- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 2 AZR 715/10 20 Sa 68/09 Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Im Namen des Volkes! Verkündet am 15. Dezember 2011 URTEIL Gaßmann, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsklägerin, pp. Kläger, Berufungskläger und Revisionsbeklagter, hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Kreft, die Richterinnen am Bundesarbeitsgericht Berger und Rachor sowie den ehrenamtlichen Richter Dr. Sieg und die ehrenamtliche Richterin Perreng für Recht erkannt: - 2 - 2 AZR 715/10 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Lan-desarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 25. Juni 2010 - 20 Sa 68/09 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entschei-dung - auch über die Kosten der Revision - an das Lan-desarbeitsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben im Hinblick auf den beabsichtigten Vergleichsab-schluss auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Kreft Berger Rachor Perreng Sieg 1
Full & Egal Universal Law Academy