmt dann die Parität der Summe der aus dem Bitstrom erhaltenen Beträge und erhält dadurch den "versteckten" Wert 0 oder 1. Während einerseits das Verstecken von einem Bit eine Datenersparnis mit sich bringt, hat andererseits das Modifizieren quantisierter Transformationskoeffizienten - 35 eine Verzerrung der codierten Bildinformationen im Verhältnis zum Originalbild zur Folge. In welchem Maß eine solche Verzerrung die Bildqualität des codierten Videobildes beeinträchtigt, kann von der Wahl des oder der zu modifizierenden Transformationskoeffizienten abhängen. Laut Abs. [0011] der Streitpatentschrift braucht bei diesem bekannten Verfahren der sog. MVComp-Index nicht explizit in das codierte Datensignal geschrieben zu werden, sondern seine Information kann durch die Parität der Summe der Koeffizienten des quantifizierten Rests transportiert werden. Der MVComp-Index stellt ein Informationselement dar, das ermöglicht, den Prädiktor der Vektorbewegung zu identifizieren, der für einen Block verwendet wird, der im InterPrädiktionsmodus vorhergesagt wird, und kann den Wert 0 oder 1 annehmen. Wenn in diesem Schritt der Codierung die Parität der Summe der Koeffizienten des quantifizierten Rests schon derjenigen des MVComp-Index entspricht, braucht nichts weiter unternommen zu werden. Wenn sich diese Parität jedoch von der Parität des Index unterscheidet, muss eine Modifikation von Daten des quantifizierten Rests durchgeführt werden, um eine Übereinstimmung der Paritäten zu erreichen; eine Möglichkeit besteht darin, einen oder mehrere Koeffizienten des quantifizierten Rests mit einem ungeraden Wert (z. B. +1, -1, +3, -3, +5, -5 .) zu inkrementieren oder zu dekrementieren. Danach entspricht die Parität der Koeffizientensumme dem Index. Entsprechend Abs. [0012] der Streitpatentschrift wird im Decodierer der MVComp-Index in dem an den Decodierer übertragenen Signal nicht gelesen. Für den Decodierer reicht es aus, den Rest auf herkömmliche Weise zu bestimmen. Wenn die Summe der Koeffizienten dieses Rests gerade ist, wird der MVComp-Index auf 0 gesetzt. Wenn er ungerade ist, wird der MVCompIndex auf 1 gesetzt. Auf diese Weise wird der MVComp-Index also "verborgen" und dem Decodierer indirekt übermittelt. 2. Vor diesem Hintergrund kritisiert das Streitpatent, dass die gemäß dem Stand der Technik zu modifizierenden Transformationskoeffizienten nicht immer optimal ausgewählt werden. Als Folge ruft die angewendete Modifikation in dem an den - 36 Decodierer übertragenen Signal Störungen hervor. Dies kann sich nachteilig auf die Effektivität der Videokompression auswirken (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0013]). Ausgehend von diesem Stand der Technik macht es sich das Streitpatent zur Aufgabe, diesem Nachteil durch Angabe eines verbesserten Codier- und Decodierverfahrens abzuhelfen (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0016]). Dabei soll die Wahl der zu modifizierenden Transformationskoeffizienten möglichen Störungen und Abstimmungsproblemen zwischen Codierer und Decodierer entgegenwirken (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0019], [0020]). Außerdem soll sich die Auswahl zu versteckender Parameter günstig auf die Rate-Verzerrung-Optimierung auswirken (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0024]). 3. Die oben genannte Aufgabe soll erfindungsgemäß gelöst werden durch ein "Verfahren zum Codieren wenigstens eines in Partitionen unterteilten Bildes" nach Patentanspruch 1, eine "Vorrichtung zum Codieren wenigstens eines in Partitionen unterteilten Bildes" nach Patentanspruch 2, ein "Verfahren zum Decodieren eines Datensignals" nach Patentanspruch 3 und eine "Vorrichtung zum Decodieren eines Datensignals nach Patentanspruch 4 sowie ein "Rechnerprogramm, das Befehle enthält, um das Codierungsverfahren nach Anspruch 1 auszuführen" nach Patentanspruch 5 bzw. ein "Rechnerprogramm, das Befehle enthält, um das Decodierungsverfahren nach Anspruch 3 auszuführen" nach Patentanspruch 6. Die Merkmale des erteilten Patentanspruchs 1 können wie folgt gegliedert werden (mit Rechtschreibkorrekturen und teilweise verbesserter Übersetzung): Patentanspruch 1: Anspruch 1 Übersetzung M1.1 Procédé de codage d´au moins une image découpée en partitions, ledit Verfahren zum Codieren wenigstens eines in Partitionen unterteilten - 37 procédé mettant en oeuvre les étapes de: Bildes, wobei das Verfahren die folgenden Schritte ausführt: M1.2 prédiction (C2) des données d´une partition courante en fonction d´au moins une partition de référence déjà codée puis décodée, délivrant une partition prédite; Vorhersagen (C2) von Daten einer aktuellen Partition in Abhängigkeit von wenigstens einer bereits codierten und dann decodierten Referenzpartition, was eine vorhergesagte Partition ergibt; M1.3 détermination (C6) d´un ensemble de données résiduelles par comparaison de données relatives à la partition courante et à la partition prédite, lesdites données résiduelles étant associées respectivement à différentes informations numériques qui sont destinées à subir un codage entropique, Bestimmen (C6) einer Gesamtheit von Restdaten durch Vergleichen von auf die aktuelle Partition und die vorhergesagte Partition bezogenen Datenmit der vorhergesagten Partition, wobei die Restdaten jeweils unterschiedlichen digitalen Informationen zugeordnet sind, die dazu bestimmt sind, einer entropischen CodierungEntropiecodierung unterworfen zu werden, M1.3.1 l´ensemble de données résiduelles étant un bloc de données résiduelles, wobei die Gesamtheit von Restdaten ein Block von Restdaten ist, M1.4 élaboration d´un signal contenant lesdites informations codées, Erstellen eines Signals, das die codierten Informationen enthält, ledit procédé de codage étant caractérisé en ce qu´il met en oeuvre, préalablement à ladite étape d´élaboration de signal, les étapes suivantes: wobei das Codierungsverfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass es vor dem Schritt des Erstellens des Signals die folgenden Schritte ausführt: - 38 M1.5 détermination (C71), à partir dudit ensemble de données résiduelles determiné, d´un sous-ensemble anhand der bestimmten Gesamtheit von Restdaten Bestimmen (C71) einer Untergesamtheit, M1.5.1 contenant des données résiduelles aptes á être modifiées, die Restdaten enthält, die modifiziert werden können, M1.5.2 le sous-ensemble contenant données résiduelles partant d´une première donnée résiduelle non nulle á une dernière donnée résiduelle non nulle parmi une liste de données résiduelles obtenue lors du parcours dans un ordre prédéfini dudit bloc, wobei die Untergesamtheit Restdaten enthält, dieaus einer Liste von Restdaten enthält, die beim Durchlaufen des Blocks in einer im Voraus definierten Reihenfolge erhalten wirdworden ist, und die Restdaten der Untergesamtheit von einem ersten von null verschiedenen Restdatenelement der Liste zu einem letzten von null verschiedenen Restdatenelement der Liste laufen, M1.6 calcul (C8) de la valeur d´une fonction représentative de la parité de la somme des données résiduelles dudit sous-ensemble déterminé, Berechnen (C8) des Wertes einer Funktion, die die Parität der Summe der Restdaten der bestimmten Untergesamtheit repräsentiert, M1.7 comparaison (C9) de ladite valeur calculée à la parité d´au moins une desdites informations numériques, Vergleichen (C9) des berechneten Wertes mit der Parität wenigstens einer der digitalen Informationen, M1.7.1 ladite au moins une information numérique correspondant au signe d´une donnée résiduelle du sousensemble, wobei die wenigstens eine digitale Information dem Vorzeichen eines Restdatenelements der Untergesamtheit entspricht, M1.8 en fonction du résultat de ladite comparaison, modification (C10) ou in Abhängigkeit vom Ergebnis des Vergleichsendes Modifizieren (C10) - 39 non d´au moins une des données résiduelles dudit sous-ensemble, oder Nicht-Modifizieren wenigstens eines Restdatenelements der Restdaten der Untergesamtheit, M1.9 en cas de modification, codage entropique (C20) de l´ensemble de données résiduelles comprenant ladite au moins une donnée résiduelle modifiée sans ladite au moins une information numérique. im Fall des Modifizierens entropisches CodierenEntropiecodieren (C20) der Gesamtheit von Restdaten, die das wenigstens eine modifizierte Restdatenelement enthält, ohne die wenigstens eine digitale Information. Patentanspruch 2 gemäß Hauptantrag lautet (mit Korrekturen): Anspruch 2 Übersetzung M2.1 Dispositif de codage (CO) d´au moins une image découpée en partitions, ledit dispositif comprenant: Vorrichtung (CO) zum Codieren wenigstens eines in Partitionen unterteilten Bildes, wobei die Vorrichtung Folgendes umfasst: M2.2 des moyens (PRED_CO) de prédiction des données d´une partition courante en fonction d´au moins une partition de référence déjà codée puis décodée, délivrant une partition prédite, Mittel (PRED CO) zum Vorhersagen von Daten einer aktuellen Partition in Abhängigkeit von wenigstens einer bereits codierten und dann decodierten Referenzpartition, was eine vorhergesagte Partition ergibt, M2.3 des moyens (MT_CO, MQ_CO, ML_CO) de détermination d´un ensemble de données résiduelles aptes à comparer des données relatives à la partition courante et à la Mittel (MT_CO, MQ_CO, ML_CO) zum Bestimmen einer Gesamtheit von Restdaten, die Daten, die auf die aktuelle Partition und die vorhergesagte Partition bezogen - 40 partition prédite, lesdites données résiduelles étant associées respectivement à différentes informations numériques qui sont destinées à subir un codage entropique, sind, mit der vorhergesagten Partition vergleichen können, wobei besagte Restdaten jeweils unterschiedlichen digitalen Informationen zugeordnet sind, die dazu bestimmt sind, einer entropischen CodierungEntropiecodierung unterworfen zu werden, M2.3.1 l´ensemble de données résiduelles étant un bloc de données résiduelles, wobei die Gesamtheit von Restdaten ein Block von Restdaten ist, M2.4 des moyens (CF) d´élaboration d´un signal contenant lesdites informations codées, Mittel (CF) zum Erstellen eines Signals, dass die codierten Informationen enthält, ledit dispositif de codage étant caractérisé en ce qu´il comprend, en amont desdits moyens d´élaboration, des moyens de traitement (MTR_CO) qui sont aptes à: wobei die Codierungsvorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, dass sie den Erstellungsmitteln vorgeschaltete Verarbeitungsmittel (MTR_CO) umfasst, die dafür ausgelegt sind: M2.5 déterminer, à partir dudit ensemble de données résiduelles déterminé, d´un sous-ensemble anhand der bestimmten Gesamtheit von Restdaten eine Untergesamtheit zu bestimmen, M2.5.1 contenant des données résiduelles aptes à être modifiées, die Restdaten enthält, die modifiziert werden können, M2.5.2 le sous-ensemble contenant données résiduelles partant d´une première donnée résiduelle non nulle à une dernière donnée résiduelle non nulle parmi une liste des données wobei die Untergesamtheit Restdaten enthält, die inaus einer Liste von Restdaten enthält, die beim Durchlaufen des Blocks in einer im Voraus definierten - 41 résiduelles obtenue lors du parcours dans un ordre prédéfini dudit bloc, Reihenfolge erhalten werdenworden ist, und die Restdaten der Untergesamtheit von einem ersten von null verschiedenen Restdatenelement der Liste zu einem letzten von null verschiedenen Restdatenelement der Liste laufen, M2.6 calculer la valeur d´une fonction représentative de la parité de la somme des données résiduelles dudit sous-ensemble déterminé, den Wert einer Funktion zu bestimmen, die die Parität der Summe der Restdaten der bestimmten Untergesamtheit repräsentiert, M2.7 comparer ladite valeur calculée à la parité d´au moins une desdites informations numériques, denberechneten Wert mit der Parität wenigstens einer der digitalen Informationen zu vergleichen, M2.7.1 ladite au moins une information numérique correspondant au signe d´une donnée résiduelle du sousensemble, wobei die wenigstens eine digitale Information dem Vorzeichen eines Restdatenelements der Untergesamtheit entspricht, M2.8 modifier ou non au moins une des données résiduelles dudit sousensemble déterminé, en fonction du résultat de ladite modificationcomparaison, in Abhängigkeit vom Ergebnis des ModifizierensVergleichs wenigstens eines der Restdatenelemente der bestimmten Untergesamtheit zu modifizieren oder nicht zu modifizieren, M2.9 ainsi que des moyens (CE_CO) de codage entropique de l´ensemble de données résiduelles comprenant ladite au moins une donnée sowie Mittel (CE_CO) umfasst, um im Fall des Modifizierens durch die Verarbeitungsmittel die Gesamtheit von Restdaten, die das wenigstens - 42 résiduelle modifiée, en cas de modification par lesdits moyens de traitement sans ladite au moins une information numérique. eine modifizierte Restdatenelement enthält, ohne die wenigstens eine digitale Information entropisch zu entropiecodieren. Patentanspruch 3 des Streitpatents lautet in gegliederter Form wie folgt (mit Korrekturen): Anspruch 3 Übersetzung M3.1 Procédé de décodage d´un signal de données (F) représentatif d´au moins une image découpée en partitions qui a été précédemment codée, comprenant Verfahren zum Decodieren eines Datensignals (F), dass wenigstens ein in Partitionen unterteiltes Bild repräsentiert, das vorher codiert worden ist, umfassend M3.2 une étape d´obtention (D2), par décodage entropique de données dudit signal, d´informations numériques einen Schritt (D2) des Erhaltens durch Entropiedecodieren von Daten des Signals von digitalen Informationen, M3.2.1 associées à des données résiduelles relatives à au moins une partition précédemment codée, die Restdaten zugeordnet sind, die auf wenigstens eine früher codierte Partition bezogen sind, M3.2.2 les données résiduelles étant arrangées en un bloc de données résiduelles, wobei die Restdaten in einem Block von Restdaten angeordnet sind, ledit procédé de décodage étant caractérisé en ce qu´il comprend les étapes suivantes: wobei das Decodierungsverfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass es die folgenden Schritte umfasst: - 43 M3.3 détermination, à partir desdites données résiduelles, d´un sousensemble anhand der Restdaten Bestimmen einer Untergesamtheit, M3.3.1 contenant des données résiduelles aptes à avoir été modifiées au cours d´un codage précédent, die Restdaten enthält, die während einer vorhergehenden Codierung modifiziert worden sein können, M3.3.2 le sous-ensemble contenant données résiduelles partant d´une première donnée résiduelle non nulle á une dernière donnée résiduelle non nulle parmi une liste de données résiduelles obtenue lors du parcours dans un ordre prédéfini dudit bloc, wobei die Untergesamtheit Restdaten aus einer Liste von Restdaten enthält, die beim Durchlaufen des Blocks in einer im Voraus definierten Reihenfolge erhalten wirdworden ist, enthält,und die Restdaten der Untergesamtheit von einem ersten von null verschiedenen Restdatenelement der Liste zu einem letzten von null verschiedenen Restdatenelement der Liste laufen, M3.4 calcul (D5) de la valeur d´une fonction représentative de la parité de la somme des données résiduelles dudit sous-ensemble déterminé, Berechnen (D5) des Wertes einer Funktion, die die Parität der Summe der Restdaten der bestimmten Untergesamtheit repräsentiert, M3.5 reconstruction à partir de ladite parité calculée anhand der berechneten Parität Rekonstruieren M3.5.1 d´une valeur du signe d´une donnée résiduelle du sous-ensemble. eines Wertes des Vorzeichens eines Restdatenelements der Untergesamtheit. Patentanspruch 4 des Streitpatents lautet in gegliederter Form wie folgt (mit Korrekturen): - 44 Anspruch 4 Übersetzung M4.1 Dispositif (DO) de décodage d´un signal de données représentatif d´au moins une image découpée en partitions qui a été précédemment codée, comprenant des moyens (DE_DO) Vorrichtung (DO) zum Decodieren eines Datensignals, das wenigstens ein in Partitionen unterteiltes Bild repräsentiert, das vorher codiert worden ist, die Mittel (DE_DO) umfasst, M4.2 d´obtention, par décodage entropique de données dudit signal, d´informations numériques um durch entropisches DecodierenEntropiedecodieren von Daten des Signals digitale Informationen zu erhalten, M4.2.1 associées à des données résiduelles relatives à au moins une partition précédemment codée, die Restdaten zugeordnet sind, die auf wenigstens eine vorher codierte Partition bezogen sind, M4.2.2 les données résiduelles étant arrangées en un bloc de données résiduelles, wobei die Restdaten in einem Block von Restdaten angeordnet sind, ledit dispositif de décodage étant caractérisé en ce qu´il comprend des moyens de traitement (MTR_DO) qui sont aptes à: wobei die Decodierungsvorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, dass sie Verarbeitungsmittel (MTR_DO) umfasst, die dafür ausgelegt sind: M4.3 déterminer, à partir desdites données résiduelles, un sousensemble anhand der Restdaten eine Untergesamtheit zu bestimmen, M4.3.1 contenant des données résiduelles aptes à avoir été modifiées au cours d´un codage précédent, die Restdaten enthält, die während einer vorhergehenden Codierung modifiziert worden sein können, M4.3.2 le sous-ensemble contenant données résiduelles partant d´une wobei die Untergesamtheit Restdaten aus einer Liste von - 45 première donnée résiduelle non nulle à une dernière donnée résiduelle non nulle parmi une liste de données résiduelles obtenue lors du parcours dans un ordre prédéfini dudit bloc, Restdaten enthält, die beim Durchlaufen des Blocks in einer im Voraus definierten Reihenfolge erhalten wirdworden ist, enthält,und die Restdaten von einem ersten von null verschiedenen Restdatenelement der Liste zu einem letzten von null verschiedenen Restdatenelement der Liste laufen, M4.4 calculer la valeur d´une fonction représentative de la parité de la somme des données résiduelles dudit sous-ensemble déterminé, den Wert einer Funktion zu berechnen, die die Parität der Summe der Restdaten der bestimmten Untergesamtheit repräsentiert, M4.5 reconstruction à partir de ladite parité calculée, anhand der berechneten Parität M4.5.1 d´une valeur du signe d´une donnée résiduelle du sous-ensemble. einen Wert des Vorzeichens eines Restdatenelements der Untergesamtheit zu rekonstruieren. 4. Als zuständiger Durchschnittsfachmann, der mit der Aufgabe betraut wird, die zu übertragene Datenmenge für codierte Videos zu verringern und eine effizientere Decodierung zu ermöglichen, ist ein Hochschul-Absolvent aus dem Bereich der Informationstechnik, Informatik oder Elektrotechnik mit mehrjähriger Berufserfahrung auf dem Gebiet der Entwicklung von digitaler Videocodierung und -decodierung anzusehen, der mit den dabei zum Einsatz kommenden Techniken und den wichtigen Standards vertraut ist und dem insbesondere die im Rahmen der Standardisierungsprozesse diskutierten Beiträge zur Weiterentwicklung bestehender Standards bekannt sind. - 46 5. Zur Lehre des Streitpatents (Beschreibung) Gemäß den Absätzen [0016] bis [0024] der Streitpatentschrift besteht die eigentliche Leistung des Streitpatents darin, bei der Bild- bzw. Videocodierung als in bekannter Weise zu verbergende Information das Vorzeichen irgendeines der zu übertragenden Koeffizienten zu wählen und dabei das Verschleierungsverfahren auf eine reduzierte Gesamtheit von Koeffizienten anzuwenden, die sich dazu eignen, modifiziert zu werden. Laut Streitpatent bietet sich ein solches Vorzeichen in besonderer Weise an, verborgen zu werden, weil die Wahrscheinlichkeit eines Vorkommens eines positiven oder negativen Vorzeichens gleichermaßen wahrscheinlich ist, wodurch Signalisierungskosten erheblich reduziert werden können. 5.1 Das Streitpatent hat offensichtliche Fehler. - In der Streitpatentschrift ist die deutsche Übersetzung des Merkmals M1.5.2 des Patentanspruchs 1 missglückt. Eine verständlichere Übersetzung lautet: "wobei die Untergesamtheit Restdaten aus einer Liste von Restdaten enthält, die beim Durchlaufen des Blocks in einer im Voraus definierten Reihenfolge erhalten worden ist, und die Restdaten der Untergesamtheit von einem ersten von Null verschiedenen Restdatenelement der Liste zu einem letzten von Null verschiedenen Restdatenelement der Liste laufen," - Entsprechendes gilt für die jeweiligen Merkmale M2.5.2, M3.3.2 und M4.3.2 der Patentansprüche 2, 3 bzw. 4. - Weiterhin finden sich Fehler in der französischen Fassung von Merkmal M1.5.2. Dort muss es wohl heißen: ". partant d´une première donnée résiduelle non nulle à une dernière donnée résiduelle non nulle parmi une liste de données résiduelles obtenue lors du parcours .". Dergleichen gilt für die Merkmale M2.5.2, M3.3.2 und M4.3.2. - 47 - Eine verunglückte Übersetzung findet sich außerdem in Merkmal M1.8 von Patentanspruch 1. Dort muss es heißen: "in Abhängigkeit vom Ergebnis des Vergleichs Modifizieren (C10) oder Nicht-Modifizieren wenigstens eines Restdatenelements der Restdaten der Untergesamtheit,". - Ferner hat sich in Merkmal M2.8 des Patentanspruchs 2 ein Fehler eingeschlichen. Sowohl in der französischen als auch deutschen Fassung des Merkmals M2.8 ist fälschlicherweise die Rede davon, dass in Abhängigkeit vom Ergebnis des Modifizierens ("en fonction du résultat de ladite modification") wenigstens eines der Restdatenelemente der bestimmten Untergesamtheit modifiziert oder nicht modifiziert werden soll. In Hinblick auf Merkmal M1.8 muss Merkmal M2.8 hingegen lauten: "modifier ou non au moins une des données résiduelles dudit sous-ensemble déterminé, en fonction du résultat de ladite comparaison," bzw. "in Abhängigkeit vom Ergebnis des Vergleichs wenigstens eines der Restdatenelemente der bestimmten Untergesamtheit zu modifizieren oder nicht zu modifizieren,". 5.2 Die Idee des Verbergens eines Parameters in der Parität einer Summe von Daten setzt voraus, dass wenn die Parität nicht stimmt (dies sollte beim Verbergen von Vorzeichen von Transformationskoeffizienten in 50 % der Fälle passieren), ein Koeffizient der Daten modifiziert werden muss (z. B. durch Addition von "+1"). Dies bewirkt eine Verfälschung des übertragenen Bildes, welche der Decodierer nicht korrigieren kann. Deshalb wird im Streitpatent vorgeschlagen, mehrmals verschiedene Koeffizienten probeweise zu modifizieren und zu prüfen, welche Modifikation die geringste Bildstörung hervorruft (vgl. z. B. Streitpatentschrift, Abs. [0079], siehe "En conséquence, le module de traitement MTR_CO teste, au cours de ladite étape C10, différentes modifications de coefficients de la sous-liste SE1, visant toutes à changer la parité de la somme des coefficients."; Abs. [0080], siehe "Dans le mode préféré de réalisation, une telle sélection constitue la prédiction optimale selon un critère de performance qui est par exemple le critère débit distorsion bien connu de l´homme du métier."). - 48 5.3 Wesentlich für die Lehre des Streitpatents sind die zwei Fragen, welches Vorzeichen verborgen übertragen wird, und welcher Koeffizient dafür modifiziert wird. 5.3.1 Welcher Koeffizient modifiziert werden soll, ist im Grunde beliebig. Sinnvollerweise wären verschiedene Koeffizienten auszuwählen und zu prüfen, wessen Modifikation die geringsten Auswirkungen auf die Bildqualität hat (siehe oben). Der Fachmann wird verstehen, dass für jede einzelne Bild-Partition ein anderer Koeffizient modifiziert werden kann, und dass der Decodierer keine Möglichkeit hat, den jeweils modifizierten Koeffizienten herauszufinden (oder gar noch zu "reparieren"). 5.3.2 Welches Vorzeichen verborgen übertragen wird, ist eine ganz wesentliche Information, die der Decodierer kennen muss (sonst kann er das wiedergewonnene Vorzeichen nicht richtig zuordnen). Hierzu verhält sich das Streitpatent auffallend wenig. Der Fachmann liest aber mit, dass zwar grundsätzlich jedes beliebige Vorzeichen aus der Menge der Koeffizienten auf diese Weise übertragen werden kann; dass aber vorab eine Vereinbarung getroffen werden muss, die dem Codierer und dem Decodierer bekannt ist, und die dann für jede Bild-Partition identisch ist - einmal festgelegt, kann sie nicht mehr geändert werden. Das Streitpatent bevorzugt die Festlegung "des Vorzeichens des ersten von Null verschiedenen Koeffizienten (Streitpatentschrift, Abs. [0063], siehe "En outre, conformément audit mode de réalisation préféré, c´est le signe du premier coefficient non nul qui est destiné à être caché."; Streitpatentschrift Abs. [0083] und [0085]). 5.4 Das Streitpatent geht an mehreren Stellen auf eine verborgene Übertragung mehrerer Vorzeichen ein (Streitpatentschrift, z. B. Abs. [0098], [0102], [0103], [0105], [0119]). Es ist jedoch unmittelbar einsichtig, dass mit der Parität der Summe der Restdaten nur eine binäre Information übertragen werden kann - für mehrere - 49 Vorzeichen ist eine Anpassung der Verfahren erforderlich (vgl. Abs. [0103], siehe "le reste modulo 2N de la somme des coefficients modifiables de la sous-liste SE1"). 5.5 Zusammenfassend ist festzustellen, dass um die Information "Vorzeichen eines bestimmten Koeffizienten" verborgenübertragenzu können,in rund der Hälfte der Fälle ein Koeffizient verfälscht werden muss. Jeder beliebige der Koeffizienten ungleich Null kann hierfür ausgewählt werden (solange dessen Modifikation nicht zum Wert Null führt), entscheidend ist nur, dass die Summe aller Koeffizienten die benötigte Parität hat. 6. Die streitpatentgemäße Lehre ist aus Sicht des Fachmanns wie folgt zu erläutern: a) Zum Begriff "Partition" ("la partition"): Laut Absatz [0039] der Streitpatentschrift wird vor der eigentlichen Codierung einer Bildsequenz jedes Bild in eine Vielzahl von "Partitionen" unterteilt (vgl. Streitpatentschrift, Figur 2). Wie weiterhin den Absätzen [0040] und [0041] zu entnehmen ist, bezeichnet der Begriff "Partition" eine Codierungseinheit ("unité de codage" bzw. "coding unit"), wie sie aus dem HEVC/H.265-Standard bekannt ist. Eine solche Codierungseinheit fasst Pixel zu Pixelgruppen mit rechteckiger oder quadratischer Form zusammen ("de forme rectangulaire ou carrée"), wie etwa Blöcken oder Makroblöcken. b) Zum Begriff "Restdaten" ("les données résiduelles") Der Begriff "Restdaten" nimmt entsprechend den Merkmalen M1.2 und M1.3 Bezug auf eine Intra- oder Inter-Codierung, bei der Daten einer aktuellen Partition in Abhängigkeit von wenigstens einer bereits codierten und dann decodierten Referenzpartition vorhergesagt werden (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0050] bis [0056]). Zwar geht aus dem Streitpatent nicht unmittelbar hervor, worin die - 50 anspruchsgemäßen Restdaten konkret bestehen sollen, allerdings ist bereits in Absatz [0004] der Streitpatentschrift die Rede davon, dass in aktuellen Videocodierern für jeden Block ein Restblock bzw. Vorhersagerest codiert wird, der dem ursprünglichen Block abzüglich einer Vorhersage entspricht. Nach Transformation und anschließender Quantisierung wird eine eindimensionale Liste mit Koeffizienten erhalten, die als quantisierter Rest bezeichnet wird. Ähnliches ergibt sich aus den Absätzen [0053] bis [0056] der Streitpatentschrift. Dort wird ausgeführt, dass eine Subtraktion eines vorhergesagten Blocks Bp1 von dem aktuellen Block B1 vorgenommen wird, um einen Restblock Br1 zu erzeugen, der mittels einer Transformationsoperation in einen transformierten Block Bt1 umgewandelt wird, dessen anschließende Quantisierung zu einem Block Bq1 quantisierter Koeffizienten führt. Das Streitpatent erläutert (Abs. [0056]), dass beim Durchlaufen eines solchen Blocks in einer vordefinierten Reihenfolge eine eindimensionale Liste E1 mit Koeffizienten erhalten wird, also eine Gesamtheit von Daten, wobei jeder der Koeffizienten unterschiedlichen digitalen Informationen zugeordnet ist, die dazu vorgesehen sind, einer Entropiecodierung unterzogen zu werden. Außerdem geht aus den Absätzen [0065] bis [0067] der Streitpatentschrift hervor, dass ausgehend von dieser Liste E1 eine Teilliste SE1 bestimmt wird, die die Koeffizienten enthält, die modifiziert werden können und die somit eine Untergesamtheit der Liste E1 bilden. Letztere beinhaltet diejenigen Koeffizienten aus der Liste E1, die vom ersten bis zum letzten von Null verschiedenen Koeffizienten laufen (Abs. [0066]) und für die der Wert einer für diese Koeffizienten repräsentativen Funktion berechnet werden soll (Abs. [0070]). Anhand der genannten Textstellen der Streitpatentschrift wird der Fachmann erkennen, dass die Verfahrensschritte der Merkmale M1.3 bis M1.6 (Bestimmen einer Gesamtheit bzw. Untergesamtheit, Berechnung des Funktionswerts) an einem Block quantisierter Koeffizienten ausgeführt werden. An keiner Stelle der Streitpatentschrift findet sich hingegen ein Hinweis dafür, dass für den Restblock Br1, der den Prädiktionsfehler bzw. Vorhersagerest repräsentiert, - 51 oder für irgendeinen anderen, von Bq1 verschiedenen Block eine Untergesamtheit und eine Summenparität i. S. d. Patentanspruchs 1 ermittelt werden sollen. Nach allem handelt es sich bei den anspruchsgemäßen Restdaten um die quantisierten Koeffizienten. c) Zum Begriff "Gesamtheit von Restdaten" ("l´ensemble de données résiduelles") Entsprechend Merkmal M1.3.1 soll es sich bei der Gesamtheit von Restdaten um einen Block von Restdaten handeln. Unter Berücksichtigung obiger Auslegung ist mit der Gesamtheit von Restdaten ein Block quantisierter Koeffizienten gemeint, wie er im Schritt C5 der Figur 1 der Streitpatentschrift erzeugt und dann im Schritt C6 auf eine eindimensionale Liste E1 abgebildet wird (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0055], [0056]). d) Zum Begriff "Untergesamtheit" ("le sous-ensemble") Die Merkmale M1.5 bis M1.5.2 besagen, dass die Untergesamtheit Restdaten enthält, die modifiziert werden können. Die anspruchsgemäße Untergesamtheit entspricht einer Menge SE1 modifizierbarer Koeffizienten, die aus der eindimensionalen Liste E1 quantisierter Koeffizienten gewonnen wird und deren Elemente vom erstenbis zum letzten von Null verschiedenen Koeffizienten der Liste E1 laufen (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0065], [0066]). Insoweit bildet die Untergesamtheit eine Teilmenge der Gesamtheit von Restdaten bzw. quantisierten Koeffizienten. e) Zum Begriff "Parität" ("la parité") Die Parität ist die Eigenschaft ganzer Zahlen, gerade oder ungerade zu sein, was durch die beiden Werte "0" oder "1" beschrieben werden kann (siehe oben). In - 52 diesem Sinne spricht das Streitpatent z. B. von einer Summe quantisierter Koeffizienten, die bei einem geraden Zahlenwert mit einem MVComp-Index mit dem Wert "0" und bei einem ungeraden Zahlenwert mit einem MVComp-Index mit dem Wert "1" verknüpft wird (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0011], Spalte 3, Zeilen 9 bis 13, siehe ". la valeur paire du résidu quantifié est associée à l´index MVComp de valeur 0, tandis que la valeur impaire du résidu quantifié est associée à l´index MVComp de valeur 1."). In Bezug auf das Vorzeichen eines quantisierten Koeffizienten bzw. Restdatenelements versteht das Streitpatent unter Parität die Eigenschaft, positiv oder negativ zu sein. Parität kann somit auch als Eigenschaft des das Vorzeichen codierenden Bits aufgefasst werden, gleich Null (positives Vorzeichen) oder gleich 1 (negatives Vorzeichen) zu sein (vgl. Streitpatentschrift, z. B. Abs. [0073], siehe "Dans l´exemple proposé, ladite convention est telle qu´un signe positif est associé à un bit de valeur égale à zéro, tandis qu´un signe négatif est associé à un bit de valeur égale à un."). f) Zur Lehre der erteilten Patentansprüche 1 und 2 Die auf ein Verfahren bzw. auf eine Vorrichtung zum Codieren wenigstens eines in Partitionen unterteilten Bildes gerichteten Patentansprüche 1 und 2 unterscheiden sich außer in ihrer Kategorie nur unwesentlich, so dass die Überlegungen zu Patentanspruch 1 für Patentanspruch 2 gleichermaßen gelten; insoweit genügt es, sich mit dem Verfahrensanspruch auseinanderzusetzen. Gemäß Merkmal M1.1 betrifft das Verfahren ein "in Partitionen unterteiltes" (digitales) Bild. Wie den Absätzen [0040] und [0041] der Streitpatentschrift zu entnehmen ist, bezeichnet "Partition" eine Codierungseinheit, wie sie etwa aus dem HEVC/H.265-Standard bekannt ist, also einen Block von Pixeln. Gemäß Merkmal M1.2 werden die Daten einer aktuellen Partition in Abhängigkeit von einer bereits codierten und dann decodierten Partition vorhergesagt. Laut Absatz [0049] der Streitpatentschrift handelt es sich bei dieser Vorhersage um Intra - 53 Prädiktion bzw. Inter-Prädiktion (". il est procédé au codage prédictif du bloc courant B1 par des techniques connues de prédiction intra et/ou inter, au cours duquel le bloc B1 est prédit par rapport à au moins un bloc précédemment codé ou décodé."). Merkmal M1.3 besagt, dass eine Gesamtheit von Restdaten bestimmt wird, bei der es sich gemäß Merkmal M1.3.1 um einen Block von Restdaten handelt. Die Restdaten werden bestimmt, indem auf die aktuelle Partition bezogene Daten mit der vorhergesagten Partition verglichen werden. In Absatz [0053] der Streitpatentschrift wird anhand der Figur 1 (Schritt C3) diesbezüglich ausgeführt, dass der aktuelle Block B1 von seiner Prädiktion Bp1 abgezogen wird, um einen Differenzblock bzw. Restblock Br1 zu erhalten (". au cours de cette étape, il est procédé classiquement à la soustraction du bloc prédit Bp1 du bloc courant B1 pour produire un bloc résidu Br1."). Die Schritte C4 und C5 der Figur 1, die Transformation und Quantisierung betreffen, führen ausgehend von Restblock Br1 zum Block Bq1 mit quantisierten Koeffizienten (Streitpatentschrift, Abs. [0054], [0055]). Demnach hat zur Bestimmung der anspruchsgemäßen Gesamtheit von Restdaten, mit denen entsprechend obiger Auslegung die quantisierten Koeffizienten gemeint sind, lediglich der Vergleich von Daten eines aktuellen Blocks mit Daten des vorhergesagten Blocks Eingang in den Patentanspruch 1 gefunden. Ferner sieht Merkmal M1.3 vor, dass die Restdaten - also die quantisierten Koeffizienten - jeweils unterschiedlichen digitalen Informationen zugeordnet sind, die dazu bestimmt sind, einer Entropiecodierung unterworfen zu werden. Laut Absatz [0056] bis [0058] der Streitpatentschrift sind diese Informationen z. B. - ein Bit, das angibt, ob ein Koeffizient gleich Null ist; - ein Bit, das für jeden Koeffizienten ungleich Null angibt, ob sein Betrag gleich eins oder größer als eins ist; - für jeden Koeffizienten ungleich Null mit Betrag ungleich eins ein Datenelement, das den Betrag vermindert um zwei angibt, sowie - 54 - ein Bit, das angibt, ob der Koeffizient ein positives oder negatives Vorzeichen hat. Gemäß Merkmal M1.4 wird ein Signal erstellt, das die codierten Informationen enthält. Nach der in Merkmal M1.3 genannten Entropiecodierung wird also ein Bitstrom erzeugt. Zuvor werden aber die im kennzeichnenden Teil definierten Schritte aus den Merkmalen M1.5 bis M1.9 ausgeführt. Die Merkmale M1.5 und M1.5.1 sehen vor, dass anhand der bestimmten Gesamtheit von Restdaten eine Untergesamtheit bestimmt wird, die Restdaten enthält, die modifiziert werden können. Für die Codierung geht der Codierer von dieser Untergesamtheit modifizierbarer Restdatenelemente aus, welche Restdaten enthält, die beim Durchlaufen des Blocks in der vorgegebenen Reihenfolge von einem ersten bis zu einem letzten von Null verschiedenen Restdatenelement laufen (Merkmal M1.5.2). Gemäß Merkmal M1.6 wird der Wert einer Funktion berechnet, die die Parität der Summe der Restdaten der bestimmten Untergesamtheit repräsentiert. Wie die Parität berechnet bzw. welche Funktion hierzu angewendet wird, legt das Merkmal nicht fest. Ebensowenig verlangt das Merkmal, dass die Funktion unmittelbar den Wert der Parität ("0" bzw. "1") darstellt. Vielmehr kann im Ablauf des Verfahrens auch eine andere Darstellung verwendet werden, welche für die Parität steht bzw. diese repräsentiert. In den Merkmalen M1.7 und M1.7.1 wird beansprucht, dass der in Merkmal M1.6 ermittelte Wert mit wenigstens einer der digitalen Informationen verglichen wird, wobei es sich bei der wenigstens einen digitalen Information um das Vorzeichen eines Restdatenelements der Untergesamtheit handelt. Im Ausführungsbeispiel der Figur 1 der Streitpatentschrift wird die berechnete Parität mit dem Vorzeichen eines Listenelements der Unterliste bzw. Untergesamtheit von Restdaten verglichen. Die - 55 Parität bezeichnet also in Bezug auf das Vorzeichen die Eigenschaft, positiv oder negativ zu sein, und kann auch als Eigenschaft des das Vorzeichen codierenden Bits verstanden werden, gleich Null (gerade) oder gleich 1 (ungerade) zu sein (Streitpatentschrift, Abs. [0072], siehe ". le module de traitement MTR_CO vérifie si la parité de la valeur du signe à cacher correspond à la parité de la somme des coefficients de la sous-liste SE1 ."). In Abhängigkeit vom Ergebnis dieses Vergleichs wird gemäß Merkmal M1.8 wenigstens ein Restdatenelement modifiziert oder nicht. Diese Modifikation wird in den Absätzen [0079] bis [0084] der Streitpatentschrift am Beispiel der Liste SE1=(+9, -7, 0, 0, +1, 0, -1, +2, 0, 0, +1) erläutert. Dabei soll das Vorzeichen des ersten von Null verschiedenen Listenelements, also von +9, versteckt werden. Da die Summe der Listenelemente eine ungerade Parität hat (Summe gleich 5, also ungerade), das zu versteckende Vorzeichen aber positiv ist, wird die Modifikation eines Listenelements vorgenommen, z. B. wird das zweite von Null verschiedene Listenelement, -7, durch Addition von +1 zu -6 abgeändert. Hierdurch ergibt sich eine modifizierte Liste ("la sous-liste modifiée") SEm1=(+9, -6, 0, 0, +1, 0, -1, +2, 0, 0, +1). Die Summe der Elemente ist jetzt gleich +6 und weist somit eine gerade Parität auf, was der Parität des zu versteckenden Vorzeichens entspricht. Im Fall des Modifizierens wird die Gesamtheit von Restdaten mit dem wenigstens einen modifizierten Restdatenelement entropiecodiert, und zwar ohne die wenigstens eine digitale Information (Merkmal M1.9). In Hinblick auf die Merkmale M1.7 bis M1.9 wird der Fachmann im Kontext der Beschreibung des Streitpatents zusätzlich folgende weiterführende Auslegung treffen: Da die Parität eine binäre Information darstellt, kann in der Parität einer Summe von Daten streng genommen nur genau ein Vorzeichen verborgen werden, wenn ansonsten keine zusätzlichen Vereinbarungen getroffen werden. Dies bedeutet - 56 gleichzeitig, dass für alle Ausführungsbeispiele, welche die Übertragung mehrerer Vorzeichen betreffen (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0098] bis [0105]; [0119]) Anpassungen vorgenommen werden müssen. Das Streitpatent schlägt in Hinblick auf das Verstecken mehrerer Vorzeichen die Funktion Summe der Koeffizienten modulo 2N vor ("la somme modulo 2N des coefficients"), deren Werte für N=2 gemäß Absatz [0101] der Streitpatentschrift insgesamt vier verschiedene Kombinationen von zwei aufeinanderfolgenden Vorzeichen zugeordnet sind. Weil die möglichen Werte der Funktion (0, 1, 2, 3) selbst die Eigenschaft haben, geradzahlig oder ungeradzahlig zu sein, steht jeder einzelne Wert zugleich für die Parität der Summe der Koeffizienten bzw. repräsentiert diese, so wie es Merkmal M1.6 fordert. Insoweit ergibt es mathematisch durchaus Sinn, den mittels der Funktion Summe modulo 2N ermittelten Wert bzw. die sich daraus gemäß Vereinbarung ergebenden Vorzeichenfolgen mit mehreren zu versteckenden digitalen Informationen bzw. Vorzeichen zu vergleichen und gegebenenfalls mehrere Koeffizienten zu modifizieren. Die Gesamtheit der Koeffizienten wird dann natürlich ohne die zu versteckenden digitalen Informationen codiert. g) Zur Lehre der erteilten Patentansprüche 3 und 4 Auch die auf ein Verfahren bzw. auf eine Vorrichtung zum Decodieren eines Datensignals gerichteten Patentansprüche 3 und 4 unterscheiden sich außer in ihrer Kategorie nur unwesentlich. Hier genügt es ebenfalls, sich mit dem Verfahrensanspruch 3 auseinanderzusetzen. Gemäß Merkmal M3.1 betrifft das Verfahren zum Decodieren eines Datensignals ein "in Partitionen unterteiltes" (digitales) Bild, das vorher codiert worden ist. Merkmal M3.2 besagt, dass digitale Informationen durch Entropiedecodierung von Daten des Signals erhalten werden, wobei die Informationen Restdaten zugeordnet sind. Diese Restdaten sind auf wenigstens eine früher codierte Partition bezogen - 57 (Merkmal M3.2.1) und sind in einem Block von Restdaten angeordnet (Merkmal M3.2.2). Die Merkmale M3.3 bis M3.4 entsprechen den Merkmalen M1.5 bis M1.6 des Codierverfahrens gemäß Patentanspruch 1. Sie betreffen das Bestimmen einer Untergesamtheit von Restdaten sowie das Berechnen der Parität der Summe der Restdaten der Untergesamtheit. Die Merkmale M3.5 und M3.5.1 sehen vor, anhand der berechneten Parität den Wert eines Vorzeichens eines Restdatenelements der Untergesamtheit zu rekonstruieren. Für das in der Beschreibung des Streitpatents angegebene Beispiel ist die Summe der Elemente der Liste SEm1=(+9, -6, 0, 0, +1, 0, -1, +2, 0, 0, +1) gleich +6, also gerade. Der Decodierer schließt daraus, dass das versteckte Vorzeichen des ersten von Null verschiedenen Koeffizienten positiv ist (Streitpatentschrift, Abs. [0082], [0130]). h) Zur Lehre der Patentansprüche 5 und 6 Die Patentansprüche 5 und 6 sind jeweils auf ein Rechnerprogramm gerichtet ("programme d´ordinateur"), das Befehle enthält, um das Codierungsverfahren nach Anspruch 1 bzw. das Decodierungsverfahren nach Anspruch 3 auszuführen. Sie enthalten keine eigenständige technische Lehre und stehen oder fallen mit dem jeweils in Bezug genommenen Patentanspruch. 7. Zum jeweiligen Vorbringen von Klägerin und Beklagter zur Auslegung der Merkmalsgruppen M1.5 und M3.3 ("Untergesamtheit" - "le sous-ensemble") der erteilten unabhängigen Patentansprüche ist Folgendes anzumerken: 7.1 Zwar ist der Klägerin darin zuzustimmen, dass entsprechend dem Wortlaut von Merkmal M1.5.1 bzw. M3.3.1 die Untergesamtheit Restdaten enthält, die dazu geeignet sind, modifiziert zu werden ("contenant des données résiduelles aptes à - 58 être modifiées,"). Anhand der Absätze [0065] und [0120] sowie der Figuren 1 und 3 (siehe Schritt C71 bzw. D31) der Streitpatentschrift wird jedoch entgegen der klägerseitigen Auffassung deutlich, dass die Untergesamtheit nur modifzierbare Restdaten enthalten soll, also keine nicht-modifizierbaren Restdaten mit umfassen soll (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0065], siehe ". d´une sous-liste SE1 contenant des coefficients aptes à être modifiés ε´1, ε´2, ., , ε´M où M
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